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geld weg und keine ware


easy
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in dem Schreiben müsste drinstehen wohin und an wen der Widerspruch zu richten ist!

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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nur mal was zum Thema Rückbuchung (damit meine ich keine Lastschrift) das ist Fakt auch wenn andere was anders behaupten:

 

Überweisungsrückrufe

Eine Kündigung der Überweisung (umgangssprachlich weiter als Rückruf bezeichnet) muß der Überweisende gegenüber seiner Bank aussprechen. Sofern das Geld noch nicht das Haus verlassen hat, ist das noch relativ problemlos. Ist das Geld bereits unterwegs, so faxt die Bank einen Rückruf an das Institut des Begünstigten.

Nach §676g(1)1 ist die Empfängerbank gegenüber dem Begünstigten zur Gutschrift verpflichtet, sobald der Betrag zu dessen Gunsten auf einem Konto der Bank, also zB auch dem LZB-Verrechnungskonto, angekommen ist, wenn nicht vorher eine Kündigung der Überweisung eingegangen ist. Das bedeutet also, daß Kreditinstitute zukünftig Überweisungsrückrufe nur noch beachten dürfen, wenn das Geld noch überhaupt nicht im Haus angekommen ist. War der Überweisungsrückruf vor dem Geldeingang da, ist eine Berücksichtigung noch möglich.

 

PS: dieser Auszug vom Gesetz gibt es nicht erst seit 2 Tagen 8-) ;-)

PPS: ich will damit nur schreiben das diese Sache geregelt ist. Inwiefern sich diverse Banken daran halten ist etwas anderes.

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG

 

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Na scheisse, ich rufe morgen mal wieder bei der StA Oldenburg an und frage den Staatsanwalt persönlich was jetz bei mir Sache is, also wenn mir das Gleiche wiederfährt obwohl ich ALLES Erdenkliche an Beweisen & Zahlen, Daten, Fakten ins Verfahren eingebracht hab na dann weiß ich auch nimmer...

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Locker bleiben Jungs! Im Mom kann man machen was man will, man bekommt doch kein Recht. Die Staatsanwaltschaft ist überfordert durch die Wirtschaftskrise und kämpft höchstens mit dicken Fischen.So kleine Fälle wie wir wandern noch nicht mal zum Staatsanwalt hin sondern werden vons Vorzimmerdame abgewiesen.

Ich zb. musste der Staatsanwaltschaft schon die Gesetze schreiben woran sich alle zu halten haben aber interessiert hats die net weil dann kam was vom Oberstaatsanwalt worin dasselbe nicht gesetzeswürdige stand und Abfahrt.Ging ja nur um 25tsnd Euronen also viiiel zu wenig.

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nein habe erstmal kein mahnverfahren eingeleitet weil armer azubi:-)
Wenn Du als Azubi die Kosten für nen Brief nicht zahlen kannst - wie kannst Du dann ein Auto unterhalten.

 

Zum X-ten mal: Ein Mahnverfahren kostet nicht die Welt.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Jetzt häng ich mich man da mit rein!!!

 

Hab hier im Forum auch was bezahlt und nicht bekommen, wie immer erst etliche male vertröstest dann wurde es schon paar mal los geschickt und jetzt wird nicht sich nicht mehr gemeldet!!

 

Hab mir im Schreibwarenladen so ein Mahnverfahren geholt, mit was muß ich rechnen was an Kosten auf mich abfallen bis das läuft und kann ich mir die wieder holen???

Georg du bist doch der halbe Jurist :-UU weißt du rat?

:freak:Hauptsache 2,5 Liter und 6 Zylinder:freak:

:brüll:Es ist mir egal wer dein Vater ist! Solange ich angle, läufst DU NICHT übers Wasser!!!:brüll:

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So, habe gerade in Oldenburg angerufen, bei mir siehts folgendermaßen aus:

 

Es liegt KEIN Betrug vor weil er am 16.06.09 einen Überweisungsbeleg über die Rückzahlung der 150,00 eingereicht hat -> Das Geld hat mich jedoch trotzdem nie erreicht weil das Konto bei mir inzwischen erloschen is... Verfahren wird eingestellt.

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@M-Tech: Ich bin weder halber noch sonstirgendein Jurist - sondern Inschenör. ;-)

 

Kosten kannst Du wieder holen - die werden gleich mitberechnet.

Mahnantrag kann man Online ausfüllen und dann bei Gericht abgeben.

Gebühren liegen AFAIK bei 20,- (bis 1k€ Streitwert)

Kannst Du alles hier nachgucken:

www.online-mahnantrag.de

 

@Ben: Das ist natürlich saudumm gelaufen - aber dafür dass Du ein Konto aufgibst kann weder der was, noch sonstwer.

Woher soll er das wissen

Dann schreib ihm doch mal die neue Kontonummer

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Das beste war seine Stellungnahme bei der Polizei: Der Anwalt vorhin las mir daraus folgendes vor: "Ich war erboßt darüber dass Hr. Ben325i in diesem "BMW-Forum" öffentlich über mich aufmerksam machte, deswegen wollte ich ihm eins auswischen und ERST RECHT keine Ware liefern" ... ich lach mich grad schlapp eh

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Danke Georg, aber was soll ich denn da genau eintragen bei den Kosten, die Summe ist ja klar, Auslagen für Porto usw wie hoch kann ich die denn benennen???

 

Noch eine wichtige Frage!!

 

Hab die Kontodaten, und den Vor und nachnamen des Users hier im Forum aber nicht die Adresse, wie bekomm ich die raus, im Internet finde ich nichts, gibts da ne andere Möglichkeit den Mahnbescheid ohne Adresse zu schicken ??????????

Danke

:freak:Hauptsache 2,5 Liter und 6 Zylinder:freak:

:brüll:Es ist mir egal wer dein Vater ist! Solange ich angle, läufst DU NICHT übers Wasser!!!:brüll:

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@325i: Also ich hab vorhin beim Amtsgericht Nbg. angerufen und gefragt wie das mit den Auslagen geregelt wird, ob man die pauschal benennen darf oder ob man alles nachweisen muss, der konnte mir keine Auskunft geben und ich soll morgen in Coburg (irgendwie zentrale Mahnbescheid-Stelle) anrufen.

 

Willst die Nr. auch mal ham ?

 

Also nen Mahnbescheid OHNE Adresse zu SCHICKEN wird sicher reichlich schwer werden ^^

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Ja wäre nett!!!

Der jenige ist bzw war hier im Forum auch immer aktiv, vielleicht von den MODS kommen die an eine Adresse??

Es gibt bestimmt einige die in hier kennen, aber ich weiß nicht ob ich den Namen öffentlich machen soll, verdient hätt er es!!!!

:freak:Hauptsache 2,5 Liter und 6 Zylinder:freak:

:brüll:Es ist mir egal wer dein Vater ist! Solange ich angle, läufst DU NICHT übers Wasser!!!:brüll:

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Noch a bissl recherchiert und schon hat man die Adresse:motz:Freu dich mein Freund, bald kommt Post und dann:popo::-[

 

Weiß sonst keiner was man da als Auslagen eintragen soll, also die höhe der Auslagen. Gibts da ne Pauschale?????

:freak:Hauptsache 2,5 Liter und 6 Zylinder:freak:

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Und die Anwaltskosten, usw muß ich die auch eintragen????

Da gibt es so einen Gebührenrechner. mit dem das ausrechnen????

:freak:Hauptsache 2,5 Liter und 6 Zylinder:freak:

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