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Fahren unter Alkoholeinfluß


el-utz
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Ein Arbeitskollege rief mich vorhin an, ob ich ihn eine Zeitlang morgens mit zur Arbeit nehmen könnte. Er teilte mir mit, daß die Rennleitung ihn mit zu wenig Blut im Alkohol erwischt hatten...

 

Er sei nicht im Straßenverkehr aufgefallen, habe keinen Unfall unter Aloholeinfluß gehabt und lediglich in eine Routinekontrolle geraten. Der erste Kontrollwert lag bei 1,05 Promille, demnach unterhalb der legendären 1,1 Promille, die den Bestand einer Straftat erfüllen würde.

 

Mein Kollege ist auch bisher im Straßenverkehr nicht aufgefallen - hat also keine Pay-Back-Punkte!

 

 

 

Und nun meine Frage: Wie lange wird er wohl zu Fuß laufen müssen, bzw. wie lange darf ich ihn morgens mit zur Arbeit nehmen?

 

 

Vorab möchte ich Euch bitte, dieses Verhalten nicht zu verurteilen. Daß das Fahren unter Alkoholeinfluß nicht korrekt ist, wissen wir alle selbst! Das möchte ich hier auch nicht lesen müssen. Darum geht es schließlich auch nicht. Es geht lediglich um die Frage, wie lange mein Arbeitskollege auf seinen Führerschein verzichten muß.

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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das reicht denk ich mal -->

 

Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

 

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

 

Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.

Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten

und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

 

Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.

Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.

Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.

 

gruß saxe

 

editiert, und zar das 4te mal^^

toschu: wer Saxes verfälscht oder nachmacht oder nachgemachte oder verfälschte Saxes in Umlauf bringt, wird mit Gulasch nicht unter 4 Pötten bestraft!

toschu: <- wünscht allen sachsmännern die richtige sachsfrau
M3_M30_Steffsaxe du bist ne geile sau 
Freak e30:  ich kenne deine koch künste zwar nicht,aber ob du am saxens salat rannkommst 
[Heute 05:50] Keeg: ja, deine mission hat einen hauch von kolumbus und missionarsarbeit

 

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DANKE! :applaus:

 

Das ist eine Aussage, mit der er "arbeiten" kann. :daumen:

 

Das heißt für ihn einen Monat Führerscheinentzug, 500 Euro Geldstrafe und 4 Punkte.

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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2009 hat sich nix weiter geändert als das sich die spende verdoppelt hat!

 

 

gruß saxe

toschu: wer Saxes verfälscht oder nachmacht oder nachgemachte oder verfälschte Saxes in Umlauf bringt, wird mit Gulasch nicht unter 4 Pötten bestraft!

toschu: <- wünscht allen sachsmännern die richtige sachsfrau
M3_M30_Steffsaxe du bist ne geile sau 
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[Heute 05:50] Keeg: ja, deine mission hat einen hauch von kolumbus und missionarsarbeit

 

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Für Fahren unter Alkoholeinfluß darf sich die Spende sich ruhig verzehnfachen...!

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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Er soll mal nachfragen ob er sich als Ersttäter den Zeitpunkt der Abgabe aussuchen kann.

 

Ging bei mir damals auch. Habs dann in den Urlaub gelegt da war es dann nicht ganz so tragisch da ich erst mal 3 Wochen weggeflogen bin.

 

Das Blöde daran war nur das ich fast den ganzen Jahresurlaub dafür opfern durfte.

 

Achso war nicht wegen Alkohol sondern Geschwindigkeitübertretung.

Special Notice!!!
Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and oil, as well as current market and economic conditions,
"The Light at the End of the Tunnel" has been turned off.
We apologise for the inconvenience.

Gruß
Jan :drive: :smbmw: :beemwe::beemwe:

Frauen, die meinen, Männer seien zu keiner innigen und liebevollen Beziehung fähig,
waren noch nie am Samstag in einer Autowaschanlage!

Zum Thema Komplimente:"Unter allen Arschgeigen bist Du die Stradivari"

 

dem Waidmann jede Pirsch behagt,
sei`s auf den Hirsch,
sei`s auf die Magd.

der sogenannte gute Mensch, ist des Idioten bruder!

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Hier wird schon wieder mal - wie meist - ein Fahrverbot und ein Führerscheinentzug durcheinandergewürfelt.

 

1. Hier gibts den passenden Gesetzestext und wenn es der erste Verstoß war müßte es bei 1 Monat bleiben und da kann man sich den Zeitpunkt in gewissem Rahmen selber raussuchen.

Also am besten im Februar abgeben - da hat der Monat nur 28 Tage.

Der Tag an dem man den FS ggf. abends um 10 abgibt zählt übrigens mit.

 

2. Wenn er mit 1,05 aufgefallen ist, wurde er doch wohl auch zur Blutentnahme gefahren, oder?

Dann muß man erst mal auf den Wert warten weil der dann gilt und wenn der dann über 1,1 Promillle ist dann gibts kein Fahrverbot mehr, sondern nen Entzug und ne Gerichtsverhandlung.

Daher erst mal warten was dabei rauskommt.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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genau so läuft es.

 

wenn dein kollge noch drei stunden auf die blutabnahme warten musste (nur nen blödes beispiel) dann rechnen die den blutgehalt runter bis zu dem zeitpunkt wo er angehalten wurde.

 

wenns blond wird muss er deine fahrdienste länger in anspruch nehmen.

 

ich hoffe er hat den schein feiwillig hingegeben. somit isses nur ne sicherstellung. hat er sich aber geweigert isses ne beschlagnahme. das ergebnis ändert sich zwar nicht aber der richter (wenns denn der alk zu viel war)kann das als strafmindernd ansehn wenn er den schein freiwillig gegeben hat.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Worüber ich und nen Kumpel es letztin hatten:

 

Wenn man 0,2promille hat, und dann nen Unfall baut und die das feststellen, wird das dann als "nüchtern" behandelt oder hat das auch stärkere Konsequenzen?

Da überall die 0,3 Grenze zu lesen ist, geh ich mal avon aus, dass einem da dann nicht mehr passieren wird?

 

Gruß Jochen

Taoism: Shit happens

Islam: If shit happens it's the will of Allah

Protestantism: Shit happens cuz you don't work hard enough

Catholicism: Shit happens cuz you're bad

Jehova's Witnesses: Let us in, we'll tell you why shit happens

Metalism: Play that shit again, but louder!

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0,0 - 0,3 entspricht 0 - auch wenn da derzeit wieder mal jemand dran rütteln will.

 

Von 0,3 - 0,5 wird unterschieden:

Ohne Ausfallerscheinungen: erlaubt, keine Strafe

Mit Ausfallerscheinungen: Straftat, FS weg, teuer

 

Ab 0,5

Ohne Ausfallerscheinungen: Ordnungswidrigkeit, Fahrverbot "noch bezahlbar"

Mit Ausfallerscheinungen: Straftat, FS weg, teuer

 

Als Ausfallerscheinungen werden z.B. Schlangenlinien, Abbiegen ohne Blinken, unmotivierte Spurwechsel etc. angesehen.

 

Also vorsicht: Wer z.B. nach dem Ausparken vor der Kneipe den Gurt erst beim Fahren anlegt, was jetzt im Winter mit dicker Jacke ja etwas umständlich sein kann und dabei leichte Schlangenlinien fährt, was durch die Bewegungen fast unvermeidlich ist, der sollte darauf achten, dass das keiner mitkriegt.

Wenn die Polizei das mitkriegt und danach kontrolliert, wird der Spruch

"ich hab mir doch nur den Gurt angelegt und dabei etwas am Lenkrad gewackelt. Hat ja nix gemacht, weil keiner entgegengekommen ist"

als Ausrede gewertet die man meist nicht beweisen kann und der Schein ist WEG!

 

GH

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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jou georg.

 

mal eben den blinker vergessen.... dazu kurz vorher 2 bierchen...... und schon ist fussgang angesagt. wegen "ausfallerscheinungen"

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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In jedem Fall sollte nun der Gang zu einem Anwalt erfolgen.

 

Wie schon gelesen: Es geht hier materiellrechtlich um die Fragestellung: Absolute Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille)? Relative Fahruntüchtigkeit plus Ausfallerscheinungen?

 

Also kurz: Straftat oder Ordnungswidrigkeit.

 

Hinzu kommen prozessuale Fragen, die wir hier schwerlich klären können. Ein in der Rechtsprechung zur Zeit höchst umstrittenes Thema in diesem Zusammenhang: Zulässigkeit der Anordnung einer Blutprobe durch den Polizeibeamten ohne zuvor zu versuchen, einen entsprechenden richterlichen Beschluss zu erwirken...

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ich finde gut wenn die dran rüttel wollen..

alkohol beim fahren geht gar nicht, egal wieviel..

ich bin für 0,0 :meinung:

gruß Markus

 

440 Pferde artgerecht zu bewegen ist was anderes als den Einkaufswagen zu den Kinderüberraschungen zu schieben. Actros MP3

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ich finde gut wenn die dran rüttel wollen..

alkohol beim fahren geht gar nicht, egal wieviel..

ich bin für 0,0 :meinung:

 

:meinung:auch! zumal dann die ganzen diskussoinen aufhören mit wieviel bier man noch wo fahren kann.

 

ach an die moralapostel: ich hatte den schein wech in der probezeit. und das gleich für 2 jahre. mit 0,81promille restalk. :angeber:

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Hinzu kommen prozessuale Fragen, die wir hier schwerlich klären können. Ein in der Rechtsprechung zur Zeit höchst umstrittenes Thema in diesem Zusammenhang: Zulässigkeit der Anordnung einer Blutprobe durch den Polizeibeamten ohne zuvor zu versuchen, einen entsprechenden richterlichen Beschluss zu erwirken...

 

Entweder bist du Polizist oder Rechtsanwalt.

 

Aber diese Entwicklung wird wohl irgendwann dazu führen, dass wir einen Richter mit auf Streife nehmen. Irgendwann darf man nix mehr als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft. :meinung:

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Ihr seit alles "Moralapostel" und seit noch nie unter Alkoholeinfluß gefahren.....lol, ich lach mich tot

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dann fall um ..

ich weiss ja nicht was du für einer bist , ich brauch meinen führerschein weil ich LKW fahre..

und ich trinke wenns hochkommt mal ein cola weizen wenn ich daheim bin ..

 

ich kenn viele leute die nicht mal wissen wie sie heimgekommen sind, erster blick aus dem fenster, ah.. das auto steht unten und hat keine dellen :rot:

am land ist das auch noch völlig normal ..

gruß Markus

 

440 Pferde artgerecht zu bewegen ist was anderes als den Einkaufswagen zu den Kinderüberraschungen zu schieben. Actros MP3

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Hinzu kommen prozessuale Fragen, die wir hier schwerlich klären können. Ein in der Rechtsprechung zur Zeit höchst umstrittenes Thema in diesem Zusammenhang: Zulässigkeit der Anordnung einer Blutprobe durch den Polizeibeamten ohne zuvor zu versuchen, einen entsprechenden richterlichen Beschluss zu erwirken...

 

Entweder bist du Polizist oder Rechtsanwalt.

 

Aber diese Entwicklung wird wohl irgendwann dazu führen, dass wir einen Richter mit auf Streife nehmen. Irgendwann darf man nix mehr als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft. :meinung:

 

Aber, aber... Inzwischen heißt es ja nicht mehr "Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft", sondern "Ermittlungsperson".;-)

 

Nein, Martin, ganz Unrecht hast Du nicht mit dem, was Du da schreibst. Ich könnte mir vorstellen, dass sich in der Rechtsprechung daher auch unterm Strich die Ansicht durchsetzen wird, dass der jeweilige Beamte bei dem Verdacht einer Trunkenheitsfahrt im Regelfall ohne richterlichen Beschluss eine Blutprobe anordnen kann.

 

Viele Grüße

 

Ulli

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dann fall um ..

ich weiss ja nicht was du für einer bist , ich brauch meinen führerschein weil ich LKW fahre..

und ich trinke wenns hochkommt mal ein cola weizen wenn ich daheim bin ..

 

 

...ich weiß auch nicht was oder wer du bist, außer das du Trucker bist und sehr korrekt dein Bierchen zu Hause trinkst - das finde ich voll ok.

Was ich nicht ok finde, sind die die hier behaupten noch nie nach 1, 2 Bierchen sich noch ans Steuer gesetzt zu haben.

Typisch deutsche Doppelmoral - so sind sie halt.

:-R

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Ihr seit alles "Moralapostel" und seit noch nie unter Alkoholeinfluß gefahren.....lol, ich lach mich tot

 

Ich bin auf meinen Schein angewiesen! Ich habe eine tägliche Anfahrtstrecke von knapp 60 Km zur Arbeit - quer durch die Provinz! Da ist nichts mit Bus- oder Bahnfahren.

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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Ihr seit alles "Moralapostel" und seit noch nie unter Alkoholeinfluß gefahren.....lol, ich lach mich tot

Na und? Dann bin ich hat ein Moralapostel. Kann aber guten Gewissens sagen das ich noch nie mit Alk im Blut Auto gefahren bin. Und wenn es nach mir ginge wären 0,0 Promille Gesetz.

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich.

 

To do List 2010/11


E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen

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Aber, aber... Inzwischen heißt es ja nicht mehr "Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft", sondern "Ermittlungsperson".;-)

 

Nein, Martin, ganz Unrecht hast Du nicht mit dem, was Du da schreibst. Ich könnte mir vorstellen, dass sich in der Rechtsprechung daher auch unterm Strich die Ansicht durchsetzen wird, dass der jeweilige Beamte bei dem Verdacht einer Trunkenheitsfahrt im Regelfall ohne richterlichen Beschluss eine Blutprobe anordnen kann.

 

Viele Grüße

 

Ulli

 

:-R das mit der Ermittlungsperson wusste ich auch, wollte nur mal testen. Da waren wohl einige Polizeibeamte beleidigt...

Das mit der richterlichen Anordnung zur Blutprobe ist schon so eine Sache.

 

Lustig ist aber auch die Tatsache, dass die Verbringung der Person zur Blutprobe eine freiheitsbeschränkende Massnahme ist, obwohl hier eine wesentliche Beschränkung der persönlichen Freiheit besteht.

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wenn du in Norderstedt Streife fährst,MICH brauchst nicht anhalten,bin für 0,0..............:freak:

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Ihr seit alles "Moralapostel" und seit noch nie unter Alkoholeinfluß gefahren.....lol, ich lach mich tot

Na und? Dann bin ich hat ein Moralapostel. Kann aber guten Gewissens sagen das ich noch nie mit Alk im Blut Auto gefahren bin. Und wenn es nach mir ginge wären 0,0 Promille Gesetz.

 

:applaus:, hast wohl die Zeit des "erwachsenwerdens" direkt übersprungen,:-R.

Ich war früher nicht so vernünftig wie du. Wie gesagt: :-R

 

 

PS:Bist du Beamter?

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