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Xenon E32 und neumodische SRA?


Alex
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So, Jens..... Espeziale for you.....

 

http://f23.parsimony.net/forum46447/messages/1196602.htm

 

Aachhhh..... ich liebe Links *ggg*

Gruß

Jan

Die Zulassung eines Scheinwerfers ist an das Fahrzeug gebunden weil hier ja auch die Einbauhöhe und die Befestigung eine Rolle spielt.

Ein E32 Scheinwerfer darf nicht am E30 montiert werden.

Auch Nachrüstscheinwerfer von InnPro haben ja immer nur ein Gutachten für einen Bestimmten Fahrzeugtyp.

 

Wenn es anders möglich wäre, dann bräuchte es die Debatte hier nicht geben weil dann von InPro oder einem andern Hersteller schon längst ein Xenon Nachrüstscheinwerfer auf den Markt gebracht worden wäre, der z.B. die LWR gleich intern dabei hätte.

Das wäre ein Riesen Markt, weil der SW dann zu tausenden verkauft werden könnte wenn er überall anbaubar wäre - was meint ihr, warums das noch nicht gibt?

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Die E32-Teile haben aber auch nur die Genehmigung am E32.

 

Sonst mache ich mir jetzt nen Suchscheinwerfer auf's Dach aus E32-Xenon-Scheinwerfern. ;-)

 

*Ironie*

 

Ahjo Jens....

Andere Scheinwerfer einzutragen ist aber per Einzelabnahme grundsätzlich möglich.

Die Bauartgenehmigung zu ändern um ein anderes Leuchtmittel zu benutzen geht nur über ein Lichttechnisches Gutachten!

Folglich........

 

Meiner persönlichen Erfahrung nach hat der VD aber recht.

Sofern ein Bauteil (Scheinwerfer/Rückleuchten/Räder, usw.) geprüft ist und eine Bauartgenehmigung besitzt kann es rein theoretisch an jedem Fahrzeug verbaut werden sofern alle mit diesem Bauteil in Verbindung stehenden rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer entsprechenden Einzelabnahme überprüft und für eingehalten befunden werden.

Bei Rädern sind dies z.B. Abdeckung, Freigängigkeit, Traglast, usw.

Bei Scheinwerfern oder Rückleuchten eben Kriterien wie Abstände, Leuchthöhe, Strahlrichtung, und bei Xenon eben Reinigungsanlage und autom. Höheneinstellung.

Es war noch nie ein großes Problem Jetta Scheinwerfer in nem Golf zu verbauen oder 190er Rückleuchten in nem Escort und auch 3er Rückleuchten in nem 1er Golf sind ganz legal erfolgreich durch den TÜV gegangen. Corvette-Rückleuchten in nem E30. Auch kein Problem. Wenn Du Dir das entprechende Hechblech einschweißt kannst Du fast jede Rückleuchte an nem E30 verbauen und eintragen lassen. Und mit den Scheinwerfern ist das nichts anderes. Grenzen setzen da eigentlich nur die Karosserieform und natürlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie eben Anbauhöhe, Abstände, usw. Wie sollten denn sonst wohl tausende von VWs, Opels und BMWs ihre Porschefelgen durch den TÜV bringen.

Porschebremsanlagen sind auch so ein Beispiel dafür. Gibt wohl jede Menge leistungsgesteigerter Gölfe die damit legal durch die Gegend fahren

Bei meiner letzten Einzelabnahme hab ich R32-Golf-Felgen auf nem Polo legalisieren lassen. Auch kein Problem.

Wenn man Karosserietechnisch/handwerklich geschickt genug ist kann man fast jedes bauartgeprüfte Bauteil an jedem Fahrzeug verbauen und per Einzelabnahme prüfen und legalisieren lassen.

Nehmen wir mal an Du wolltest Dir ein Auto selber bauen. Da hast Du gar keine andere Möglichkeit als auf schon bauartgeprüfte Bauteile zurück zu greifen. Schau Dir doch nur mal die in Klein- und Kleinstserien gefertigten Sportwagen an die hier und da in diversen Autozeitschriften auftauchen. Da werden fast immer Bauteile von Großserienherstellern übernommen, da eine Eigenentwicklung mit separater Prüfung und Zulassung viel zu teuer wäre.

Was definitiv nicht geht, ist bauartgeprüfte Bauteile in irgendeinerweise zu verändern und das dann auch noch legalisiert zu bekommen. Denn in diesem Moment ist die Bauartprüfung wertlos und müsste erneut geprüft werden. Und damit sind wir wieder beim Thema Ebay-Xenon-Brennerumbauten

Wer später bremst ist länger schnell:daumen:

 

 

 

:-UU

 

 

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Wenn es anders möglich wäre, dann bräuchte es die Debatte hier nicht geben weil dann von InPro oder einem andern Hersteller schon längst ein Xenon Nachrüstscheinwerfer auf den Markt gebracht worden wäre, der z.B. die LWR gleich intern dabei hätte.

Das wäre ein Riesen Markt, weil der SW dann zu tausenden verkauft werden könnte wenn er überall anbaubar wäre - was meint ihr, warums das noch nicht gibt?

 

Georg

 

Das hätten die wohl auch schon längst aber es dürfte schwierig werden einen Scheinwerfer zu entwickeln, der gleichzeitig an ner A-Klasse genauso passt wie an nem Golf.

Das scheitert allerdings nicht an der Technik, zulassungsrechtlichen Dingen, o.ä. sondern lediglich am Design.

Wer später bremst ist länger schnell:daumen:

 

 

 

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Wieso?

 

Wenn es ginge, dann gäbs für den SW halt verschiedene Befestigungskits o.ä.

Es gäbe da genügend Möglichkeiten das universal zu machen.

 

Es ist auch ein unterschied zu den oben beschriebenen Möglichkeiten Fremdfelgen zu montieren oder ne andere (größere) Bremsanlage.

 

Hier sind Randbedingungen die wesentlich einfacher zu prüfen sind, weil bei den Felgen halt nur die Traglast, Befestigung und Freigängigkeit ne Rolle spielen und auch ne Bremse läßt sich einfacher prüfen.

Bei Licht und bei Abgas sind die Vorschriften wesentlich strenger.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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Was ist denn beim Licht dann anders bzw. schwerer zu überprüfen?

Es geht um die Höhe, es geht um die Befestigung, um die Abstrahlrichtung und es geht um die Einstellbarkeit....

Das kann von nem aaS beurteilt werden, ohne weitere tiefgehende Untersuchungen. Ist also nicht anders, wie bei ner Fremdfirmafelgeneintragung, bei der man nur ein Festigkeitsgutachten hat.

 

Gruß

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Wieso?

 

Wenn es ginge, dann gäbs für den SW halt verschiedene Befestigungskits o.ä.

Es gäbe da genügend Möglichkeiten das universal zu machen.

 

Es ist auch ein unterschied zu den oben beschriebenen Möglichkeiten Fremdfelgen zu montieren oder ne andere (größere) Bremsanlage.

 

Hier sind Randbedingungen die wesentlich einfacher zu prüfen sind, weil bei den Felgen halt nur die Traglast, Befestigung und Freigängigkeit ne Rolle spielen und auch ne Bremse läßt sich einfacher prüfen.

Bei Licht und bei Abgas sind die Vorschriften wesentlich strenger.

 

Georg

 

Es geht ja gar nicht darum ob eine Sache technisch einfach oder kompliziert zu lösen ist sondern, ob es generell möglich ist. Und wenn ich mir die eigentlich nur für einen Porsche hergestellten Porschealufelgen an meinem BMW montiere und ich alle technisch und gesetzlich herrschenden Regeln beachte ist es kein Problem diese über eine Einzelabnahme an meinem Fahrzeug zu legalisieren. Wenn ich nun die ebenfalls nur für einen Porsche hergestellten Porschefrontscheinwerfer an meinem BMW montiere und ich auch hierbei alle technisch und gesetzlich herrschenden Regeln beachte ist es ebenfalls kein Problem diese über eine Einzelabnahme an meinem BMW zu legalisieren. Auch wenn es sich dabei um Porsche-Xenonscheinwerfer handeln würde.Das der Aufwand hinsichtlich Montage und Prüfung unter Umständen erheblich schwieriger und somit kostenintensiver ist steht außer Frage. Aber der grundsätzliche Vorgang bleibt bei Rädern wie Scheinwerfern der gleiche.

Wer später bremst ist länger schnell:daumen:

 

 

 

:-UU

 

 

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Grundsätzlich natürlich - aber bei Lcht ist der Gesetzgeber halt der Meinung dass das ganze mit einem lichttechnischen Gutachten geschehen muß.

 

@VD: Es geht bei Licht halt auch uim das verhalten in jeder möglichen Fahrsituation.

Sonst könnte es passieren dass es z.B. bei einer Kurve einen Zustand gibt, wo die LWR nicht oder falsch reagiert, und dadurch jemand geblendet wird.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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nene Georg..... mit der LWR hammer die Legale und erlaubte nachrüst-aLWR von Hella....

die hat nu mit den Scheinwerfern selber nichts mehr zu tuen!

Das Lichttechnische Gutachten bezieht sich auf die Scheinwerfer und nicht auf das Auto.....

In der Betriebserlaubnis vom Auto ist der lichttechnisch geprüfte Scheinwerfer aufgeführt....

und diese Betriebserlaubnis kann man dann OHNE neues Lichttechnische Gutachten (weil das vorhandene vom Scheinwerfer hat Bestand) durch einen anderen geprüften Scheinwerfer ersetzen/erweitern.

Und wenn der jetzt ein anderes Leuchtmittel hat, sei es drum, so lange ich die anderen Auflagen erfülle (aLWR und Hochdruckreinigung)

 

Gruß

 

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Die vom E32 stecken in so kleinen Kästchen, die AUF die Stoßstange geschraubt werden...

 

Sind die baugleich mit denen der SWRA vom E34?

 

Nein. Die vom E34 sind aus Kunststoff und bauen etwas höher. Die vom E32 sind aus Blech, etwas flacher und sind vorne noch abgewinkelt.

 

@Jan:

 

Ohne jetzt an der fachlichen Kompetenz des Herren aus dem anderen Forum zweifeln zu wollen- alleine das Öffnen der Gehäuse und Umbauen der Streuscheiben ist ja schon nicht erlaubt, da kann der Rest auch nicht legaler werden...

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@Jan:

 

Ohne jetzt an der fachlichen Kompetenz des Herren aus dem anderen Forum zweifeln zu wollen- alleine das Öffnen der Gehäuse und Umbauen der Streuscheiben ist ja schon nicht erlaubt, da kann der Rest auch nicht legaler werden...

 

Jens, bei diesem Tip ging es darum, wie man es am intelligentesten und kostengünstigsten macht, so das es legal aussieht (auch für einen der bissel Ahnung hat *ggg*)

 

Zum rein rechtlichen hat er ja die entsprechende Aussage gemacht!

 

Gruß

 

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Ach mensch.... Dir kann man es aber auch gar nicht Recht machen *ggg*

Wenn ich die Tage Lust und Zeit finde, schreibe ich mal ne Mail an den TÜV....

Da sollte dann ja geholfen werden!

 

Gruß

 

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Ich hab da ein relativ aktuelles Beispiel aus nem Bekanntenkreis. Da hat ein Kumpel von mir einen Auffahrunfall mit seinem Golf 4 gehabt. Und da die Front sowieso ziemlich platt war an seinem heißgeliebten Golf hat er sich aus optischen Gründen eine komplette VW-Borafront an seinen Golf montiert.Inkl. der Borakotflügel, der Boramotorhaube, dem Boraschloßträger, der Borastoßstange und den Bora-Xenonscheinwerfern inkl. dem kompletten Bora-Technikkram wie Waschanlage, Höhenverstellung und noch einigen anderen Dingen aus dem Bora. Im Prinzip der komplette Vorderwagen.Natürlich war das Ganze fast ne Plug-and Play Lösung (wenn auch ne teure) da ja der Grundrahmen bei Golf und Bora baugleich ist aber letztendlich hat der Gute die komplette Front von ursprünglich für den VW-Bora vorgesehenen Teilen an seinen VW-Golf geschraubt und das Ganze ist dann beim TÜV nach eingehender Prüfung durch 2 Ingenieure problemlos per Einzelabnahme geprüft und eingetragen worden.

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http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1022927/R-48-Beleuchtung-Lichtsignaleinrich-tungen-Kfz.pdf

 

Das ist die Rechtslage. Ab Seite 19 steht da imho, das die Beleuchtungseinrichtung in Konjunktion MIT Fahrzeug geprüft wird.

 

Die Sache mit Bora/Golf ist was anderes wie E30/E32. Die sind ja praktisch baugleich. Was der Dreier und der Siebener ja nicht sind.

 

Ansonsten möchte ich mich bei allen bedanken, das wir schon 2 Seiten diskutieren, ohne das es Streit gibt- Top! :daumen:

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Das Problem ist einfach wie bei so vielen Dingen, dass es auch bei solchen Themen immer eine Grauzone geben wird.Wenn man größere Umbauten an nem Fahrzeug durchführt und diese handwerklich, technisch und rechtsgemäß einwandfrei und in Absprache mit kompetenten Ingenieuren durchführt bekommt man schon ziemlich viel genehmigt und legalisiert. Da gibt es noch ganz andere Kaliber wie das einbauen von E32 Lampen in nen E30.Ich denke da an Top-Chop, nachträgliche Cabrioumbauten, Fahrzeugeigenbauten auf Rohrrahmen usw.Das sind echte Herausforderungen und auch solche Dinge bekommt man bei entsprechender Vorbereitung und Ausführung legalisiert.Und da soll das mit dem fachgerechten und allen Rechtsnormen entsprechenden Einbau von ein paar Scheinwerfern nicht gehen????

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Hallo zusammen,

 

da mich dieses Thema auch interessiert, habe ich heute beim TÜV Hessen angefragt und folgende Antwort erhalten:

 

nach einem Treffen mit den örtlichen Prüfern noch ein Nachtrag:

 

Scheinwerfer dürfen nicht verändert/umgebaut werden, aber der Einbau in einem anderen Fahrzeug bei Verwendung der Originalaufnahmepunkte geht in Ordnung

 

 

Sehr geehrter Herr Sokolovic,

 

die Umrüstung ist, wie beschrieben, zulässig, wenn alle anderen Funktionen erhalten bleiben..

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heinz-Joachim Morlang

TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH

AS Fachreferent Fahrzeugprüfungen

Tel.: 49 (0) 6151/600543; Fax: 49 (0) 6151/600542

Mobil: 49 (0) 170/7634146

mailto:heinzjoachim.morlang@tuevhessen.de

http://www.tuev-hessen.de

 

Aufsichtsratsvorsitzender: Hermann Mund

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Falk Kurt Börsch, Dr.-Ing. Wolfgang Gehrke

Sitz: Darmstadt, Handelsregister Darmstadt HRB 4915

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-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Mailbox (TÜV Hessen)

Gesendet: Sonntag, 25. November 2007 22:44

An: Mailbox (TÜV Hessen)

Betreff: Nachricht von der TUEV HESSEN Website

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe folgende Anfrage:

die Eintragungsfähigkeit von BMW E32 Original Xenon Scheinwerfer in der Baureihe E30. Mit SW-Reinigungsanlage und autom. LWR von Hella.

 

Somit ist es mit den Original-SW des E32 möglich Xenon im E30 eingetragen zu bekommen.

 

Gruß

 

Marko

316i Touring EZ 11/93 Schwarz Mica Metallic

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Nach diesem Satz, geht es halt nicht so einfach, DENN die E32 Scheinwerfer passen nicht Plug´n Play.

Die Haltepunkte sind anders angeordnet. Man muss den Kunststoffrahmen des Scheinwerfers mit dem vom E30 tauschen. Wenn dies gemacht ist, sieht eine Laie zwar keinen Unterscheid mehr, aber der Scheinwerfer wurde verändert. Ich möchte hier nicht Erbsen zählen, sondern nur darauf hinweisen.

(Habe diesen Umbau hinter mir)

Gruß Claudius

Hab ick´n Tinnitus uff´n Augen? Ick seh nur Pfeifen.

 

http://www.e30bmw.de/e30bilder/auto.jpg

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Interessant an der ganzen Diskussion ist doch folgendes:

Hätte am Anfang des Threads jemand Fragen zum Einbau von rechteckigen VW-Corrado-H4-Scheinwerfern in nem E30 gehabt würden wir jetzt hier nicht eine Diskussion über TÜV-Fragen führen sondern lediglich ne Riesendiskussion über die Geschmacksverirrung desjenigen.

Technisch und rechtlich war es nie ein Problem solche oder ähnliche Leuchten in einem E30 zu verbauen und per Einzelabnahme eintragen zu lassen.

Solche Umbauten waren in den 80ern an der Tagesordnung.

Da fuhr jeder dritte aufgemotzte Golf oder Scirocco mit Zender-Grill und schwarzen E30-Scheinis rum.

Sicher war das damals technisch und rechtlich wesentlich einfacher zu realisieren aber vom Grundsatz her ist es doch das gleiche. Man baute Teile von einem Fahrzeug an ein vollkommen anderes.

 

Erst die ganze Diskussion bezügl. dieser selbstumgebauten Xenon-Funzeln hat doch zur totalen Verwirrung gesorgt.

Wer später bremst ist länger schnell:daumen:

 

 

 

:-UU

 

 

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Nach diesem Satz, geht es halt nicht so einfach, DENN die E32 Scheinwerfer passen nicht Plug´n Play.

Die Haltepunkte sind anders angeordnet. Man muss den Kunststoffrahmen des Scheinwerfers mit dem vom E30 tauschen. Wenn dies gemacht ist, sieht eine Laie zwar keinen Unterscheid mehr, aber der Scheinwerfer wurde verändert. Ich möchte hier nicht Erbsen zählen, sondern nur darauf hinweisen.

(Habe diesen Umbau hinter mir)

Gruß Claudius

 

Als begnadeter Karosseriebauer kann man aber das Frontblech des E30 dahingehend ändern, dass die E32 Scheinis Plug and Play passen.

Wer später bremst ist länger schnell:daumen:

 

 

 

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