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Unfall mit Sommerreifen bei Glätte


Ku3hni
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Hi,

 

hab gestern Abend leider meinen geliebten E30 Touring den rest gegeben.

Ich bin bei Schnee überdekter Straße und Glätte in der Kurve mit dem Heck ausgebrochen und auf die Gegenfahrbahn gerutscht, leider kahm auf der Gegenfahrbahn ein 5er BMW entgegen dem ich mit meinem Heck auf die Front gerutscht bin. Danach standen beide BMW´s auf dem Feld. Mein E30 hat hinten einen Totalschaden und seins natürlich auch von vorn.

 

Leider ist das Problem, das ich noch in der Probezeit bin und noch Sommerreifen auf meinem E30 hatte. Soviel ich gehört hab, soll der 5er auch noch Sommerreifen drauf gehabt haben, aber keine ahnung ob das Stimmt. Von der Polizei weiß ich noch nichts, da ich gleich nach dem Unfall mit dem RTW ins Krankhaus gebracht wurde, im 5er BMW warn 2 Kinder und 2 Erwachsne alle nur leicht verletzt (zum glück)

 

Das Auto ist auf meinem Opa zugelassen.

 

Meine frage, was kann von der Polizei auf mich zukommen, den bis jetzt hatte ich wegen dem Unfall noch nichts mit der Polizei zutun.

 

&

 

Was ist mit der Versicherung? Ich denke mal das die wegen den Reifen nicht Zahlt.

 

Mir wurde nur von einem Kumpel empfohlen einen Anwalt zu suchen.

 

Ich hoffe Ihr habt ein paar hilfreiche Antworten.

:smbmw:
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Das Auto ist auf meinem Opa zugelassen.

 

Meine frage, was kann von der Polizei auf mich zukommen, den bis jetzt hatte ich wegen dem Unfall noch nichts mit der Polizei zutun.

Wenn das mit den Sommerreifen bemerkt wurde gibts ggf. ein Bußgeld. Da Du aber an dem Unfall eh schuld bist kriegst Du eh eines.
Was ist mit der Versicherung? Ich denke mal das die wegen den Reifen nicht Zahlt.
Zahlen tut sie erst mal, aber wenn das dem Sachbearbeiter einer steckt kann es sein, dass sie Dich in Regress nimmt.

Der Fahrer ist für die Verkehrstüchtigkeit des Autos zuständig.

Wenn bei so nem Wetter Sommerreifen drauf sind und es nicht Dein Auto ist (offiziell) dann gibts nur die Möglichkeiten

- Besitzer nach Wi-Reifen fragen

- auf das Auto verzichten

- Strafe riskieren

Mir wurde nur von einem Kumpel empfohlen einen Anwalt zu suchen.
Ja - gerade als unerfahrener sollte man da nicht selber versuchen was zu richten.

 

Vor allem: Wenn es wirklich Schnee+Glätte war, halt die Füße still.

Wenn die Sommerreifen nicht aufs tapet kommen, dann bring die anderen nicht auch noch drauf.

 

Wo ist das Auto?

Steht der bei Dir "zum schlachten" und kann ggf. auf alte Standreifen gestellt werden?

 

GH

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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...gibts bei selbstverschuldetem unfall in der probezeit nicht auch ne nachschulung und die verlängerung der probezeit auf 4 jahre, irgendwas war da doch nochmal...

Wo bleibt die Sonne?????

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Nicht unbedingt.

Kommt auf die Umstände an.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Was ist mit der Versicherung? Ich denke mal das die wegen den Reifen nicht Zahlt.

 

Denke nicht, das es soweit kommt, aber wenn, dann reguliert die Haftpflicht den Schaden an Gegner und Umgebung erstmal und nimmt Dich Dich bis max. 5000€ in Regress.

 

Das eine Vollkasko bei sowas nix zahlt, kannst Du als extrem Wahrscheinlich annehmen, wegen Fahrlässigkeit . Teilkasko betriffts nicht.

 

Mir wurde nur von einem Kumpel empfohlen einen Anwalt zu suchen.

 

zumindest mal reden würde ich schon mit einem. Wenn Du im ADAC bist, kannst Du dich da mal hinwenden, Rechtsberatung sollte erstmal nix Kosten. Wie Georg schon gesagt hat, wenn Sie nicht über die Sommerreifen stolpern, dann solltest Du dich ruhig verhalten und die 30€ (sinds noch soviel, ähh sowenig, wollt ich sagen) Verwarnung akzeptieren.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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Das Auto ist auf meinem Opa zugelassen.

 

Meine frage, was kann von der Polizei auf mich zukommen, den bis jetzt hatte ich wegen dem Unfall noch nichts mit der Polizei zutun.

Wenn das mit den Sommerreifen bemerkt wurde gibts ggf. ein Bußgeld. Da Du aber an dem Unfall eh schuld bist kriegst Du eh eines.
Was ist mit der Versicherung? Ich denke mal das die wegen den Reifen nicht Zahlt.
Zahlen tut sie erst mal, aber wenn das dem Sachbearbeiter einer steckt kann es sein, dass sie Dich in Regress nimmt.

Der Fahrer ist für die Verkehrstüchtigkeit des Autos zuständig.

Wenn bei so nem Wetter Sommerreifen drauf sind und es nicht Dein Auto ist (offiziell) dann gibts nur die Möglichkeiten

- Besitzer nach Wi-Reifen fragen

- auf das Auto verzichten

- Strafe riskieren

Mir wurde nur von einem Kumpel empfohlen einen Anwalt zu suchen.
Ja - gerade als unerfahrener sollte man da nicht selber versuchen was zu richten.

 

Vor allem: Wenn es wirklich Schnee+Glätte war, halt die Füße still.

Wenn die Sommerreifen nicht aufs tapet kommen, dann bring die anderen nicht auch noch drauf.

 

Wo ist das Auto?

Steht der bei Dir "zum schlachten" und kann ggf. auf alte Standreifen gestellt werden?

 

GH

 

Hi,

 

Die Polizei hat nach den Reifen geschaut und die Reifen bemängelt (wurde mir so gesagt)

 

Das Auto steht auf meinem Hof, retten wird da leider nichts mehr, darum kommt der Motor in einen E36 den ich ohne Motor geschenkt bekommen habe. Wen Rest werd ich nach und nach verkaufen.

 

Wo ist das Auto?

Steht der bei Dir "zum schlachten" und kann ggf. auf alte Standreifen gestellt werden?

 

Steht noch auf den Reifen vom Unfall

 

edit: Kann ich meinen Führerschein behalten oder muss ich mit nen Fahrverbot rechnen? Ich denke mal ein Fahrsicherheitstraining oder Nachschulung und verlängerung der Probezeit.

:smbmw:
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Du könntest Probleme mit Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c) bekommen!

Normaler weise sagt man ja von O bis O (Oktober bis Ostern) soll man als Sicherheit Winterreifen fahren!

Ich drück dir die Daumen das da nix nach kommt! :roll:

 

Quelle: http://www.rechtstipps.net/rechtstipp_27.html

 

Rubrik 153: Ordnungswidrigkeitenrechthttp://www.rechtstipps.net/skartei.png
Unfall in der Probezeit? Diese Folgen haben Verkehrsverstöße für den Führerschein „auf Probe“, Rechtstipp von RA Gregor Völtz


Als Fahranfänger zeichnen Sie sich in den Augen des Gesetzgebers durch Unerfahrenheit und Risikobereitschaft im Straßenverkehr aus. Deswegen hat der Gesetzgeber die sogenannte Probezeit eingeführt, in der sich der Fahranfänger bewähren soll und in der Verkehrsverstößen mit besonderen Maßnahmen begegnet wird. Läuft alles „gut“, dauert die Probezeit zwei Jahre, gerechnet ab der Erteilung der Fahrerlaubnis, d.h. der Aushändigung des Führerscheins.

1. Spezifische Folgen von Verkehrsverstößen während der Probezeit, § 2a Abs. 2 StVG:


Bei der Fahrerlaubnis auf Probe wird zwischen schwerwiegenden Zuwiderhandlungen (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen (z. B. technischen Fahrzeugmängeln) des Fahrerlaubnisinhabers unterschieden.

a) Begeht der Fahrerlaubnisinhaber während der Probezeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, verlängert sich die Probezeit um zwei auf vier Jahre und wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet (sog. „Nachschulung“). Kommt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Anordnung nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist nach, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen, § 2a Abs. 3 StVG.
b) Begeht der Fahrerlaubnisinhaber während der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen wird er schriftlich verwarnt und wird ihm die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten empfohlen. Die Befolgung dieser Empfehlung ist freiwillig. Folgt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Empfehlung werden ihm immerhin zwei Punkte (in Flensburg) abgezogen.
c) Eine erneute schwerwiegende oder zwei erneute weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen nach der unter b) genannten zweimonatigen Frist führt unweigerlich zum Entzug der Fahrerlaubnis.

2. Übersicht über die Einstufung der einzelnen Verkehrsverstöße:

a) schwerwiegende Zuwiderhandlungen (FaP-Kategorie A) sind


folgende Straftaten nach dem StGB:

- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142)
- Fahrlässige Tötung (§ 222)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229)
- Nötigung (§ 240)
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316)
- Vollrausch (§ 323a)
- Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c)

folgende Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG):

- Führen oder Anordnung oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 21)

folgende Straftaten nach den Pflichtversicherungsgesetzen:

- Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger (§ 6 des Pflichtversicherungsgesetzes, § 9 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger)

sowie Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24und 24 a des StVG:

das sind Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften betreffend

- den Abstand,
- das Rechtsfahrgebot,
- die Geschwindigkeit,
- das Überholen,
- die Vorfahrt,
- das Abbiegen,
- das Wenden,
- das Rückwärtsfahren,
- die Benutzung von Autobahnen und Kraftstraßen,
- das Verhalten an Bahnübergängen,
- das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulbussen und Fußgängerüberwegen,
- die übermäßige Straßenbenutzung,
- das Verhalten an Ampeln und Stopschildern, bzw. gegenüber den Haltzeichen von Polizeibeamten
- Verstöße gegen die Vorschriften der StVZO über den Gebrauch oder das Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis
- Verstöße gegen §24 a StVG (Alkohol, berauschende Mittel)
- Verstöße gegen das Befördern von Fahrgästen ohne Fahrgastbeförderungserlaubnis oder das Anordnen oder Zulassen solcher Beförderungen

b) weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (FaP-Kategorie B) sind

- Straften nach dem StGB soweit sie im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurden und nicht unter a) aufgeführt sind, sowie
- fahrlässige Tötung und Körperverletzung,
- Straftaten nach § 22 StVG und
- Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, soweit sie nicht oben unter a) genannt sind

3. Sonstige Folgen von Verkehrsverstößen in der Probezeit:


Hinsichtlich der Anordnung eines Fahrverbots, den Bußgeldregelsätzen und der Punkte in Flensburg gibt es während der Probezeit keine Besonderheiten zu beachten. Dies richtet sich nach dem „normalen“ Bußgeldkatalog und unterscheidet sich nicht von dem, was auch Fahrer außerhalb der Probezeit zu erwarten haben.
Für den Optimisten ist das Glas halb voll,

für den Pessimisten halb leer.

Der Realist verdrückt sich bei zeiten,

damit er nicht abwaschen muß. :-D

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-Nachschulung 100 %

- FE wirst meiner Meinung nach behalten, wenn es korrekt isr das bis jetzt noch nichts war.

- Tja...die Reifen....das größte Manko das ich hier erkennen kann. Wenn ich du wäre....also wenn das so wäre....und es mein Unfallwagen bei mir auf dem Hof stände......also eventuell würde ich da ja mal Winterräder drauf sdtecken....so schnell nochmal ebend bevor der Gutachter kommt. Ob im Polizeibericht auftaucht dass die Reifen die "Falschen" sind - man weiss es nicht. Eventuell steht da ja auch nur "Aufgrund überhöhter/nicht angepasster Geschw. .

- Nimm dir defenitiv nen Anwalt.

 

Es wird gegen dich ein Verfahren eingeleitet wegen 4 facher fahrlässige Körperverletzung. Das nicht so ganz ohne! Entschuldigung + Blumenstrauss bei den Geschädigten ist sehr ratsam!!!! Das sieht bei der Gerichtsverhandlung ( oder zumindes beim Staatsanwalt) immer sehr gut aus und wirkt sich positiv aus.

Ich wollte mich an dieser Stelle gerade geistig mit Ihnen duellieren. Aber wie ich sehe sind Sie unbewaffnet! :D :popo:

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Es wird gegen dich ein Verfahren eingeleitet wegen 4 facher fahrlässige Körperverletzung. Das nicht so ganz ohne! Entschuldigung + Blumenstrauss bei den Geschädigten ist sehr ratsam!!!! Das sieht bei der Gerichtsverhandlung ( oder zumindes beim Staatsanwalt) immer sehr gut aus und wirkt sich positiv aus.

 

Das solltes du tun, macht ein gutes Bild, mach bei denen aber keine Angaben zur Sache, kann alles gegen dich verwendet werden!.

 

Schalte so schnell wie möglich einen Anwalt ein, der darf Akteneinsicht nehmen (du nämlich nicht) und da steht drin was mit den Reifen ist!

Den Gutachter kannst du Zeitlich auch vertrösten, wenn dein Anwalt noch Zeit braucht! Geht ja nur um die Höhe deines Schadens.

Für den Optimisten ist das Glas halb voll,

für den Pessimisten halb leer.

Der Realist verdrückt sich bei zeiten,

damit er nicht abwaschen muß. :-D

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Entschuldigt hab ich mich schon bei der Unfallstelle, stand zwar unter schock aber sonst war alles ok. Wird es definitiv über das Gericht gehen? Oder kann man das auch außergerichtlich über den Anwalt klären? Und kommt wegen fahrlässiger Körperverletzung auch noch was dazu, ist ja zum glück keinem was passiert?

 

Mit der Probezeitverlängerung wär ich ja noch einverstanden aber ne Nachschulung Oo.

:smbmw:
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Du wirst sehen was da kommt. Von der Polizei, bzw. Gemeinde wirst du auf jeden Fall was erhalten, da du grob fahrlässig bzgl. der Reifen gehandelt hast.

 

Du bist ja für das Führen des PKW verantwortlich und hast dich somit vor Fahrtbeginn von der techn. Finktionsfähigkeit zu überzeugen. Sommerreifen - evtl. auch noch abgefahrene - haben da nichts zu suchen. Sorry, selber Schuld.

 

Nachschulung sehr wahrscheinlich, Verlängerung der Probezeit auch.

 

Gericht nicht unbedingt, wenn du dich nicht querstellst.

Deine Versicherung wird erstmal zahlen, evtl. jedoch kommt tatsächlich Regressforderung auf dich zu.

 

Und entschuldige, aber das finde ich auch soweit erstmal ok. Weil gerade als Fahranfänger in der Probezeit sollte man sich nicht unbedingt überschätzen.

 

Die Sommerreifen vom 5er interessieren erstmal überhaupt nicht, weil DU ja IHM reingeknallt bist. Da hätte der auch Schneeketten drauf haben können.

 

Ausserdem bei der leichten Winterwinterung können GUTE Sommerreifen mit entsprechender elektronischer Hilfe noch sehr gut funzen.

 

Wenn dir aber dein Heck ausgebrochen ist in der Kurve, gehe ich mal eher davon aus, dass du etwas mit dem Gas gespielt hast.

 

Drück dir dennoch die Daumen, dass es glimpflich abläuft.

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Wenn dir aber dein Heck ausgebrochen ist in der Kurve, gehe ich mal eher davon aus, dass du etwas mit dem Gas gespielt hast.

 

Drück dir dennoch die Daumen, dass es glimpflich abläuft.

 

...das muss nicht sein! hatte letzten winter auch nen kurzen dreher, mit max 20 km/h durch ne kurve, die ganze zeit mit motorbremse, dann ganz plötzlich kommt die karre in schiebebetrieb und dann war´s auch schon vorbei, war vielleicht ein bruchteil einer sec. und ich stand nicht mal auf dem gas.

wie gesagt, möglich, muss aber nicht...

Wo bleibt die Sonne?????

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@olli98: das nur er die schuld bekommt ist nicht 100% sicher. nen taxifahrer aus der nachbarschaft hat teilschuld bekommen weil der richter meinte wenn er winterreifen draufgehabt hätte wäre sein bremsweg kürzer und damit hätte er den unfall verhindern oder zumindest den schaden verringern können.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Nachschulung musst aufjedenfall machen, kostet 350 euro!

Die Nachschulung gibts dann wenn man Punkte auf sein konto bekommt!

und dann noch 2 jahre probezeit drauf nach teilnahme am aufbauseminar!

 

Habs auch schon hinter mir!

 

Gruß Staplerfahrer.

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Ich denke, dass das auf jeden Fall eine Gerichtsverhandlung geben wird. Allein wegen der fahrlässigen Körperverletzung könnte eine Geld- oder kurze Haftstrafe im Raum stehen. Das wird wohl nicht von der Ordnungsbehörde festgelegt werden.

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Nachschulung musst aufjedenfall machen, kostet 350 euro!

Die Nachschulung gibts dann wenn man Punkte auf sein konto bekommt!

und dann noch 2 jahre probezeit drauf nach teilnahme am aufbauseminar!

 

Habs auch schon hinter mir!

 

Gruß Staplerfahrer.

 

Wie lang dauert die Nachschulung?

:smbmw:
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Ich denke, dass das auf jeden Fall eine Gerichtsverhandlung geben wird. Allein wegen der fahrlässigen Körperverletzung könnte eine Geld- oder kurze Haftstrafe im Raum stehen. Das wird wohl nicht von der Ordnungsbehörde festgelegt werden.

 

Der Notarzt meinte "leicht verletzt" bis nicht verletzt. Ob es wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Verhandlung kommt oder auch nicht, kann ich leider nicht sagen, da ich von der Polizei garnichts weiß, das wird sich rausstellen, wenn der erste Brief ins Haus kommt. Werde es aufjedenfall über einen Anwalt laufen lassen.

:smbmw:
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geh her und schraub auf jedenfall mal paar winterreifen auf die kiste und lass bei einem die luft raus evtl. kann dir das den hals retten, lass die sommer schlappen mal flott wo verschwinden und dann zitter das nen gutachter die sache nochmal nachschaut und winterreifen bemerkt, sonst ist der hals ab, bei schnee und eis sind winterreifen pflicht, ist auf jedenfall strafbar. und setz dich mit nem anwalt in verbindung meiner hat mir den ar... bis jetzt immer aus der kacke gezogen. seh das de einen bekommst der was drauf hat.

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...naja, haftstrafe, also da würde ich jetzt erst einmal langsam machen...

 

Bei 4-facher fahrlässiger Körperverletzung (wenn die Polizei das mit den Reifen festgestellt hat, liegt ja sogar grobe Fahrlässigkeit vor)? Das Ganze mit einem Kraftfahrzeug herbeigeführt?

Da geht das mal ganz schnell... natürlich dann ausgesetzt zur Bewährung.

 

@opela: Wenn die Polizei die Sommerreifen bemängelt hat, ist es einem Gutachter völlig egal, was da für Reifen auf der Karre sind. Das Auto ist kein Beweisstück.

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@olli98: das nur er die schuld bekommt ist nicht 100% sicher. nen taxifahrer aus der nachbarschaft hat teilschuld bekommen weil der richter meinte wenn er winterreifen draufgehabt hätte wäre sein bremsweg kürzer und damit hätte er den unfall verhindern oder zumindest den schaden verringern können.

 

Mathes, meinst du ? Ich mein in diesem Fall wird ja der 5er Fahrer kaum bremsen können, weil wegen Kurve und so ? Ich weiss es nicht, aber letztendlich war der ja völlig unbeteiligt.

 

Mich würds echt mal interessieren, wie das ausgeht.

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Mathes, meinst du ? Ich mein in diesem Fall wird ja der 5er Fahrer kaum bremsen können, weil wegen Kurve und so ? Ich weiss es nicht, aber letztendlich war der ja völlig unbeteiligt.

 

ich kenn einen der hat teilschuld bekommen weil er mit sommerpellen an ner roten ampel gestanden hat als ihm einer in der kofferraum gerutscht ist.

 

sowas ist sicherlich richterliche auslegungssache.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Glaub nicht, das es was nützt, wenn ich noch winterreifen drauf ziehen würde, da die sommerreifen auch in dem polizeireport von der zeitung erwähnt wurden.

 

Soviel ich gelesen hab, gibt es keine generelle Winterreifen Pflicht.

 

Beudeutet dieses nun eine Winterreifenpflicht in Deutschland?

Nein, eine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland gibt es auch trotz dieser Neuregelung der Strassenverkehrsordnung nicht. Allerdings kann man diese neue Vorschrift aber als “situationsbedingte Winterreifenpflicht” sehen. Der ADAC fordert nach wie vor eine Nachbesserung dieser unklaren Regelung, welche ja für große Unsicherheit bei Autofahrern sorgte.

:smbmw:
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@olli98: das nur er die schuld bekommt ist nicht 100% sicher. nen taxifahrer aus der nachbarschaft hat teilschuld bekommen weil der richter meinte wenn er winterreifen draufgehabt hätte wäre sein bremsweg kürzer und damit hätte er den unfall verhindern oder zumindest den schaden verringern können.

 

Mathes, meinst du ? Ich mein in diesem Fall wird ja der 5er Fahrer kaum bremsen können, weil wegen Kurve und so ? Ich weiss es nicht, aber letztendlich war der ja völlig unbeteiligt.

 

Mich würds echt mal interessieren, wie das ausgeht.

 

Ich müsste noch dazu sagen, das der Unfall auf einen Berg passiert ist und ich von oben kahm. Mir kahm es auch nicht so vor, das der 5er gebremst hat er ist nur auf die Gegenfahrbahn ausgewichen und ich hab ihn trozdem noch erwischt, hätte er vielleicht eine vollbremsung gemacht wär es eventuell anders ausgegangen, aber viel kann man zum hergang ja nicht sagen, da alles sehr schnell geht.

:smbmw:
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