Para Geschrieben: 23. Mai 2006 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 So ich bin ganz verwirrt.... Also ich zitiere (Quelle ADAC): Für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg genügt ein Führerschein der Klasse B, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigt. Bei schwereren Anhängern ist deshalb ein genauer Vergleich der Gewichtsangaben notwendig, um sich nicht wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar zu machen. heisst das nun das ich mit meinem E30 (leergewicht 1200kg) einenAnhänger von bis zu (theoretischen) 1199kg gesamtgewicht fahren darf ( auch wenn das zulässige gesamt gewicht des Anhänger theoretisch mehr ist aber er nicht mehr wiegt? was bringt dann überhaupt der BE führerschein wenn das so ist wie ich verstehe dann man ja fast alles mit dem normalen B ziehen... Dann hab ich bei der Polizei angerufen der sagte mir ich darf auf keinen Fall mehr als 750kg hänger ziehen... Bezug zur realität : ne Freundin von mir hat mich gefragt ob ich ihren Mini (660kg) aufn Hänger den sie mieten würde transportieren kann.... Danke schon ma... PS: Die frisch angebaute AHK zeigt jetzt schon wirkung hehehehe... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DieGruft Geschrieben: 23. Mai 2006 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 ich kenn das so das man mit dem normalen B lappen nen anhänger dranmachen der der KEINE eigne Bremse hat! Die, die ne eigene Bremse haben sind automatisch nicht geeignet. Nu bin ich ma gespannt.... Zitieren If I'm not back again this time tomorrow Carry on, carry on, as if nothing really matters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Para Geschrieben: 23. Mai 2006 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 hab ich auch mal gehört , aber davon steht nichts im ADAC text.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jannis320iM20 Geschrieben: 23. Mai 2006 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 der witz is einfach dass man im grenzfall dann son fetten anhänger mit nem golf diesel mit 54 ps fahren darf und midm eta (der dafür besse geeignet wäre) dann nichtn mehr. saudoofe regelung.ist mir sowieso egal, ich hol halt ab und zu mal n auto mit m autoanhänger und fertig, wurde noch nie angehalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jannis320iM20 Geschrieben: 23. Mai 2006 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 und zu der bremsentheorie:die zulässige gesamtmasse des anhängers darf die leermasse das zugfahrzeugs nicht überschreiten, das is der witz an der sacheaber grufti, bei dir isses doch auch noch nicht so lange her dass du fahrschule hattest? nicht zugehört? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMW-Evolution Geschrieben: 23. Mai 2006 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 also dann dürfte ich ja mit dem t4 der ein leergewicht von 1750 kg hat, einen anhänger mit 1750kg gesamtgewicht fahren mit dem kleinen führerschein ?????? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jannis320iM20 Geschrieben: 23. Mai 2006 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 hmm, ja da hast recht, dann hab ich mich im ersten post selbst vergurkt, is aber auch ne behinderte regelung... EDIT: deine leermasse interessiert aber nur bei der auswahl deines anhängers, die zul gesamtmasse wird aber für die 3,5 tonnen gerechnet, nicht die leermasse. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
tiijey Geschrieben: 23. Mai 2006 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 aber grufti, bei dir isses doch auch noch nicht so lange her dass du fahrschule hattest? nicht zugehört? Nicht nur das! er hat auch schon einschlägige Erfahrung gemacht was passiert wenn die Hängerlast das Leergewicht des Zugfahrzeugs bei weiten überschreitet. jetzt aber schnell weg http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/s015.gif Zitieren Gruß tiijey http://www.danasoft.com/sig/done7.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jannis320iM20 Geschrieben: 23. Mai 2006 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 rofl, sorry, grufti @evo, dann kannste die kombi nicht fahren, um deine frage zu beantworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Para Geschrieben: 23. Mai 2006 Autor #10 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 also dann dürfte ich ja mit dem t4 der ein leergewicht von 1750 kg hat, einen anhänger mit 1750kg gesamtgewicht fahren mit dem kleinen führerschein ?????? so hab ich es verstanden.... nur die frage ob das tatsächliche oder das zulässige gesamt gewicht des hängers entscheident ist...weil weiter im Text steht das man genau nachwiegen soll..bzw rechnen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMW-Evolution Geschrieben: 23. Mai 2006 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 ums mal anders zu sagen ich darf mit einem hummer H2 nur einen 450kg hänger ziehen, da ich ansosten das gesamtgewicht von 3,5 to überschreite. Also mir war es ja auch so bekannt das man max einen 750kg hänger fahren darf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Para Geschrieben: 23. Mai 2006 Autor #12 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 ja das ist klar . aber darf ich am E30 nen 1000kg hänger fahren der 1500kg zul gesamtgewicht hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMW-Evolution Geschrieben: 23. Mai 2006 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 nein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DieGruft Geschrieben: 23. Mai 2006 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 hmmm ich zieh lieber den kop ein:watch: Ach fahrschule....damals vor 2 jahren *g* ICh hab das eh nie begriffen mit den lasten und hab gehofft das in der prüfung nicht solche fragen auftauchen...... Zitieren If I'm not back again this time tomorrow Carry on, carry on, as if nothing really matters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Para Geschrieben: 23. Mai 2006 Autor #15 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 ICh hab das eh nie begriffen mit den lasten und hab gehofft das in der prüfung nicht solche fragen auftauchen...... ok , ok ich halt mich zurück ich sag nichts obwohl es juckt.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DieGruft Geschrieben: 23. Mai 2006 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 ok , ok ich halt mich zurück ich sag nichts obwohl es juckt.... nich jucken lassen para, los raus damit Zitieren If I'm not back again this time tomorrow Carry on, carry on, as if nothing really matters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan Geschrieben: 23. Mai 2006 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 Soweit ich weiss läuft es folgendermaßen:Anhänger bis 750kg darf ich immer fahren, darüber darf ich nur fahren wenn:Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Kombination aus der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugesund derzulässigen Gesamtmasse des Anhängers,3,5 Tonnen nicht überschreitet.nicht fahren darf ich: 2-Achsige Anhänger, das mit der Bremse weiss ich nichtmehr aber da war auch was Zitieren Grüße,StefanJetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Para Geschrieben: 23. Mai 2006 Autor #18 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 ok also mitm E30 kann ich also nen anhänger ziehen der 1200 zulässiges gesamt gewicht hat @ Gruft : was wiegt so ein Cabrio eigentlich.......hihihihihi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DieGruft Geschrieben: 23. Mai 2006 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 hmmm mein 2 türer wog 1,1 T !?! Der hänger 500 kg das cab knap 1,3 T !?! und jetzt? Zitieren If I'm not back again this time tomorrow Carry on, carry on, as if nothing really matters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Para Geschrieben: 23. Mai 2006 Autor #20 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 hast ma in den fahrzeugschein geguckt was da steht mit maximaler anhängelast (1200kg)?Cab und Häner 1800kg mal knappe 50% überladen....aber wollen wir das thema mal ruhen lassen oder Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DieGruft Geschrieben: 23. Mai 2006 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2006 aber wollen wir das thema mal ruhen lassen oder besser is das.... Zitieren If I'm not back again this time tomorrow Carry on, carry on, as if nothing really matters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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