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Gelbe Scheinwerfer legal ??


is-Woldo
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Nämlich die, dass Deutschland einer ECE-Regelung beigetreten ist, die gelbes Licht nach vorne erlaubt.

 

Die Frage ob es sich bei den gelben Schweinwerfern nicht um weißes Licht handelt ist ja auch noch nicht geklärt. Wie gesagt zählt das sehr blaue Xenon-Licht als Definition nach weiß. Weiß muss also nicht gleich Schnee-weiß sein. Vielmehr wird es darum gehen, das das Licht ein bestimmten Bereich eines Spektrums in einer bestimmten Mindeststärke erreicht. Außderm müsste man die gelben Schweinwerfer mal Nachts in Aktion sehen. Ich glaube das die gar nicht so gelb leuchten wie man es den Bildern nach vermuten würde. Und damit würde sich die ganze Diskussion eh erledigen.

 

Der Sinn und Zweck der EU ist es, das die Staaten untereinander die jeweiligen in einem anderen EU-Staat zugelassenen Bauteile mit E-Prüfzeichen anerkennen. Nach deinem Statement dürfte der Finne, Schwede, Engländer oder Franzose mit seinem E30 der gelbe Scheinwerfer hat in D nicht fahren - er darf es aber.

 

Zur EU muss man folgendes wissen:

 

1. Behördliche Gutachten etc sind von den Staaten untereinander anzuerkennen. Dazu das E-Prüfzeichen um eine Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten wo und von wem und für was geprüft wurde. ( bei den gelben SW sicherlich für den E30 )

 

2. Absolute Gleichbehandlung egal ob Innländer oder EU-Ausländer. Dazu gibs auch schon diverse Gerichtsurteile die den grundsätzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz abhandeln. Z.B. brauchen EU-Ausländer in D keinen Ausweis mitführen da es Deutsche auch nicht müssen. ( Man muss nur einen besitzen ). Deshalb ist es auch nicht möglich eine Autobahnmaut für Ausländer einzuführen wenn die Deutschen keine bezahlen. Genauso wie Deutschland sogar Hartz IV an EU-Bürger zahlen muss selbst wenn sie hier noch nie gearbeitet haben - wieder Gleichbehandlunsgrundsatz.

 

Wenn also EU-Ausländer mit diesen Scheinwerfern die ja geprüft sind fahren dürfen und Deutsche nicht, dann wäre es ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip. Allein aus diesem Grund schon ein Verstoß. Das sehen Beamte vielleicht anders, aber sie werden schon noch lernen das sie sich der EU unterzuordnen haben. Mit jedem EuGh-Urteil wird das ja deutlich.

 

Dann kann man noch §19 STVZO hinzuziehen:

 

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Durch die leicht gelben SW wird die BE nicht erlöschen. Die Fahrzeugart wird nicht verändert, eine Gefährdung von VTs kann man auch ausschließen ( sonst würden ja die Franzosen, Belgier usw ) auch die VTs gefährden und das Abgas/Geräuschverhalten wird auch nicht verschlechtert.

 

 

Dann gibt es da auch noch soweit ich mich erinenre eine Jahresregelung. Alles was vor 1991 oder 1992 zugelassen wurde unterliegt teiles anderen Verfahren als das was danach kam. Deshalb kann es durchaus sein, das allein wegen des Zulassungsjahres für alte Autos gelbe SW möglich sind nur für neue nicht. So kann z.B. bei alten Autos die db-Lautstärke erhöhrt werden in den Papieren. Für Autos mit COC-Ppairene nicht mehr usw.

 

 

Ich selbst hätte aufgrund der mir bekannten Rechtslagen kein Problem damit gelbe SW mit E-Prüfzeichen anzuabuen. Ich wette sogar das es damit beim TÜV nicht mal Probleme geben würde, denn soweit ich weis, waren die ja schon immer dran....

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Ich würde es nicht unbedingt drauf anlegen. Hier bei mir (5km zur Franz. Grenze) sieht man ab und an noch Fahrzeuge , auch E30 mit gelbem Licht rumfahren. Aber selbst viele Franzosen die ich kenne wollen weiße Scheinwerfer haben.

Special Notice!!!
Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and oil, as well as current market and economic conditions,
"The Light at the End of the Tunnel" has been turned off.
We apologise for the inconvenience.

Gruß
Jan :drive: :smbmw: :beemwe::beemwe:

Frauen, die meinen, Männer seien zu keiner innigen und liebevollen Beziehung fähig,
waren noch nie am Samstag in einer Autowaschanlage!

Zum Thema Komplimente:"Unter allen Arschgeigen bist Du die Stradivari"

 

dem Waidmann jede Pirsch behagt,
sei`s auf den Hirsch,
sei`s auf die Magd.

der sogenannte gute Mensch, ist des Idioten bruder!

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Nämlich die, dass Deutschland einer ECE-Regelung beigetreten ist, die gelbes Licht nach vorne erlaubt.

 

Die Frage ob es sich bei den gelben Schweinwerfern nicht um weißes Licht handelt ist ja auch noch nicht geklärt. Wie gesagt zählt das sehr blaue Xenon-Licht als Definition nach weiß. Weiß muss also nicht gleich Schnee-weiß sein. Vielmehr wird es darum gehen, das das Licht ein bestimmten Bereich eines Spektrums in einer bestimmten Mindeststärke erreicht. Außderm müsste man die gelben Schweinwerfer mal Nachts in Aktion sehen. Ich glaube das die gar nicht so gelb leuchten wie man es den Bildern nach vermuten würde. Und damit würde sich die ganze Diskussion eh erledigen.

 

Der Sinn und Zweck der EU ist es, das die Staaten untereinander die jeweiligen in einem anderen EU-Staat zugelassenen Bauteile mit E-Prüfzeichen anerkennen. Nach deinem Statement dürfte der Finne, Schwede, Engländer oder Franzose mit seinem E30 der gelbe Scheinwerfer hat in D nicht fahren - er darf es aber.

 

Zur EU muss man folgendes wissen:

 

1. Behördliche Gutachten etc sind von den Staaten untereinander anzuerkennen. Dazu das E-Prüfzeichen um eine Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten wo und von wem und für was geprüft wurde. ( bei den gelben SW sicherlich für den E30 )

 

2. Absolute Gleichbehandlung egal ob Innländer oder EU-Ausländer. Dazu gibs auch schon diverse Gerichtsurteile die den grundsätzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz abhandeln. Z.B. brauchen EU-Ausländer in D keinen Ausweis mitführen da es Deutsche auch nicht müssen. ( Man muss nur einen besitzen ). Deshalb ist es auch nicht möglich eine Autobahnmaut für Ausländer einzuführen wenn die Deutschen keine bezahlen. Genauso wie Deutschland sogar Hartz IV an EU-Bürger zahlen muss selbst wenn sie hier noch nie gearbeitet haben - wieder Gleichbehandlunsgrundsatz.

 

Wenn also EU-Ausländer mit diesen Scheinwerfern die ja geprüft sind fahren dürfen und Deutsche nicht, dann wäre es ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip. Allein aus diesem Grund schon ein Verstoß. Das sehen Beamte vielleicht anders, aber sie werden schon noch lernen das sie sich der EU unterzuordnen haben. Mit jedem EuGh-Urteil wird das ja deutlich.

 

Dann kann man noch §19 STVZO hinzuziehen:

 

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Durch die leicht gelben SW wird die BE nicht erlöschen. Die Fahrzeugart wird nicht verändert, eine Gefährdung von VTs kann man auch ausschließen ( sonst würden ja die Franzosen, Belgier usw ) auch die VTs gefährden und das Abgas/Geräuschverhalten wird auch nicht verschlechtert.

 

 

Dann gibt es da auch noch soweit ich mich erinenre eine Jahresregelung. Alles was vor 1991 oder 1992 zugelassen wurde unterliegt teiles anderen Verfahren als das was danach kam. Deshalb kann es durchaus sein, das allein wegen des Zulassungsjahres für alte Autos gelbe SW möglich sind nur für neue nicht. So kann z.B. bei alten Autos die db-Lautstärke erhöhrt werden in den Papieren. Für Autos mit COC-Ppairene nicht mehr usw.

 

 

Ich selbst hätte aufgrund der mir bekannten Rechtslagen kein Problem damit gelbe SW mit E-Prüfzeichen anzuabuen. Ich wette sogar das es damit beim TÜV nicht mal Probleme geben würde, denn soweit ich weis, waren die ja schon immer dran....

 

Ein EU-Ausländer hat in Deutschland recht auf gleichbehandlung in Hinsicht auf die Rechte im Vergleich zu einem deutschen.

Ein Deutscher hat in Deutschland dieses Recht nicht.

Mein BMW verliert kein ÖL - Er markiert sein Revier.

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Richtig, hier geht es übertrieben und rücksichtslos um "Individualität". Dass die gelben Scheinwerfer gar nicht toll aussehen

und zum E30 ebenso wenig passen, wird hierbei außer Acht gelassen. Hauptsache man hat ja was anderes...

 

Ich sag dazu nur :rot: Hach ich liebe diesen Rote-Karte-Smiley :-p

 

also dad is ja dann wohl immer noch geschmackssache. mir gefällt auch nich alles was es für den E30 gab oder gibt... aber die gelben scheinis auf meinem schwarzen wagen gefallen mir dann doch

 

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Nämlich die, dass Deutschland einer ECE-Regelung beigetreten ist, die gelbes Licht nach vorne erlaubt.
Die Frage ob es sich bei den gelben Schweinwerfern nicht um weißes Licht handelt ist ja auch noch nicht geklärt. Wie gesagt zählt das sehr blaue Xenon-Licht als Definition nach weiß. Weiß muss also nicht gleich Schnee-weiß sein. Vielmehr wird es darum gehen, das das Licht ein bestimmten Bereich eines Spektrums in einer bestimmten Mindeststärke erreicht. Außderm müsste man die gelben Schweinwerfer mal Nachts in Aktion sehen. Ich glaube das die gar nicht so gelb leuchten wie man es den Bildern nach vermuten würde. Und damit würde sich die ganze Diskussion eh erledigen.

 

Naja, das ist nu Haarspalterei. Gelb ist Gelb. Blau ist Blau. Mir wäre kein Autohersteller bekannt, der serienmäßig mehr als 6000 K verbaut hat (Standard ist inzwischen ca. 4300 K). Und erst über 6000 K kann man wirklich von blauem Licht sprechen. Und das es die Chinabrenner mit mehr K gibt, heisst ja nix. Die sind ja eh grundsätzlich nicht zulässig.

 

Der Sinn und Zweck der EU ist es, das die Staaten untereinander die jeweiligen in einem anderen EU-Staat zugelassenen Bauteile mit E-Prüfzeichen anerkennen. Nach deinem Statement dürfte der Finne, Schwede, Engländer oder Franzose mit seinem E30 der gelbe Scheinwerfer hat in D nicht fahren - er darf es aber.

 

Das habe ich nicht geschrieben. Und Quatsch ist es auch. Wie Atkins schon schrieb. Ausländer sind wie Deutsche, aber Deutsche nicht wie Ausländer.

Und BITTE BITTE: Jetzt reite nicht immer auf EU rum. Die missverstehst die E-Prüfzeichen. Es gibt da zwei Verschiedene. Das kleine "e" im Viereck steht für EG-genehmigt. Das große E im Kreis steht für ECE. Und einer ECE-Richtlinie muss Deutschland separat beigetreten sein oder die EG für alle Mitgliedsstaaten.

 

Zur EU muss man folgendes wissen:

 

1. Behördliche Gutachten etc sind von den Staaten untereinander anzuerkennen. Dazu das E-Prüfzeichen um eine Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten wo und von wem und für was geprüft wurde. ( bei den gelben SW sicherlich für den E30 )

 

Sicherlich... Nur ist das Abblendlicht nach Fotorecherchen ECE-geprüft (großes E im Kreis). Nach welcher Richtlinie kann ich nicht rausfinden. (Die Bilder auf google sind nicht scharf genug). Ich weiß aber, welche für Deutschland bzw die EU gültig ist. Und das ist die ECE R48. Und da wird weißes Licht gefordert.

 

2. Absolute Gleichbehandlung egal ob Innländer oder EU-Ausländer. Dazu gibs auch schon diverse Gerichtsurteile die den grundsätzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz abhandeln. Z.B. brauchen EU-Ausländer in D keinen Ausweis mitführen da es Deutsche auch nicht müssen. ( Man muss nur einen besitzen ). Deshalb ist es auch nicht möglich eine Autobahnmaut für Ausländer einzuführen wenn die Deutschen keine bezahlen. Genauso wie Deutschland sogar Hartz IV an EU-Bürger zahlen muss selbst wenn sie hier noch nie gearbeitet haben - wieder Gleichbehandlunsgrundsatz.

 

siehe das Post von atkins!

 

Wenn also EU-Ausländer mit diesen Scheinwerfern die ja geprüft sind fahren dürfen und Deutsche nicht, dann wäre es ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip. Allein aus diesem Grund schon ein Verstoß. Das sehen Beamte vielleicht anders, aber sie werden schon noch lernen das sie sich der EU unterzuordnen haben. Mit jedem EuGh-Urteil wird das ja deutlich.

 

Und das willst Du Ihnen dann beibringen? Ansonsten: Siehe das Post von atkins!

 

Dann kann man noch §19 STVZO hinzuziehen:

 

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Durch die leicht gelben SW wird die BE nicht erlöschen. Die Fahrzeugart wird nicht verändert, eine Gefährdung von VTs kann man auch ausschließen ( sonst würden ja die Franzosen, Belgier usw ) auch die VTs gefährden und das Abgas/Geräuschverhalten wird auch nicht verschlechtert.

 

Hier kann man auch anders argumentieren:

gelbes Licht ist nur für Fahrrichtungsanzeiger oder zur seitlichen Markierung zulässig. Im Extremfall besteht der Mensch aus Reflexen und dem was er gelernt hat. Also kommt einem bei gelben Licht niemand entgegen, sondern bewegt sich auf gleichbleibender Höhe entweder seitlich oder steht. VOn daher könnte es hier schon zu einer Gefährdung kommen.

Das könnte reicht hier schon um die BE erlöschen zu lassen.

 

 

Dann gibt es da auch noch soweit ich mich erinenre eine Jahresregelung. Alles was vor 1991 oder 1992 zugelassen wurde unterliegt teiles anderen Verfahren als das was danach kam. Deshalb kann es durchaus sein, das allein wegen des Zulassungsjahres für alte Autos gelbe SW möglich sind nur für neue nicht. So kann z.B. bei alten Autos die db-Lautstärke erhöhrt werden in den Papieren. Für Autos mit COC-Ppairene nicht mehr usw.

 

Das wäre dann die Einführung der EG-Typgenehmigung für Autos und der Entfall der ABE. Richtig. Und nun kommen wir zum weiteren hüpfenden Punkt:

 

Der e30 hatte eine ABE. Keine EG-Typgenehmigung. (EG-Typgenehmigung glaube ich erst ab 1996 möglich.)

Die 76/756/EWG erlaubt selektivgelbes Licht. Und ist somit die einzige Vorschrift für Deutschland die gelbes Licht erlaubt.

Nun sagt sie aber auch:

Solange nicht alle für die Erteilung der EWG-Betriebserlaubnis erforderlichen Vorschriften anwendbar sind , wird die Wahl der Farbe des von Scheinwerfern für Fernlicht , Scheinwerfern für Abblendlicht und Nebelscheinwerfern ausgestrahlten Lichtes jedoch den Mitgliedstaaten überlassen .

 

Und das macht Deutschland indem die StVZO sagt: weiß!

Bei einem EG-Typgenehmigtem Auto wäre es also tatsächlich möglich gelbes Abblendlicht einzubauen......:watch::eek:

 

 

Ich selbst hätte aufgrund der mir bekannten Rechtslagen kein Problem damit gelbe SW mit E-Prüfzeichen anzuabuen. Ich wette sogar das es damit beim TÜV nicht mal Probleme geben würde, denn soweit ich weis, waren die ja schon immer dran....

 

Das ist Humbug. Und was Du vermeintlich weißt, interessiert den Prüfer nicht. Da zählen allein die Vorschriften. Und die haben wir ja jetzt umfassend auseinandergeplfückt.

Es sei denn, da schwirrt noch irgendwo eine für Deutschland gültige Regelung rum, die mir nicht bekannt ist. Aber das bezweifel ich...

 

 

 

 

 

PS: Jetzt macht das Diskutieren doch wieder mehr Spaß. :-UU

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Mal eine "Off-Topic" Frage:

 

Hätte ein E30 aus Frankreich (FIN original mit "Landesausführung Frankreich") mit EZ 1982 (>30 Jahre) Bestandsschutz bzgl. gelbe Beleuchtung oder musste man der Wagen auch auf weiß umrüsten, um in D legal mit H-Kennzeichen zu fahren?

Gilles-324d :smbmw:

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Weil bei alten Citroen aus Frankreich, für die es gar keine wießen Scheinwerfer gibt, eine Umrüstung aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar wäre. Aber da wo sie es ist, und beim e30 ist sie das, muss umgerüstet werden.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Ich weiß aber, welche für Deutschland bzw die EU gültig ist. Und das ist die ECE R48. Und da wird weißes Licht gefordert.

 

Auf den gelben Scheinwerfern steht E1 R8 - also zertifiziert nach der ECE R8 ( Halogenscheinwerfer und Leuchten ). Laut Wiki sollte Deutschland das anerkennen:

 

http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen

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So, hab mir das jetzt mal genau angesehen. Das E1 besagt das die gelben SW in Deutschland ihre ECE-Zulassung bekommen haben. Wie geht das denn wenn das doch nicht erlaubt ist ? LOL

 

Hier mal ein Foto:

 

http://www.limitdriver.de/loads/gelbesw.jpg

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Na, das kann ich Dir sagen, nachdem ich mir das jetzt angesehen hab:

 

Die ECE R8 befasst sich mit den Vorgaben zur Prüfung der Scheinwerfer. Da wird also beschrieben, welche Bedingungen Scheinwerfer genau erfüllen müssen. Unter anderem auch die Hell/Dunkel-Grenze, emittierte Lichtstärke, etc... und wie das zu prüfen ist.

Und dem ist Deutschland beigetreten. Also den Prüfvorschriften. Deswegen dürfen auch Scheinwerfer danach in Deutschland geprüft werden.

 

Was anderes sind aber die Ausrüstungsvorschriften. Und da befinden wir uns wieder in der ECE R48. Die besagt dann nämlich weißes Licht nach vorne.

 

Erkennst Du den Unterschied?

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Na, das kann ich Dir sagen, nachdem ich mir das jetzt angesehen hab:

 

Die ECE R8 befasst sich mit den Vorgaben zur Prüfung der Scheinwerfer. Da wird also beschrieben, welche Bedingungen Scheinwerfer genau erfüllen müssen. Unter anderem auch die Hell/Dunkel-Grenze, emittierte Lichtstärke, etc... und wie das zu prüfen ist.

Und dem ist Deutschland beigetreten. Also den Prüfvorschriften. Deswegen dürfen auch Scheinwerfer danach in Deutschland geprüft werden.

 

Was anderes sind aber die Ausrüstungsvorschriften. Und da befinden wir uns wieder in der ECE R48. Die besagt dann nämlich weißes Licht nach vorne.

 

Erkennst Du den Unterschied?

 

Das bringts wohl auf den Punkt.

Mein BMW verliert kein ÖL - Er markiert sein Revier.

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Könnt ihr das nicht via PN klären?

Ich glaub langsam nervt es etwas.

 

MfG

 

Wieso? Wir diskutieren doch genau die Fragestellung des TEs.

 

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Die ECE R48 schreibt die Anbaubedingungen vor, nicht aber die Prüfung der SW selbst. Und wenn du dir den Abschnitt 5.15 mal genau anschaust steht dort eine Bemerkung:

 

"Das von den Leuchten ausgestrahlte Licht (8) hat folgende Farben )

 

weiß...

 

 

und unten drunter steht dann:

 

(8) Die Messung der Farbwertanteile des von den Leuchten abgestrahltren Lichts ist nicht Gegenstand dieser Regelung.

 

 

Die Farbwertanteilsmessung wird also wenn, dann in den eigentlichen Prüfungen der SW vorgenommen und nicht in der R48 selbst. Ist ein SW zugelassen laut der spezifischen Prüfung wie der R6 oder R20 usw, dann hat das nix mehr mit der ECE48 zu tun die nur die Bedingungen des Anbaus vorgibt.

 

Dann ist mir aufgefallen das in diversen R-Regelungen das Datum 13.Januar 1993 aufgetaucht ist, wo steht, das diverse Regelungen für neue Fahrzeuge nach Januar 1993 gilt und nicht vor die davor.

In der aktuellen ECE R48 steht oben sogar, das sie erst am 30. Januar 2011 in Kraft getreten ist. Bedeutet, das alle neuen Bedingungen die erst 2011 eingefügt wurden dann für neue Fahrzeuge ab 2011 gilt, da die alten ja ihre Zulassungsbedingungen nicht entzogen bekommen.

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Nicht falsch was Du sagt, aber:

Der Farbwertanteil wird nach ECE R8 gemessen. Und die unterscheidet zwischen selektivgelb und weiß. in der Prüfung.

 

Wenn das ausgestrahlte Licht nach ECE R8 selektivgelb ist, dann dürfen diese Scheinwerfer aber nicht nach ECE R48 angebaut werden.

Die R8 könnte auch grün als Farbe zulassen bei den Prüfungen. Dann wäre der Scheinwerfer zwar nach ECE R8 abgenommen, aber zur Ausrüstung von Fahrzeugen nach ECE R48 nicht zulässig.

 

Mit den Übergangsbestimmungen hast Du sicher recht. Natürlich muss das, was früher galt, hier angewendet werden. Nur bezweifel ich, das es nach ECE R48 für das Abblendlicht eine andere ältere Regelung als weiß gibt.

Zumindest findet sich in sämtlichen Versionen, die ich im Internet gefunden hab, niemals eine Zulassung von selektivgelb.

Wenn Du da andere Infos hast, dann her damit.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Zumindest findet sich in sämtlichen Versionen, die ich im Internet gefunden hab, niemals eine Zulassung von selektivgelb.

 

Nunja, dann frage ich mich wie diese SW in Frankreich, Belgien, Schweden, Finnland usw schon teils ab Werk eingebaut waren. Diese Staaten sind ja den EU-Normen ebenfalls beigetreten schon weit vor 1993. Und jetzt sind wir genau an dem Punkt wo wir am Anfang waren - die Rechtslage ist ähnlich wie bei der Bereifung nicht eindeutig. Die Sache scheint rein rechtlich eben nicht eindeutig zu klären zu sein. Im übrigen hat jemand hier aus dem Forum auch die gelben drin und wurde schon mal von der Polizei angehalten. Der haben geguckt und meinten ist nen 87er Baujahr das passt....

 

Aufgrund der Rechtslage gehe ich davon aus, das bei SW mit E-Prüfzeichen die zumal noch genau für den E30 bestimmt sind zumindestens nicht die BE erlöschen kann.

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Ich habe mich auch schlau gelesen und bin auf keinen grünen zweig gekommen!

Ich denke aber das man im zweifelsfall bei einer kontrolle wenig chancen hat wenn sich der polizist auf § 50/1 der StVO beruft.

Die gelben scheinwerfer fahre ich nun seit 2 jahren und über 2 kontrollen bin ich ohne probleme gekommen... nicht einmal ein kritischer blick!

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Mich (b.z.w. einen Kumpel mit meinem Auto) haben sie in den 90ern schon angehalten weil ich normale Philips Allwetter Birnen im iX hatte und die durch die DE Linsen ziemlich gelb leuchten.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Ganz einfach wenn das Fahrzeug nach altem (DE) Recht zugelassen ist kannst du sie fahren und nach neuer (EG) Norm Nicht!

 

Wurde so ca. 1998 umgestellt und dann galten in vielen bereichen bei NEUZULASSUNGEN!!! (ERTEILUNG DER FAHRZEUGSERIEN ABE) neue Regelungen!

 

Zb. Beispiel ist nach EG norm auch die Mindestanbauhöhe von Blinkern vorne geregelt nach alter DE Norm könntest du sie unter der IS Lippe noch montieren :-o.

 

Hab das Spiel schon mit einem Anderen Wagen durch. Tüv Prüfer hat kurz die Fahrzeugidentnummer gecheckt und dann stand schwarz auf weiß in seinem Computer das Fahrzeug ist nach DE Norm zugelassen. Und somit durften meine Frontblinker 12cm Über dem Asphalt angebaut werden.

 

Der einzige Punkt beim E30 ist das es ja auf dem Markt Weiße leuchten zum umrüsten gibt. Bei Amis ist es ja auch Pflicht rote blinker umzurüsten wenn andere verfügbar sind.

 

Nachteil im Alltag ist das die Fahrbahnmarkierungen weniger reflektieren und schilder schlechter bzw Später lesbar sind.

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Zumindest findet sich in sämtlichen Versionen, die ich im Internet gefunden hab, niemals eine Zulassung von selektivgelb.
Nunja, dann frage ich mich wie diese SW in Frankreich, Belgien, Schweden, Finnland usw schon teils ab Werk eingebaut waren. Diese Staaten sind ja den EU-Normen ebenfalls beigetreten schon weit vor 1993. Und jetzt sind wir genau an dem Punkt wo wir am Anfang waren - die Rechtslage ist ähnlich wie bei der Bereifung nicht eindeutig. Die Sache scheint rein rechtlich eben nicht eindeutig zu klären zu sein. Im übrigen hat jemand hier aus dem Forum auch die gelben drin und wurde schon mal von der Polizei angehalten. Der haben geguckt und meinten ist nen 87er Baujahr das passt....

 

Aufgrund der Rechtslage gehe ich davon aus, das bei SW mit E-Prüfzeichen die zumal noch genau für den E30 bestimmt sind zumindestens nicht die BE erlöschen kann.

 

Weil die 76/756/EWG Selektivgelb für das Abblendlicht erlaubt, wenn das Fahrzeug eine nationale Betriebserlaubnis besitzt und der Zulassungsstaat nichts anderes bestimmt. Das hat Deutschland aber mit §50 (1) STVZO getan.

 

Und jetzt einen Polizisten als vermeintliche Rechtsquelle zu benutzen, obwohl die nach Deinen Aussagen fast nie Ahnung von nichts haben grenzt schon an: An den Haaren herbeigezogen.

 

Auslegungssache ist das nirgendwo. Es ist alles eindeutig schriftlich geregelt.

Bis jetzt haben wir für alles schriftliche Bestätigungen. Deine Vermutung, dass gelbes Abblendlicht erlaubt sein könnte fußt aber nur auf der Hoffnung, dass die ECE R48 in einer früheren Form den Anbau von selektivgelben Abblendlicht erlaubte. Was übrigens auch dann keine Auswirkungen hätte, weil die Fahrzeuge auch zur Erteilung der ABE des e30 noch die rein nationalen Vorschriften der StVZO als erstes erfüllen mussten (widersprüchliche Regeln der EG standen damals noch nicht darüber, bzw. tuen sie auch heute noch nicht (sie existieren höchstens parallel)).

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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