318is-power Geschrieben: 14. September 2006 Autor #26 Meldung Teilen Geschrieben: 14. September 2006 + 25,ungrad verwaltungsgebühr --> fürs punkte eintrage darfste auch noch löhnen! gruß cabbiman oh man, die verdienen ja gut an punkten! wie lange dauert das, bis ich die wieder abgebaut habe?? Zitieren Lege dich nie mit einem Idioten an, er zieht dich auf seinem Niveau hinunter und schlägt dich mit seiner Erfahrung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 14. September 2006 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 14. September 2006 2 Jahre Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SpecTec Geschrieben: 14. September 2006 #28 Meldung Teilen Geschrieben: 14. September 2006 ..alter Bleifuss Zitieren http://abload.de/img/335_5kasce.jpg "Miss Januar 2016" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kai Geschrieben: 14. September 2006 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 14. September 2006 Also, erst mal gaaaaanz ruhig bleiben! Es war außerorts, wie Du sagst, 31 km/h zu schnell. Das macht zunächst mal € 75,-- Bußgeld, 3 Punkte - Fahrverbot aber nur, "wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird." Soweit, so gut. Nun ist aber in meinen Augen noch eine Toleranz abzuziehen, wie es bei jeder Geschwindigkeitsmessung erfolgt, dann kommst in die "nächstmildere" Stufe, das macht € 50,-- Bußgeld, der Rest: s. o.! Nachzulesen ist es hier: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/Verkehrsverstoesse_und_ihre_Auswirkungen/Das_kosten_Verkehrsverstoesse/default.asp?ComponentID=2965&SourcePageID=10258 Einen Anwalt einzuschalten, macht in meinen Augen absolut null Sinn, denn die Fakten sind nun mal eindeutig. Da kommen nur weitere Kosten auf Dich zu, das lohnt in keinem Fall ! Und wenn Du im letzten zurückliegenden Jahr eben kein weiteres "Vergehen" hingelegt hast, dann tritt auch das Fahrverbot nicht ein --> zahl die Kohle, und gut ist. Zitieren Gruß aus Ravensburg KAI Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DieGruft Geschrieben: 15. September 2006 #30 Meldung Teilen Geschrieben: 15. September 2006 tja flitzer..... alter heizer..du:-D Zitieren If I'm not back again this time tomorrow Carry on, carry on, as if nothing really matters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dr1ft_e30 Geschrieben: 15. September 2006 #31 Meldung Teilen Geschrieben: 15. September 2006 dabei wollt ich meine freundin zum arzt fahren, weil sie ein allergieschock bekommen hatte und dringend behandeltr werden musste! Mit einer Bestätigung vom Arzt/Krankenhaus das es ein Notfall war kannst einspruch erheben und dann gelten Mindernde Umstände bzw. wird von der Strafe abgelassen. War bei mir in Ö so, bin mit 170 über die Autobahn und bin in der Stadt auch nochmal mit 100 km/h durchgedüst direkt in's Krankenhaus - ein Bekannter vonmir hatte einen Unfall. Im Krankenhaus hab ich dem Arzt bescheidgesagt, bin zur Polizei, hab eine "Selbstanzeige" gemacht - Resultat war NIX da es ein Notfall war. Haben mir nur Empfohlen das nächste mal Rettung zu rufen; war aber in meinem Fall auch nicht möglich, da wir keinen Empfang mit dem Handies hatten. Backround: War mit Bekannten unterwegs -> Epileptischer Anfall und ist ca. 15m abgestürzt; offener Elle/Speiche Bruch und Schlagader. Erste Hilfe von mir und einem Freund geleistet - zum Auto gebracht rein und ursprünglich Empfang "suchen" fahren - War Krankenhaus direkt wesentlich schneller da ich in weniger als 20 Minuten dort war. Zitieren _________________ :: ROADRAGE... :: It's not just driving... :: It's a bloodsport _________________ http://imagegen.last.fm/LastfmLiveJournal/recenttracks/ldorman.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
the_alien Geschrieben: 15. September 2006 #32 Meldung Teilen Geschrieben: 15. September 2006 Wenn dir sowas allerdings in der Stadt passiert wäre es sinniger die Rettung anzurufen, die ist schneller da und kann direkt vor Ort helfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
318is-power Geschrieben: 15. September 2006 Autor #33 Meldung Teilen Geschrieben: 15. September 2006 Also, erst mal gaaaaanz ruhig bleiben! Es war außerorts, wie Du sagst, 31 km/h zu schnell. Das macht zunächst mal € 75,-- Bußgeld, 3 Punkte - Fahrverbot aber nur, "wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird." Soweit, so gut. Nun ist aber in meinen Augen noch eine Toleranz abzuziehen, wie es bei jeder Geschwindigkeitsmessung erfolgt, dann kommst in die "nächstmildere" Stufe, das macht € 50,-- Bußgeld, der Rest: s. o.! Nachzulesen ist es hier: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/Verkehrsverstoesse_und_ihre_Auswirkungen/Das_kosten_Verkehrsverstoesse/default.asp?ComponentID=2965&SourcePageID=10258 Einen Anwalt einzuschalten, macht in meinen Augen absolut null Sinn, denn die Fakten sind nun mal eindeutig. Da kommen nur weitere Kosten auf Dich zu, das lohnt in keinem Fall ! Und wenn Du im letzten zurückliegenden Jahr eben kein weiteres "Vergehen" hingelegt hast, dann tritt auch das Fahrverbot nicht ein --> zahl die Kohle, und gut ist. hast schon recht, aber leider steht in dem schreiben: zitat: "ihre gemmessene Geschwindigkeit betrug abzüglich Toleranz: 81Km/h" das heißt doch, dass die toleranz schon abgezogen ist, oder???? da steht noch drinne, dass ich mich zum tatvorwurf äußern kann, dann erst wird entschieden, ob das verfahren eingestellt wird oder nicht. auf der rückseite aber stehen mir nur zwei möglichkeiten zum ankreuzen: (x) ich gebe den tatvorwurf zu (x) ich gebe nicht zu, weil: (begründung) was soll ich in meinem fall ankreuzen und wie genau am besten begründen? weil ich jemand dringend zur behandlung fahren musste...einen ärztlichen nachweiss hab ich bereits, soll ich das gleich mit einfügen, oder erst wenn sie danach verlangen???? was währe besser?? Zitieren Lege dich nie mit einem Idioten an, er zieht dich auf seinem Niveau hinunter und schlägt dich mit seiner Erfahrung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DieGruft Geschrieben: 15. September 2006 #34 Meldung Teilen Geschrieben: 15. September 2006 füg den scheiss mit dabei wenn da drauf steht das es sozusagen ein notfall war und du wirst gewinnen Zitieren If I'm not back again this time tomorrow Carry on, carry on, as if nothing really matters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dr1ft_e30 Geschrieben: 15. September 2006 #35 Meldung Teilen Geschrieben: 15. September 2006 Sagst NEIN und schickst eine KOPIE von der Bestättigung mit und hoffst das der Bearbeiter einen guten Tag hat. Zitieren _________________ :: ROADRAGE... :: It's not just driving... :: It's a bloodsport _________________ http://imagegen.last.fm/LastfmLiveJournal/recenttracks/ldorman.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 15. September 2006 #36 Meldung Teilen Geschrieben: 15. September 2006 Na nein ist Schwachsinn. Du warst ja zu schnell. Gib es zu, begründe das mit der "gegebenen Eile", lege das Atest bei und hoffe das du einen Bearbeiter findest, der einen guten Tag hat. Mach das aber selber, denn wenn die einen Anwaltschrieb sehen, stellen die auf Stur. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sobi Geschrieben: 16. September 2006 #37 Meldung Teilen Geschrieben: 16. September 2006 Na nein ist Schwachsinn. Du warst ja zu schnell. Gib es zu, begründe das mit der "gegebenen Eile", lege das Atest bei und hoffe das du einen Bearbeiter findest, der einen guten Tag hat. Mach das aber selber, denn wenn die einen Anwaltschrieb sehen, stellen die auf Stur. Das sehe ich genau so, du solltest "Ja" ankreuzen, da du ja devinitiv zu schnell warst, und den Beleg des Krankenhauses beifügen. Dann noch ein paar Zeilen schreiben, daß es ein Notfall war, ich denke dann sind deine Chancen am größten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dr1ft_e30 Geschrieben: 16. September 2006 #38 Meldung Teilen Geschrieben: 16. September 2006 "JA" - kliengt wirklich besser... Sorry Zitieren _________________ :: ROADRAGE... :: It's not just driving... :: It's a bloodsport _________________ http://imagegen.last.fm/LastfmLiveJournal/recenttracks/ldorman.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
318is-power Geschrieben: 16. September 2006 Autor #39 Meldung Teilen Geschrieben: 16. September 2006 ok, also ich versuchs mal, meld mich dann, wenn ich was neues hab! Zitieren Lege dich nie mit einem Idioten an, er zieht dich auf seinem Niveau hinunter und schlägt dich mit seiner Erfahrung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Cabrio-Sigi Geschrieben: 25. September 2006 #40 Meldung Teilen Geschrieben: 25. September 2006 einen anwalt einschalten lohnt nur, wenn du entsprechenden rechtsschutz im verkehrsrecht ohne selbstbeteiligung hast... ansonsten bist du gleich 200 bis 300 euros los... überlege also weise....natürlich kannst du dich auch selbst vertreten, ist billigaaaa... Zitieren Auf den Inhalt dieses Beitrags gebe ich weder Garantie noch Gewährleistung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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