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Zusatzscheinwerfer statt Nebler...


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HI Leute,

 

wollte mich mal erkundigen ob es erlaubt ist Zusatzscheinwerfer in die Nebelscheinwerferaussparung zu bauen? Denn mein Winterauto hat keine Nebler, will auch keine nachrüsten. Stattdessen möchte ich lieber zusatzschweinwerfer in die Aussparungen bauen und über ein relais ans Fernlicht koppeln (wenn das irgendwie geht)? Ist das erlaubt, denn dann hätte ich ja 4 x Fernlicht?

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wo ist der Sinn des Ganzen?

Fernlicht, was wie die Nebler die Straße 5 m vor dir ausleuchtet und damit außer Blendung vom Asphalt nix bringt?

Tagesfahrlicht mit LED´s wäre da sinnvoller.

Ich glaube nicht, dass der TÜV sowas an gekoppeltem Fernlicht abnimmt.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Der Sinn des Ganzen ist, dass man mehr Übersicht über die Strecke hat und die Fernscheinwerfer, dort wo die Nebler hingehören, leuchten doch weiter wenn man diese richtig einstellt.

 

Wegen dem TÜV hab ich ja den Thread gestartet, weil ich nicht weiß, ob es in dieser Konstellation erlaubt ist und TÜVig ist.

 

Die Zusatzscheinwerfer hätten ja ein E-Prüfzeichen. Weiß eben nur nicht, ob es eine bestimmte Mindesthöhe gibt. Beim Abblendlicht gibt es diese ja.

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ich vermute mal das du mit den zusatzscheinwerfer so ausrichtest, das sie rechts und links ausleuchten... dann machts sinn, lichkegel nach vorn erweitern kannst du auf grund von einbauhöhe und scheinwerfergröße knicken...

 

ich fahr selber welche, aber eben auf streuung eingestellt, und ich habs hell vorm auto :D

 

einmal siehe meiner fehlermeldung: hier

 

und einmal: hier auch :D

 

hier sowieso

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

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über ein relais ans Fernlicht koppeln (wenn das irgendwie geht)? Ist das erlaubt, denn dann hätte ich ja 4 x Fernlicht?

 

Glaub ich nicht und außerdem: fährste ständig mit Fernlicht!?

[CENTER]And in the end, it's not the years in your life that count. It's the life in your years.
[SIZE="1"][COLOR="Gray"]Abraham Lincoln[/COLOR][/SIZE][/CENTER]

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so hab ichs bei meinem auch noch vor, die zusatzscheinwerfer können nur mit dem fernlich eingeschaltet werden, allerdings sitzt dazwischen dann nochmal n Schalter, so das ich auch mit nur den Serienfernscheinwerfern fahren kann.

biest.JPG

schaut doch mal vorbei unter:

 

www.unger-historic-motorsport.de

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http://80.190.202.79/pic/f/fotohans/iaa24.jpg

 

*ggg*

 

ja so ne vorstadtrallye braucht schonmal richtig licht. :devil:

 

haben wir schon weihnachten oder warum muss man so ne lichterkette verbauen?

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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die zwei zusatzscheinis müssen sein, weil ich mehr Licht haben will, finde das serienlicht meines Autos n bisschen zu mickrig. und da wir die noch rumliegen hatten, wurden sie mal kurzerhand ans Auto gebaut. bin nur gespannt was der Tüv dazu sagt, wenn ich damit ankomme.

schaut doch mal vorbei unter:

 

www.unger-historic-motorsport.de

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bin nur gespannt was der Tüv dazu sagt, wenn ich damit ankomme.

 

hehe, darum habe ich meiner hinter gitter, wo sie nicht gleich auffallen.

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

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Was ist eigentlich an den Nebelscheinwerfern anders bzw. merke ich einen Unterschied wenn ich Nebelscheinwerfer einbaue oder Zusatzschweinwerfer (bezüglich der Ausleuchtung)?

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Glaub ich nicht und außerdem: fährste ständig mit Fernlicht!?

 

Nein ich fahre nicht ständig mit Fernlicht, doch wenn ich das Fernlichteinschalte, benötige ich noch mehr Ausleuchtung und das wäre dann die einfachste lösung ohne viel Kabelsalat...

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Ich glaube nicht dass die beim TÜV damit viel Freude haben. Wenn mich nicht alles täuscht steht in der Betriebsanleitung meines E30 sogar dass man die NSW abdrehn soll wenn mann Aufblendet weil in der BRD nur 4 Scheinis zugleich brennen dürfen. Das war halt 1988...

Aber ein Kumpel von mir hatte mal nen Peugeot 307, wenn der Aufblendete haben sich automatisch die Nebler abgedreht weil dann auch 6 Scheinis geleuchtet hätten. Waren jedesmal wieder neu einzuschalten.

Aber wer weiss wie die Gesetzeslage jetzt ist, denn mein Focus hat auch aufgeblendet 6 Scheinis wenn die NSW brennen, und da passiert nix, und es steht auch nirgends etwas gegenteiliges...

 

Ps.: Ist Dein Winterauto ein E30 oder was anderes?

...mfG Herbert

:smbmw:Sie: Du Schatz, was hältst Du von einem flotten Dreier? :smbmw:

Er: Find ich super, wenns ein 6Zylinder ist.

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Hast Du schonmal versucht deine Scheinwerfer zu reinigen bevor man 2 zusätzliche Scheinwerfer

anspaxt ?.

Sofern Du Boschscheinwerfer hast ist das reinigen relativ problemlos , Coregatabs rein und ausspülen

oder ab in die Spülmaschine und anschließend moderne Leuchtmittel in die Scheinwerfer Blue Vision +50% oder was sonst so bevorzugt wird , ich habe H1 Leuchtmittel mit 7500K bei 55W mit E-Prüfzeichen die machen schönes helles weißes Licht was um längen besser ist als so manches Teelicht was man im e30 rumfahren sieht.

Es ist vollkommen legal und bereitet auch beim TÜV keine Schwierigkeiten und recht günstig dazu.

Dadurch hat man zwar kein Xenon aber die Ausleuchtung ist um einiges besser.

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Dat mit den Coregatabs iss aber auch nur bedingt sinnvoll, bei mir hab ich den Schmoder von fast 23 Jahren mit den Tabs net weggebracht obwohl ich mittlerweile garantiert 6 Stück pro Scheini vernichtet hab..... Bleibt letztendlich doch nur die Backofen-Methode zum reinigen....

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Grundsätzlich sind Fernscheinwerfer an der Position der Nebelscheinwerfer sinnlos weil sie viel zu nahe über dem Boden sind.

 

Außerdem darf ein mehrspuriges Fahrzeug nur mit 2 Scheinwerfern für Abblend-/Fernlicht oder mit 2 zusätzlichen Scheinwerfern für das Fernlicht die zusammen mit dem Abblendlicht brennen, ausgerüstet sein. Siehe §50 StVZO

 

Das gleiche gilt für die NSW - das dürfen auch nur 2 sein, siehe §52 StVZO

 

Alles andere ist nicht zulässig

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Dat mit den Coregatabs iss aber auch nur bedingt sinnvoll, bei mir hab ich den Schmoder von fast 23 Jahren mit den Tabs net weggebracht obwohl ich mittlerweile garantiert 6 Stück pro Scheini vernichtet hab..... Bleibt letztendlich doch nur die Backofen-Methode zum reinigen....

 

Das mag sein nur mit dem öffnen des Scheinwerfers erlischt die Betriebserlaubnis des Scheinwerfers,

kleinkarriert ist aber so. Dann besser lange dünne Finger oder eine Flaschenbürste und die langen

Q-tipps.

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Dat mit den Coregatabs iss aber auch nur bedingt sinnvoll, bei mir hab ich den Schmoder von fast 23 Jahren mit den Tabs net weggebracht obwohl ich mittlerweile garantiert 6 Stück pro Scheini vernichtet hab..... Bleibt letztendlich doch nur die Backofen-Methode zum reinigen....

 

Das mag sein nur mit dem öffnen des Scheinwerfers erlischt die Betriebserlaubnis des Scheinwerfers,

kleinkarriert ist aber so. Dann besser lange dünne Finger oder eine Flaschenbürste und die langen

Q-tipps.

 

Lange dünne Finger?! Also wenn du nicht gerade streichholz-dünne und gummiartige finger hast, wird das wohl nix, und wenn ich den Schmoder mit den Corega tabs scho net weg bring, dann mit den Q-tipps auch net, aber so ne biegsame draht-flaschenbürste wär noch ne Idee. Aber selbst wenn ich die aufmach, meinste irgendein Pozilist merkt das, und kann mir dass dann noch nachweisen, wenn ich se nur aufmach um se zu reinigen?

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gut, wenn ich mir die Gesetzeslage so durchlese, werd ich wohl oder übel mein flutlicht wegbauen müssen. aber ich war mal der ansicht, das das erlaubt sei.

 

mfg

Chris

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