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darf die versicherung den restwert einfach erhöhen?


totto
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hallo rechtsexperten!

kurze vorgeschichte. an dem polo meiner mutter ist ein mitbürger drangefahren. die gegnerische versicherung wollte dann das ich einen kostenvoranschlag machen lasse und den einreiche. das hab ich umgehend erledigt und belief sich auf 1300 euro schaden.

dann wollte die versicherung ein gutachten haben. auch kein problem. wieder mit der alten karre zur dekra und ein gutachten über 1300 euro schaden und restwert des fahrzeugs auf 200 euro festgelegt (ist ne alte wanne)!

jetzt sagt die versicherung sie will versuchen einen käufer für das auto zu finden. aber ich will das auto ja gar nicht verkaufen. abrechnen nach gutachten, restwert abziehen und gut ist! mein dekra mann sagt mir dann heute das die versicherungen einen käufer für das auto suchen würden und diesen kaufpreis, der meist über den restwert liegt, dann als neuen restwert festlegen. trotz gutachten.

das heisst, irgend ein wahnsinniger würd für die kiste 400 euro geben und schon ist der restwert von 200 auf 400 gestiegen und der wird mir natürlich von der schadenssumme abgezogen.

nun meine frage, ist das rechtens. ich spiele mit den gedanken alles zum anwalt zu geben . als geschädigter ist das ja für mich kostenlos. hab ich damit ne chance?

würd mich über antworten freuen.

gruss totto

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Öhm so weit ich weiss bekommst du nicht die schadenssumme minus restwert sondern wenn der schaden höher als der restwert liegt ist es ein wirtschaftlicher totalschaden und du bekommst den restwert, mehr nicht. also wenn ein käufer 400€ gibt bekommste die 400 anstatt 200

Apfelstrudel sind selbst für nichtschwimmer ungefährlich

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nee auch nicht ganz richtig

 

der wagen ist verunfallt und und die reparatur kostet 1300euro. die summe die aufzubringen wäre um nen gleichwertigen wagen zu erwerben beträgt (fiktive) 1000 euro. dann bekommt der besitzer die 1000 euro. minus mwst.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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die versicherungen versuchen das natürlich um weniger zahlen zu müssen.. du musst da aber nicht drauf eingehen ..

ich würd mich mal mit nen anwalt unterhalten ..

gruß Markus

 

440 Pferde artgerecht zu bewegen ist was anderes als den Einkaufswagen zu den Kinderüberraschungen zu schieben. Actros MP3

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nee auch nicht ganz richtig

 

der wagen ist verunfallt und und die reparatur kostet 1300euro. die summe die aufzubringen wäre um nen gleichwertigen wagen zu erwerben beträgt (fiktive) 1000 euro. dann bekommt der besitzer die 1000 euro. minus mwst.

 

 

 

Genauso siehts aus. Wär ja übel wen man nur den Restwert bekommen würde.

[/center]

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achso, ich hab vergessen zu erwähnen das der wagen ein wirtschaftlicher total schaden ist. deswegen wird der restwert vom schaden abgezogen

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Jau. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. MwSt bekommst du ersetzt, falls selbige bei der Neuanschaffung anfällt. Die Festsetzung des Restwertes ist ein strittiges Thema. Es gibt sogenannte Restwertbörsen. Da wird dein Auto quasi versteigert, der Höchstbietende bestimmt den Restwert und gibt gleichzeitig ein verbindliches Ankaufsangebot für den verunfallten Wagen ab.

 

Wegen dem Gang zum RA: Warte mal ab, ob und wenn ja wie hoch der geänderte Restwert ausfällt. Wenn es dir zu hoch erscheint, frag mal freundlich und gut gelaunt (!) bei der Versicherung an, ob sie dir (und sich selbst!) den Gang zum Anwalt ersparen möchten und dir da entgegenkommen können.

 

Gruß

Markus

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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Jepp, das mit dem Restwert ist so richtig.Sei froh, dass es sich um nen Polo handelt und nicht um ein "begehrtes" Auto.

Da passiert es nämlich ganz schnell, dass aus nem Restwert von 1k€ plötzlich 3k€ werden die irgendein dubioser Händler bietet (und auch zahlen würde).

 

Dass der Schrotthaufen das gar nicht mehr wert sein kann. interessiert die Versicherung nicht.

Die hoffen nur, dass das geklaute Auto gleichen Typs das dann mit der Fgst.-Nr. des Unfallautos "legalisiert" wird. bei ner anderen Gesellschaft versichert war.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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das Problem habe ich ja auch gerade. Mir war ja einer hinten in den E39 und mit Fahrerflucht. Heute war ich beim Anwalt, hab keine Lust mich mit dem Mist auseinaderzusetzen. Morgen früh kommt ein Gutachter, Restwert Fahrzeug ist natürlich viel höher als der schaden, ich nehme das Geld abzüglich der MwSt. und gut ist. Den Schaden sieht eh nur ein Kenner.

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Guten Morgen,

 

grundsätzlich würde ich den Weg zum Anwalt empfehlen. Denn die RA-Kosten werden von der gegnerischen Versicherung gezahlt. Ich würde also an Deiner Stelle keinen Grund sehen, die Sache nicht von einem Anwalt in die Hand nehmen zu lassen.

 

Zum eigentlichen Problem. In Deiner Konstellation "wirtschaftlicher Totalschaden" zahlt die Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert (zunächst netto, nur im Falle des Nachweises gibt´s dann auch noch die Mehrwertsteuer). Der Restwert ist eine beliebte Stellschraube. Die Versicherung benennt einen Aufkäufer, der den Wagen für einen höheren Preis ankauft und berücksichtigt diesen Wert bei der Abrechnung.

 

Diese Rechnung ist nur dann zulässig, wenn Du den Wagen wirklich verkaufst. Wegen der Schadensminderungspflicht bist Du gehalten, den Wagen bestmöglich zu verwerten.

 

Aber: Die Versicherung kann Dich zum Verkauf nicht zwingen. Wenn Du Dich entschließen solltest, das Auto - nach einer Reparatur etwa - zu behalten, darf die Versicherung nicht mehr den hohen Restwert in Abzug bringen, maßgeblich ist allein der vom Gutachter ermittelte Wert. Oft bietet es sich an, nach erfolgter Reparatur ein Foto bei der Versicherung einzureichen, um die Weiternutzung nachzuweisen. Spätestens dann erfolgt die Nachregulierung.

 

Das war jetzt der Abriss in aller Kürze - und einige Stolpersteine habe ich hier nicht angesprochen. Wie eingangs erwähnt: Nimm Dir einen Anwalt!

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