Manu329IS Geschrieben: 2. Mai 2008 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Mai 2008 Hallo, mein Bruder wurde in der 30er Zone mir 54 Km/h geblitzt (nur 1 Punkt - ich konnte es kaum glauben ) Also normal 50 € Bußgeld + die 25 €. Jetzt steht aber drin, dass das Bußgeld wegen 3 vorhandenen Eintragungen im Verkehrsregister erhöht wurde, auf 123,XX. Hab ich ja noch nie gehört. Wo kann ich das nachlesen? Auf welche/n §/§§ stützt sich diese Aussage? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bobafett Geschrieben: 2. Mai 2008 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Mai 2008 weiß zwar nicht wo das steht,aber das ist rehtens.bei mehrmaligen verstössen kann man,wenn ich mich etz nicht irre,sogar ne zeitlang fußgänger sein;-)die zulassung,kann sogar ne aufforderung zur festellung der caharakterlichen eignung verschicken;-)hatte da vor kurzem so nen fall im freundeskreis. Zitieren http://e30-talk.com/%3Ca%20href=http://bfbc2.statsverse.com/stats/ps3/lordvader480%20target=_blank%3E%3Cu%3E%5Bimg%5Dhttp://bfbc2.statsverse.com/sig/clean1/ps3/lordvader480.pnghttp://bfbc2.statsverse.com/sig/clean1/ps3/lordvader480.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Guidoisbmw Geschrieben: 3. Mai 2008 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2008 Ja,das stimmt!Bin mit dem LKW auch 3 mal hintereinander angehalten worden,weil ich etwas zu schnell war:rauchen:!Da es bei mir immer der selbe tat bestand war,wurde das bußgeld auch erhöht mit dem endsprechenden pünktchen:motz:! Zitieren Gruß Guido Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Manu329IS Geschrieben: 3. Mai 2008 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2008 Na dann....Das mit dem Fahrverbot wusste ich, aber das sich das Bußgeld erhöht...Wieder was gelernt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 4. Mai 2008 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Mai 2008 Es geht auch, dass aus einem Verstoß ein Fahrverbot rauskommt.Wenn man 2x innerhalb eines Jahres mit >25 zu schnell unterwegs war gibts auch 1 Monat laufen gratis dazu, obwohl das normalerweise erst bei 1x 30km/h zu viel ist. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Manu329IS Geschrieben: 4. Mai 2008 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Mai 2008 Es geht auch, dass aus einem Verstoß ein Fahrverbot rauskommt.Wenn man 2x innerhalb eines Jahres mit >25 zu schnell unterwegs war gibts auch 1 Monat laufen gratis dazu, obwohl das normalerweise erst bei 1x 30km/h zu viel ist. Georg Das musste ich auch selbst feststellen einmal 26 zu schnell und einmal 31 und das im 12 Monat ) Seitdem bin ich artig und warte auf den Oktober 08 und damit die Aufhebung meiner Punkte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 5. Mai 2008 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Mai 2008 Brauchst Dich nicht ärgern - bei 31 zu viel wärst Du sowieso gelaufen. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
StefM3 Geschrieben: 5. Mai 2008 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Mai 2008 Wobei der gesamte Bußgeldkatalog wohl nur eine Art 'Richtlinie' ist. Wenn die zuständige Behörde der Meinung ist, dass für diesen speziellen Fall das Urteil zu milde ist, kann sie auch nach eigenen Gutdünken erhöhen. Ich kenne einen Fall, der hat bei Tempo 47 in der Zone 30 für einen Monat ein Fahrverbot bekommen, weil die prozentuale Abweichung von der Vorschrift so groß war und damit eine erhebliche Gefährdung nach Ansicht des Richters gegeben war, der diese Entscheidung der Bußgeldstelle bestätigt hat. Im umgekehrten Fall habe ich von einer Reduzierung eines Strafmasses wegen Geringfügikeit allerdings noch nie was gehört. Eigentlich seltsam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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