Marcel. D Geschrieben: 27. Oktober 2018 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Oktober 2018 Mir ist ja letztes WE eine Dame ins Auto gefahren auf einem Parkplatz. Blechschaden. Versicherung Informiert. Wir melden uns Montag/Dienstag bei ihnen. Passiert ist nichts. Muss dazu sagen ich war die Woche Beruflich in Halle und habe es auch nicht auf dem Schirm gehabt. Heute war immer noch nichts in der Post oder E-Mail. Die Versicherungsnehmerin angerufen. Was sie bekommen hat eine Mitteilung zur Höherstufung bzw. Höheren Beitrag ab Dezember da Haftpflichtschaden reguliert werden musste. Wohlgemerkt sie hatte vorher keinen und auch sonst nichts bekommen. Versicherung Angerufen. Die sagen sie würden an Wochenenden nur das Geschäft ( Telefonisch ) der Admiral regeln und es Montag nochmals melden. Fotos habe ich reichlich gemacht von beiden Wagen. Die Dame hat ihre Stoßstange mittlerweile Polieren lassen. Der Kotflügel ist noch eingedrückt. Mein Wagen ist ab Mittwoch 24Uhr nicht mehr zugelassen da Saison. Entstehen mir dadurch nun Nachteile weil der Gutachter ihn nicht auf eine Bühne nehmen kann? Schon ziemlich Lau das Verhalten der Versicherung. Admiral übrigens Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Old-Speedy Geschrieben: 27. Oktober 2018 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Oktober 2018 Wahrscheinlich reicht es wenn der Gutachter bei angehobenem Wagen Fotos von unten machen kann. Der kommt auch gern zu dir nach Haus.Auch wenn die Schuldfrage eindeutig ist, schleunigst einen Rechtsanwalt einschalten. Der regelt das dann für dich.Ist natürlich dein einziges Auto -wg Anspruch auf Nutzungsersatz für die Reparaturdauer Zitieren GrußHermann Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler - Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Rara666 Geschrieben: 27. Oktober 2018 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Oktober 2018 Noch als Anmerkung weil es viele nicht wissen. Den Anwalt zahlt genauso die gegnerische Versicherung wie deinen Gutachter. Man braucht erst eine RV wenn der Klageweg beschritten wird. Oft reicht es schon bei einfachen Bagatellschäden so zu seinem Recht und Geld zu kommen ohne einen Verkehrsrechtschutz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 28. Oktober 2018 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Oktober 2018 Entstehen mir dadurch nun Nachteile weil der Gutachter ihn nicht auf eine Bühne nehmen kann? Es dürfen Dir dadurch keine Nachteil entstehen.Abgesehen davon, dass bei so einem Unfall wohl kein Gutachter das Auto auf ne Bühne stellen wird, ist es problemlos möglich, dass der Gutachter zu Dir nach Hause kommt (hatte schon zwei von der Sorte zu "Besuch" ), weil hier eine rein optische Begutachtung ausreichen wird. Wenn sich der Gutachter sperren sollte - kein Problem, kriegt der nächste den Auftrag und selbst wenn Du den Schaden erst nächstes Jahr reparieren lässt, dann musst Du das auch nur der Versicherung mitteilen und es Dir am besten kurz bestätigen lassen. Ich hatte selbst schon nen TK-Schaden, den ich, weil es sich erst etwas gezogen hat (da der Gutachter zu dumm war den Schaden richtig einzuschätzen) und dann aufgrund des langen Terminvorlaufs das Saisonkennzeichen ausgelaufen ist, erst im Jahr darauf richten lassen konnte - war überhaupt kein Problem.Es gab nur mal ne Rückfrage der Versicherung ob der Schaden noch repariert wird (Betrag nach KV ohne Märchensteuer hatte ich bereits überwiesen bekommen), da sonst die Akte geschlossen würde. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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