Faby320 Geschrieben: 1. Juli 2007 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juli 2007 Ich habe einen 90er und soweit ich weiß ist die Leuchtweitenregulierung ab 91 erst Pflicht aber der Tüv sagt was dran ist muss funktionieren. Wenn jemand schon Erfahrung mit der Lwr hat bitte sagen. mfg faby320 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 1. Juli 2007 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juli 2007 Ausbauen, Reparatur-Satz verbauen (ca. 85 Euro) oder dem TÜV sagen, das das ein geringer Mangel ist, der bei sonst einwandfreiem Zustand ohne gravierende Mängel kein Grund ist, die Plakette zu verweigern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
3erMeyer Geschrieben: 1. Juli 2007 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juli 2007 ab 91 erst PflichtNein, ab dem 01.01.90 ist die Pflicht -> ansonsten Suchfunze. Sorry für die knappe AntwortPeter Zitieren mfGPeter Ey ..... guck da hin! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
3erMeyer Geschrieben: 1. Juli 2007 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juli 2007 Ausbauen, Reperatur-Satz verbauen (ca. 85 Euro) oder dem TÜV sagen, das das ein geringer Mangel istIst ein schwerwiegender ... mfGPeter Zitieren mfGPeter Ey ..... guck da hin! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 1. Juli 2007 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juli 2007 richtig... ist ein erhelblicher Mangel.Also wird die Plakette auf jeden Fall verweigert, wenn er den mangel aufnimmt.Und das Datum mit der EZ 1.1.90 stimmt auch so. Folglich musste die wieder in Gang bringen. Hast folgende Möglichkeiten: 1. Reperaturanleitung auf e30.de durchlesen und nachmachen (ca. 5 €, aber die meisste Arbeit!)2. elektrische LWR vom Fiesta oder Golf oder e34 verbauen (20 bis 100 €)3. automatische eLWR von Hella verbauen (ca. 150 €) Gruß Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 1. Juli 2007 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juli 2007 Also ich hab hier ein 91er Cab vor 3 Wochen durch den TÜV gefahren, da war das ein geringer Mangel... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 1. Juli 2007 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juli 2007 dann hat der Prüfer was dran gedreht, was er eigentlich nicht DARF!Vorschrift ist ein erheblicher Mangel. Man kann die Einstellung als Prüfer ändern. Darf man aber normalerweise nicht.Naja... abstellen musste den mangel trotzdem. auch wenn es ein geringer ist. ;) Gruß Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 1. Juli 2007 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juli 2007 Tja meine war auch Kaputt aber einfach den Schalter innen ausgebaut, andere Verkleidung vor und der Tüv sagte NIX dazu Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
martinez325iC Geschrieben: 1. Juli 2007 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juli 2007 also ich hab meine einfach ausgebaut und behauptet, dass da auch nie eine verbaut war ....und das wars!!! im übrigen muß der Tüver ja n richtiger Korinthenkacker sein!!!! die meissten interessiert das in unseren Breitengraden nen scheiss! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
3erMeyer Geschrieben: 1. Juli 2007 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juli 2007 .... Also wird die Plakette auf jeden Fall verweigertNaja, etwas diskutieren sowie argumentieren und das klappt dann auch. Ich Schlampe habe die Scheinis jetzt Ende April eingestellt, den Kühlergrill links zu hoch montiert und der Scheini links war etwas zu niedrig festgeschraubt. Resultat: links verstellte sich der Scheini nicht mehr beim TÜV, der rechte schon. Kommentar (vielleicht auch wegen des restlichen sehr guten Zustands des Cabs mit komplett neuer Bremse, Auspuff etc): LWR fehlerhaft justiert ... Plakette erteilt.Wenn der Wagen natürlich sonst einem Schrotthaufen gleicht dann ist die Plakette weg ... Spielraum gibt es aber immer. mfGPeter Zitieren mfGPeter Ey ..... guck da hin! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 1. Juli 2007 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juli 2007 dann hat der Prüfer was dran gedreht, was er eigentlich nicht DARF!Vorschrift ist ein erheblicher Mangel. Man kann die Einstellung als Prüfer ändern. Darf man aber normalerweise nicht.Naja... abstellen musste den mangel trotzdem. auch wenn es ein geringer ist. ;) Gruß War ein neutraler TÜV und ich habe NICHT auf ihn eingewirkt. In keinster Weise. Ich habe nach dem Bezahlen den Goldfisch aus dem Briefkasten geholt und bin gefahren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
wusel Geschrieben: 1. Juli 2007 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juli 2007 es ist auch nen extremer unterschied ob man den tüv an nem stützpunkt von denen machen läßt oder inner werkstatt. am stützpunkt sind die immer um einiges pingeliger. Zitieren Das war'n die besten, mein Lieber. Vom Rhein sein, das heißt: vom Abendland. Das ist natürlicher Adel. Das is Rasse. Sei'n Sie stolz drauf. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan Geschrieben: 1. Juli 2007 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juli 2007 Das kenn ich eher andersrum, die Werkstatt will ja acuh was verdienen, außer man hat ne Stammwerkstatt.LWR war früher geringer aber ist inzwischen ein erheblicher Mangel soweit ich weiss. Zitieren Grüße,StefanJetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kasi Geschrieben: 2. Juli 2007 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juli 2007 Also ich hab hier ein 91er Cab vor 3 Wochen durch den TÜV gefahren, da war das ein geringer Mangel... Das liegt daran, das die das bei euch im Saarland noch net mitbekommen haben Vielleicht ne Postkutsche wieder mal überfallen worden bei Bliesdalheim ? Zitieren http://www.ballettschule-graf.de/1stmaster.jpg So long ...Andi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-Fan Geschrieben: 2. Juli 2007 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juli 2007 Wie bereits mehrfach erwähnt: Defekte LWR - erheblicher Mangel, nix Plakette.Da bleiben in der Tat eigentlich nur 2 Möglichkeiten. ausbauen und Blindstopfen oder Fiesta -Variante.War selbst im Mai beim TÜV und ich muß sagen, der Prüfer hats nicht mal überprüft, sonst würd ich jetz keine Plakette haben. Zitieren Gruß Gudrun Künstliche Intelligenz ist leichter zu ertragen als natürliche Dummheit Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 2. Juli 2007 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juli 2007 Immerhin Postkutsche ohne Dach und mit (defekter) LWR. Der Reparatur-Satz dürfte wohl für einen nicht so versierten Schrauber die einfachste Möglichkeit sein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
tom12 Geschrieben: 2. Juli 2007 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juli 2007 dann hat der Prüfer was dran gedreht, was er eigentlich nicht DARF!Vorschrift ist ein erheblicher Mangel. Man kann die Einstellung als Prüfer ändern. Darf man aber normalerweise nicht.Naja... abstellen musste den mangel trotzdem. auch wenn es ein geringer ist. ;) Gruß Wieso darf er das nicht. Im sachverständigen Ermessen schon. Steht dann auch als Hinweis drunter. Muss man doch eh in 4 Wochen reparieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 2. Juli 2007 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juli 2007 dann hat der Prüfer was dran gedreht, was er eigentlich nicht DARF!Vorschrift ist ein erheblicher Mangel. Man kann die Einstellung als Prüfer ändern. Darf man aber normalerweise nicht.Naja... abstellen musste den mangel trotzdem. auch wenn es ein geringer ist. ;) Gruß Wieso darf er das nicht. Im sachverständigen Ermessen schon. Steht dann auch als Hinweis drunter. Muss man doch eh in 4 Wochen reparieren. Hä?? Was steht da wo als Hinweis.Mängel unterliegen einer Mängeleinstufung. Diese darf nach oben, aber nicht nach unten gesetzt werden. Sprich aus gering darf erheblich gemacht werden, aber nicht anders rum. Wenn zum Beispiel ein Bremsschlauch kurz vorm reissen/platzen ist, lässt Dich kein Prüfer mehr vom Hof, sondern schreibt den Karren verkehrsuntauglich. Bissel poräsität ist ein erheblicher Mangel. Da ist nix mit Gering! Gruß EDIT: Wenn es nur ein Hinweis ist, braucht es noch nicht mal instandgesetzt zu werden. Zumindest rein rechtlich nicht! Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
fortytwo Geschrieben: 3. Juli 2007 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juli 2007 Jeder Prüfer weiß, dass die hydraulische LWR der letzte Kack ist und drückt dabei mal ein Auge zu. Eher natürlich, wenn die LWR komplett ausgebaut is und eine glatte Verkleidung unterm Lenkrad sitzt.Natürlich sollte man die Scheinwerfer dann erst recht gut eingestellt haben. Eine LWR muss nicht vom Innenraum aus zu bedienen sein. Wenn man drei Markierungen an die Einstellschrauben macht und zeigen kann, wie man die Scheinwerfer verstellt, gilt das auch als LWR. Zitieren Ich habe noch nie Fahrerflucht begangen; im Gegenteil, ich mußte immer weggetragen werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 3. Juli 2007 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juli 2007 Eine LWR muss nicht vom Innenraum aus zu bedienen sein. Wenn man drei Markierungen an die Einstellschrauben macht und zeigen kann, wie man die Scheinwerfer verstellt, gilt das auch als LWR. Das ist ein Scherz, oder?Das kann ich ja gar nicht glauben. Das wäre ja sozusagen DIE perfekte KLösung für all unsere Probleme beim e30!Da werd ich auf jeden Fall mal nachfragen, wenn ich das nächste Mal bei der DEKRA bin! Gruß Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
fortytwo Geschrieben: 3. Juli 2007 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juli 2007 Naja darüber kann man bestimmt streiten. Ich hab alle 3 Anwesenden Prüfer in nem TÜV-Stützpunkt überzeugen können Zitieren Ich habe noch nie Fahrerflucht begangen; im Gegenteil, ich mußte immer weggetragen werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 3. Juli 2007 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juli 2007 Naja darüber kann man bestimmt streiten. Ich hab alle 3 Anwesenden Prüfer in nem TÜV-Stützpunkt überzeugen können doch nicht etwa in der Edisonstraße?Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Saisonkombifahrer Geschrieben: 3. Juli 2007 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juli 2007 Also ich hab hier ein 91er Cab vor 3 Wochen durch den TÜV gefahren, da war das ein geringer Mangel...Komischerweise hab ich auch 2x die Plakette trotz defekter LWR bekommen. Mein Cabbi ist EZ 12/1991.Der Reparatursatz ist teuer, etwas fummelig im Einbau aber wahrscheinlich auch nicht allzu haltbar wie die anderen elektrischen Lösungen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Spiggy Geschrieben: 3. Juli 2007 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juli 2007 Ich habe es noch nicht probiert aber lies selber http://wp1016621.wp027.webpack.hosteurope.de/fotost/f01538/f01538.htm Unser Cabrio habe ich auf e34 LWR umgebaut das ist eine relativ einfache Sache http://wp1016621.wp027.webpack.hosteurope.de/fotost/f00453/f00453.htm MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
tom12 Geschrieben: 3. Juli 2007 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juli 2007 dann hat der Prüfer was dran gedreht, was er eigentlich nicht DARF!Vorschrift ist ein erheblicher Mangel. Man kann die Einstellung als Prüfer ändern. Darf man aber normalerweise nicht.Naja... abstellen musste den mangel trotzdem. auch wenn es ein geringer ist. ;) Gruß Wieso darf er das nicht. Im sachverständigen Ermessen schon. Steht dann auch als Hinweis drunter. Muss man doch eh in 4 Wochen reparieren. Hä?? Was steht da wo als Hinweis.Mängel unterliegen einer Mängeleinstufung. Diese darf nach oben, aber nicht nach unten gesetzt werden. Sprich aus gering darf erheblich gemacht werden, aber nicht anders rum. Wenn zum Beispiel ein Bremsschlauch kurz vorm reissen/platzen ist, lässt Dich kein Prüfer mehr vom Hof, sondern schreibt den Karren verkehrsuntauglich. Bissel poräsität ist ein erheblicher Mangel. Da ist nix mit Gering! Gruß EDIT: Wenn es nur ein Hinweis ist, braucht es noch nicht mal instandgesetzt zu werden. Zumindest rein rechtlich nicht! Unter Hinweis steht da was als Hinweis das "mit sachverst. Ermessen"Ausserdem willst du wohl nich n Bremsschlauch mit Blasenbildung mit der Leuchtweitenregulierung vergleichen.Leicht poröser Bremsschlauch kann auch ein geringer Mangel sein.Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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