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Umweltprämie


Macaoblau.the real
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Wer hat den Durchblick und mag mir sagen ob ich richtig liege, bzw. ob das so funktioniert.

 

Ich melde morgen einen 94er Touring ab der seit Oktober 07 auf mich zugelassen ist,

schlachte ihn vollständig aus (natürlich nur an einem dafür zugelassenem Ort *Insider*) und lass Ihn im März oder April verschrotten. Meine Schwägerin kauft im April oder Mai einen Jahres- oder Neuwagen mit min. Euro 4 Norm, ich lasse den Wagen an einem Tag auf mich zu und melde Ihn am nächsten Tag wieder ab. Nun schicke ich nur noch die Unterlagen zusammen mit dem Antrag ein und bekomme die €2500,- Umweltprämie.

 

Danke.

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Eben wegen solchen Geschichten haben die das so geregelt mit dem mind. 1 Jahr zugelassenen KFZ... Die wussten schon warum!

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Das heißt ich muss das Fahrzeug auch kaufen, oder passt sonst noch etwas nicht?

Muss man den Kaufvertrag wohl mit einschicken?

Danke.

 

Müsstest du auch!

 

ABER: Das alte war nicht mehr als ein Jahr auf dich angemeldet! Das ist das Haupt K.O. warum dein Versuch nicht klappen wird!

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Das heißt ich muss das Fahrzeug auch kaufen, oder passt sonst noch etwas nicht?

Muss man den Kaufvertrag wohl mit einschicken?

Danke.

 

Müsstest du auch!

 

ABER: Das alte war nicht mehr als ein Jahr auf dich angemeldet! Das ist das Haupt K.O.

 

 

Ups sorry seit Oktober 07 :O(

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Dann könnte es evtl. klappen, wenn du ihn offiziell kaufst.

 

Ich weiß nur nicht, ob das ganz legal ist, und was für den Verwertungsnachweis, den du brauchst noch im Auto sein muss. Die Frage kann dir denke ich nur der zugelassene Verwerter deines Vertauens beantworten...

 

Hier steht der Rest genau erklärt:

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html

 

Nur wie lange du das neue Auto behalten musst steht nirgendwo.

 

Gruß Clemens

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Also ich muss das Fahrzeug kaufen, dann funktioniert das so. Muß das Fahrzeug auch vom Händler oder Werk gekauft werden, oder kann ich das Fahrzeug auch aus Privathand kaufen wenn es vorher max. ein Jahr auf einen Händler oder das Werk zugelassen war und nicht auf den privaten Verkäufer?

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also die karosserie muss verschrottet werden. und das neue fahrzeug darf höchstens 1 jahr alt sein und muss vom händler gekauft werden.

"BMW Freunde Weserland" interesse dann schaut rein

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Du mußt das Auto kaufen und zwar beim Händler. Es muß ein Neuwagen/Vorführwagen sein, keiner der mal auf privater Hand "zurück gekauft" wurde. Du darfst das Auto auch nicht morgen abmelden und dann später die Summe kassieren wollen, klappt auch nicht. Wenn er verschrottet ist muß auch zeitnah ein neues Auto gekauft werden, du kannst ihn nicht im März pressen und im Mai dann zum Händler wandern.

Am besten den Händler der das neue Auto verkaufen soll den ganzen Kram erledigen lassen.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Du mußt das Auto kaufen und zwar beim Händler. Es muß ein Neuwagen/Vorführwagen sein, keiner der mal auf privater Hand "zurück gekauft" wurde. Du darfst das Auto auch nicht morgen abmelden und dann später die Summe kassieren wollen, klappt auch nicht. Wenn er verschrottet ist muß auch zeitnah ein neues Auto gekauft werden, du kannst ihn nicht im März pressen und im Mai dann zum Händler wandern.

Am besten den Händler der das neue Auto verkaufen soll den ganzen Kram erledigen lassen.

 

 

Woher nimmst du deine Infos? Laut anderen Quellen gibt es nix von zeitnah und es muss auch nicht nur ein Neu- oder Vorführwagen sein. Verschrottung sowie Zulassung muss im Zeitraum vom 1.01.09 - 31.12.09 stattfinden und es muss sich um einen Neu- oder Jahreswagen handeln. Als Jahreswagen gilt ein Fahrzeug das max. ein Jahr auf einen Händler, Leasingfirma oder das Werk inkl. Werksangehöriger zugelassen war.

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hey ihr rechenkünstler

 

bedenkt auch das es schluss ist wenn die 600t mal umweltprämie ausgezahlt ist. und die wird laut vorsichtigen schätzungen nicht länger als bis zum 1.7. reichen.

 

und als auszahlungskriterium gilt die neuzulassung des fahrzeugs und nicht die verschrottung des altwagens.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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man müßte jeden hauen der seinen schönen e30 deshalb auf den schrott bringt:popo:

 

ist nur nen rechenexempel. und welcher e30 in durchschnittlichen zustand bringt auf dem freien markt 2500 schleifen?

 

je mehr von den dingern aufm schrott landen desto seltener wird meiner.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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hey ihr rechenkünstler

 

bedenkt auch das es schluss ist wenn die 600t mal umweltprämie ausgezahlt ist. und die wird laut vorsichtigen schätzungen nicht länger als bis zum 1.7. reichen.

 

und als auszahlungskriterium gilt die neuzulassung des fahrzeugs und nicht die verschrottung des altwagens.

 

 

Ups wirklich schon bis zum 1.7. ? Ich hab was davon gelesen das bisher nur etwa 35.000 Anträge eigegangen sind und wohl nur etwa 300.000 eingehen werden. Da bin ich aber wohl falsch informiert.

Bitte erkläre mir mal genauer wie du das mit dem Auszahlungskriterium meinst.

Danke.

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Die Prämie von 2.500 Euro wird gezahlt, sofern der alte Pkw mindestens neun Jahre vor der Verschrottung erstmals zugelassen worden ist, dieser mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist und gleichzeitig ein Neuwagen erworben wird oder ein auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder -Hersteller zugelassener Jahreswagen.

Der Neuwagen muss mindestens der Abgasnorm „Euro 4“ entsprechen. Als Jahreswagen gilt hierbei ein „Pkw, der längstens ein Jahr auf einen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.“ Dies gilt auch für einen EU-Import mit Kurz-/Tageszulassung im Ausland.

 

Berechtigt sind nur Privatpersonen.

Die Prämie gilt für Neuwagen und Jahreswagen mit Datum des Kaufvertrages ab 14. Januar 2009 und einem Zulassungsdatum bis 31. Dezember 2009, sofern der BAFA ein Verwertungsnachweis vorliegt.

 

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss das Altfahrzeug verschrottet und das Neufahrzeug gekauft und zugelassen sein.

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich.

 

To do List 2010/11


E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen

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Du mußt das Auto kaufen und zwar beim Händler. Es muß ein Neuwagen/Vorführwagen sein, keiner der mal auf privater Hand "zurück gekauft" wurde. Du darfst das Auto auch nicht morgen abmelden und dann später die Summe kassieren wollen, klappt auch nicht. Wenn er verschrottet ist muß auch zeitnah ein neues Auto gekauft werden, du kannst ihn nicht im März pressen und im Mai dann zum Händler wandern.

Am besten den Händler der das neue Auto verkaufen soll den ganzen Kram erledigen lassen.

 

Achja und woher nimmst du die Info wielange das Neufahrzeug auf den Antragssteller zugelassen sein muss? Schließlich geht es hier drum den Absatz anzukurbeln und nicht darum die gekauften Fahrzeuge an den Käufer zu binden.

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Pass auf: Lies die Infos speziell in dem Link von klee8507, mach einfach, wie Du meinst und berichte dann von Deinen Erfahrungen.

 

Dafür mache ich diesen Thread dann auch gern wieder auf.

 

Hoffentlich hat Deine Schwägerin in ihrer Kalkulation den Wertverlust für den in den Papieren eingetragenen, zusätzlichen Halter einkalkuliert. ... (Den Rest habe ich mir selbst zensiert) ... .

Opas Gangnam Style ... :klug:
... seit 4303 
Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung' von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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