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eintragung von felgen


bmwtom1
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hallo wollte mal nachhören ob jemand weiss wenn felgen beim baugleichen auto schon mal eingetragen wurden (schein liegt vor) ob man dann nochmals eine einzelabnahme machen muss wenn die felgen übernommem bzw auf mein(baugleiches fahrzeug) eingetragen werden soll.

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Aber jedes Auto ist doch etwas anders und es müssen die Rahmenbedingungen beachtet werden.

Bei Felgen wäre dies z.B. das Fahrwerk, eventuelle Spurplatten, möglicherweise angelegte Radläufe etc.

 

Oder um es einfach zu sagen:

Nach Deiner Definition würde das heissen, wenn es einen baugleichen Menschen wie Dich gibt (also auch ein Mann - sogar eingeschränkt auf die gleiche Körpergröße) dann müsste es ja so sein, dass Schuhe die dem passen Dir auch mit 1ßß5iger Sicherheit passen müssen.

Tun se aber nicht weil der kann ja ne andere Fußgröße haben.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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  • 1 Jahr später...

Ich nutze den Thread um kurz meine Frage zu stellen:

 

Wenn man auf 5 Loch umbaut, wie gestaltet sich das mit der Eintragung von Spurplatten?

Kauft man dann Platten für den E36 und nutzt davon das Teilegutachten?

 

 

Danke

Simon

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sobald Du auf 5-Loch umbaust wird alles was mehr oder weniger stark damit zu tun hat eine 21-er Abnahme

 

19-er Teilegutachten sowie ABE`s für "irgendwas" sind fast immer nur bei ansonsten serienmäßigem Zustand gültig bzw. anwendbar

 

sobald da etwas nicht serienmäßiges oder im Gutachten bzw. der ABE nicht extra aufgeführtes ins Spiel kommt oder mit irgendwas kombinert wird, was sich beeinflussen kann, muss das Gesamtsystem neu begutachtet werden und das läuft dann meist als 21-er ab weil die Bedingungen für eine einfache 19-er oft schon nicht mehr gegeben sind

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