codierpaste Geschrieben: 4. Juni 2007 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2007 Mahlzeit, ich wollte am Wochenende bei meinen Eltern auf den Hof fahren. Ging aber nicht, da mein alter Herr mit seinem Wagen und PKW-Anhänger die Auffahrt versperrt hatte.Als ich den Wagen wegfahren wollte, habe ich vorher den Hänger abgekuppelt und der ist mir mit der Kupplung in die Heckklappe vom Wagen meines Vater geditscht und hatte eine Macke im Blech hinterlassen. Zahlt meine private Haftpflicht den Schaden? Zitieren Viele Grüße, Henning E39 520d Touring http://www.spritmonitor.de/image_105005_5.png E30 325i Cabrio http://www.spritmonitor.de/image_115489_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 4. Juni 2007 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2007 nö, aber die Haftpflicht vom Anhänger, wenn überhaubt ;) Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DieGruft Geschrieben: 4. Juni 2007 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2007 boah ich musste deine sachlage 10 mal lesen,du schreibst schlimmer wie ich..... Zitieren If I'm not back again this time tomorrow Carry on, carry on, as if nothing really matters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
codierpaste Geschrieben: 4. Juni 2007 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2007 boah ich musste deine sachlage 10 mal lesen,du schreibst schlimmer wie ich..... Uaaah, mea culpa maxima, die Nacht war nicht lang und die Augen sind klein. Ich bekenne mich wieder zum Duden. Zitieren Viele Grüße, Henning E39 520d Touring http://www.spritmonitor.de/image_105005_5.png E30 325i Cabrio http://www.spritmonitor.de/image_115489_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
StefM3 Geschrieben: 4. Juni 2007 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2007 Kannst es ja mal einreichen, wird sie aber zu 99,99 % ablehnen.Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 4. Juni 2007 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2007 Ja. Sowas könnte man als Gefälligkeit und konstruiert interpretieren (nicht ich, die Versicherung). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 4. Juni 2007 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2007 Private Haftpflicht löhnt nix, was mit KFZ zu tun hat. Unzählige Einkaufswagen-Rempler-Verursacher können das bestätigen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 4. Juni 2007 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2007 Ja. Sowas könnte man als Gefälligkeit und konstruiert interpretieren (nicht ich, die Versicherung). genau das wird die versicherung sagen. wenn der verursacher mit seinem hänger in das auto des vaters gebummst wäre hätte die versicherung gezahlt. das scenario kann man damit vergleichen als wenn man mit seinem zweitwagen auf den erstwagen draufbrummt. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 4. Juni 2007 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2007 genau das wird die versicherung sagen. wenn der verursacher mit seinem hänger in das auto des vaters gebummst wäre hätte die versicherung gezahlt. das scenario kann man damit vergleichen als wenn man mit seinem zweitwagen auf den erstwagen draufbrummt. 1.Aber auch nur die KFZ-Haftpflicht 2.Das zahlt die KFZ-Haftpflicht, es sei denn, es passiert im nicht öffentlichen Straßenverkehr (Grundstück) oder man kann Vorsatz bzw. Betrugsabsicht nachweisen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 4. Juni 2007 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2007 2.Das zahlt die KFZ-Haftpflicht, es sei denn, es passiert im nicht öffentlichen Straßenverkehr (Grundstück) oder man kann Vorsatz bzw. Betrugsabsicht nachweisen. hat die versicherung damals nicht bei meinem chef. ich hab den transporter rückwärts gegen sein cabrio gesetzt. nix gabs von der versicherung. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 4. Juni 2007 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2007 Echt? Mußt das dann selber zahlen oder springt da evtl. deine KFZ-HP ein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Magges Geschrieben: 5. Juni 2007 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Juni 2007 Mein Versicherungsfutzi hat mal zu mir gesagt, dass alles was mit motor betrieben wird, und damit ein Schaden verursacht nicht von der Privaten Haftpflicht übernommen wird. Er hat aber den Anhänger abgekuppelt, und ein Anhänger hat nunmal keinen Motor!!! Zudem muss er dann eben sagen, dass es kein Gefälligkeitsdienst war, sondern der Vater gar nichts davon wusste, dass er den Hänger wegschieben wollte. Könnte klappen. Zitieren Habe noch einige E30-Teile hier liegen. Bei Interesse PN an mich. Man muss die Welt nicht verstehen, man(n) muss sich nur ih Ihr zurecht finden Meine Bulliseite Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
codierpaste Geschrieben: 5. Juni 2007 Autor #13 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Juni 2007 Ich habe gerade mit meinem Versicherungsmenschen telefoniert (arbeitet nicht bei dem Unternehmen, bei dem die PH läuft). Eine Schadensregulierung hält nicht für ausgeschlossen, einzig der Verwandheitsgrad könnte Probleme bereiten. Zitieren Viele Grüße, Henning E39 520d Touring http://www.spritmonitor.de/image_105005_5.png E30 325i Cabrio http://www.spritmonitor.de/image_115489_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Magges Geschrieben: 5. Juni 2007 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Juni 2007 Ich habe gerade mit meinem Versicherungsmenschen telefoniert (arbeitet nicht bei dem Unternehmen, bei dem die PH läuft). Eine Schadensregulierung hält nicht für ausgeschlossen, einzig der Verwandheitsgrad könnte Probleme bereiten. Musste denen eben glaubhaft klarmachen, dass es sich hierbei wirklich um nen "Unfall" handelt. Wird evtl. net gerade leicht, aber eine Chance haste allemal. Viel Glück dabei Zitieren Habe noch einige E30-Teile hier liegen. Bei Interesse PN an mich. Man muss die Welt nicht verstehen, man(n) muss sich nur ih Ihr zurecht finden Meine Bulliseite Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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