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Fragen zur STVO


Oli*
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Letztens hatte ich eine Unterhaltung mit einem Fahrlehrer. Dabei habe ich gemerkt, daß einer von uns offensichtlich nicht so ganz Regelfest mit der Interpretation der STVO ist.

Ich befürchte, daß bin wohl ich ;o)

deswegen habe ich mal ein paar Punkte aufgeschrieben und auch noch andere Sachen, bei dennen ich mit nicht so ganz sicher bin.

Da sich hier ja auch ein paar Leute geoutet haben, die mit sowas Beruflich zu tun haben, damit meine ich jetzt keine Fahrlehrer (wobei auch diese herzlich eingeladen sind, Kommentare dazu zu schreiben), vielleicht mag ja der eine oder andere seinen Kommentar dazu abgeben.

Als erstes ein Thema, das mich etwas stuzig macht.

  • Es gibt angeblich Radarfallen, die nicht mehr erkenntlich „blitzen“, Das heißt, würde so etwas auf dem Weg zur Arbeit installiert und man missachtet konsequent die Geschwindigkeitsbegrenzung um ~20km/h (+/- 5), dann hat man keine schlechten Karten, bei dem ersten Hinweis auf die Radarfalle, dem Anhörungsbogen nach 4 Wochen, schon massig Punkte gesammelt zu haben. Wenn man zum Beispiel jedes 2te mal mehr wie 21 zu schnell war, dann hätte man ja bei 20AT auch schon 20 Punkte, neben 1000€ Strafe. Ich bin der Meinung, da müsste aber als eine Straftat gewertet werden, schließlich ist es ja gar nicht für einen ersichtlich, erwischt worden zu sein. Der Fahrlehrer sagt, da hilft auch Nachschulung nix mehr, wegen Vorsatz.

  • Wenn man eine Geschwindikeitsüberschreitung als Fahrzeughalter bezahlt, auch wenn die Tat ein Familienmitglied begangen hat, ist das ein Eingeständnis. Damit kann man später, wenn dieses relevant werden würde (z.B. wegen mehrmaligen geringfügigen Überschreitungen innerhalb eines Jahres) später kein Einspruch mehr einlegen bzw. die Nachträglich dem richtigen Täter zuordnen lassen. Bei uns zum Beispiel habe ich zwei von meiner Frau mit meinem Auto eingefahrenen Ticktes bezahlt, weil die bei Einspruch auf einen zukommenden Kosten etwa doppelt so hoch gewesen wären wie die Strafe.

  • Bei einer Aufahrt bzw. bei einer Abfahrt, die durch dicke getrichelte Linien getrennt sind, darf ich m. M nach rechts überholen. Also sowohl Autos, die auf einer Autobahn oder Landstrasse fahren wenn ich diese verlasse, wie auch auf dem Beschleunigungsstreifen, z. B. theoretisch auch, wenn sich jemand vor mir so früh und so langsam in die Autobahn einordnet, dass er mir die Möglichkeit gibt, mich noch vor ihm in die Autobahn einzuordnen.

  • Meiner Meinung nach gilt im Kreisverkehr die Geschwindigkeit, die vor dem Kreisverkehr gegolten hat. Also bei uns meistens 60, das ist schon relativ flott und man kann eher selten eine Überschreitung der Geschwindigkeit begehen, die Punkterelevant sein würde. Der Fahrlehrer meinte, man mpsse die Geschwindigkeit anpassen und dürfte z. B. nicht offensichtlich „flott“ durch den KV fahren, auch nicht mit erlaubten 60km/h. Er meinte etwas von angepasster Geschwindigkeit.

  • Steht nach dem Kreisverkehr kein neues Schild, ist die Begrenzung davor aufgehoben.

  • Ist ein Aufahren aus der Autobahn bei Stau, wenn man dazwischen hält und zum Beispiel pieselt oder eine Karte liest, bei Wiedereinfahren „Rechts überholen“. Geht jetzt nicht darum, mit 80 durch Raststätten zu brausen um sich 20 Autos früher wieder einzuordnen. Und, wäre Rechts überholen nicht sogar erlaubt, siehe Frage 3?

  • Wenn sich zwei Autobahnen trennen, d. h. ich fahre über eine gestrichelte dicke Linie, bin ich auf einer neuen Strasse und damit ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, soweit nicht Schilder stehen, die noch während dem parrallelen Verlauf der beiden Autobahnen stehen und / oder extra für die rechte Spur gekennzeichtet sind. Fahlerer meint, die Geschwindigkeitsbegrenzung der vorherigen AB würde solange weiter gelten, bis diese aufgehoben ist.

  • Bei einer Einfahrt in eine Bundesstraße / Autobahn muss eine Hinweis auf eine geltende Geschwindigkeitsbegrenzung kommen, sonst ist diese aufgehoben. Ausnahme, Autobahnraststätten.

Gruß

 

Oliver

Gruß

Oliver



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Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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  • Es gibt angeblich Radarfallen, die nicht mehr erkenntlich „blitzen“, Das heißt, würde so etwas auf dem Weg zur Arbeit installiert und man missachtet konsequent die Geschwindigkeitsbegrenzung um ~20km/h (+/- 5), dann hat man keine schlechten Karten, bei dem ersten Hinweis auf die Radarfalle, dem Anhörungsbogen nach 4 Wochen, schon massig Punkte gesammelt zu haben. Wenn man zum Beispiel jedes 2te mal mehr wie 21 zu schnell war, dann hätte man ja bei 20AT auch schon 20 Punkte, neben 1000€ Strafe. Ich bin der Meinung, da müsste aber als eine Straftat gewertet werden, schließlich ist es ja gar nicht für einen ersichtlich, erwischt worden zu sein. Der Fahrlehrer sagt, da hilft auch Nachschulung nix mehr, wegen Vorsatz.

Halte ich für nicht durchsetzbar.

Technisch sicher machbar.

Für die Antwort müsste man dort nachgucken, wo die Anlagen definiert werden. Ist das in der STVZO ? ... ich habs da noch nie gesehen.

 

  • Meiner Meinung nach gilt im Kreisverkehr die Geschwindigkeit, die vor dem Kreisverkehr gegolten hat. Also bei uns meistens 60, das ist schon relativ flott und man kann eher selten eine Überschreitung der Geschwindigkeit begehen, die Punkterelevant sein würde. Der Fahrlehrer meinte, man mpsse die Geschwindigkeit anpassen und dürfte z. B. nicht offensichtlich „flott“ durch den KV fahren, auch nicht mit erlaubten 60km/h. Er meinte etwas von angepasster Geschwindigkeit.

Egal welche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, es ist immer den Straßen- und Sichtverhältnissen angepasst zu fahren :klug:

Beim Kreisverkehr um die Ecke gilt 70, halte ich auch für angemessen :D

Für flottes durchqueren ohne Behinderung oder Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehr, wozu quer-fahren wohl zählt, kann es keine Strafe geben.

 

 

:drive:

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

Grund:

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Dauerhafte Sperre

--------------

 

Bastelbert

 

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zu Frage 3

Wenn du auf ner Auf oder Abfahrt rechts an nem Auto vorbei fährst um Auf oder Abzufahren ist es kein Rechts überholen. Solltest du allerdings nach dem vorbei fahren wieder auf die Bahn zurück fahren könnte es es solches gewertet werden.

 

zu Frage 6

Rechtsüberholen ist nur innerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt. Außerhalb verboten.

 

zu Frage 7

Bei 2 Autobahnen die jeweils durch eigene Spuren aber nicht Baulich getrennt sind gelten idR die Schilder die Rechts und Links stehen für beide bis sie auch Baulich getrennt sind (Grünstreifen, Leitplanke etc.). Auch darfst du in dem Fall auf einer Spur "Rechts" überholen.

Beispiel: A5/A67 vorm Darmstädter Kreuz Richtung Süden. Dort ist die Bahn 4 Spurig, die linken beiden Spuren sind die A67 und beiden rechten die A5. Sind ab dem ersten Schild noch durch normale unterbrochene Striche getrennt. 1-2 Km vor der Trennung werden beide Bahnen durch dicke unterbrochene Striche getrennt. Ab dem ersten Schild kannst du auf der linken Spur der A5 rechts an denen auf der A67 vorbei fahren/überholen da du Rechtlich auf einer anderen Autobahn bist. Und auf der A5 hast du ja nicht rechts überholt.

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich.

 

To do List 2010/11


E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen

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Zum rechts überholen:

http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php

 

Hab aber selber schon erlebt, daß schnelleres Fahren in der Ausfahrt als in der rechten Fahrspur (an langsameren Autos vorbei) als rechts überholen "belohnt" wurde. Scheint wohl Auslegungssache zu sein.

 

Zu Frage 7: Wenn eine Straße ihren Namen ändert, hebt dies nicht automatisch die Geschwindigkeitsbeschränkung auf.

@kai: Hast grad geschrieben, rechts überholen nur außerorts. Als nächstes, daß man rechts überholen darf. Was denn nun:klatsch:

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@touringDani

 

Wo hab ich das denn geschrieben?

Zu Frage 6 steht doch nur innerhalb ist es erlaubt, außerhalb nicht. Ausgenommen die Situation von Punkt 7. Da ist es quasi "erlaubt" da es rein Rechtlich keins ist.

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Das meinte ich. Wenn sich die Autobahn in zwei teilt, darf ich rechts überholen? Glaube ich nicht, denn die Trennung in Form von Sperrlinien fehlt. Also handelt es sich genaugenommen nur um eine mehrspurige Straße mit Rechtsfahrgebot, Rechtsüberholverbot usw.

Und wie gesagt, nur weil ich auf einer Straße mit anderem Namen fahre, darf ich trotzdem nicht rechts überholen. Vorbeifahren ist was anderes, nämlich bei Stau oder zähfließendem Verkehr. Da wird allerdings eine Geschwindigkeit von max. 60 km/H vorausgesetzt.

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Genauso haben es die beiden Rennleiter die bei meiner alten Firma immer noch als Aushilfsfahrer sind erklärt. Einer davon ist Autobahncop und der sollte es ja wohl wissen. Deswegen hab ich das erlaubt ja auch in Gänsefüßchen gesetzt. Weil es eigentlich ja keins ist.

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Autobahnpolizist macht nebenher als Aushilfsfahrer? Brüller...

Polizisten wissen aber auch nicht immer alles. Wie gesagt, manches ist auch Auslegungssache. Evtl. meldet sich ja Kurty mal zu Wort, der sollte eigentlich von Berufs wegen auch auf aktuellem Stand sein...

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Solche Radarfallen gibt es, werden vorrangig als feste Blitzer in Tunnels eingesetzt (dort mit sichtbarem Blitz zu arbeiten ist glaub ich sogar verboten)

 

Es sind alles einzeln abzuhandelnde Verstöße, sprich es wird teuer.

Als zusammenhängend ist es nur zu werten wenn du auf ein und der selben Fahrt durchgängig zu schnell fährst und mehrmals gegen verschiedene Geschwindigkeitsbegrenzungen verstößt.

Gab da mal ein Urteil, da sind sie mit ´nem Kamerawagen hinterher gefahren und wollten bei 3 verschiedenen Geschwindigkeitsbegrenzungen 3 verschiedene Verstöße daraus machen....

 

 

 

  • Wenn man eine Geschwindikeitsüberschreitung als Fahrzeughalter bezahlt, auch wenn die Tat ein Familienmitglied begangen hat, ist das ein Eingeständnis. Damit kann man später, wenn dieses relevant werden würde (z.B. wegen mehrmaligen geringfügigen Überschreitungen innerhalb eines Jahres) später kein Einspruch mehr einlegen bzw. die Nachträglich dem richtigen Täter zuordnen lassen. Bei uns zum Beispiel habe ich zwei von meiner Frau mit meinem Auto eingefahrenen Ticktes bezahlt, weil die bei Einspruch auf einen zukommenden Kosten etwa doppelt so hoch gewesen wären wie die Strafe.

 

Wenn du zahlst, gilt es als "Geständnis" und der Fall ist abgeschlossen. Manchmal auch vom Vorteil, es kann dir auch später keiner mehr was von wegen die Strafe sei zu niedrig gewesen.

 

  • Bei einer Aufahrt bzw. bei einer Abfahrt, die durch dicke getrichelte Linien getrennt sind, darf ich m. M nach rechts überholen. Also sowohl Autos, die auf einer Autobahn oder Landstrasse fahren wenn ich diese verlasse, wie auch auf dem Beschleunigungsstreifen, z. B. theoretisch auch, wenn sich jemand vor mir so früh und so langsam in die Autobahn einordnet, dass er mir die Möglichkeit gibt, mich noch vor ihm in die Autobahn einzuordnen.

Die dicken Striche machen aus der ganzen Geschichte zwei voneinander getrennte Fahrbahnen auf denen es auch kein rechts gibt. Ist also nichts anderes als zwei Straßen neben einander. Der Beschleunigungsstreifen ist im übrigen ja auch dafür da. (sonst müßte das Ding ja Bremsstreifen heißen :-D )

 

  • Meiner Meinung nach gilt im Kreisverkehr die Geschwindigkeit, die vor dem Kreisverkehr gegolten hat. Also bei uns meistens 60, das ist schon relativ flott und man kann eher selten eine Überschreitung der Geschwindigkeit begehen, die Punkterelevant sein würde. Der Fahrlehrer meinte, man mpsse die Geschwindigkeit anpassen und dürfte z. B. nicht offensichtlich „flott“ durch den KV fahren, auch nicht mit erlaubten 60km/h. Er meinte etwas von angepasster Geschwindigkeit.

Sicher sollte man seine Geschwindigkeit anpassen, das gilt immer. Angepasste Geschwindigkeit ist aber kein festgelegter Wert, du kannst also mit 60 da durch blasen wenn du der Meinung bist das das angepasst ist. Im Falle eines Unfalls ist dann aber das Problem ob du unangepasst schnell warst? Solange nichts passiert kann dir auch keiner was.

Ist ähnlich wie der Gummiparagraph bei Blaulichtfahrten.

 

Kreisverkehr ist ja eigentlich nichts als "ne bessere Kreuzung" (und du bist da drinne auf der Hauptstraße) und bei der gilt auch die selbe Geschwindigkeit wie auf der Straße davor.

 

  • Steht nach dem Kreisverkehr kein neues Schild, ist die Begrenzung davor aufgehoben.

Ja, siehe "Kreisverkehr ist bessere Kreuzung". Keiner der Einmündenden weiß ja welche Geschwindigkeit vorher auf einer der anderen Straßen galt. Es muß also neu ausgeschildert werden, b.z.w. die in der STVO vorgesehene Geschwindigkeit gilt.

 

  • Ist ein Aufahren aus der Autobahn bei Stau, wenn man dazwischen hält und zum Beispiel pieselt oder eine Karte liest, bei Wiedereinfahren „Rechts überholen“. Geht jetzt nicht darum, mit 80 durch Raststätten zu brausen um sich 20 Autos früher wieder einzuordnen. Und, wäre Rechts überholen nicht sogar erlaubt, siehe Frage 3?

Die Raststätte ist nicht Teil der Richtungsfahrbahn sondern ein Parkplatz und eine "getrennte Fahrbahn" (siehe weiter oben), man kann dort also nicht rechts "überholen" weil man quasi auf einer anderen "Straße" ist.

Wenn zum Beispiel auf der Abfahrt eine andere Geschwindigkeit angezeigt ist, würde ja auch keiner auf die Idee kommen die für die Richtungsfahrbahn der Autobahn zu benutzen.

Wenn du dort schneller bist, ist es halt so.

Da es sich allerdings um einen Parkplatz handelt ist Schrittempo angesagt, solange nicht anders ausgewiesen.

 

Bei Stau würde eh auch noch die Geschichte "vorbei fahren" greifen, wenn zum Beispiel dir rechte Spur rollt und die linke steht.

 

 

  • Wenn sich zwei Autobahnen trennen, d. h. ich fahre über eine gestrichelte dicke Linie, bin ich auf einer neuen Strasse und damit ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, soweit nicht Schilder stehen, die noch während dem parrallelen Verlauf der beiden Autobahnen stehen und / oder extra für die rechte Spur gekennzeichtet sind. Fahlerer meint, die Geschwindigkeitsbegrenzung der vorherigen AB würde solange weiter gelten, bis diese aufgehoben ist.

Wieder, du hast recht, es sind zwei getrennte Straßen. Nicht umsonst stehen da überall extra Schilder vor der Ausfahrtsspur die oft sogar das gleiche anzeigen wie auf der Richtungsfahrbahn. (ich kann gerne Beweisfotos für den Fahrlehrer machen)

Spätestens die Einfahrt in eine andere Autobahn würde eh Aufhebung bedeuten.

 

  • Bei einer Einfahrt in eine Bundesstraße / Autobahn muss eine Hinweis auf eine geltende Geschwindigkeitsbegrenzung kommen, sonst ist diese aufgehoben. Ausnahme, Autobahnraststätten.

Stimmt, woher sollte der Einfahrende wissen welche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Strecke vorher galt.

Auf Autobahnraststätte gilt die von dir genannte Ausnahme, da ja kein "Straßenfremder" einfahren kann.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Autobahnpolizist macht nebenher als Aushilfsfahrer? Brüller...

Polizisten wissen aber auch nicht immer alles. Wie gesagt, manches ist auch Auslegungssache. Evtl. meldet sich ja Kurty mal zu Wort, der sollte eigentlich von Berufs wegen auch auf aktuellem Stand sein...

Nicht nur einer von der Autobahnplozei, auch einer von der Verkehrspolizei. War zwar etwas gewöhnungsbedürftig die erste Zeit aber hat auch Vorteile ;-). Jedenfalls wird man im Zuständigkeitsbereich der beiden seeeehr selten angehalten gegenüber früher :daumen:

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

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E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen

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Bastelbert, wir scheinen ja einer Meinung zu sein, aber das mag auch etwa an der Zeit des Führerscheinerwerbs liegen. Damals gabs in München und Umkreis nur 2 x Kreisverkehr, beide in München.

 

 

Nach dem die anderen da uneins sind:

 

Muss die Fahrbahn getrennt sein durch bauliche Maßnahmen oder reichen die dicken Striche?

Ich war bis jetzt immer der Meinung, die dicken Striche trennen die Fahrbahnen und dann ist Feuer frei.

Muss ich wirklich warten, bis die Leitplanke kommt?

 

Oliver

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

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Weiß nicht, obs schon geantworet wurde (hab nicht alles im Detail gelesen) aber "rechts überholen" ist nur auf Autobahn ZUfahrten erlaubt. Auf ABfahrten gilt es als rechts überholen und kann bestraft werden. Stand vor einiger Zeit in nem ADAC Magazin. (Also Vorsicht)

Im Stau kann man natürlich bis zum Ende der Beschleunigungsspur fahren und sich dann einordnen. Wenn man das Reißverschlussverfahren zu Grunde legt, ist es sogar die richtige Art es so zu machen.

Gruß

Burns

 

Ich hasse Benzin, also gebe ich Vollgas

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Halte ich für nicht durchsetzbar.

Technisch sicher machbar.

 

Gibt es hier in München definitiv, im Aubinger Tunnel (bzw. ist das mMn. der Allacher Tunnel, höhe Aubinger Brücke);

und im Richard-Strauss-Tunnel, welcher bald fertiggestellt wird sind solche Anlagen auch fest eigeplant.

 

http://www.shortnews.de/start.cfm?id=703408

 

:applaus:

 

 

Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her!

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