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HILFEEEEEE - HAT JEMAND RAT FÜR MICH?????


320i_Hugo
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Oder was noch eine Möglichkeit wäre erkundige dich was es dich kostet wenn du den Lada per DB nach stuttgart bringst dann kann er ihn sich am Bahnhof abholen.

 

Ich such mal ob ich darüber was finde!

 

 

NAchtrag:

 

So wie ich es gelesen habe 99€ wäre auch eine möglichkeit zum Bahnhof leihst da bei ner werkstatt rote nummern!

 

 

Grüßla

Wer Schreibfehler findet sollte versuchen Lehrer zu werden und es Beruflich machen!

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Naja, bring ihm die Karre hin und sowas mit nachträglich eine reinwürgen würd ich lieber lassen, bringt dir auch nichts. Dem Typen, wenn du das Geld hast mal die Meinung sagen kannst ja dennoch.

 

Gruß

 

Christian

 

Ja seh ich auch so, wenn du irgendwas "defektierst" dann kanne r dich noch mehr anpissen...Ich würde dir raten dem Käufe rzu sagen er soll dir die hälfte überweisen -sprich 250€ und den Rest bei Übergabe...Bevor er dir keine cent bezahlt hat würde ich NICHTS machen mit hinbringen oder so....Hast ja keine Sicherheit das er ihn nimmt...Hast vielleicht noch einen Fehler im VERTRAG bei ebay und dann sagt er "ar***lecken 3,50 ich nehm den nich" und du hast den salat...

 

Original Levis Hosen aus Amerika - verschiedene Größen. Bei Interesse einfach melden

 

Wenn ich dich seh, dann denk ich an ein Auto, denn deine Hupen sind so schön. Ich hoffe du kommst bald zum reparieren, dann kann ich die Hupen mal Studieren.

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Irrtum und zwischenverkauf vorbehalten,wenndas da geschrieben steht,muss er WISSENDLICH damit rechnen das etwas dazwischen kommen kann.Kein Käufer kann irgend etwas bestimmen,ich würde ihm sagen wenn er das Auto haben will und er wusste dass es nicht Fahrbereit ist,das er es da abholen soll.Thema durch,SCHREIBE KEINE DIR ZUR LAST WERDENDEN KOMMENTARE.Ich wollte auch einen 740i EBAYabholen,Abholung per SMS bestätigt,und wo war der verkäufer nicht da.Habe mich auch geärgert und versucht ihn zu erreichen,der sagte nur der wird nicht verkauft,hat Motorschaden.So wird es dir auch ergehen wenn du die kiste da hin fäherst wird er sagen er kauft den nicht,oder ist garnicht da.Las dir das geld überweisen,danach lieferst du ihm die Kiste ehr nicht,so kannst du mit seiner Kohle die anlieferung bewerkstelligen.

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Man muß es auch von Käuferseite betrachten. Wenn schon die Karre nicht dort ist, wo ich sie abholen müßte, würde ich auch nicht von der Barzahlung bei Übergabe auf Überweisung umschwenken. Evtl. ist dann die Kohle weg und das Auto steht immer noch weit, weit weg, holen auf eigener Achse nicht möglich usw. (Damit will ich dem TE keinesfalls unterstellen, daß er die Mäuse einsackt und dann denkt, ach mir wurscht, soll er zusehn, wie er an die Karre kommt.) Ich wär da auch leicht verärgert, wenn da steht z.B. Artikelstandort Dresden und am Ende steht die Kiste irgendwo kurz hinter Micheldutt. Aber derlei Umstände rechtfertigen das Verhalten des Käufers natürlich nicht.

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Hy.

Wennst ein Auto mit AHK besorgst fahr ich dir die Karre fürn

100er hin.

Ich hätte zwar ne AHK am Auto aber Auto hat leider Saisonkennzeichen

von 11-3. Bist 3 wochen zu spät dran.

Gruß Mani

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tztztztztz........also ich würde (und das ist jetzt erstmal nur meine eigene Meinung) dem typen schreiben: so wenn du die karre haben möchtest, dann schwing deinen arsch hierher und vergiss nicht die 500 tacken einzustecken!!! ansonsten vergiss es einfach und geh mir bitte nicht noch auf den sack, weil ich sonst ganz schön unangenehm werden kann!!! und deine Drohung

mich anzuzeigen kannst gern wahr machen, oder Dir anal einmassieren!

 

Der Typ ist ja schließlich nicht die Gebrüder Albrecht (Aldi) die Ihren Zulieferern solche Knebelverträge unterjubeln! Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 völlig verschiedene Paar Schuhe und wer strebt schon ne Klage an für nen Gebrauchtartikel an den er noch nicht mal bezahlt hat!!!! Ok... wenn ich für 500 Mücken nen SL Flügeltürer ersteigert hätte würde ich auch alle Hebel in Bewegung setzen ....aber dafür???????

 

 

 

 

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Na also das bringt ünerhaupt nichts, wenn du pampig wirst oder ihm so einen Mist erzählst versaust Du Dir alle Möglichkeiten.

 

Ich fang mal mit den legalen an:

1.)Du fechtest aufgrund eines Irrtums gem. §119 Abs.1 BGB den Vertrag an. Du hast Dich bei der Angabe des Standortes geirrt, womit der Bestand eines Erklärungsirrtums vorliegen dürfte, und da Versand ausgeschlossen wurde, dürfte dieser Artikel auch greifen. Der Irrtum ist sogar beachtlich, da die Versandkosten unverhältnismäßig hoch wären. Bei einem rechtlichen Irrtum obliegt es dem "Irrenden" ob er den Vertrag anfechtet oder aufrechterhält, damit ihm durch seinen Irrtum kein Nachteil entsteht.

Könnte selbst vor Gericht gut durchgehen, da der Standort bei eBay automatisch eingefügt wird und Du Deine restlichen Artikel sicher aus Stuttgard verkauft hast.

 

Nur um mal bei dieser Irrtum-Thematik zu bleiben: Geh auf Mängelsuche!!! Such jetzt jeden kleinen Mist raus, denn Du in der Auktion nicht angegeben hast, ääh falsch! Der Dir nicht BEKANNT war. Noch besser: Kfz-Meister. Wenn Du dann eine ordentliche Liste von Mängeln zusammen hast, die Du vorher nicht kanntest, liegt ebenfalls ein beachtlicher Irrtum vor. Und dann bist Du natürlich ihm gegenüber so fair und behällst diese "Todesfalle".

 

2.) Du berufst Dich auf §275 BGB. Der "Unmöglichkeitsparagraph" sieht mehrere Möglichkeiten der Unmöglichkeit vor. Die einzige Unmöglichkeit, die für Dich in Frage kommen würde, wäre die Unverhältnissmäßigkeit des Leistungsinteresses des Käufers zu Deinem Aufwand. Sprich die - unerwarteten - Versandkosten stehen in einem Mißverhältnis zum Kaufpreis.

 

Die beiden Fälle spielen auch ein klein wenig zusammen, jedoch bleibt bei beiden Fällen die Gefahr eines Schadenersatzes. Da dem Käufer im Falle einer Anfechtung ein "Vertrauensschaden" enstehen würde, könnte er diesen gerichtlich geltend machen. Da kann ich Dir aber keine genauen Angaben machen - so richtig viel könnte es aber nicht werden, da er nur einen Teil der Differenz zwischen Deinem Kaufpreis und dem Kaufpreis eines adäquaten Fahrzeuges (sprich einem genauso mängelbehafteten Ladas) einklagen könnte.

 

Die illegalen Möglichkeiten werde ich Dir hier sicher nicht in einem öffentlichen Forum darstellen.

 

Aber solltest Du die oben genannte Mängelliste haben, fahr zu einer Porschewerkstatt und lass Dir einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung der, nicht bei eBay genannten bzw. dir nicht bekannten(!), Mängel geben. Der wird sicherlich über 500,- liegen und das wäre für Dich unverhältnismäßig...

 

Und hör um Gottes Willen auf, ihm Geld anzubieten. Deine Mail war spitzenmäßig für die Tränendrüse - ist Ernst gemeint - war die beste Möglichkeit, aber mehr gibts nicht. Sollte er jetzt 100,- haben wollen ist das Erpressung und Du hast eh gewonnen.

Anzeigen kann er Dich btw nicht, da es sich hier um reines Zivilrecht handelt!

 

Übrigens: Gerade noch gesehen, dass die Auktion per Sofortkauf beendet wurde. Wie lange lief das Ding?

Gruß,

Bernie

 

www.ac-silberstern.de

 

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Na also das bringt ünerhaupt nichts, wenn du pampig wirst oder ihm so einen Mist erzählst versaust Du Dir alle Möglichkeiten.

 

Ich fang mal mit den legalen an:

1.)Du fechtest aufgrund eines Irrtums gem. §119 Abs.1 BGB den Vertrag an. Du hast Dich bei der Angabe des Standortes geirrt, womit der Bestand eines Erklärungsirrtums vorliegen dürfte, und da Versand ausgeschlossen wurde, dürfte dieser Artikel auch greifen. Der Irrtum ist sogar beachtlich, da die Versandkosten unverhältnismäßig hoch wären. Bei einem rechtlichen Irrtum obliegt es dem "Irrenden" ob er den Vertrag anfechtet oder aufrechterhält, damit ihm durch seinen Irrtum kein Nachteil entsteht.

Könnte selbst vor Gericht gut durchgehen, da der Standort bei eBay automatisch eingefügt wird und Du Deine restlichen Artikel sicher aus Stuttgard verkauft hast.

 

§119 Abs.1 BGB:"(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden."

 

 

 

 

Ich glaub kaum, daß dir irgendein Richter abnimmt, daß du nicht wußtest, wo das Auto steht, welches du verkauft hast:klatsch:

 

Weiterhin ist es doch müßig, darüber zu diskutieren, ob und wie man da rauskommt. der Käufer besteht auf Vertragserfüllung, der Verkäufer hat einen Fehler gemacht. Es wurden doch schon genug Möglichkeiten genannt, wie die Mühle an den Artikelstandort kommt, zu einem Preis, der keinem wehtut. Der Typ kommt, holt den Lada, zahlt und alles ist gut. Ich verstehe absolut nicht, weshalb wegen solchen Lappalien ständig nach Anwalt und Gerichten gebrüllt wird? Gut, ist ja auch einfacher, als mal eigene Fehler eingestehen...

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Weiterhin ist es doch müßig, darüber zu diskutieren, ob und wie man da rauskommt. der Käufer besteht auf Vertragserfüllung, der Verkäufer hat einen Fehler gemacht. Es wurden doch schon genug Möglichkeiten genannt, wie die Mühle an den Artikelstandort kommt, zu einem Preis, der keinem wehtut. Der Typ kommt, holt den Lada, zahlt und alles ist gut. Ich verstehe absolut nicht, weshalb wegen solchen Lappalien ständig nach Anwalt und Gerichten gebrüllt wird? Gut, ist ja auch einfacher, als mal eigene Fehler eingestehen...

 

Seh ich auch so.

 

Bring die Karre irgendwie nach Stuttgarter Umgebung. Sollte der Typ den nicht abnehmen kannste ihn immernoch als Spaßbieter anzeigen und 30% verlangen. Kannst ihn ja vorher nochmal drüber belehren!

 

Aber würd ihn auch, denn bei so einem alten Auto kann es ja unangenehm riechen, Thunfischöl mit Milch und Ei in die Lüftungsschlitze kippen!

Das bekommst du im Leben nichmehr raus. Und fängt erst nachn paar Tagen so richtig schön an zu stinken ;)

Gruß Joschka

:e30:

Der zieht nicht! -Der schiebt!

 

Gegen Diskriminierung von Heckantrieb.

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Hallo!

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

 

Ich habe den Käufer nach der letzten Email noch mehrere Male versucht telefonisch zu erreichen.

Leider erfolglos.

 

Dann hab ich Ihm noch zwei Emails geschrieben, in denen ich klar mache, dass ich doch einen Weg gefunden hab, das Auto nach Stuttgart zu überführen und er mir bescheid geben soll...

Und er mir bitte die Hälfte (250 Euro) auf men Konto überweisen soll, damit ich den Transport finanzieren kann. Bis jetzt kam nichts zurück.

 

(@ Mani1: Danke, für dein Angebot!)

 

Und ohne seine Zusage bring ich das Auto nicht nach Stuttgart...

Hätte ja keinen Sinn, ausser dass ich mir nochmal einen heiden Stress mache um von Ihm evtl. Entschädigt zu werden...

 

Ich denke, ich werd jetzt einfach mal abwarten was kommt...

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Hallo!

 

Jetzt ist etwas zurück gekommen!

 

Zitat:

 

"hallo herr gruber,

es gibt 2 möglichkeiten, die sache gut zuende zu bringen.

1) ich kann den wagen vertragsgemäss in 70178 stuttgart abholen.

2) oder sie erstatten mir als entschädigung umgehend 200euro und sie verkaufen den wagen anderweitig.

ich denke, dass diese angebote für beide seiten eine faire lösung darstellen.

mfg

XXXXXXX

p.s. ich erwarte ihre schnelle rückantwort, da ich am freitag einen termin beim anwalt habe, den ich aber gerne bei einer aussergerichtlichen einigung absagen werde."

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Blablabla sag ich nur. Soll er sich vom Anwalt halt für teures Geld erklären lassen dass er dumm dasteht.

Von 70178 steht doch nirgends was. Stuttgart ist groß.

Ich habe noch nie Fahrerflucht begangen; im Gegenteil, ich mußte immer weggetragen werden.

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2) oder sie erstatten mir als entschädigung umgehend 200euro und sie verkaufen den wagen anderweitig.

 

ERPRESSUNG!!! Sch*** doch drauf soll er zum Anwalt gehen...

 

es gibt echt so viele Spinner, mein Cabrio hat ein Türke ersteigert, obwohl ich reingeschrieben hatte "vorher besichtigen ansonsten wie auf bildern gesehen" hat er den Wagen stehen lassen wegen 2 nicht aufgeführten Kratzern mit den Worten ( diese schrottauto ich nix kaufen )...Gibt echt nur noch Spinner bei ebay, aber nunja...

 

Würd dem Typen jetzt schreiben das er nun zu weit gegangen ist mit seinen 200€ und du nun dem Brief vom Anwalt entspannt entgegen siehst...Wer n Lada kauft hat eh kein Anwalt :D:D:D

 

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Wenn ich dich seh, dann denk ich an ein Auto, denn deine Hupen sind so schön. Ich hoffe du kommst bald zum reparieren, dann kann ich die Hupen mal Studieren.

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Mann, ist das ein freches ******och.

 

1.) falls Du den Wagen nach Stuttgard bringst: Such Dir den am weitesten von 70178 entferntesten Ort und stell die Karre da hin. Sollte er da nicht auftauchen, betrachtest Du seine 250,- Anzahlung als Aufwandsentschädigung. Ohne Anzahlung keine Lieferung.

2.) Never ever.

 

Den Spruch mit dem Anwalt halte ich für einen Bluff. Der gute Mann kommt massiv unseriös herüber.

 

Wie ich schon gesagt habe, auch wenn viele wieder der Meinung "Pech gehabt" sind:

 

Dir ist ein Erklärungsirrtum unterlaufen und bevor Du Gelegenheit hattest, diesen zu korrigieren ist die Auktion bereits vorzeitig beendet worden (wie lange lief sie denn nun???). Schadenersatzforderungen sind zu vernachlässigen, da ihm durch den Kauf keine Kosten, entstanden sind. Sprich sein negatives Interesse dürfte gen 0 gehen.

Fechte das Ding nun endlich an. Du hast es ansatzweise ja schon gemacht, aber das muss deutlicher kommen! In dem Rahmen "Hiermit fechte ich den über EBay geschlossenen Vertrag über...aufgrund...blabla an". Wenn Du willst, setz ich Dir einen Entwurf auf.

Und zwar unbedingt mit Empfangs- und Lesebestätigung!! Eigentlich macht man sowas per Einschreiben mit Rückschein, aber in der heutigen Zeit werden bestätigte EMails auch durchgelassen.

Gruß,

Bernie

 

www.ac-silberstern.de

 

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Hey Bernie!

 

Die Auktion lief nicht mal 3 Stunden...

Hab das Inserat Sonntags um ca. 17:30 eingestellt und um kurz vor 8 hatte der das Ding gekauft...

 

Ich habe jetzt vieles gehört, zwecks Irrtümer vorbehalten etc,

aber eindeutig ist wohl, dass ein Ebay Sofort-Kauf ein verbindlicher Kaufvertrag ist, oder?!?

Ich weiß noch aus Schulzeiten, dass n Kauf dann "komplett & verbindlich" ist, wenn EINER eine Leistung erbracht hat. Das hieße doch, dass ich Ihm entweder das Auto hingestellt hätte oder er mir das Geld schon gegeben hätte... oder?

 

Wie/Wem gegenüber soll ich den Ebay Vertrag anfechten?

Dem "Käufer"? Ich habe leider nur seine Telefonnummer und hatte sonst nur über Ebay Kontakt...

D.h. Empfangsbestätigung haut nicht hin...

 

DER OBERHAMMER: Ich hatte dem Kerl die Adresse in Erding geschrieben, wo der Lada steht!

Jetzt hat er heute irgendwie die Telefonummer meiner Großeltern über diese Adresse (Telefonbuch?) rausbekommen! Der hat denen eine heiden Angst gemacht, sodass meine Oma mich völlig aufgelöst anrief, dass Sie sich Sorgen macht und ob ich Probleme hätte weil Ihr der Typ die ganze Zeit eingeredet hätte, dass ich Straftaten begehe etc...

Ich würd dem Kerl am liebsten dermaßen den A**** aufreißen, dass kann ich gar nicht beschreiben. Ich koche innerlich was das für ein W*XX** ist!!!! Das ist doch nicht normal?!?

Was ist das für ein menschliches Wrack, dass der 2 alten Leuten Angst macht um an diese Scheisskarre zu kommen!!!

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Zack Anzeige wegen übler Nachrede.

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ich habe noch nie Fahrerflucht begangen; im Gegenteil, ich mußte immer weggetragen werden.

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Für mich ganz klar ein Fall für die ebay-''Liste gesperrter Bieter''.

 

Schaust Du Dir mal sein Bewertungsprofil an, was das für einer ist. Das ganze hat System, heißt er macht das offensichtlich ständig so, nicht nur bei Dir. Du mußt also jetzt freundlich, aber etwas deutlicher werden.

 

Du hast in der Auktion geschrieben, dass Du als Zahlungsmethode Barzahlung bei Abholung oder ÜBW / Vorkasse akzeptierst. Schreib' in also an, dass Du in seinem Fall nur ÜBW/Vorkasse über den kompletten Betrag zuläßt. Kein Scheck, kein Paypal o.ä..Wenn er bezahlt hat, läßt Du das Auto nach Stuttgart bringen. Jeder Richter - der Fall wird nie vor Gericht kommen - würde das aber nach dem bisher geschriebenen einsehen. Lehrgeld, aber oK.

 

Andernfalls wärst Du dann in der Situation, dass Du für teuer Geld in Stuttgart ständest und dass Dingen, egal wie auch immer loswerden willst. Das Problem wird sich nämlich ergeben, dass der Typ sich das Auto in Stuttgart anschaut, und dann dort wegen irgendwelcher Sch..... nachverhandelt und er Dir drohen wird, dass Auto nicht abzunehmen. Da wett' ich drauf. Und dann würdest Du Dich - wegen Deiner finanziellen Situation - auf jeden Deal einlassen müssen.

 

So ist er in der Pflicht, da Du ja den Vertrag im Rahmen Deiner Möglichkeiten erfüllen möchtest. Schreibe ihm weiter, dass nur Du der Verkäufer bist und Deine Großeltern nichts mit der Abwicklung zu tun haben. Droht er Ihnen weiter, würde er eine Strafanzeige riskieren.

 

Setzt' ihm dazu gleich eine Frist für den Eingang der Zahlung.

 

So würde ich es für's erste machen. Kaufvertrag hin oder her, aber das heißt nicht, dass der Käufer alle Details der Abwicklung nach seinen Gutdünken bestimmen kann.

 

Gruß

Stefan

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"hallo herr gruber,

es gibt 2 möglichkeiten, die sache gut zuende zu bringen.

1) ich kann den wagen vertragsgemäss in 70178 stuttgart abholen.

2) oder sie erstatten mir als entschädigung umgehend 200euro und sie verkaufen den wagen anderweitig.

ich denke, dass diese angebote für beide seiten eine faire lösung darstellen.

mfg

XXXXXXX

p.s. ich erwarte ihre schnelle rückantwort, da ich am freitag einen termin beim anwalt habe, den ich aber gerne bei einer aussergerichtlichen einigung absagen werde."

So, nu muß ich mich doch mal äußern.

 

Da wittert jemand dass er mit der falschen Angabe über den Standort Kohle machen kann.

Evtl. hat er das ja sachon vorher über andere Auktionen rausgefunden und daher gezielt damit gerechnet, dass er drücken kann.

 

Sorry - ich bin schon lang auch bei Ebay und hab immer kulant gehandelt, bis mir mal einer zu dämlich per Mail daher kam - zufälligerweise gings da auch um nen Standort.

 

Dieses ganze Anwaltsgewinsel ist in meinen Augen fürn Popo.

Solche Typen haben ne große Klappe, aber keinen Anwalt.

Gerade wenn jetzt vom Anwalt geschwätzt wird, obwohl Du ne Regelung finden willst (die IMHO nicht mal nötig wäre), rechnen die damit, dass sie Dich mit solchen Sprüchen noch weiter einschüchtern können und Du dann in S stehst und sie Dir nen hunni in die Hand drücken weil als nächstes dann bemängelt wird, dass der Schrott keine 2 Jahre mehr TÜV hat.:freak:

 

Ich würde da schlicht und ergreifend die Sache beenden und ne negative in Kauf nehmen.

Du hast Dich beim Standort vertippt (nicht geirrt, das ist Blödsinn) und kannst nicht kommen, zu mal nach solchen Drohungen kein Vertrauensverhältnis mehr besteht.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Der Kaufvertrag kommt zwischen Dir und dem Käufer zustande. Sobald die Auktion zu Ende ist, ist Ebay mehr oder weniger aus dem Spiel.

Ob man einen Irrtum geltend machen kann hat nichts mit EBay Richtlinien zu tun, sondern ist bürgerliches Recht und gilt bei JEDEM Kaufvertrag.

Die Verbindlichkeit eines Vertrages hat nichts damit zu tun, ob schon jemand eine Leistung erbracht hat oder nicht. Sobald er von 2 Parteien geschlossen wurde (Du hast angeboten, er hat per Sofortkauf zugeschlagen), ist er erstmal rechtskräftig und somit stehen beide Parteien in einer Bringeschuld.

 

Dann hol Dir halt seine Adresse/EMail und mach das darüber. Eine erste Anfechtung über EBay dürfte aber auch nicht schlecht sein, da es an sein persönliches Konto geht.

 

Mit den 3 Stunden dürftest Du gute Chancen haben, da hattest Du ja überhaupt keine Gelegenheit, Deinen Fehler rechtzeitig zu erkennen und korrigieren.

 

Die Nummer mit Deinen Großeltern ist ein Hammer, aber für evtl. spätere Verfahren nicht schlecht, da es die Glaubwürdigkeit des Käufers ein wenig in Frage stellt. Üble Nachrede/Nötigung sind keine Kleinigkeiten.

Benutz das jetzt aber auf KEINEN FALL als Argument ("Ich zeig Dich nicht an, wenn Du auf das Auto verzichtest...")!

 

Edit@ Georg : Es handelt sich sehr wohl um einen Irrtum:

 

Unter Erklärungsirrtum versteht das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch folgenden rechtlich relevanten Irrtum: Eine Person gibt eine Willenserklärung ab, das Gewollte stimmt aber nicht mit dem Erklärten überein, da falsche Erklärungszeichen bei der Abgabe der Willenserklärung verwendet wurden.

Die häufigsten Fälle des Erklärungsirrtums sind diejenigen des Verschreibens, Versprechens und Vergreifens.

Der Erklärungsirrtum ist in § 119 Abs. 1 2. Alt. BGB geregelt und berechtigt zur Anfechtung, wodurch das angefochtene Rechtsgeschäft gemäß § 142 BGB von Anfang an nichtig wird (Ausnahme: Dauerschuldverhältnisse werden mit dem Zeitpunkt der Anfechtung nichtig).

Gruß,

Bernie

 

www.ac-silberstern.de

 

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http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-und-internetauktionen.htm

 

schau dir die seite mal an, kannste sogar anrufen dann beraten die dich am Telefon...Die helfen dir auch vor Gericht usw

 

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Und, wie ist der Stand der Dinge? Würde mich interessieren?

Viele Grüße,

 

Henning

 

E39 520d Touring http://www.spritmonitor.de/image_105005_5.png

E30 325i Cabrio http://www.spritmonitor.de/image_115489_5.png

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Naja, Ich war bei einem kostenlosen Beratungsgespräch von nem Rechtsanwalt

Der meinte, dass die "eleganteste" Lösung natürlich wär, den Wagen nach Stuttgart zu bringen.

Allerdings, wie auch hier empfohlen nicht ohne Vorauszahlung.

Ich hab dem Käufer diesen Vorschlag am Freitag schon unterbreitet (und Ihm auch geschrieben, dasss ich beim Rechtsanwalt war und mir meiner Rechtslage vollkommen bewusst bin ;) ) aber bis heute ist nichts zurück gekommen...

 

Bin mal gespannt, wie das alles ausgeht...

 

Warscheinlich bekomm ich bald Post von seinem Anwalt...

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Bin mal gespannt, wie das alles ausgeht...

 

Warscheinlich bekomm ich bald Post von seinem Anwalt...

 

Ach quatsch!!! Gar nix bekommst Du von dem noch zu hören!

1.)Du hast nun alles richtig gemacht und er kotzt bestimmt schon weil er gemerkt hat, dass er mit sich mit Dir wohl doch verrechnet hat!

2.) Wäre der Streitwert eh viel zu niedrig.

3.) Hat der Vollassi auch keinen Anwalt

 

Also wenn ich aber sehe wie Du dir hier nen Kopf machst und zu was Du dich da um ein Haar hast hinreißen lassen......tztztz ich glaub ich muss auch mal in der Bucht stöbern und mir mit solchen Methoden versuchen das Taschengeld aufzubessern.

 

 

 

 

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also den spaß hät ich mir gegeben, spannrolle los, und zu gucken wie er wegfährt:D

 

aber da wird nix kommen, große klappe, aber nix dahinter, wer alte leute einschüchtert, ist in meinen augen seines lebens eh nicht würdig...

 

gibts da jetzt eignetlich was neues?

:drive:
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Und, gibts was neues? Bei meinen Eltern hat auch mal wer angerufen und Blödsinn gelabert, als ich noch zu Hause gewohnt habe.

Also so langsam wäre ich auch böse. Sofern es zum Kauf kommt, lass sonen Kaufvertrag mit Anschrift usw. ausfüllen, dannach kannst du, sofern du Lust hast ja schauen... .

 

Gruß

 

Christian

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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