e30Torsten Geschrieben: 8. Februar 2008 Autor #26 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Februar 2008 Es geht für mich auch ums Prinzip!!!Im Gutachten lautet es 2.7 und 1.5 soll ich nur bekommen!Die wollten ein gutachten und sind nu damit nicht zufrieden! Sowas Find ich unfair. Wie gasagt lassen wir die Kohle mal aussenvor. Für mich gehts ums Prinzip! Wie aus vielen Beiträgen herauszulesen bin ich kein Einzelfall! Mfg Zitieren Vollbärtigen kneife ich näckisch in die Wange und frage: Na bei der Geburt den Rahmen raus gerissen? xDHör auf damit, wir müssen Seriös wirken! PEOPLE ARE AWESOME!!! LEIDENSCHAFT HAT KEIN VERFALLSDATUM!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 8. Februar 2008 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Februar 2008 Stimme Dir zu Thorsten!So ist nunmal das Gesetz:Entstandener Schaden muss (hier in Geldwert) wieder gut gemacht werden.Gesetz ist auch: Dem Geschädigten steht die Kohle für eine Reperatur zu. In einer Fachwerkstatt. NICHT EIGENLEISTUNG.Repariert er selber, oder gar nicht, steht ihm die Gutachtensumme OHNE Märchensteuer zu. Werden Rechnungen eingereicht über Teileeinkauf, gibt es dafür auch noch die Märchensteuer wieder. Ihm nun weniger zu geben, nur weil er in "Eigen-Leistung" repariert hat, ist nicht OK! Ob es der Wagen jetzt wirklich wert ist, oder nicht, sei jetzt mal dahingestellt. Der Gutachter wird das schon so gemacht haben, dass der Wert hinkommt.Ansonsten kann die Versicherung ja zu ihren Kosten ein Vergleichsgutachten erstellen. Aber einfach Kohle abziehen ohne richtige Begründung ist nicht.Um da mal genaueres sagen zu können, müsste ich aber mal das Gutachten sehen....es gibt nämlich häufig Punkte, die ohne Rechnungsnachweis gestrichen werden, wie zum Beispiel "Verbringungskosten". Ist auch völlig OK so, weil die ja nicht angefallen sind, und es ja nur um den Schaden selber geht.Versteh aber auch nicht, warum der Anwalt da nix zu verlauten lässt! Gruß Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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