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Anhänger gezogen ohne BE lappen...


DieGruft
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tacho, ich wieder. hab nem freund den gefallen getan, hab für ihn nen anhänger geholt, und bin damit zu ihm gefahren. anhänger hat zulässiges gesamtgewicht 2000kg! hab ihn mit meinem touring gezogen, anhänger war leer, voll hatte ich ihn nicht vor zu fahren. es war nen normaler 2 achser mit kastenaufbau.

 

ich wurde angehalten, dann meinte der polizist ich dürfte ihn nicht fahren, ich hab versucht mich -"rauszureden" alles sachlich und freundlich, nachdem motto, das der anhänger leer ist und ich bin in ca. 2km da, wo ich hinwollte, das war wirklich wahr! Das alles basiert auf daten die auf der deichsel des anhängers standen, da ich keinen echten fahrzeugschein hatte, war ein leihanhänger einer tankstelle mit schlechter schein kopie!

 

Dann stiegen die polizisten in ihr auto, kamen nach minuten wieder raus und dann meinte der eine so, oh tut uns leid, sie haben doch die Berechtigung das Fahrzeug zu führen gab mir lappen wieder und ich war schon quasi weg, fast weg, die wieder ausgestiegen und meinten nun doch nicht, sie hatten sie verrechnet, es zählen die daten auf der plakette die auf dem kastenaufbau sind und nun gibts eine strafanzeige wegen fahren ohne führerschein!

 

ich persönlich habe keine punkte,allerdings war ich einmal vor 4 1/2 jahren auffälig im straßenverkehr mit gerichtsbeschluss und ner heftigen strafe!

 

ich hatte mal 16 punkte die aber alle verfallen sind!

 

verdammt....:roll:

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Hast du denn den neuen Lappen wo du auch keinen 7,5 Tonner fahren darfst oder noch den alten???

Also beim alten kann ich mir das nicht vorstellen und beim neuen wirst du wohl die A....karte haben

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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versteh ich irgendwie nich ganz ich habe auch nur den B schein nicht den BE aber irgendwie lernt man doch in der fahrschule das man ein gesamtgewicht von 3,5t fahren darf mit dem B... dachte da zählt ein anhänger mit??!!..touring 1,2t und anhänger 2t sind doch unter 3,5t .oder liegts da wieder an den achsen?..wenn da jemand bescheid weiss ich würd das auch gern man wissen...

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Klasse B erlaubt einachsige Anhänger bis 750 Kilogramm zul. Gesamtgewicht. Alles darüber erfordert Klasse BE. Das zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf das des Zugfahrzeugs nicht überschreiten, ergo hat der 2-Tonnen-Hänger am E30 nichts zu suchen.

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versteh ich irgendwie nich ganz ich habe auch nur den B schein nicht den BE aber irgendwie lernt man doch in der fahrschule das man ein gesamtgewicht von 3,5t fahren darf mit dem B... dachte da zählt ein anhänger mit??!!..touring 1,2t und anhänger 2t sind doch unter 3,5t .oder liegts da wieder an den achsen?..wenn da jemand bescheid weiss ich würd das auch gern man wissen...

 

Deine Rechnung geht aber nicht auf, da bei der Rechnung das zulässige Gesamtgewicht berücksichtigt wird. Und prinzipiell darf man mit dem neuen B-Lappen bis 4,25t zulässiges Gesamtgewicht fahren (3,5t Zugmaschine + 750kg Anhänger), allerdings sobald der Anhänger gebremst ist und mehr als eine Achse hat, gilt das nicht mehr... dann braucht man den BE... war damals die Aussage von meinem Fahrlehrer.

 

Prinzipielle dürfte man auch den Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2t fahren wenn man in der Summe der zulässigen Gesamtgewichte nicht über die 4,25t kommt, nur spielt da dann eben mit rein das solche Anhänger meist gebremst und 2-achsig sind....

 

Ne wirkliche rechtliche Grundlage hab ich für diese Aussagen noch nicht bekommen, hatte diese Aussage damals so von meinem Fahrlehrer bekommen...

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ich kann die Gesetzestexte nicht für mich übersetzen!

 

also, wenn ich C1E hätte wäre alles io weil mein kumpel, der 2 km weiter weg wohnte mich ja holen musste, der durfte den fahren und er hatte einfach nur den alten lappen.

 

in der darauffolgenden nacht wurden wir zusammen noch 2 mal angehalten, er ist aber gefahren, da war alles IO!

 

 

Der ganze verdammte bockwurstmist basiert nur darauf das ich mal wieder zu nett war und ihm eine strecke ersparen wollte. danach ist eh er mit meinem touring gefahren und wir haben zusammen sein haus leer geräumt...:wall:

 

die scheiss bullen blicken selber durch ihren mist nicht durch und dann soll das unser einer machen und selbst mit quellenangabe versteht es kein mensch mit einem iq unter 250

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Nein, BE hätte gereicht. Allerdings darf wie gesagt der Anhänger max. zul. Gesamtgewicht gleich dem Leergewicht des Zugfahrzeugs haben. Wäre dann in deinem Fall immer noch nicht i.O. wegen überladen...

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Tja der neue Lappen und seine Bestimmungen sind der letzte Scheiss, sehe es bei Sonja die darf mit dem kackding auch nicht wirklich viel fahren, womit zb. nen schicker WW mit 2 Achsen schon mal ausfällt.

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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also wenn man eta sein comment und dani`s nimmt dürfteste vielleicht noch ne chance haben da rauszukommen...vielleicht wirds auch fallengelassen...

weil wenn würde er ja über die 4,25t nicht hinauskommen...klar eigentlich anhänger nur max 750kg...aber vom reinen her müsste nur das gesamte gewicht gelten müssen...scheiss rechtsstaat man versteht nix^^...

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Anzeige wegen fahren ohne Führerschein wird das, nix mit rauskommen. Er hat nur Klasse B, Erklärung, was man da ziehen/fahren darf, siehe oben.

Das interessiert die Jungs nicht, ob der Hänger leer war. Es zählt, was in der Zulassung steht. Und die Stützlast vom Hänger hat keiner kontrolliert? Meist ist bei der AHK nur 50 Kilogramm, die Hänger haben meist 75 oder 100. Zumindest ist das bei uns das erste, was sie bei Hängerbetrieb kontrollieren.

 

Dumm gelaufen, hoffentlich kostet es dich nicht soviel.

 

@baustellenhaber: ...eigentlich, müßte, hätte und wäre...klar, der Staat mit seinen dämlichen Vorschriften ist dran schuld:klatsch:Schon mal einen mit 2 Tonnen beladenen Hänger gezogen? Dann wüßtest du sicher, wie der sich beim Bremsen verhält. Dann wird dir auch klar, warum das Zugfahrzeug schwerer als der Hänger sein sollte.

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also wenn man eta sein comment und dani`s nimmt dürfteste vielleicht noch ne chance haben da rauszukommen...vielleicht wirds auch fallengelassen...

weil wenn würde er ja über die 4,25t nicht hinauskommen...klar eigentlich anhänger nur max 750kg...aber vom reinen her müsste nur das gesamte gewicht gelten müssen...scheiss rechtsstaat man versteht nix^^...

 

Nunja das Problem iss allerdings wenn der Anhänger nen zulässiges Gesamtgewicht von 2t hat, müsste der Touring auch nen zulässiges Gesamtgewicht von 2,001t+ haben, was ich mal bezweifeln möchte, und dann iss das zulässige Gesamtgewicht der Zugmaschine niedriger und wieder simmer bei BE....

 

Außerdem, wie gesagt, hab ich bisher keine Quelle gefunden, die die Aussage meines Fahrlehrers stützt... hab über das Thema schon Diskussionen mit mehreren Leuten geführt, aber irgendwie kann niemand eine wirklich 100% Aussage machen...

 

Edith sagt ich hab wahrscheinlich Mist verzapft. Das Gespann darf ein zul Gesamtgewicht von 4,25t haben, allerdings nur Zugmaschine 3,5t und Hänger 750kg. Der Hänger darf schwerer sein als 750kg (zul. Gesamtgewicht), allerdings nicht schwerer als das zul. Gesamtgewicht der Zugmaschine und die Summe des Gespanns darf 3,5t (zul. Gesamtgewicht) nicht überschreiten. Alles Klar?! :freak:

 

Klick mich sanft!

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in meinem fall war aber der hänger leer und das gespann so wie ich es hatte durfte ja weiterfahren, da der anhänger legal am fahrzeug geführt werden darf! 8-/

 

Das Gespann darf ein zul Gesamtgewicht von 4,25t haben, allerdings nur Zugmaschine 3,5t und Hänger 750kg. Der Hänger darf schwerer sein als 750kg (zul. Gesamtgewicht), allerdings nicht schwerer als das zul. Gesamtgewicht der Zugmaschine und die Summe des Gespanns darf 3,5t (zul. Gesamtgewicht) nicht überschreiten.

 

das alles ist ja in dem fall im "grünen" bereich

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Mit Ihrer Führerscheinklasse B dürfen Sie fahren (alternativ):

 

a) ein Kraftfahrzeug mit Gesamtgewicht bis einschließlich 3.500 kg ODER

 

HAB ICH

 

b) wie unter a) aber zusätzlich noch mit einem Anhänger, der max. 750 kg wiegen darf (inkl. Ladung!) ODER

 

c) ein KfZ mit einem Anhänger, der inkl. Ladung MEHR wiegt als 750 kg (also Ihr Fall) unter folgenden Voraussetzungen:

 

(1) der Anhänger wiegt inkl. Ladung maximal genauso viel, wie das ziehende Fahrzeug UND

 

(2) ziehendes Fahrzeug und Anhänger (inkl. Ladung) wiegen zusammen max. 3.500 kg

 

Übertragen auf Ihren Fall bedeutet dies: Sie erfüllen zwar Bedingung (2), da 700kg (Anhänger leer) + 1450 kg (Auto auf dem Anhänger) + 1250 (Gewicht des ausgeliehenen Autos) insg. 3.400 kg ergeben (also Wert unter 3.500 kg).

 

TRIFFT ZU

 

 

was soll ich nun sanft klicken?

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Ist doch völlig egal, ob der Hänger voll oder leer war. Das zulässige Gesamtgewicht interessiert! Und mit Klasse B darfst du nunmal nur Anhänger bis 750 kg zGG nutzen.

anhaengerregelung_b_be.pdf

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gut dann hab ichs jetzt verstanden, danke und mal wieder kriegt der staat die kohle innen hals von mir gesteckt.....

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gut dann hab ichs jetzt verstanden, danke und mal wieder kriegt der staat die kohle innen hals von mir gesteckt.....

 

ioch mach grad fahrschule für c/ce und da hör ich den spruch täglich:

 

jeder führerscheininhaber ist verpflichtet sich über die neuesten regeln und verordnungen zu informieren. :devil::devil:

 

was kost dich der "spass" denn jetzt?

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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tja aber nicht jeder versteht diese regeln und in vielen foren endet das ganze ohne ergebnis. touring dani seine erklärung, die versteht jeder, bzw. das was er verlinkt hat!

 

das ganze war ja am samstag ich werde post kriegen...dann gehts hier weiter...

 

@martin 9780 - hab ich den bullen auch gesagt ;-)

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Bist doch beim Bund, also ist es eine Refinanzierung!

 

Treffer! Der war böse, aber gut:-)

:-o :rot: :rot:

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Dann sag mal bescheid was das kostet :D:D

 

Original Levis Hosen aus Amerika - verschiedene Größen. Bei Interesse einfach melden

 

Wenn ich dich seh, dann denk ich an ein Auto, denn deine Hupen sind so schön. Ich hoffe du kommst bald zum reparieren, dann kann ich die Hupen mal Studieren.

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Eventuell greift §215 vom Bußgeldkatalog Klick dann sinds nur 25,-€ und kein Punkt

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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hab gestern mit nem rechtsberater ausser familie gesprochen, der meinte man könnte auch auf verbots-irrtum hinaus, sowas gibt es und da in meinem fall die polizei selber nicht klargekommen ist, ich zeugen habe, könnte das meine freikarte sein....

2. argument, man findet wahrscheinlich kaum jemanden der mir so sagen kann das ich das und das erfüllen muss und das und das so ist um mit anhänger zu fahren...

 

naja ich warte mal auf post ab....

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verbots-irrtum?

Schmales Brett, der greift nur, wenn der Irrtum unvermeidbar war, du also es nicht hättest wissen können.

In deinem Falle hattest du Unterricht in der Fahrschule, der sich damit beschäftigt hat, also nicht unvermeidbar.

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