chaoskeks Geschrieben: 30. Oktober 2008 #76 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Oktober 2008 ...und, hat sich mal wieder was in dem thema ergeben.....? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Butterkeks Geschrieben: 30. Oktober 2008 #77 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Oktober 2008 sobalt im vertrag -gekauft wie besichtigt oder vergleichbares steht ist nichts zu machen!!eine gute basis sieht jeder anders!!ich denke es ist leider nichts mehr zu holen,ich würde es aber auch probierenrechtschutz sei dank:daumen:trotzdem viel glück und gedult beim monate langen schriftverkehr usw.gruss Zitieren E30----Man gönnt sich ja sonst nichts !!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
wh1sk Geschrieben: 30. Oktober 2008 #78 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Oktober 2008 guck mal hier http://e30-talk.com/verkehr-recht/t-komplettumbau-passt-das-so-48407.html Zitieren "FRAGT NICHT BLÖDE FRAGE SONS ICH STECKE RANN BIS ANSCHLAG" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Butterkeks Geschrieben: 30. Oktober 2008 #79 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Oktober 2008 die 2 kekse halt wieder:winken:merci und gruss Zitieren E30----Man gönnt sich ja sonst nichts !!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kartal Geschrieben: 30. Oktober 2008 #80 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Oktober 2008 sobalt im vertrag -gekauft wie besichtigt oder vergleichbares steht ist nichts zu machen!!eine gute basis sieht jeder anders!!ich denke es ist leider nichts mehr zu holen,ich würde es aber auch probierenrechtschutz sei dank:daumen:trotzdem viel glück und gedult beim monate langen schriftverkehr usw.gruss Durch die Klausel "gekauft wie gesehen und wie Probenfahrt" werde üblicherweise die Gewährleistung nur für solche Mängel ausgeschlossen, die bei einer Besichtigung und bei einer Probefahrt für den Käufer erkennbar seien. Beim Haftungsausschluss sollten Sie auf die genaue Formulierung achten. "Gekauft wie besichtigt" oder "gekauft wie besichtigt und Probe gefahren" führen nicht zum vollständigen Haftungsausschluss, sondern nur für solche technischen Mängel, die dem Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne einen Sachverständigen hätten auffallen müssen. Zitieren Geh aufrecht wie die Bäume, Lebe Dein Leben so stark wie die Berge, Sei sanft wie der Frühlingswind, Bewahre die Wärme der Sonne im Herzen und der große Geist wird immer mit Dir sein. http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic886_1.gif http://www.imgbox.de/show/up/Kartal/Touring/6er_x677.JPG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Butterkeks Geschrieben: 30. Oktober 2008 #81 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Oktober 2008 wenn mans genau nimmt handelt es sich bei privatverkauf immer um handel mit stückgut(privat)wass zur folge hatt dass es weder garantie noch rückgaberecht in irgendeiner form gibtder käufer muss wissen wofür er sein geld ausgibt und sich selbst vom zustand überzeugen!! der kaufvertrag ist allso ungültig und ist bei privatverkauf eigentlich reine formsache,sei es bei e-bay oder sonst irgendwo!!hatte selber so einen fall und hab mich wochenlang damit beschäftigt.Ist leider traurig/gut aber wahr ,kommt halt drauf an auf welcher seite man ist:D Dass einzige wass meiner meinung hilft, den verkäufer mit anwalt und so weiter zu drohen wenn der jenige keine ahnung oder rechtschutz hat wird er einlenken und preisnachlass gewähren! gruss Zitieren E30----Man gönnt sich ja sonst nichts !!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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