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Unfall Heckschaden


Berti 316 i
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Gestern abend ist mir doch auf dem Nachhauseweg beim verlassen des Werksgeländes, beim anhalten am Fußgängerüberweg, eine M-Klasse hinten rechts dran gefahren.

Rücklicht defekt, Blech eingedrückt, die Stoßstange hat einen Riss an der Unterkante der Stoßstangenleiste Leiste und der Lack der Stoßstange sind zerkratzt.

Natürlich hatte das Kompetenzzentrum in der Pragstraße schon geschlossen.

Ich werd mir einen Termin für einen KV geben lassen.

So wie auf dem Bild die Beule zu sehen ist, beulen die das aus oder wechseln die das Blechteil? Wie wird bei bei so "alten" Autos mit der Schadensabwicklung verfahren? Ich hab mal gehört, dass wenn das Auto nicht mehr bei Schwacke gelistet ist, dass es dann mit einer Übernahme der Reparaturkosten schwierig wird. Die Versicherungen würden dann nur einen Teil übernehmen.

Wie sind eure Erfahrungen? Was darf ich jetzt nicht falsch machen?

Rücklicht 1.JPG

Gruß Robert

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Hallo ich hatte auch vor kurzem so ein ähnlichen Vorfall. Schuldfrage sofort klären!!

Da ist mir eine Frau beim Einparken in die linke Seite gefahren. Die Stoßstange war etwas verrückt, verkrazt und der Blinke gesprungen. Ich hab allerdings dann alles selber gemacht. Der Schaden wurde auf 500 € geschätzt. Die wollten ne neue Stoßstange einbauen.8-/(Die hab ich einfach wieder zurechtgerückt und Blinker gewechselt)

Ich hab das mit ihrem man dann "so" geklährt. Er gab mir 300€ und gut war die Sache.

Mein BMW hat höhstens 1200€ Wert und schon leider so einige Kratzer.

Das war für ihn und mich die beste Lösung. (Seine Versicherung wurde nicht teurer!)

So würde ich ebenfalls bei einem Schaden von bis zu ca.900€ machen.

Wer kämpft kann verlieren, doch wer nicht, der hat schon verloren! :bmw: Gruß Valle

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wenn die Reparaturkosten in einer Fachwerkstatt lt. Sachverständigem den Wiederbeschaffungswert übersteigen, nennt sich das wirtschaftlicher Totalschaden. Dann zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert, plus 30%(?) glaube ich, an dich aus.

Ich würde erst mal den KV vom Sachverständigen abwarten und dann weitersehen.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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stimmt; wußte doch, dass ich was vergessen hatte :-)

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

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Ähhh- Leute! Nicht alles durcheinander werfen. Bezahlt wird die Reperatur bis zu einer Höhe von Wiederbeschaffungswert plus 30%. Abzüglich Märchensteuer, wenn nicht in der Werkstatt mit Rechnung repariert wird. Übersteigt der Schaden diese Grenze, gibt es den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

 

:-UU

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Die Schuldfrage ist klar. Ich hoffe jetzt nur das der Fahrer oder MB keine Zicken macht.

 

Wie sieht es mit der Erhöhung des Zeitwertes aus bei Vorlage von Rechnungen (Material)?

Mein Vater hat grad alle Rechnungen (seit 2003) zusammenaddiert.

Da kommt die respektable Summe von 8856,83 € raus.

Gruß Robert

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Ähhh- Leute! Nicht alles durcheinander werfen. Bezahlt wird die Reperatur bis zu einer Höhe von Wiederbeschaffungswert plus 30%. Abzüglich Märchensteuer, wenn nicht in der Werkstatt mit Rechnung repariert wird. Übersteigt der Schaden diese Grenze, gibt es den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

 

:-UU

 

+Nutzungsausfall ( wenn Fahrzeug nicht mehr fahrbereit )

 

Die höhe des Nutzungsausfall richtet sich nach Fahrzeugtyp und Wiederbeschaffungsdauer (die wird vom Gutachter festgelegt ). Ausgezahlt wird der Nutzungsausfall, wenn man der Versicherung den Kaufvertrag für das Erstatzfahrzeug vorlegt.

Bei einem E30 kann man mit ca. 50€ Nutzungsausfall/Tag und ca. 10 Tage Wiederbeschaffungsdauer rechnen.

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

Grund:

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Dauerhafte Sperre

--------------

 

Bastelbert

 

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Bei einem E30 kann man mit ca. 50€ Nutzungsausfall/Tag und ca. 10 Tage Wiederbeschaffungsdauer rechnen.

 

stimmt! bei nem grösseren schaden kauft man sich dann für 300€ nen schlachter und bekommt die 500 von der versicherung bei vorlage des kaufvertrages. *breitgrinz*

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Plus pauschal 50 Euro für Telefon und sonstige Ausgaben, wenn wir schon dabei sind, alles aufzulisten...

 

:-UU

 

Sind aber leider nur 25

 

Da muss ich leider Allein :drink:

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Donnerstag früh habe ich bei BMW einen Termin für einen KV erhalten. Mal sehn wie hoch der Schaden ist. In welcher Höhe liegt bei meinem Auto ungefähr der Zeitwert?

Was nun 25 oder 50 € Telefon und Unkostenpauschle?

Gruß Robert

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wenn die versicherung auf nen gutachter besteht.... dann auf einen eigenen bestehen und nie, nicht, nimmer den von der gegnerischen versicherung akzeptieren --> der begutachtet im zweifel immer zum vorteil von seinem auftraggeber

 

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

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das wird von innen ausgehauen und geschliffen und gespachtelt und neu lackiert....

If I'm not back again this time tomorrow
Carry on, carry on, as if nothing really matters

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Und noch ein Tip, der die Versicherungen so richtig teuer macht:

 

Du hast anspruch auf nen Rechtsbeistand. Das heisst Du kannst zum Anwalt gehen. Den muss die gegnerische Versicherung auch noch bezahlen. Wenn Du das machst, such die aber nen Fachanwalt für Verkehrsrecht! Der weiß dann auch am besten, wie Du da am meissten rauskloppst!

 

Gruß

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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wenn die versicherung auf nen gutachter besteht.... dann auf einen eigenen bestehen und nie, nicht, nimmer den von der gegnerischen versicherung akzeptieren --> der begutachtet im zweifel immer zum vorteil von seinem auftraggeber

 

gruß cabbiman

 

Irgendwie hör ich diesen Spruch "Nie den Anwalt der Gegnerischen Versicherung nehmen " andauernt.

Das mag soweit auch richtig sein, jetzt kommt aber das große ABER : Wir reden hier von kleineren Schäden unter € 2000,-. Da darf auch gerne der meist Freie-Mitarbeiter oder Partner einer Versicherung kommen, denn : Schäden in dem Bereich bis 2000,- € möchten Versicherungen so schnell wie möglich (so günstig wie möglich) los werden. So wird der Schaden meist ein paar Euro zu gunsten des Geschädigten erhöht. Somit ist der Geschädigte zufrieden und verursacht nicht noch weitere Kosten durch die Beschäftigung mehrerer Mitarbeiter der Versicherung, Gutachter und Anwälte.

Außerdem ist es der einfachste weg, den von der Versicherung beauftragten Gutachter kommen zu lassen. Sollte dann (ich würd sagen in 99% nicht der Fall) das Gutachten sehr schlecht/zu niedrig sein, kann man immernoch ein Gegengutachten erstellen lassen.

Jetzt kommen garantiert einige Beiträge die mit meiner Meinung nicht einverstanden sind.... lasst mich aber vorher sagen das ich die oben genannten Infos aus direkten Beziehungen zu Mitarbeitern einer KFZ-Versicherung mit 5 grünen Buchstaben habe und diese Infos soweit auch korrekt sind.

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

Grund:

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Dauerhafte Sperre

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Bastelbert

 

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Irgendwie hör ich diesen Spruch "Nie den Anwalt der Gegnerischen Versicherung nehmen " andauernt.

 

... gutachter ;)

 

also ich erzähl dir mal nen fall, den ich persönlch erlebt habe... (ja, ich liebe die huk):

 

meiner sis ist auf ihren 2er golf (ist ca 3-5 jahre her) einer draufgefahren... er war schuld keine diskussion.

wir haben ein kostenvoranschlag an die huk geschickt --> 380dm für eine kaputte heckstoßstange (ok... wohl doch etwas länger her *G*) und haben auf ne freigabe von denen gewartet.

es kam ein brief "bitte wenden sie sich an einen unserer gutachter" ich bei der hotline angerufen und gefragt, ob das wirklich notwendig ist... weil der schaden ja niedirger ist als das gutachterhonorar.

huk: "bei so alten autos fordern wir immer ein gutachten... es könnte ja ein wirtschaftilcher totalschaden sein"

ich: "ok, das auto ist alt... aber irgendwas müssen sie ja zahlen... und wenns der nutzungsausfall ist. es geht um 380dm wegen mir machen sie nen gutachten, ich sehe zwar den sinn und zweck ned... aber wegen mir"

huk: "wann wollen sie denn kommen... dann kann ich einen termin machen (in frankfurt... 25km fahrstrecke)"

ich: "wie hinfahren sollen wir auch noch??? der kommt ma schön zu uns"

 

naja ende vom lied war, dass der gute mann für 2 kratzer auf einer kunststoffstoßstange (fast nicht zu sehen... das ding war NICHT lackiert) 50% abgezogen hat... zu den 2 ausgerenkten halswirbeln haben sie nur geschrieben "den personenschaden erkennen wir nicht an"

 

jetzt hätten wir nen gegengutachten machen lassen können... aber das problem ist, dass die versicherung das erste gutachten zahlen muss --> wenn der gutacher ein für dich ungünstiges gutachten erstellt musst du in vorlage treten und es gibt nen rechtsstreit, weil die versicherung auf ihr gutachten beharrt... der königsweg ist daher immer einen eigenen gutachter nehmen, weil die versicheurngen dann nur selten ein gegengutachten fordern und brav zahlen (naja bis auf die huk evtl)

 

gruß cabbiman, dessen eltern mal ein versicherungsbüro hatten ;-) (und da gab bei jedem schaden mit besagter versicherung ärger... gutachterhonorar muss zu 99% eingeklagt werden... obwohl sie noch nie einen prozess gewonnen haben)

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

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Morgen abend wissen wir mehr.

Hier ein Beispiel wo die Versicherung (KSA) erst nach 2. Verhandlungen und 1,5 Jahren gezahlt hat.

Mein Vater hat seinen ML bei uns im Dorf in einer Senke vorn aufgesetzt!!! Das Ding hat an dieser Stelle 22 cm Bodenfreiheit. Da KSA den Schaden (Stoßstange vorn lackieren und beide Lippen erneuern, ca. 750 €) nicht bezahlt hat wurde geklagt. Der Richter wollte ein Gutachten, als Gutachter wurde einer mit 330 km Anfahrtweg bestimmt. Der hat dann ca. 2 ha vor Ort gerechnet und fotografiert(mein Vater stand die ganze Zeit dabei). Zum Schluß meinte der Gutachter, ein gutes Foto ist besser als alle Berechnungen und ist mit seiner E-Klasse in die Senke gefahren, bis er vorn so stark aufsaß dass das leere Auto von allein nicht wieder weg kam. Schaden an der E-Klasse: Schürze zerschrammt, NSW defekt. Die Berechnungen des Gutachters haben ergeben, dass ein Fahrzeug dass diese Stelle (öffentlche Nebenstraße im Dorfkern) nur schadenfrei passiert werden kann, wenn das Fahrzeug eine Bodenfreiheit von 26,2 cm hat. Selbst nach diesem Gutachten wollte KSA noch einen Vergleich aushandeln. Der Anwalt meins Vater hat wegen der Eindeutigkeit des Gutachtens abgelehnt. Im Urteil wurde der volle Schadensersatz minus MwSt zugesprochen.

Gruß Robert

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Der Schaden beträgt nach KV von BMW in der Pragstraße ca. 2300 €.

Darin enthalten ist ein neues Rücklicht, eine neue Stoßstange, Ausbeul- und Lackierarbeiten sowie die dazu notwendige Demontage und Montage der Teile.

Bin mal gespannt was die Versicherung dazu sagt.

Was kostet eigentlich so ein Wertgutachten von einem E30? Kann man das der Versicherung auch mit aufs Auge drücken.

Bis jetzt ist der Versicherung noch kein Schaden unter der Fahrzeugnummer des Verursachers gemeldet.

Gruß Robert

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Uhi....

da wirste nicht mit dem KV hinkommen!

Ich wette die Versicherung will nen Gutachten sehen. Aber ein Schadengutachten

Da wird dann der Wert des Fahrzeugs ohne den Schaden ermittelt, der Restwert des Fahrzeugs mit dem Schaden, und die Kosten für die Reperatur nochmal neu festgelegt.

 

Übersteigen die Kosten der Reperatur die Differenz von Wert vor Unfall - Restwert nennt sich das wirtschaftlicher Totalschaden und Du bekommst nur diese Differenz ausbezahlt (ohne Mehrwertsteuer). Mehrwertsteuer bekommst Du nur nach Kauf eines weiteren Autos ausbezahlt. Dazu kommen wie oben geschrieben noch ein paar Sondersachen.

 

Ansonsten bekommste die Kohle für die Reperatur. Mit Rechnung darf das auch 30 % ÜBER dem wirtschaftlichen Totalschaden liegen.

 

Mein Tip: Ab zum Anwalt. Der weiß was Du machen musst/solltest und wird auch von der Versicherung bezahlt! Brauchst auch nicht in Vorleistung zu gehen!

 

Gruß

 

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jo, wollte es nur nochmal alles genau verdeutlichen und zusammenfassen!

Und ihn zum Rechtsanwalt schicken..... die sind zwar kostenlos in dem Fall aber auf keinen Fall umsonst ;)

 

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