Para Geschrieben: 24. August 2006 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 24. August 2006 Moin Freunde. Gestern aber aus dem Urlaub gekommen , Heute eMails Gescheckt , da bekomme ich eine Beschwerde von einem Käufer der eine ABT Auspuff Anlage von mir ersteigert hat ( für nen Freund verkauft ) Die Artikelbeschreibung war : Sie bieten hier auf eine ABT Duplex Auspuffanlage passend für Alle VW T5 Diesel inklusive allem Befestigungsmaterials, ABE und Einbauanleitung. Die Anlage wurde ca. nur 1 Jahr gefahren und demontiert da das Fahrzeug aus dem Leasing zurück geht. Die Anlage befindet sich in einem gutem Zustand lediglich an der unterseite der linken Endstückes befinden sich Kratzer die jedoch im eingebauten Zustand nicht sichtbar sind. Gerne an Selbstabholer , Versand ist jedoch auch kein Problem Da ich Privatperson bin kann ich leider keinerlei Gewährleistung oder Rückgaberechte einräumen, ich bitte um Verständnis . Seine Beschwerde Guten Tag, habe den Auspuff erhalten ,der ist mit Flex durchgeschnitten und hat in den Zustand kein Wert für mich,ausserdem ist schon 2 Jahre Alt . und nich 1 Jahr. Kurz und Bündig Sie überwiesen mir mein Geld zurück und ich schicke Ihnen Ihr Sschrott zurück. Bitte um Antwort bis zum 18.08.2006. Wenn Sie nicht Antworten werde ich mein Rechtsanwalt beaufragen. Ich war ja aber im Urlaub bis gestern meine Antwort : Guten Tag , ich war bis gestern im Urlaub und konnte deswegen nicht Antworten. Ich habe auchg nicht gesagt das der Auspuff 1 Jahr alt ist sondern das er 1 Jahr gefahren wurde an dem Wagen. Die Schelle wurde fest gepunktet und deswegen musste er durch geflext werden aber das ist normalerweise kein Problem. Der Orginal Auspuff muss für die Montage ja auch Abgeflext werden und wurde an dem Wagen wieder fest geschweisst und VW hat bei der Leasing Rücknahme keinerlei Beanstandungen gemeldet. Gruß Was sagt ihr, eigentlich dürfte er ja keine Chance haben... Hab echt kein bock mehr auf ebay...als Käufer wird man nur beschissen als Verkäufer gelangt man an spinner Gruß und Dank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 24. August 2006 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 24. August 2006 Hmmmmmmmmm das er Geflext wurde hättest du rein schreiben müssen immerhin is das ein Mangel, denke ich aber das der Auspuff 2 Jahre alt ist dafür kannst du nix. Da hätte er genau fragen müssen denn wenn du sagtest er wurde nur 1 Jahr gefahren heisst es ja nicht das er nur 1 Jahr alt ist. Manche Ebayer werden da aber echt zu peniblen korintenkackern und es wird immer schlimmer dort. Habe am 14.8 ein Twintec gekauft gleich Bezahlt und bekomme gestern eine Mail (hatte denen aber schon3 mails geschickt) das die angeblich meine ganzen Daten vom Wagen und dies und das brauchen*junge war ich Sauer* da ich das System gestern verbauen wollte. Also früher war ebay besser wenige Gauner und alles ging reibungsloser, heute wird es ein Kriegsschauplatz für Menschen die es da ZU genau nehmen wollen. PS: Ich wette der Mensch wird sein Geld von dir wieder wollen der klingt schon so Unfreundlich Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JayDee Geschrieben: 24. August 2006 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 24. August 2006 So'n Spaselacke!Der Auspuff wurde fachmännisch abgebaut. Das weiss ich zufällig, da ich daran beteiligt war , der Schnitt an besagter Stelle schien das einzig Richtige zu sein und - wenn ich mich recht erinnere - wurde der Auspuff von der VW Fachwerkstatt ebenfalls so abgetrennt / angeschweisst. Außerdem teilten auch erfahrene Schrauber in der Selbsthilfe unsere Meinung und den Auspuff wieder anzubauen ist kein Thema - wenn man ein Schweissgerät hat, das man aber auch braucht wenn man das Teil original kauft (schreib ihm das!). Natürlich hättest Du den Auspuff genauer beschreiben können, allerdings war es doch auf den Bildern ersichtlich, oder? Und => er hätte ja auch fragen können!!! (schreib ihm das!) Der Orthografie zufolge ist der Macker nicht gerade der Hellste, vielleicht braucht er auch nur die Kohle zurück? Du hast ein paar Möglichkeiten: a) Schreibt dem Kerl das das abflexen eine normaler Vorgehensweise beim An- und Abbau der Anlage sei und noch lange keinen Schrott aus dem Auspuff macht. Das der Auspuff nicht so ist wie er es gerne hätte ist sein Fehler, da hätte er genauer nachfragen sollen! In jeder Selbsthilfe bekommt man den Auspuff ohne Probleme einwandfrei montiert, auf seiner Auffahrt hätte er den auch als Neuteil nicht einfach unterbauen können.Der Auspuff entspricht der Beschreibung und den Bildern und er soll sich gehackt legen! [Meine Empfehlung] b) Schreib den Zweitbieter an, ob er den Auspuff noch haben will. Wenn ja, soll der andere Macker Dir den Auspuff zurückschicken, nach Erhalt schickst Du ihm das Geld (ohne Versandkosten) und wartest bis der Zweitbieter überwiesen hat. c) Zeige Kulanz, lass Dir die Anlage zurückschicken, überweise ihm sein Geld (ohne Versandkosten) und setz das Teil nochmal ein. Diese Auspuffanlage als "Schrott" zu bezeichnen ist schon Blasphemie! (schreib ihm das ) Schließlich ist ja nichts defekt oder durch-, bzw. angerostet, sondern es muss einfach nur, handelsüblig, ein Schweissgerät zur Montage angesetzt werden.Wer sich so eine Auspuffanlage für das Geld für so ein Auto kauft sollte den 20er für die Kaffeekasse ja wohl auch noch haben... Zitieren JayDee - International Man Of Mystery独在异乡为异客### WWW.E30HAMBURG.DE #########------------------------------------http://www.pc-elite.de/jaydee.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
degrees Geschrieben: 24. August 2006 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 24. August 2006 ich würde gar nix per mail mehr schreiben. da muß man extrem aufpassen was man schreibt und reitet sich manchmal noch gut rein. auslegungssache. wenn du das ding nicht zurücknehmen willst, warte bis ein offizieller brief vom anwalt kommt .. dann reichste den an deinen anwalt weiter. alle anderen mails und briefe würd ich ignorieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SpecTec Geschrieben: 24. August 2006 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 24. August 2006 jo, abgeflext is schon Gülle, aber ich würde einfach warten, bis (ob) ein Schreiben vom Anwalt kommt! Zitieren http://abload.de/img/335_5kasce.jpg "Miss Januar 2016" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Para Geschrieben: 25. August 2006 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 25. August 2006 danke erstmal , er hat geschrieben ja dann lesen Sie Ihre Besreibung da geht hervor das der Auspuff ein Jahr alt ist , egal das er mit derFlex durtrennt ist das haben Sie nicht geschrieben und das ist Edelstahl und habe gefragt schweissen kostett mich ca.200 ?uro für das Geld kriege ich neuen Auspuff. So bitte nochmals bevor das explodiert nehmen Sie den Zurück. Oder sie bezahlen die Schwiessarbeiten muss jtzt wissen weil bestelle mir neuen bei ABT. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mauser Geschrieben: 25. August 2006 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 25. August 2006 der wird schon keine Rechtsschutz haben. Der kann ja nicht mal deutsch... mach es so wie gedrees es sagt !!! Zitieren hab noch nen Kühler vom M40 für kein Geld in 32... abzugeben! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stephan325i Geschrieben: 25. August 2006 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 25. August 2006 Hi, mal einen Einwurf von mir. Ich weiß ja ned ob der ABT Schaldämpfer noch so ist wie die Aktuellen, aber fakt ist das die aktuellen ABT Schaldämpfer nicht angeschweist werden. Wir haben einen 2005er T5 in der Familie und und da wird alles geschraubt. Habe auch eben mit ABT telefoniert wegen Termin (Motortuning), und habe das mal angesprochen. Laut Aussage vom Werkstattmensch wurde noch nie ein ABT Auspuff angeschweißt. In dem Fall kann ich den Käufer absolut verstehen, und du wirst unter diesen Umständen keine guten Karten haben. Gruß Zitieren GrußStephanWer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Para Geschrieben: 25. August 2006 Autor #9 Meldung Teilen Geschrieben: 25. August 2006 klar wenn er neu ist wird er nicht geschweisst aber VW hat die schelle festgeschweisst bei der montage des linken Endrohres in der mitte vor derm Reserverad, so und in der Selbsthilfe stand ich dann auf dem schlauch bei der demontage und hab den meister da gefragt was er machen würde , er hat gesagt " Felx den neben der Schelle ab, dann kann der nächste den locker wieder zusammen schweissen" Dann haben wir den orginal Auspuff angeschweisst weil der damal abgeflext werden musste , der ist auch edelstahl , das hat 10€ in die Kaffe Kasse gekostet und hält bestimmt 10 jahre.Das Ding ist nicht neu sondern gebraucht , ich gebe keine Gewährleistung und oder Rückgaberecht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stephan325i Geschrieben: 25. August 2006 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 25. August 2006 ok aber das hast du nicht in der Beschreibung geschrieben das der Auspuff angeschweist wurde. Fakt ist das der Serien Topf nicht geschweist wird, und ein Käufer kann dann davon ausgehen das er den Topf so bekommt wie von ABT und eben nicht verschweißt. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Was in der Selbsthilfe steht, warum der Topf angeschweißt wurde usw. Interessiert den Käufer ja nicht. Du hast einen Topf von ABT verkauft und dieser wird halt nicht verschweißt. Dieser kleine aber feine Hinweis hat gefehlt. Mir persönlich ist das eigentlich egal. Es sollte nur ein Hinweis sein das eben die Töpfe nicht verschweist werden. Und diese Tatsache das der Topf Verschweißt war fehlt in der Beschreibung. Es ist schon nen unterschied ob ich was eigentlich normal verbauen kann wie es eigentlich auch ist, oder was schweißen lassen muss was eigentlich so nicht gehört. Ein VW Bus vom Schlage T5 ist keine alte Kiste, man muss da bissi unterscheiden was das für Leute sind die sowas kaufen. Den T5 gibt es seit 2003 sind also recht neuwertige Fahrzeuge, würdest du an so nen neuwertigen Fahrzeug rumbrutzeln anfangen? Verstehst auf was ich raus möchte? Es handlet sich ned um ne alte Karre wie nen E30 der noch ein paar € Wert ist. Wenn das Fahrzeug noch geleast ist dann wird das noch verständlicher. Nicht jeder Händler ist so kulant wie der von deinem Bekannten. Versetzte dich einfach mal unter diese Aspeckte die ich geschrieben habe in die Lage des Käufers. Neuwertiges Fahrzeug, von mir aus noch Finanziert oder Geleast und du kaufst nen Endtopf und dann kommt nen Teil das Abgeflext wurde. Eins kannst mir auch glauben, ich währe da auch sehr Sauer. Das ist ein klasischer eBay Streitfall. Ich habe jetzt über 300 eBay Auktionen hinter mir und habe eins gelernt beim Verkauf. Eine absolut 100% beschreibung des Artikels, egal was es für nen Furz auch sein mag. Du hast nur Ärger und lauferei. Gruß Zitieren GrußStephanWer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Para Geschrieben: 25. August 2006 Autor #11 Meldung Teilen Geschrieben: 25. August 2006 wenn er so eine neue karre hat und er den so erwartet wie von ABT ausgeliefert dann soll er ihn bei ABT kaufen und nicht 1 jahr gefahren mit Kratzern an der unterseite und gebraucht ( hab ich alles geschrieben) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stephan325i Geschrieben: 25. August 2006 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 25. August 2006 sorry diese Aussage ist aber bissi daneben oder? Wenn ich z.B. meinen Remus Edelstahl verkaufe (der 4 Jahre alt ist) dann ist das Teil zwar gebraucht aber ned irgendwas abgefelxt. Der wird so geliefert wie ich ihn von Remus bekommen habe. Ich wollte dich ned angreifen oder sonst was, nur dir sollte eins klar sein ganz so einfach wie du es meinst ist es nicht. Das ist ein Typischer eBay Streitfall wo es im Augenblick weder Gewinner noch verlierer gibt. Im Augenblick kannst weder du noch der Käufer 100% Sicher sein Recht zu haben. Das sit so nen Fall wo der bessere Anwalt gewinnt verstehst? Gegen dich spricht das man das mit dem Flexen verschwiegen hat, dem Käufer kann man gegenhalten das er fragen hätte können wenn man das auf dem Bild gesehen hätte. Nur hat hier keiner nen Bild zu gesicht bekommen, sondern nur deinen Auktionstext. Sollte das auf dem Bild nicht erkentlich sein dann wird die Luft verdammt dünn für dich. Wenn dann noch der Käufer daherkommt und behauptet das wurde absichtlich verschwiegen wegen Wertsteigerung, dann kommst du in Beweisdruck. Er kann ja noch als "Anlagepunkt" angeben das wurde absichtlich verschwiegen damit ein höherer Verkaufspreis erzielt werden konnte. Natürlich ist es auch noch super Ärgerlich das du die Auktion auch noch für nen Bekannten gemacht hast. Tatsache ist das der Endtopf nicht die Eigenschaft hat wie von ABT geliefert und diese Abweichung nicht im Text vorkommt. Du kannst das jetzt als kleinlich abwenden, aber gerade solche "kleinigkeiten" können entscheidend sein. Kannst ja mal die Auktion hier reinstellen damit man sich das ansehen kann. Gruß Zitieren GrußStephanWer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Para Geschrieben: 25. August 2006 Autor #13 Meldung Teilen Geschrieben: 25. August 2006 verstehe schon was du meinst...hätte das ja reingeschrieben wenn ich gewusst hätte das das so ein problem wird...schlicht und einfach nicht drüber nachgedacht , aber ist wie gesagt gebraucht und ohne alles, mal sehen ob da überhaupt noch was kommt von ihm.. Ebaylink Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
degrees Geschrieben: 25. August 2006 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 25. August 2006 also die trennstelle ist deutlich zu sehen. wenn ich biete, frag ich vorher was damit ist. ich denke, die ebayauktion ist i.o.man sieht ja deutlich was man bekommt. bei gebrauchter ware, dazu noch eine schon benutzte abgasanlage (verschleiß), muß man davon ausgehen, dass diese nicht mangelfrei ist. wurde ja auch nicht beschrieben. außerdem sind die bilder aussagekräftig genug. dann hätte man die persönlich besichtigen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stephan325i Geschrieben: 26. August 2006 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 26. August 2006 wisst ihr ich schreibe das eigentlich nur, weil es mich mal fast wegen so ner Scheiße ge****t hat. Ihr glaubt gar ned was es für Menschen gibt. Ich habe mal was versteigert das einen defekt hatte. Dieser Defekt ist aber nur unter einer bestimmten Situation aufgetreten, die bei mir nie eingetreten ist. Es war ein sehr hochwertiger Verstärker von Harmann/Kardon. Er hat bei kompletter Netztrennung seinen gesamten Speicher verloren, was bei mir aber nie aufgefallen ist da ich den Verstärker immer im Stand Bye Modus laufen lies. Eigentlich nur ne kleine Sache da irgend ein Speicherkondensator einen defekt hatte, ne Reparatur mit sehr geringem Aufwand. Der Käufer hat sofort Blut geleckt und hat ein Fass aufgemacht. Kurz und Bündig ich war hinterher froh das ich ohne große Verluste aus der Geschichte rausgekommen bin. Mann konnte sich zum Glück auf Rückabe des Gerätes einigen ohne weitere Konsequenzen. Der Verstärker ging dann mit der richtigen Beschreibung noch mal in die Bucht, und habe dann ca. 100.-€ weniger als vorher bekommen. Bervor jetzt der Aufruf kommt warum ich ned gekämpft habe. Ich war beim Anwalt (zum Glück habe ich sowas im Bekanntenkreis) und die Change stand bei 50:50. Da hatte ich die Wahl entweder zu gewinnen und ca. 100.-€ mehr am Verstärker zu bekommen, oder zu verlieren und alle Kosten des Streites zu tragen + Verlust des Gerätes. Da ich kein Zocker bin habe ich den Weg des geringeren Wiederstandes eingeschlagen *g* Gruß Zitieren GrußStephanWer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 26. August 2006 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 26. August 2006 Die Tennstelle ist deutlich zu sehen (das nächste Mal schreibe für ganz blinde "Zustand siehe Bild" dazu). Ich glaube nicht das er im Zweifelsfall recht bekommt. Aber ob sich die Streiterei lohnt mußt du entscheiden. Kannst ja mal auf den Putz klopfen und sehen. Wenn das Rohr allerdings außerhalb vom Bild geflext ist hast du schlechte Karten. Dann ist es dein Ding. Idioten findest du immer wieder (ich weiß wovon ich rede, habe schon weit über 1000 mit Sicherheit korrekte Auktionen durchgezogen und bei über 800 positiven auch mal 3 oder 4 grundlos negative gefangen). Ich würde das Teil zurücknehmen, die Ebaykosten wiederholen und es noch mal einstellen. Bezahlt er halt 2 mal Versand für nichts. Das beste ist dann wenn dich so ein Heinz danach noch anmailt, warum er auf deine Auktion kein Gebot abgeben kann. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
T_Uwe Geschrieben: 26. August 2006 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 26. August 2006 HI,nundie Trennstelle ist schon zu sehen aber nicht ob sie abgeflext wurde oder zum stecken und verschrauben ist. Ich gehe mal davon aus das er sich an der org. Anlage orientiert und die wird nicht geschweist. Er hat kein Schweisgerät (warum auch, wird ja verschraubt). Jetzt kommt das Teil und ist nicht zu montieren wie das orginal. Schrauben kann er auf dem Hof, zum schweissen muss er in die Werkstatt. Es hat halt nicht jeder eine Grube/Bühne und ein Schweisgerät in der Garage.Abweichungen vom Orginalzustand sollten immer beschrieben werden. Die einfachste Sache ist wenn Du ihm anbietest 50EUR zu Zahlen um sein Mütchen zu kühlen und mit dem Geld kann er dann das Teil auch schweissen lassen. Mach das alles über das ebay Nachrichtensystem. Wenn er dann das nicht will hast Du pech, dann geht die ganze Sache zurück. Stephan hat da recht, das ist ein neuer Wagen da sind die Leute etwas genauer. Aber wenn Du guten Willen zeigst wird weder ebay noch sein Anwalt gross Wind machen und ihm raten Dein Angebot doch anzunehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
degrees Geschrieben: 26. August 2006 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 26. August 2006 also ne saubere stelle kann ich auch mittels schelle verbinden. ist das nicht sogar besser bei edelstahl?das mit den 50,- entschädigung halte ich für gefährlich. wenn er dann doch zum anwalt geht, bist du noch 50,- zusätzlich los nee so nicht. nie im leben, nix schriftliches da. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Hannes K Geschrieben: 26. August 2006 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 26. August 2006 ich denke mal das er da keine handhabe hat. der letzte satz "Da ich Privatperson bin kann ich leider keinerlei Gewährleistung oder Rückgaberechte einräumen, ich bitte um Verständnis . " sagt doch alles und wenn er einen top auspuff haben will soll er sich einen neuen kaufen Zitieren Gruß Hannes http://images.spritmonitor.de/274945.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stephan325i Geschrieben: 26. August 2006 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 26. August 2006 @Hannes den Spruch kannst du im Klo runterspülen, der schütz vor gar nix. Ich habe ihn bei mir auch drin stehen. Nur bei unklaren bzw. nicht 100% eindeutigen Beschreibungen kann man einem ganz schnell das Blatt im Mund rumdrehen. Dann geht das in richtung absichtlich falsche Beschreibung usw. Bis jetzt ist es in der Rechtsprechung so das der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss. In dem Fall du als Verkäufer, der Käufer kann dich beschuldigen, sich qusi im Sesse zurücklehnen und du musst dich Verteidigen. Du musst dich erklären warum du im Recht bist. Da kannst dich auf den tollen Satz da oben nicht berufen, da machst du dir das zu einfach. Zitat: "Die gesetzliche Gewährleistung ist bei Privatverkäufen grundsätzlich ausgeschlossen." Nein. Das Gesetz differenziert prinzipiell nicht nach gewerblichen und privaten Verkäufen und ebensowenig z.B. zwischen dem Verkauf einer neuen und einer gebrauchten Sache. Der Verkäufer muß dem Käufer zwei Jahre lang dafür haften, daß die Sache bei Gefahrübergang (das ist in er Regel die Übergabe) mangelfrei war. Allerdings kann bei einem Kaufvertrag die Mängelverjährung grundsätzlich durch Vertrag beeinflußt werden, d.h. man kann die Frist verkürzen oder verlängern oder auch die Haftung ganz ausschließen. Es gibt allerdings gewisse Einschränkungen: erklärt der Verkäufer für gewisse Eigenschaften o.ä. eine Garantie oder verschweigt er arglistig einen mangel, so ist insoweit ein Haftungsausschluß unwirksam. und hier liegt der Hund begraben. Der Käufer kann ganz schnell behaupten das eine Tatsache arglistig verschwiegen wurde. Er kann sich -wie oben geschrieben- gemütlich der Dinge ausharen. Denn du musst jetzt beweisen das dem nicht so ist. Ich wette mit dir das bei dem Bild vermutlich genausoviele Leute findest die sagen "Nö da ist nix geflext" und genauso "jup das sieht man eindeutig" und schon hast dein Problem. Ich würde mich da nicht 100% drauf verlassen in einem Streitfall Recht zu bekomen. Weil es halt nicht eindeutig ersichtlich ist. http://i11.ebayimg.com/01/i/07/e0/35/ba_1.JPG Gruß Zitieren GrußStephanWer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 26. August 2006 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 26. August 2006 Der Satz erlaubt noch lange nicht Ware anzubieten die nicht der Beschreibung entspricht. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
cabbiman Geschrieben: 26. August 2006 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 26. August 2006 ich würde ihm ganz einfach erstmal eine frage stellen:wie soll ich das ding komplett, für sowenig geld verschicken --> das passt ja nedmal auf ne europalette!!! so nen riesen teil nimmt kein packetdienst für nen normalen preis mit... gruß cabbiman Zitieren das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stephan325i Geschrieben: 26. August 2006 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 26. August 2006 dann kommt die Antwort "Der Dämpfer ist an der Stelle normalerweise nur gesteckt und nicht geschweißt. Schelle lösen auseinanderziehen und gut" Die Transportkostenhat ja nicht der Käufer vorgegeben sondern der Verkäufer. Wie er das dann für die 30.-€ macht ist sein Problem. Wenn er dann feststellt "ups habe mich mit dem Versand vertan" kann er ja ned hingehen und das Teil auseinanderflexen nur damit er nicht mehr Porto zahlen muss. Dann hatt er Pech gehabt und muss das aus eigener Tasche bezahlen. Cabimann das ist doch das Problem hier. Der Dämpfer ist an der Stelle normalerweise verschraubt und nicht verschweißt. Nehmen wir mal an das Teil währe ein Stück und das vom Werk aus, und du zersägst/Flext ihn und gibst das nicht an. Was ist das dann? Ist ja gerade so als wenn ich nen Fahrrad verkaufe feststelle das passt ned in den Karton und säge es auseinander oder wie? hat was die Idee Gruß Zitieren GrußStephanWer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 26. August 2006 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 26. August 2006 Die Gewährleistung kann man (als Privatmann!) ausschließen. Das ist richtig. Bei offensichtlich falsch beschrieben Gegenständen greift das aber mit Sicherheit nicht. Das durchgeflexte Rohr nicht zu erwähnen, ist ein ärgerlicher Faux-Pas. Aber der Käufer hat imho Recht mit seiner Beschwerde. Hier liegt auch keine Grauzone vor. Ein Streitfall wäre z.B. ein Ledersitz, der in gutem Zustand sein soll. Da könnte man mit Sicherheit drüber streiten, was an einem über 10 Jahre alten Sitz gut oder nicht gut bedeutet. Ansonsten sollte man auch bedenken, das nicht nur Hardcore-Schrauber die Auktionen lesen und die Bilder ansehen. Im Ernstfall würde ein Richter mit Sicherheit bei dem obigen Bild dem Käufer Recht geben, das es nicht 100% zu Sehen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jannis320iM20 Geschrieben: 27. August 2006 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 27. August 2006 so seh ich das auch. nimm das ding zurücK, die trennstelle hättest auf jeden fall erwähnen müssen. erKennbar ist das so nicht. und schweissen naja is immerhin edelstahl und solls ja bleiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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