Zum Inhalt springen

Unfall mit Sommerreifen bei Glätte


Ku3hni
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Glaub nicht, das es was nützt, wenn ich noch winterreifen drauf ziehen würde, da die sommerreifen auch in dem polizeireport von der zeitung erwähnt wurden.

 

Soviel ich gelesen hab, gibt es keine generelle Winterreifen Pflicht.

 

Beudeutet dieses nun eine Winterreifenpflicht in Deutschland?

Nein, eine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland gibt es auch trotz dieser Neuregelung der Strassenverkehrsordnung nicht. Allerdings kann man diese neue Vorschrift aber als “situationsbedingte Winterreifenpflicht” sehen. Der ADAC fordert nach wie vor eine Nachbesserung dieser unklaren Regelung, welche ja für große Unsicherheit bei Autofahrern sorgte.

 

 

 

Da selbst der ADAC diese Regelung für schwammig hält, werde ich mal meine Sichtweise kunttun (ist aber gefährliches Halbwissen): M.E. gibt es keine generelle Winterreifenpflicht (leider), sondern nur die situationsbedingte... Wenn also Schnee liegt, musst Du gefälligst auch Winterreifen drauf haben.

Muss ich dann eigentlich auch Sommerreifen drauf haben, wenn die Sonne scheint und 25° im Schatten sind:frage:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


die regelung ist glaub ich ca so in worte gefasst "den witterungsverhältnissen angepasste bereifung"...

 

jetzt ists auslegungssache, ob man den reifenindustrie die 7 grad geschichte abkauft, oder eben davon ausgeht, dass bei minusgraden und trockenheit die sommerreifen eben doch noch besser sind.

 

bei eis, schnee und schneematsch ists allerdings ziemlich eindeutig; alles andere muss im einzelfall vorm gericht bewiesen oder eben wiederlegt werden.

 

sprich es ist wie immer in deutschland --> lange gesetzestexte, die nicht eindeutig sind. statt zu sagen "so ists" kommt nur "so ists ned... so auch ned und erstrecht ned..."

 

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Glaub nicht, das es was nützt, wenn ich noch winterreifen drauf ziehen würde, da die sommerreifen auch in dem polizeireport von der zeitung erwähnt wurden.

 

Soviel ich gelesen hab, gibt es keine generelle Winterreifen Pflicht.

 

Beudeutet dieses nun eine Winterreifenpflicht in Deutschland?

Nein, eine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland gibt es auch trotz dieser Neuregelung der Strassenverkehrsordnung nicht. Allerdings kann man diese neue Vorschrift aber als “situationsbedingte Winterreifenpflicht” sehen. Der ADAC fordert nach wie vor eine Nachbesserung dieser unklaren Regelung, welche ja für große Unsicherheit bei Autofahrern sorgte.

 

 

 

Da selbst der ADAC diese Regelung für schwammig hält, werde ich mal meine Sichtweise kunttun (ist aber gefährliches Halbwissen): M.E. gibt es keine generelle Winterreifenpflicht (leider), sondern nur die situationsbedingte... Wenn also Schnee liegt, musst Du gefälligst auch Winterreifen drauf haben.

Muss ich dann eigentlich auch Sommerreifen drauf haben, wenn die Sonne scheint und 25° im Schatten sind:frage:

 

Das Thema ist ernst genug, da brauch ich nicht noch schlechte Scherze. Danke

:smbmw:
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die regelung ist glaub ich ca so in worte gefasst "den witterungsverhältnissen angepasste bereifung"...

 

jetzt ists auslegungssache, ob man den reifenindustrie die 7 grad geschichte abkauft, oder eben davon ausgeht, dass bei minusgraden und trockenheit die sommerreifen eben doch noch besser sind.

 

bei eis, schnee und schneematsch ists allerdings ziemlich eindeutig; alles andere muss im einzelfall vorm gericht bewiesen oder eben wiederlegt werden.

 

sprich es ist wie immer in deutschland --> lange gesetzestexte, die nicht eindeutig sind. statt zu sagen "so ists" kommt nur "so ists ned... so auch ned und erstrecht ned..."

 

gruß cabbiman

 

Ist schon richtig, konnte ja nicht einsehen, das der Schnee und die Glätte mitten wärend der Fahrt kommen, sonst wär ich natürlich bei so einem Wetter mit Sommerreifen nicht gefahren.

:smbmw:
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

naja aber im wetterbericht haben sie bestimmt vor gebietsweise überfrierendem regen / schnee gewarnt?

 

damit wärst du wieder der gekniffene, weil du es in kauf genommen hast: der fahrer ist für den ordnungsgemäßen zustand seines fahrzeuges verantwortlich! dazu gehört auch übers wetter informiert zu sein.

 

es sind schon leute auf nem motorschaden sitzen geblieben, weil die werkstatt das auffüllen vergessen hat --> aber der besitzer hätte ja vorm losfahren prüfen müssen...

 

in deinem fall ist echt nen anwalt mit fachgebiet verkehrsrecht (neeee... straßenverkehr *G*) extrem wichtig!

 

gruß cabbiman, der 3 punkte hat, weil im das heck ausgebrochen ist und etwas leitplanke dabei kaltverformt wurde

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist ja egal, was der Wetterbericht gesagt hat, verantwortlich für die richtige Bereifung bleibt der Fahrer...

 

@ku3hni: Sorry, aber das wirklich nicht als Scherz gemeint. Wie cabbiman richtig beschrieben hat, sind Sommerreifen bei trockener Fahrbahn eigentlich immer im Vorteil, bieten also im Ernstfall einen kürzeren Bremsweg.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nachschulung musst aufjedenfall machen, kostet 350 euro!

Die Nachschulung gibts dann wenn man Punkte auf sein konto bekommt!

und dann noch 2 jahre probezeit drauf nach teilnahme am aufbauseminar!

 

Habs auch schon hinter mir!

 

Gruß Staplerfahrer.

quatsch. hol dir bei deinem Ordnungsamt die Liste der Fahrschulen die die Nachschulung durchführen und klapper alle ab. Ich hab so nur 100€ bezahlt. Viele Fahrschulen machen den Kurs garnicht selber, sondern "vermitteln" ihn nur. Natürlich mit satter Provision.

Ich habe noch nie Fahrerflucht begangen; im Gegenteil, ich mußte immer weggetragen werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und lass blos die Finger davon die Reifen zu tauschen. Wenn das schon in der Zeitung steht... du machst dich nur unglücklich, wenn das raus kommt!

 

@opela: Wenn die Polizei die Sommerreifen bemängelt hat, ist es einem Gutachter völlig egal, was da für Reifen auf der Karre sind. Das Auto ist kein Beweisstück.

 

Das Auto gehört zum Tatbestand (wg. der Körperverletzung; Körperverletzung=Straftat!), die Polizei hätte es auch für einen bestimmten Zeitraum beschlagnahmen können, um den Sachverhalt lückenlos zu klären, aber da sie es nicht getan haben, c'est la vie!

 

Ich hoffe mal das du aus der ganzen Sch..., die für dich leider noch nicht zu Ende ist, gelernt hast! So eine Erfahrung sollte man nicht noch mal machen!

 

Entschuldige dich noch mal persönlich bei den Leuten, macht echt mehr Eindruck und du kannst evtl. Einfluß auf eine evtl. bevorstehende Zivilklage nehmen. Gibt immer wieder A...löcher die das ausnutzen!, um die Leute ferig zu machen, oder um Kohle raus zu holen!

Für den Optimisten ist das Glas halb voll,

für den Pessimisten halb leer.

Der Realist verdrückt sich bei zeiten,

damit er nicht abwaschen muß. :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vllt. erzähl ich jetzt völligen mist aber nen Ansatz ist es ja. Das mit dem Sommerreifen ist klar... Ist deine Schuld und mit Winterreifen wär es evtl nicht passiert... . Aber als Fahranfänger und der zum vllt zum ersten mal ein heckangetriebenes Fahrzeug(was du nicht mal wusstest) und dann noch im Winter fährst. Sollte schon mindernd wirken auf die Straftat wirken, finde ich.

 

Problem ist das du ein Fremde Person/Eigentum verletzt hast... Sonst wär der Fall für dich klimpflich ausgegangen ohne Strafen.

Biete:

-=Led-Umbau in Wunschfarbe für elfh Schalter=-

einfach anfragen

 

Suche: e30 Frontblech NFL LACHSSILBER

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Problem ist das du ein Fremde Person/Eigentum verletzt hast... Sonst wär der Fall für dich klimpflich ausgegangen ohne Strafen.

 

Schon klar, wenn man nichts anstellt sollte man auch nicht bestraft werden, oder?:frage:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

was heißt schon klar...

 

Ein Freund von mir ist in seiner Probezeit mit seinem Auto vor einem Baum gefahren. Was Krankenwagen, Feuerwehr,Zeitungsbericht alles nach sich Zug. Mit dem Unterschied das es keine großen rechtlichen Folgen hatte

Biete:

-=Led-Umbau in Wunschfarbe für elfh Schalter=-

einfach anfragen

 

Suche: e30 Frontblech NFL LACHSSILBER

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ruhig bleiben, solang keinem ernsthaft etwas passiert ist.

Wie schnell warst du denn bei dem Unfall ?

Wegen der 4 fachen Körperverletzung würde ich mir weniger sorgen machen. Dafür wird Dich kein Richter für in den Knast stecken.

 

Was den Führerschein angeht, wirst Du in etwa 6-12 Wochen Post von der Bußgeldstelle bekommen - wegen der Winterreifen. Dann wird sich die Führerscheinstelle melden ( das kann sehr lange dauern ) und zu einem Aufbauseminar auffordern. Die Probezeit wird sehr sicher verlängert.

Der Führerschein wird dir definitiv nicht abgenommen werden. Ein Fahrverbot droht auch nicht.

 

Ansonsten drück ich Dir die Daumen, nimm auf jeden Fall einen Anwalt !

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

Grund:

--------------

Dauerhafte Sperre

--------------

 

Bastelbert

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Glaub nicht, das es was nützt, wenn ich noch winterreifen drauf ziehen würde, da die sommerreifen auch in dem polizeireport von der zeitung erwähnt wurden.

 

Soviel ich gelesen hab, gibt es keine generelle Winterreifen Pflicht.

 

Beudeutet dieses nun eine Winterreifenpflicht in Deutschland?

Nein, eine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland gibt es auch trotz dieser Neuregelung der Strassenverkehrsordnung nicht. Allerdings kann man diese neue Vorschrift aber als “situationsbedingte Winterreifenpflicht” sehen. Der ADAC fordert nach wie vor eine Nachbesserung dieser unklaren Regelung, welche ja für große Unsicherheit bei Autofahrern sorgte.

 

 

 

Da selbst der ADAC diese Regelung für schwammig hält, werde ich mal meine Sichtweise kunttun (ist aber gefährliches Halbwissen): M.E. gibt es keine generelle Winterreifenpflicht (leider), sondern nur die situationsbedingte... Wenn also Schnee liegt, musst Du gefälligst auch Winterreifen drauf haben.

Muss ich dann eigentlich auch Sommerreifen drauf haben, wenn die Sonne scheint und 25° im Schatten sind:frage:

 

Das Thema ist ernst genug, da brauch ich nicht noch schlechte Scherze. Danke

 

So abwegig war der vorangegangene Einwurf aber gar nicht, sondern der bestätigt nur, wie dumm so manche neuen Gesetzregelungen sind. Denn keiner sagt was, wenn Du mit Winterreifen bei +25 °C unterwegs bist, obwohl das ebenfalls für suboptimale Fahreigenschaften sorgt...

Und dieses Thema "Winterreifenpflicht" ....da wurden letztes Jahr bei jedem Verkehrsunfall im Winter in den Nachrichten die Aussage getroffen "wegen Sommerreifen" oder "wegen falscher Bereifung".

Man darf dabei nicht vergessen, daß es z.B. bei Glatteis scheißegal ist, was für Reifen drauf sind - da schmiert man mit Winterreifen genauso ab....in solchen Fällen würden nur Spikes was bringen - und die sind seit Ewigkeiten verboten in Deutschland.

Das Leben ist zu kurz, um häßliche und langweilige Scheißkarren zu fahren!

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...naja, haftstrafe, also da würde ich jetzt erst einmal langsam machen...

 

Bei 4-facher fahrlässiger Körperverletzung (wenn die Polizei das mit den Reifen festgestellt hat, liegt ja sogar grobe Fahrlässigkeit vor)? Das Ganze mit einem Kraftfahrzeug herbeigeführt?

Da geht das mal ganz schnell... natürlich dann ausgesetzt zur Bewährung.

 

@opela: Wenn die Polizei die Sommerreifen bemängelt hat, ist es einem Gutachter völlig egal, was da für Reifen auf der Karre sind. Das Auto ist kein Beweisstück.

 

 

schon richtig wenns die polizei gemerkt hat und es auch notiert hat is es nun vorbei aber wenn se das net festgehalten haben wird sicherlich noch mal geschaut, das ist nun die chance mal flott winterreifen zur sicherheit zu montieren. außerdem ist ein fahrzeug sehr wohl ein beweisstück wo mich damals einer mit em bock umgefahren hat wurde das fahrzeug vom unfallgegner noch auf dem hof vom abschlepdienst sichergestellt so das die polizei ermittel konnte. gut sein flitzer ist jetzt zwar nicht sichergestellt aber der kan jederzeit wieder zum bewiesstück werden, was juckt es auch ich würde mir die mühe machen mal flott winttereifen drauf zu machen das sind 10min ne haftstrafe dauert meist länger. aber so oder so ist es illegal wenn er es macht, aber wenns ihm den ar... rettet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich sags doch schon die ganze zeit --> anwalt mit verkehrsrecht als spezialgebiet!

 

der kann auch da einen rechtlichen rat geben

 

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...naja, haftstrafe, also da würde ich jetzt erst einmal langsam machen...

 

Bei 4-facher fahrlässiger Körperverletzung (wenn die Polizei das mit den Reifen festgestellt hat, liegt ja sogar grobe Fahrlässigkeit vor)? Das Ganze mit einem Kraftfahrzeug herbeigeführt?

Da geht das mal ganz schnell... natürlich dann ausgesetzt zur Bewährung.

 

@opela: Wenn die Polizei die Sommerreifen bemängelt hat, ist es einem Gutachter völlig egal, was da für Reifen auf der Karre sind. Das Auto ist kein Beweisstück.

 

 

schon richtig wenns die polizei gemerkt hat und es auch notiert hat is es nun vorbei aber wenn se das net festgehalten haben wird sicherlich noch mal geschaut, das ist nun die chance mal flott winterreifen zur sicherheit zu montieren. außerdem ist ein fahrzeug sehr wohl ein beweisstück wo mich damals einer mit em bock umgefahren hat wurde das fahrzeug vom unfallgegner noch auf dem hof vom abschlepdienst sichergestellt so das die polizei ermittel konnte. gut sein flitzer ist jetzt zwar nicht sichergestellt aber der kan jederzeit wieder zum bewiesstück werden, was juckt es auch ich würde mir die mühe machen mal flott winttereifen drauf zu machen das sind 10min ne haftstrafe dauert meist länger. aber so oder so ist es illegal wenn er es macht, aber wenns ihm den ar... rettet.

 

Sicher, das Auto wäre ein Beweisstück, wäre es sichergestellt worden. Ist es aber nicht! Daher kann's auch keins mehr werden, weil die Möglichkeit zur Manipulation bestand.

 

@Klingonen-Thomas: das meinte ich... Aber in einem muss ich Dir widersprechen: Winterreifen, jedenfalls moderne Lamellenreifen haben auch auf Glatteis einen deutlichen Vorteil.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3 a StVO (15.11.07)

 

 

Dr. Schröder - Beitrag vom 15.11.07 - Verkehrsrecht

 

Die Winterzeit steht unmittelbar bevor. Die meisten Fahrzeuge werden sicherlich zwischenzeitlich mit Winterreifen ausgestattet sein.

 

Im nachfolgenden soll die in § 2 Abs. 3 a StVO normierte „Winterreifenpflicht“ im einzelnen erläutert werden.

 

§ 2 Abs. 3 a StVO ist durch die 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV) vom 22. Dezember 2005 (Bundesgesetzblatt I, S. 3716) wie folgt geändert worden:

 

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muß bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Parkplatz zum Parken aufsuchen.“

 

Durch diese Vorschriften werden Verkehrsteilnehmer also zu einer den Wetterverhältnissen angepassten Ausrüstung verpflichtet. Entscheidend kommt es auf die Wetterverhältnisse an und nicht auf die vorherrschenden Straßenverhältnisse.

 

Mit der Regelung soll dem bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen auftretenden Missstand begegnet werden, dass Kraftfahrzeuge mangels geeigneter Bereifung liegen bleiben und damit erhebliche Verkehrsbehinderungen verursachen. Ferner wird die Verpflichtung ausgesprochen, bei plötzlich eintretenden winterlichen Wetterverhältnissen und unzureichender Winterausrüstung auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu verzichten. Der Verkehrsteilnehmer muss daher sein Fahrzeug den Wetterverhältnissen anpassen, wozu auch das Aufziehen von Winterreifen gehört. Wann ein Erfordernis hierfür besteht, ist situationsbezogen zu beurteilen. Es wird die Auffassung vertreten, dass eine Pflicht zur Umrüstung bzw. auch ein Verzicht auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr dann besteht, wenn zwar noch keine winterlichen Straßenverhältnisse gegeben sind, aufgrund der bestehenden Wetterlage hiermit aber gerechnet werden muss.

 

§ 36 Abs. 1 Satz 3 StVZO enthält eine Definition für Winterreifen. Winterreifen sind danach solche, die als M+S-Reifen gekennzeichnet sind.

 

In § 18 BOKraft ist eine spezielle Winterreifenpflicht für Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen, also für Kraftomnibusse Taxen und Mietwagen, geregelt. Die Fahrzeuge müssen bei entsprechenden Straßen- und Witterungsverhältnissen nicht nur mit Winterreifen ausgestattet sein, sondern zusätzlich auch Schneeketten, Harke und Spaten mitführen.

 

Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit einem mit Sommerreifen ausgerüsteten Fahrzeug, obwohl die Witterungsverhältnisse die Benutzung von Winterreifen erforderlich gemacht hätten, ist neben den allgemeinen Anspruchsgrundlagen auch eine Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB in Betracht zu ziehen, da § 2 Abs. 3 a StVO als Schutzgesetz anzusehen ist.

 

Zu beachten ist ferner, dass ein Fahrzeug, welches trotz winterlicher Verhältnisse mit Sommerreifen ausgerüstet ist, gegenüber einem mit Winterreifen ausgestatteten Fahrzeug eine erhöhte Betriebsgefahr hat.

 

So wurde beispielsweise einem Fahrzeugführer, der unverschuldet in einen Unfall verwickelt war, eine Mithaftung von 20 % zugesprochen, da er trotz winterlicher Verhältnisse mit Sommerreifen gefahren war (AG Trier, zfs 1987, 162). Eine erhöhte Betriebsgefahr ist nach einer Entscheidung des OLG München (SVR 2006, 267) auch dann anzunehmen, wenn bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen im Alpenvorland gefahren wird.

 

Auch gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung kann es zu Problemen kommen, wenn bei entsprechenden Witterungsverhältnissen nicht mit Winterreifen gefahren wird.

 

Nach § 61 VVG wird der Versicherer nämlich von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Allein die Benutzung von Sommerreifen im Winter führt allerdings nicht zu einem Leistungsausschluss des Versicherers. Eine grobe Fahrlässigkeit dürfte allerdings dann anzunehmen sein, wenn der Versicherungsnehmer mit seinem mit Sommerreifen ausgestatteten Fahrzeug in die Berge zum Wintersport fährt und dort einen Unfall erleidet. Hier muss der Versicherungsnehmer damit rechnen, dass es kurzfristig zu Änderungen der Witterungsverhältnisse, insbesondere Schneefall und Glatteis kommen kann. Wer dann mit Sommerreifen fährt, handelt grob fahrlässig (vgl. OLG Frankfurt VersR 2004, 1260, 1261).

 

Wer sein Fahrzeug nicht an die Wetterverhältnisse anpasst, kann gemäß § 2 Abs. 3 a Satz 1, 49 Abs. 1 Nr. 2 StVO zu einem Verwarnungsgeld von 20 € herangezogen werden (Nr. 5 a BKatV). Kommt es hierbei zu einer Behinderung, so ist ein Bußgeld in Höhe von 40 € gemäß § 2 Abs. 3 a Satz 1, § 1 Abs. 2, 49 Abs. 1 Nr. 1, 2 StVO i. V. m. Nr. 5 a.1 BKatV).zu verhängen.

 

Verstößt ein Fahrzeugführer, der ein Fahrzeug, welches der Personenbeförderung dient, gegen die spezielle Winterreifenpflicht, so begeht er ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit nach § 45 BOKraft.

 

Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Güter führt, muss bei einer Sichtweite von unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Parkplatz zum Parken aufsuchen. Das Bayerische Oberlandesgericht hat in einer Entscheidung vom 24.07.1989 ausgeführt, dass das Vorliegen von Schneematsch nicht zum Abstellen des kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugs zwingt (NZV 1989, 443). Anlaß für die Einführung dieser Regelung war die Erkenntnis, dass in den beschriebenen Fällen die Gefahr von Massenkarambolagen besonders groß ist und Menschen und Umwelt durch den Austritt von gefährlichen Gütern und deren Reaktion extrem gefährdet werden können. Der Regelungsgrund liegt diesbezüglich also im Gefährdungs-potential der Gefahrgutfahrzeuge und nicht darin, dass die Fahrzeuge selbst einen Unfall verursachen können.

 

 

M+S Reifen darf mann noch im Winter fahren.

Ein Herz Für E30!

:e30talk:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

@Klingonen-Thomas: das meinte ich... Aber in einem muss ich Dir widersprechen: Winterreifen, jedenfalls moderne Lamellenreifen haben auch auf Glatteis einen deutlichen Vorteil.

 

Das wage ich ernsthaft zu bezweifeln. Was sollen die Lamellen auf Glatteis bewirken? Die können sich auf einer spiegelglatten Fläche auch nirgendwo "eingraben" und dadurch die Haftung verbessern.

Das Leben ist zu kurz, um häßliche und langweilige Scheißkarren zu fahren!

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Sicher, das Auto wäre ein Beweisstück, wäre es sichergestellt worden. Ist es aber nicht! Daher kann's auch keins mehr werden, weil die Möglichkeit zur Manipulation bestand.

 

Die Beamten haben vermerkt, dass auf Sommerreifen gefahren wurde, somit ist das Kapitel eh zu. Mehr wird da nicht kommen, selbst wenn der Fahrer nun im Nachhinein behauptet, dass aber Winterreifen drauf sind.

 

Und ich kann hier Cabbiman nur Recht geben, alle Hobbyjuristen hier mal Vorsicht bei Tips: Es hilft nur ein Fachanwalt für Straßenverkehrsrecht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

@Klingonen-Thomas: das meinte ich... Aber in einem muss ich Dir widersprechen: Winterreifen, jedenfalls moderne Lamellenreifen haben auch auf Glatteis einen deutlichen Vorteil.

 

Das wage ich ernsthaft zu bezweifeln. Was sollen die Lamellen auf Glatteis bewirken? Die können sich auf einer spiegelglatten Fläche auch nirgendwo "eingraben" und dadurch die Haftung verbessern.

 

Ist aber so: Durch die Lamellen hast Du viele Kanten am Reifen, die auch auf Eis Wirkung haben. Sicher, die ist nicht berauschend, aber immerhin. Bei Sommerreifen sind die Kanten eher rund.

Dazu kommt, dass Winterreifen eine wesentlich weichere Mischung haben als Sommerreifen und auch dadurch eine bessere Haftung bieten.

Klar, Brüllerhaftung wird das auf Eis nicht, aber allemal besser als mit Sommerpneus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Reifen mit mehr Halt, bitteschön!!! :sabber:

 

http://www.bridgestone.de/filelibrary/German/Germany/Corporate/Press_Room/Pressemitteilungen/Unternehmen/2007/F1SnowTyre_Reifen405Pixel.jpg

Für den Optimisten ist das Glas halb voll,

für den Pessimisten halb leer.

Der Realist verdrückt sich bei zeiten,

damit er nicht abwaschen muß. :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ruhig bleiben, solang keinem ernsthaft etwas passiert ist.

Wie schnell warst du denn bei dem Unfall ?

Wegen der 4 fachen Körperverletzung würde ich mir weniger sorgen machen. Dafür wird Dich kein Richter für in den Knast stecken.

 

Was den Führerschein angeht, wirst Du in etwa 6-12 Wochen Post von der Bußgeldstelle bekommen - wegen der Winterreifen. Dann wird sich die Führerscheinstelle melden ( das kann sehr lange dauern ) und zu einem Aufbauseminar auffordern. Die Probezeit wird sehr sicher verlängert.

Der Führerschein wird dir definitiv nicht abgenommen werden. Ein Fahrverbot droht auch nicht.

 

Ansonsten drück ich Dir die Daumen, nimm auf jeden Fall einen Anwalt !

 

hatte 40 km/h drauf (bergab)

:smbmw:
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das klingt gut! War das eigentlich inner- oder außerorts?

 

Auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, der kann dann nämlich sagen, dass Du mit angepasster Geschwindigkeit unterwegs warst. Das ist ja auch schon was.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:wall:also ich finde es mal traurig das immernoch leute mit sommerreifen auf schnee unterwegs sind...... man sieht ja was bei rauskommt......wenn du mich in meinem 5er abgeschossen hättest dann würd ich dir die hölle heiss machen vor allem wenn meine tochter noch mit dringesessen hätte!!

man hat für jeden mist geld alus federn und sonst nen gedöns aber günstige winterreifen sind nicht drin!?:klatsch:

es sollte schon ne ordentliche strafe geben ausserdem bin ich froh das winterreifen zur pflicht geworden sind!!:applaus:

 

gruss micha

"Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe"

 

Ich sch....e auf Verbrauchsangaben! Wenn Euch der Verbrauch interessiert dann fahrt POLO!

 

Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz

 

"wer einen grossen Arsch hat muß auch eine grosse Hose haben!"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das klingt gut! War das eigentlich inner- oder außerorts?

 

Auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, der kann dann nämlich sagen, dass Du mit angepasster Geschwindigkeit unterwegs warst. Das ist ja auch schon was.

 

ausserorts (Bundesstraße)

 

@m-i-c-h-a der werkstatt termin wär einen tag drauf gewesen, ich hätte sicherlich nicht die sommerreifen drauf gelassen, leider kahm die stelle mit glateis und schnee die bei mir zuhause als ich los gefahren bin nicht war, klar bin ich selber schuld und hab auch draus gelernt die reifen besser früher als später zu wechseln.

:smbmw:
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
 Teilen

×
  • Neu erstellen...