smracer Geschrieben: 25. Mai 2020 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Mai 2020 Habe noch ein Leichtkraftrad, ne alte Yamaha DT 80 ,welche 3 Monate angemeldet ist .Nun wurde der Beitragsatz von 60 Prozent, SF-Klasse 1 auf 100% und Beitragssatz 0 geĂ€ndert.Hatte kein Unfall oder Ă€hnliches ! Die 60% habe ich seit 2007.Habe mich bei der Kundenhotline erkundigt: da hieĂ es, Sie hĂ€tten sich bei der Vorversicherung erkundigt und nun sei heraus gekommen das diesedie SF Klasse 0 ,Beitragssatz 100% ergeben hĂ€tte ! ---13 Jahre spĂ€ter.. Meine Frage nun, ist dies nach 13 Jahren möglich oder gilt hier nun schon ein Gewohnheitsrecht,auĂerdem bin ich 13 Jahren Unfallfrei gefahren bei 60%eben aber nur jeweils 3 Monate im Jahr, um BeitragsĂ€nderungen zu ermöglichen mĂŒĂte das KFZ aber 6 Monate versichert sein,warum wird es dann aber nicht alle 2 JahregeĂ€ndert ? Zitieren Link zu diesem Kommentar https://e30-talk.com/topic/205382-an-die-versicherungsfachleute/ Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Dorfschmiede Geschrieben: 25. Mai 2020 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Mai 2020 Um in eine nidrigere SF-Klasse zu kommen,muà das Fahrzeug mehr wie 180Tage im Jahr angemeldet sein.Das ist bei dir mit den 3 Monaten ja nicht der Fall gewesen.Das sollte bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen genau so sein.Zum Rest kann ich dir leider nichts sagen. Markus Zitieren Nix iss mir so lieb,wie der Heckantrieb:gitarre: Link zu diesem Kommentar https://e30-talk.com/topic/205382-an-die-versicherungsfachleute/#findComment-1706959 Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
smracer Geschrieben: 26. Mai 2020 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Mai 2020 Ja, es ist 3 Monate mit einem Saisonkennzeichen zugelassen. Bleibt immer noch die Frage .wenn vor 13 Jahren beim Versicherungswechsel ein ''Fehler'' bei der Einstufung passierte,ob das nun rechtens ist dies zum Nachteil zu Àndern ? Zitieren Link zu diesem Kommentar https://e30-talk.com/topic/205382-an-die-versicherungsfachleute/#findComment-1707008 Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 27. Mai 2020 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Mai 2020 Leider ja.Theoretisch wÀre sogar eine Nachforderung unter Beachtung der VerjÀhrung rechtens. Zitieren Link zu diesem Kommentar https://e30-talk.com/topic/205382-an-die-versicherungsfachleute/#findComment-1707014 Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
smracer Geschrieben: 1. Juni 2020 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juni 2020 VerjÀhrt oder Duldungsrecht, ist nach meinem verstÀndniss hier doch gegeben !Der Vertrag bestand ja nun seit 13 Jahren so,normalerweise informiert sich die Versicherung doch bei der vorigensomit ist die Versicherungsklassen Einstufung erstmal vorlÀufig und wird dann im nÀchsten Jahr verÀndert..Hier muà es doch Fristen geben ? Zitieren Link zu diesem Kommentar https://e30-talk.com/topic/205382-an-die-versicherungsfachleute/#findComment-1707225 Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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