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Xenon E32 und neumodische SRA?


Alex
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Das ist doch das hüpfende Komma: die rechtliche Grundlage ist doch heute eine ganz andere. Das fängt mit Abgasgutachten für Motorumbauten an und endet mit den Richtlinien, die in dem obigen Link stehen. Dort sind 5 Dutzend Paragraphen, jeder ein PDF mit knapp 200 seiten. EU-Recht. Lies das mal durch ;-)

Da kann man jetzt drüber denken, was man will. Klar ging früher einiges. Aber früher hat das Bier auch noch eine Mark Fuffzich gekostet. Die Zeiten ändern sich eben...

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Das ist doch das hüpfende Komma: die rechtliche Grundlage ist doch heute eine ganz andere. Das fängt mit Abgasgutachten für Motorumbauten an und endet mit den Richtlinien, die in dem obigen Link stehen. Dort sind 5 Dutzend Paragraphen, jeder ein PDF mit knapp 200 seiten. EU-Recht. Lies das mal durch ;-)

Da kann man jetzt drüber denken, was man will. Klar ging früher einiges. Aber früher hat das Bier auch noch eine Mark Fuffzich gekostet. Die Zeiten ändern sich eben...

 

Da geb ich Dir 100%ig recht. Sicher haben sich viele Gesetze und Bestimmungen geändert und/oder verschärft. Das macht viele Umbauvorhaben heute wesentlich komplizierter, aufwendiger und teurer aber nicht pauschal unmöglich.

Wer später bremst ist länger schnell:daumen:

 

 

 

:-UU

 

 

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Nur mal als Hinweis:

1. "Unter Verwendung der Original Befestigungspunkte" schließt IMHO auch die am Fahrzeug ein weil nur dann gewährleistet ist das s nix wackelt und die sind sicher anders.

 

2. @VD: Dass jemand bei BMW im Bereich SW Entwicklung tätig ist heißt sicher dass er Ahnung davon hat, was er bei einer Neuentwicklung beachten muß, aber dann folgt bei einem Hersteller üblicherweise die Abnahme. Den Umbau in ein anderes Auto machen die ja nicht und beschäftigen sich damit auch nicht.

 

3. Ich hab am Wochenende mal nen Freund angeschrieben der zum Thema Zulassungs-/Eintragungsvorschriften wirklich Ahnung hat, weil er in dem Bereich arbeitet.

Er hat mir "kurz" geantwortet was wie beachtet werden muß und welche Vorschrift dann wieder auf welche EU-Vorschrift verweist und wie das dann wieder nach deutschem Recht verhackstückt werden muß, dass mir beim Ausdruck der "kurzen" Antwort beinahe der Toner im laser ausgegangen ist.

 

Das ist so ein komplexes Thema -das kann man sich gar nicht vorstellen.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Hier mal meine Vergleichsbilder. Es sind beides Bosch Scheinwerfer!

Der eine Xenon ausm E32 und der andere H1 ausm E30.

 

Wie schon geschrieben ein identischer Aufbau und leicht zu wechseln.

Also Glas und hinterteil ab und an den E30 "Halter" Kleben/Schrauben.

Wenn es ordentlich gemacht ist, fällt es KEINEM auf.

 

Gruß Claudius

 

 

http://www.e30bmw.de/e30bilder/xenon.jpg

Hab ick´n Tinnitus uff´n Augen? Ick seh nur Pfeifen.

 

http://www.e30bmw.de/e30bilder/auto.jpg

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Hi,

 

ich seh das im Prinzip so wie VD;

 

wenn die Rahmenbedingungen eingehalten werden sollte das möglich sein (Lichtaustrittskante, Abstrahlwinkel etc., wurde ja schon alles genannt).

 

Gibt ja auch z.B. Reisebusse mit e39 o. e46 SW, und ich kann mir kaum vorstellen dass der Hersteller (in diesem Fall Volvo) ein erneutes lichttechnisches Gutachten machen lassen musste...

 

Zu den e32-Xenons:

 

Die haben überhaupt keine LWR, der 750i mit Xenon hat 'ne automatische Niveauregulierung.

 

Somit wäre die Nachrüstung einer LWR wieder 'ne bauliche Veränderung am SW-->Gutachten.

 

 

Cheers:saufen:

Steff

bus.jpg

 

 

Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her!

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Dieses Beispiel mit dem Volvo-Bus verdeutlicht aber den rechtlichen Vorgang ziemlich genau.

 

Eine Firma (z.B. Hella) entwickelt, designt und produziert einen Scheinwerfer. Dieser Scheinwerfer wird dann von einer Prüforganisation mit Hilfe von lichttechnischen Gutachten und allerlei weiteren aufwendigen und teuren Tests auf alle technischen und rechtlichen Grundlagen die den Scheinwerfer betreffen geprüft und wenn diese Prüfungen bestanden wurden erhält der Scheinwerfer eine Zulassung mit Prüfnummer und allem was dazu gehört und die Fa. Hella darf exakt diesen Scheinwerfer jetzt beliebig oft nachbauen und verkaufen. So lange an diesem Scheinwerfer nichts geändert wird hat der Prüfbericht für jeden produzierten Scheinwerfer dieser Sorte immer Bestand.

 

Nun geht die Fa. BMW hin und möchte einen Scheinwerfer der Fa. Hella an Ihr Fahrzeug (in dem Fall der E39) montieren. Also kauft die Fa. BMW bei der Fa. Hella einen Scheinwerfer und montiert diesen bereits für zulässig befundenen Scheinwerfer an Ihr Fahrzeug. Zusammen mit vielen weiteren Bauteilen von ganz vielen verschiedenen Herstellern (Felgen von BBS, Bremsen von Brembo, usw, usw) von denen alle über eigene Zulassungen verfügen.

Nun steht da ein aus vielen Teilen von vielen Herstellern zusammengebautes Auto und benötigt eine Zulassung. Da wird nun natürlich wieder genauestens überprüft ob die Fa. BMW die vielen Bauteile auch alle ordnungsgemäß und technisch und rechtlich allen Vorschriften entsprechend einwandfrei an Ihr Fahrzeug geschraubt hat. Und wenn das der Fall ist erhält das Auto eine Zulassung und die Fa. BMW darf nun genau dieses Auto mit all seinen Teilen so in Serie produzieren.

Aber bei dieser Gesamtabnahme werden eben nicht mehr die Einzelteile überprüft sondern nur noch die Ordnungsgemäße Verwendung der Bauteile am Geamtprodukt. Genausowenig wie die Fa. BMW bei der Gesamtabnahme Ihres Produktes z.B. Materialprüfungen mit den Felgen von Zulieferer BBS durchstehen muß werden irgendwelche lichttechnischen Feinheiten der Scheinwerfer der Fa. Hella überprüft. Dafür haben die Zulieferer schon gesorgt und die Bauteile haben Ihre Zulassung.

 

Und nun kommt die Fa. Volvo und kauft genau die gleichen Scheinwerfer inkl. Zulassung bei der Fa. Hella und schraubt die an Ihren Reisebus.

Und nach einer Überprüfung des technisch und rechtlich einwandfreien Einbaus dieser Scheinwerfer in einen Volvobus erhält auch dieser eine Zulassung.

 

Und wenn nun der Herr Meyer sich bei der Fa. Hella diesen Scheinwerfer kauft und diesen technisch und rechtlich allen Vorschriften entsprechend an seinen Renault Laguna schraubt und dieses dann durch entsprechend qualifizierte Ingenieure überprüft und genehmigt wird ist auch das legal. Das die Fa. Renault das Fahrzeug ursprünglich mit Scheinwerfern einer anderen Fa. hat prüfen lassen spielt dann keine Rolle mehr.

 

Fakt ist: Jedes zulassungspflichtige Bauteil an einem Kfz wird immer erst separat geprüft und zugelassen. Dafür sorgt der Hersteller des Bauteils.

Der Autohersteller kauft all diese zugelassenen Teile und baut daraus ein Auto. Dieses wird als Gesamtobjekt zugelassen. Aber hier wird nicht mehr jedes Bauteil überprüft sonden nur noch die Ordnungsgemäße Verwendung der Teile beim Bau eines Autos.

Wer später bremst ist länger schnell:daumen:

 

 

 

:-UU

 

 

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http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1022927/R-48-Beleuchtung-Lichtsignaleinrich-tungen-Kfz.pdf

 

Ich verweise nochmals auf deiesen Gesetzestext. Seite 19 ff. Darin steht imho, das die Leuchte zusammen mit dem Auto geprüft wird.

 

Ich stimme zu, das früher per Einzelabnahme ein Verbau an anderen Autos rechtlich absicherbar war, aber heutzutage lt. dieser Richtlinie eben nicht.

 

Beim Volvo Reisebus wurden die SW ja auch zusammen mit dem Auto abgenommen und nicht nachträglich verbaut. Das ist der Unterschied, imho.

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http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1022927/R-48-Beleuchtung-Lichtsignaleinrich-tungen-Kfz.pdf

 

Ich verweise nochmals auf deiesen Gesetzestext. Seite 19 ff. Darin steht imho, das die Leuchte zusammen mit dem Auto geprüft wird.

 

 

Ich hab mir diesen Text jetzt wirklich X-Mal durchgelesen.

Aber ich lese das da natürlich ganz anders. Vereinfacht sag ich mal:

Nicht die Leuchte wird zusammen mit dem Auto geprüft. Sondern das Auto wird natürlich zusammen mit der Leuchte geprüft. Genau so wie das Auto mit Rädern und Bremsen usw. geprüft wird. Natürlich wird das Auto mit all seinen Bauteilen geprüft. Aber bei dieser Prüfung werden doch nicht mehr die Bauteile geprüft. Die Bauteile sind doch zum Zeitpunkt der Fahrzeugprüfung schon alle geprüft und zugelassen. Bloß weil das Auto bei der Zulassungsprüfung mit bestimmten Rädern ausgerüstet ist heißt das nicht, dass man die Räder hinterher nicht mehr ändern kann. Und natürlich ist das Auto bei der Zulassungsprüfung auch mit bestimmten Scheinwerfern versehen. Aber auch das kann man hinterher wieder ändern. Natürlich ist der Aufwand größer. Räder lassen sich nunmal leichter ändern als Lampen.

 

Es ist eben ein großer Unterschied ob ich sage:

Die Lampe wird mit dem Auto geprüft oder das Auto wird mit der Lampe geprüft.

 

Im ersten Fall wird nämlich ein Einzelteil zusammen mit nem Gesamtprodukt geprüft während im zweiten Fall lediglich das Gesamtprodukt geprüft wird. Natürlich mit all seinen verwendeten Einzelteilen.

 

Auf Seite 20 Punkt 3.2.2 steht doch , das der Fahrzeughersteller ein Verzeichnis der ausgewählten Leuchten anzulegen hat. Die Leuchten die der Hersteller hier auswählt, sind zu diesem Zeitpunkt schon längst zugelassen und werden hier mit Ihren Nummern aufgeführt.

Und dann folgen die Absätze wo der Hersteller mittels Zeichnungen usw. erläutern muss, wie er sich den Anbau der ausgewählten Leuchtmittel vorstellt.

Und dann kommt Punkt 3.3 wo der Hersteller ein mit den ausgewählten und ordnungsgemäß verbauten Leuchtmitteln ausgestattetes Fahrzeug zur Prüfung zur Verfügung stellen muß.

Natürlich wird hier nun das Fahrzeug mit den ausgewählten und verbauten Leuchten geprüft und zugelassen. Aber das heißt doch nicht, dass man diese Ausrüstung nie mehr verändern darf.

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Dieselbe Vertragspartei darf dieselbe Nummer nicht mehr einem anderen Fahrzeugtyp oder dem gleichen Fahrzeugtyp zuteilen, der mit einer Ausrüstung vorgeführt wurde, die nicht in dem Verzeichnis nach Absatz 3.2.2 angegeben ist, vorbehaltlich der Vorschriften nach Absatz 7 dieser Regelun

 

Sagt das nicht aus, das das (in unserem Falle am E32) geprüfte Teil nicht mehr in identischer Form am E30 verbaut werden kann?

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Dabei geht es sich doch um die Genehmigungsnummer des Fahrzeugs.Das Produkt (in dem falll das Auto) welches eine Genehmigungsnummer erhält muß natürlich in der Serienproduktion immer dem geprüften und zugelassenen Produkt entsprechen.Diese Nummer darf natürlich nicht für andere Produkte verwendet werden und selbstverständlich auch nicht wenn das Produkt im nachhinein geändert wird. Da steht doch ins Deutsche übersetzt, dass BMW die zugeteilte Nummer für das Produkt nicht mehr verwenden darf wenn die Ausrüstung des Produktes nicht mehr der in Absatz 3.2.2 aufgeführten Liste entspricht. Wenn also BMW jetzt plötzlich ein Facelift an seinem Produkt durchführt und bei diesem Facelift andere als die bisher in Absatz 3.2.2 genannten Leuchten verwendet erlischt die Genehmigung und die Nummer darf nicht mehr verwendet werden. Nun muß BMW natürlich eine erneute Zulassung beantragen und bekommt für das geänderte Produkt eine neue Zulassungsnummer.Ein Privatmann der nun irgendetwas an einem geprüften Produkt verändert möchte diese Änderung ja nicht in Serie bauen und benötigt natürlich deshalb keine neue Zulassungsnummer. Da aber das Produkt ja nicht mehr der in der Zulassung Absatz 3.2.2 hinterlegten Liste entspricht und somit seine Zulassung verloren hat muß nun mittels einer Einzelabnahme prüfen lassen ob die Veränderung technisch und rechtlich einwandfrei ist. Wenn dies der Fall ist wird die Änderung in den Papieren vermerkt und das Fahrzeug hat wieder eine gültige Zulassung.

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Ich sehe das anders, aber wir werden nicht auf einen grünen Zweig kommen :kiss:

 

Da geb ich Dir Recht. So ne Diskussion übers Internet ist aber auch ne Arbeit. Allein das ganze Getippe immer. Aber wie heißt es immer so schön. Jedem seine Meinung. War auf jeden Fall interessant. In diesem Sinne.

Wer später bremst ist länger schnell:daumen:

 

 

 

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  • 7 Monate später...

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