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Empfohlene BeitrÀge

Habe noch ein Leichtkraftrad, ne alte Yamaha DT 80 ,welche 3 Monate angemeldet ist .

Nun wurde der Beitragsatz von 60 Prozent, SF-Klasse 1 auf 100% und Beitragssatz 0 geÀndert.

Hatte kein Unfall oder Àhnliches ! Die 60% habe ich seit 2007.

Habe mich bei der Kundenhotline erkundigt: da hieß es, Sie hĂ€tten sich bei der Vorversicherung erkundigt und nun sei heraus gekommen das diese

die SF Klasse 0 ,Beitragssatz 100% ergeben hÀtte ! ---13 Jahre spÀter..

 

Meine Frage nun, ist dies  nach 13 Jahren möglich oder gilt hier nun schon ein Gewohnheitsrecht,außerdem bin ich 13 Jahren Unfallfrei gefahren bei 60%

eben aber nur jeweils 3 Monate im Jahr, um BeitragsĂ€nderungen zu ermöglichen mĂŒĂŸte das KFZ aber 6 Monate versichert sein,warum wird es dann aber nicht alle 2 Jahre

geÀndert ?

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https://e30-talk.com/topic/205382-an-die-versicherungsfachleute/
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Um in eine nidrigere SF-Klasse zu kommen,muß das Fahrzeug mehr wie 180Tage im Jahr angemeldet sein.

Das ist bei dir mit den 3 Monaten ja nicht der Fall gewesen.

Das sollte bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen genau so sein.

Zum Rest kann ich dir leider nichts sagen.

 

Markus

Nix iss mir so lieb,wie der Heckantrieb:gitarre:

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Ja, es ist 3 Monate mit einem Saisonkennzeichen zugelassen.

 

Bleibt immer noch die Frage .wenn vor 13 Jahren beim Versicherungswechsel ein ''Fehler'' bei der Einstufung passierte,

ob das nun rechtens ist dies zum Nachteil zu Àndern ?

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VerjÀhrt oder Duldungsrecht, ist nach meinem verstÀndniss hier doch gegeben !

Der Vertrag bestand ja nun seit 13 Jahren so,normalerweise informiert sich die Versicherung doch bei der vorigen

somit ist die Versicherungsklassen Einstufung erstmal vorlÀufig und wird dann im nÀchsten Jahr verÀndert..

Hier muß es doch Fristen geben ?

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