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Kaufvertrag am Telefon - Widerrufsrecht?


senfnascher
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Hallo.

 

Folgender Sachverhalt:

 

Habe meinen E30 bei ebay reingesetzt.KFZ wurde nicht verkauft.Bekomme im Nachhinein eine email von einem Interessenten.Wir verhandeln über meherer emails.es folgt ein Telefonat.das auto soll von mir geliefert werden.am telefon wird vereinbart, dass ich erst mienen Arbeitsplan prüfen muss zwecks Überfahrt(es ist kein fester Termin für Übergabe beim Telefonat).Sie überweist mir eine Anzahlung.3 Tage später kann ich das KFZ aus persönlichen Gründen nicht an sie verkaufen, ich bitte um Rücktritt und überweis Ihr das Geld(Anzahlung) zurück. Sie wird stinkwütend weil sie ihr Auto zwischendurch verkauft hat.Sie besteht darauf das Auto zu kaufen.Ich kann es nicht verkaufen.

 

Inwiefern hat sie chancen?Wir haben keinen schriftlichen Kaufvertrag aufgesetzt,aber einen mündlcihen abgeschlossen.

 

Folglich sind auch Konditionen(Extras,Mängel) im Vertrag nicht festgehalten,alles nur mündlich.

 

Jetzt kann ich natürlich sagen es steht Aussage gegen Aussage, was z.B die Vertragskonditionen betrifft(was das Auto alles hat,was es dazu gibt,Preis)--->nirgends festgehalten.

 

Hat Sie da was in der Hand?

 

Was ratet Ihr?

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mein rechtsenpfinden sagt sie kann dir gar nix. hat ja nix schriftliches in der hand.

 

warum kannst du das auto nich an sie verkaufen? was sind deine persönlichen gründe?

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Eben.Das denk ich auch!Hab ja nix unterschrieben.Vor allem nicht, was sie am ende bekommt!

 

Ich verkaufe ihn nicht,weil ich nun kurzentschlossen mit meiner Freundin zusammenziehen werde.Wollte den BMW als ANzahlung für nen neuen nehmen und dann so 150 € Rate im Monat abbezahlen.Aber weil ich mir jetzt eine Wohnung nehme,ist das nicht drin.

 

So fahr ich den Bmw bis er mir auseinanderfällt!

 

Was dneken die anderen?

 

Was kann sie überhaupt machen,wenn ich mich gar nicht mehr melde?

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ne zugegeben etwas unfeine möglichkeit hätte ich noch........................

 

schick ihr nen kaufvertrag mit nem exorbitanten hohen preis. meinetwegen 10.000€.´;-)

 

:devil: :devil: :devil: :devil: :devil: :devil: :devil: :devil: :devil:

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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mein rechtsenpfinden sagt sie kann dir gar nix. hat ja nix schriftliches in der hand.

 

warum kannst du das auto nich an sie verkaufen? was sind deine persönlichen gründe?

 

Falsch.

 

Ein kleines Bsp gefällig? Pferdehandel. Verkauf mit Handschlag. Vertrag

gilt. Mündliche Verträge sind lt. Gesetzgeber gleichzustezen wie schriftliche

Verträge.

 

Das sie nichts in der Hand hat? Wieso? Sie kann nachweisen, dass Du das

Auto in der und der Ausstattung in Ebay angeboten hast. Sie kann nachweisen,

dass sie Dir eine Mail wegen Kaufinteresse gesendet hat.

 

Und der Richter wird fragen - wieso sollte sie Dir Geld vorab überweisen?

Glaubst Du der Richter glaubt Dir, dass sie aus Lust & Laune eine Anzahlung

Dir überwiesen hat. Und ......... woher zum Henker weiß sie Deine Bankverbindung?

 

Ich wette mit Dir - Ihr beide habt irgendwas per Mail ausgemacht. Sonst

hätte sie keine Anzahlung gemacht - zudem - nochmals, woher hatte sie

sonst Deine Bankverbindung???

 

Das alles - Dein Angebot bei Ebay - ihre Anfrage - und Eure Mails wo 100%

Sachen drinn stehen wie Endpreis, Anzahlung, Abwicklung - das alles ist

ein Indiz, dass ihr Euch Handelseinig wart. Und wie oben erwähnt - auch

mündlich ist ein Kaufvertrag nach dem Gesetz gültig.

 

In Deinem Posting steht ja auch - ihr habt verhandelt über das KfZ.

Wenn sie darauf besteht hast Du schlechte Karten, falls es vor Gericht

gehen sollte.

J.C.: Umgib dich mit den geistig Schwachen und erfreue dich an Ihrer Einfältigkeit...

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ne zugegeben etwas unfeine möglichkeit hätte ich noch........................

 

schick ihr nen kaufvertrag mit nem exorbitanten hohen preis. meinetwegen 10.000€.´;-)

 

:devil: :devil: :devil: :devil: :devil: :devil: :devil: :devil: :devil:

 

 

Ich wette mit Dir - da sie ja nicht irgendeine Phantasiesumme überwiesen

hat - haben sich beide sicher über die Höhe der Anzahlung "unterhalten" und

auch den Endpreis bei Abholung / Lieferung ;-)

J.C.: Umgib dich mit den geistig Schwachen und erfreue dich an Ihrer Einfältigkeit...

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Ein Zitat noch schnell:

 

"Ist ein (Auto-) Kaufvertrag geschlossen worden (egal ob schriftlich oder mündlich), so ist dieser zunächst einmal uneingeschränkt gültig. Es macht dabei keinen Unterschied, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagenkauf handelt. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug vom Händler oder von Privat gekauft wird."

 

 

----

 

Btw. - überleg es Dir doch vorher, ob Du Dein Auto verkaufst oder nicht.

Wäre ich die Käuferin, ich würde auch dicke Backen machen :rot:

J.C.: Umgib dich mit den geistig Schwachen und erfreue dich an Ihrer Einfältigkeit...

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Was kann sie überhaupt machen,wenn ich mich gar nicht mehr melde?

 

Ich kann Dir sagen, was ich in so einem Fall machen würde, wenn Du

meinst, dass todschweigen das Beste ist :D

 

Sie könnte ihren Anwalt aufsuchen. Der könnte Dich anschreiben und auf

Herausgabe des PKW pochen. Das macht der natürlich nur mit Kosten, die

Du dann auch fleißig zahlen darfst.

 

Wenn sie tatsächlich das Fhrzg für einen Weiterverkauf angedacht hat und

selbst nun in Lieferschwierigkeiten ist - kann sie sich ein gleichwertiges KfZ

kaufen. Muss sie dafür mehr Geld anlegen, kann sie Dir die Differenz berechnen.

 

Stell Dich nicht tod - rede einfach mit ihr. Wenn sie allerdings mit Anwalt

& Co droht, stell Dich auf nen heißen Tanz ein. Wenn sie die Karre unbedingt

haben will - und das bis zum Ende durchpaukt, wird sie Dein Fhrzg. auch

bekommen.

J.C.: Umgib dich mit den geistig Schwachen und erfreue dich an Ihrer Einfältigkeit...

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nöö sie hat nur die höhe der kosten für die überfahrt überwiesen :D

 

Woher weißt Du das? Hat der Threaderöffner Dir das gesagt?

Wenn ja...... ok..... aber das ist doch auch ein Indiz dafür, dass

der Verkäufer mit dem Verkauf seines KfZ einverstanden war.

 

Nochmals - woher hat sie seine Bankverbindung?

Und warum sollte sie einen Betrag X einfach aus Lust & Laune überweisen?

Dazu noch die Mails - und ich glaube nicht, dass in den Mails nur über das

schöne Wetter und den tollen Sommer geschrieben wurde.

 

Vergiss es ;-)

In den Mails werden 100% Inhalte zu lesen sein, die auf einen Kauf & Verkauf

hindeuten.

J.C.: Umgib dich mit den geistig Schwachen und erfreue dich an Ihrer Einfältigkeit...

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laut deine argumenten hat der senfnascher keinerlei möglichkeit vom vertrag zurückzutreten. wenn dem wirklich so wäre (was ich nich glaube) würd ich den wagen ramponiern und dann den vollen preis einfordern. weil wech is der wagen dann allemal.

 

und das die vorher ihre karre verkauft is ja selten blöd. wenn alles so wie geplant (von der käuferin) gelaufen wäre und senfnascher überschlägt sich mit den wagen (ich hoffe nich) meinst du die zahlt dann immer noch den ausgemachten preis???

 

also MUSS es ne möglichkeit geben das senfnascher da rauskommt ohne sein auto zu verlieren.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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laut deine argumenten hat der senfnascher keinerlei möglichkeit vom vertrag zurückzutreten. wenn dem wirklich so wäre (was ich nich glaube) würd ich den wagen ramponiern und dann den vollen preis einfordern. weil wech is der wagen dann allemal.

 

und das die vorher ihre karre verkauft is ja selten blöd. wenn alles so wie geplant (von der käuferin) gelaufen wäre und senfnascher überschlägt sich mit den wagen (ich hoffe nich) meinst du die zahlt dann immer noch den ausgemachten preis???

 

also MUSS es ne möglichkeit geben das senfnascher da rauskommt ohne sein auto zu verlieren.

 

Gesetzgeber:

 

Im Privatrecht kommt ein Vertrag durch die sog. übereinstimmende Willenserklärung betreffend den Vertragsinhalt zustande, dh immer dann, wenn sich die beiden Vertragsparteien auf Leistung und Gegenleistung einigen. (§ 861 ABGB) Da eine Unterschrift nicht notwendig ist, kann ein Vertrag auch mündlich geschlossen werden, ja sogar durch bloßes Handeln z.B. wird ein Zeitungskauf in einer Trafik auch "ohne Worte" getätigt.

 

 

Klar kommt er raus - aber wenn sie stur ist, nicht ohne ihre Hilfe ;-)

Und dass er sein Auto demoliert - guter Tipp ...... das Auto bleibt sein,

auch wenn es am Ars**** ist . Übrigens - einen Motorschaden o.ä. - sie

könnte darauf bestehen, dass man sowas nachweist.

 

Kurzum - man muss einfach mit der Käuferrin reden. Alles andere macht

keinen Sinn - für beide Seiten nicht.

J.C.: Umgib dich mit den geistig Schwachen und erfreue dich an Ihrer Einfältigkeit...

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laut deine argumenten hat der senfnascher keinerlei möglichkeit vom vertrag zurückzutreten. wenn dem wirklich so wäre ......

 

Nachtrag.

Klar - fr was sind Verträge sonst da? Wenn wir beide einen Kaufvertrag

abschließen - dann ist der bindend. Egal ob KfZ, Kuh, Haus..... wenn Du

mir Deinen "Gegenstand" verkaufst - dann haben wir beide einen bindenden

Kaufvertrag gemacht.

 

Sonst kannst Du ja Verträge als unnütz kicken.

 

Und wie gesagt, der Gesetzgeber / die Gerichte unterscheiden nicht

zwischen schriftliche und mündliche Verträge.

J.C.: Umgib dich mit den geistig Schwachen und erfreue dich an Ihrer Einfältigkeit...

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Da kann ich meinem Vorredner nur zustimmen !!! Mündlich=schriftlich es Bedarf hierzu keinerlei Unterschriften !! Nur sollte dies irgendwann noch nachträglich schriftlich niedergelegt werden !!

 

 

Da is es wie auf der Arbeit wenn Dein Arbeitgeber z.B. Dich auffordert nach der Lehre wieder am nächsten Tag Arbeiten zu kommen ohne etwas von Vetrag zu reden bist Du eingestellt oder Du kommst einfach und er fordert Dich nicht auf zu gehen oder hinterfragt was Du hier machst bist auch eingestellt !!! (kleiner Auszug aus der Meisterschule)

 

 

Also die Gute Dame wird den Wagen auf jeden Fall bekommen egal wie

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Da kann ich meinem Vorredner nur zustimmen !!! Mündlich=schriftlich es Bedarf hierzu keinerlei Unterschriften !! Nur sollte dies irgendwann noch nachträglich schriftlich niedergelegt werden !!

 

 

Da is es wie auf der Arbeit wenn Dein Arbeitgeber z.B. Dich auffordert nach der Lehre wieder am nächsten Tag Arbeiten zu kommen ohne etwas von Vetrag zu reden bist Du eingestellt oder Du kommst einfach und er fordert Dich nicht auf zu gehen oder hinterfragt was Du hier machst bist auch eingestellt !!! (kleiner Auszug aus der Meisterschule)

 

 

Also die Gute Dame wird den Wagen auf jeden Fall bekommen egal wie

 

Eben. Zudem - es gibt zu viele Indizien, die darauf hinweisen, dass es

so einen mündlichen Vertrag gegeben hat. Siehe Mails, siehe Anzahlung.

 

Die einzige Chance. Die Dame regt sich wieder ab und lässt von den

Kaufabsichten ab. Oder..... reden! Einfach offen und ehrlich sagen was

Sache ist. Und die Situation erklären und sich einigen.

 

Immerhin müsste sie das KfZ ja auch vor Gericht erstreiten. Und ob sie

das will? Also, sei nett zu ihr und redet ;-)

J.C.: Umgib dich mit den geistig Schwachen und erfreue dich an Ihrer Einfältigkeit...

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bevor frau DAS mit mir machen würd würd ich den koti kaltverformen. da kannste aber einen drauf lassen.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Hab mit ihr gesprochen.

Ist nix zu machen.

Ende vom Lied:Bring das Auto zu denen und mein schöner E30 ist weg!

 

Wart mal senfnascher........ sende mir mal AUSFÜHRLICH alle Details

per Mail an mich. Ich meine damit - bitte nix schönigen!!!! Sonst nutzt das

nix. Also rück mal raus mit der Wahrheit - was habt ihr besprochen, was

hast Du schon abgemacht mit ihr?

 

Sende es an:

post

(at)

timestheus

.

de

 

 

Im Stall bei uns ist ein Richter. Den frage ich immer, wenn es ums Recht

geht. War einer der schärfsten Richter hier im Regierungsbezirk und weiß,

wie die Richter entscheiden. Den würde ich morgen fragen........

 

Wenn Du also magst - mache ich das. Dazu brauche ich aber ehrliche

Angaben.

J.C.: Umgib dich mit den geistig Schwachen und erfreue dich an Ihrer Einfältigkeit...

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Wenn ich einen Vertrag abschließe (egal in welcher Form) dann sollte ich mich auch dran halten. Dass du plötzlich mit deiner Freundin zusammen ziehst hat sie dir sicherlich nicht erst gestern mitgeteilt.

Das mit dem Auto absichtlich demolieren würde ich mal ganz schnell lassen, da auch hier die Frau in einem Rechtsstreit warscheinlich Recht behält. Zudem trägt deine Versicherung den Schaden.

Wenn ich die Frau wäre würde ich dir so dermaßen den Arsch aufreißen, verkauft ist nunmal verkauft. Ich würde mich für so ein verhalten schämen.

Grüße,

Stefan

Jetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht.
 

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ähhhh rechtlich kann eine privaterson keine mündliche verträge schließen... die beiderseiteige willenerklärung bedarf im privatrecht immer der schriftform! alles andere ist schwebend unwirksam... solange keiner was gegen macht ists ok, aber ansonsten ist die durchsetzung des vereinbarten geschäfts extrem schwer... da aussage gegen aussage steht. kommt es zu einer klage ist das ergebnis "im zweifel für den angeklagten" --> und das ist der verkäufer --> er muss nix verkaufen. (beim einkaufen ists anders... da gibts ja geld gegen ware. willste die ware ned bezahlste auch ned. in diesem fall gehts ohne schriftform; weil is halt eindeutig)

 

sprich sie kann garnix! außer sich wichtig machen.

selbst, wenn ihr am telefon irgenwas ausgemacht hättet --> wie will sie es beweisen?!? das einzig problematische ist in meinen augen die anzahlung; aber ich würde an folgendermaßen argumentieren: "wir haben uns über die das fahrzeug unterhalten und sofern ein verkauf stattfinden würde habe ich schonmal meine bankverbindung bekanntgegeben. jedoch erhielt ich ohne die beiderseitige willenserklärung auf einmal eine anzahlung von frau XXX. da ich aber keineswegs einem verkauf zugestimmt habe (was im übrigen als nichtkaufmann und sogar bei einem privat handelden kaufmann der schriftform bedarf), noch ein kaufpreis vereinbart war habe ich die anzahlung sofort nach bekanntwerden zurücküberwiesen."

damit kommste meiner meinung nach bei jedem gericht druch (wobei ich kein jurist bin und das selbst wenn keine rechtsberatungen durchfürhen wurde *G*).

 

wenn se nochmal was will, frag se einfach, ob sie dir nochmal die kopie des kaufvertrages zukommen lassen kann. dir ist leider nicht bewusst, einen abgeschlossen zu haben und da du ja als privatperson handelst...

 

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

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Das mit dem Auto absichtlich demolieren würde ich mal ganz schnell lassen, da auch hier die Frau in einem Rechtsstreit warscheinlich Recht behält. Zudem trägt deine Versicherung den Schaden.

 

kannste mir mal den zusammenhang erklären???

wenn ich mit meinem auto an meinem garagentor hängenbleib und mir den koti verbieg welcher richter will mir da absicht unterstelln????

und ich bin nich verpflichtet den schaden der versicherung zu melden

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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das ist doch wieder das leidige Thema das ein "Handschlag" nichts mehr wert ist in unserer Gesellschaft, das empfinde ich als stark bedauerlich, ich würd mir richtig mies vorkommen wenn ich sowas kündigen müsste. Alles kann von Jedem Jederzeit mündlich durch beidseitiger Willenserklärung gekauft werden, auch von privat Personen ( ausgenommen Immobilien ) oder macht ihr beim Kiosk einen schriftlichen Kaufvertrag wenn ihr ne schaltel Kippen kauft?

Du kannst nur unter bestimmten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten z.B. wegen der Unmöglichkeit der Leistung (Karre gegen den Baum gesetzt).

Aber erwartest du nicht auch von Jemanden Erfüllung wenn du mit ihm was mündlich ausmachst ?

Tut mir leid aber das ist eine leider veraltete Ehr Geschichte.

Mit lügen und tricksen kommst du da unbeschadet raus - leider.

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Sorry cabbiman - das stimmt nicht. Auch bei zwei Privatpersonen ist

schon alleine eine Willenserklärung (mündlicher Kaufvertrag) bindend.

 

Erlebe das Alltäglich im Stall. Da verkaufen Private an Private Pferde.

Natürlich wird später das ganze schriftlich niedergeschrieben. Aber

verkauft ist verkauft.

 

Und da muss ich wieder Para zustimmen.

 

Aber sprech nachher eh mal mit dem Richter a.D. - mal sehen, was

der meint.

J.C.: Umgib dich mit den geistig Schwachen und erfreue dich an Ihrer Einfältigkeit...

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@senfnascher, Mathes und Cabbiman:

Ich würd mal sagen, Ihr macht gerade sonnenklar, daß man

AUF KEINEN FALL

irgendetwas VON Euch kaufen oder AN Euch verkaufen sollte.

Ausser, man macht, nach Möglichkeit sogar einen notariell beurkundeten, Vetrag...

Und selbst DA fändet Ihr wahrscheinlich noch ne Idee, wie ihr DA wieder raus kommt...

 

 

Schade eigentlich...

 

findet

der Hannes

:drive:

 

der beonders EUCH nochmal die Generatonengeschichte empfiehlt...

 

Unsere Taten hatten manchmal Konsequenzen. Und keiner konnte sich verstecken.

segeln...

irgendwas ist immer

:heuldoch:

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@hannes:

 

du musst ja nix kaufen von uns.:devil:

 

nen handschlag is auf dieser welt schon lang nix wert. wenn ich alle vor den kadi gezogen hätte die mir mit handschlag was zugesichert haben würd ich hier nich posten können sondern 24stunden am tag bei gericht sein. also egal.

 

macht was ihr wollt. ich wollt nur helfen

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

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