BadBoy88 Geschrieben: 15. Februar 2016 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Februar 2016 Wenn jetzt das neue Gesetz kommt wegen der db Obergrenze bei Neufahrzeugen oder Nachrüstung AGA wird es ja echt Scheiße 79db(meine Cklasse 200er W204 hatte den Wert) kann man ja gar nicht schaffen mit einem E30.... und wenn dann noch Umbauten kommen .... Ich hatte damals schon zum H&B gesagt ich brauche die größtmöglichen MSD um bissle von der db runter zu kommen .... Pustekuchen zwar noch in den grünen Werten aber auf Dauer zu laut. Zitieren Ironie ist eine stumpfe Waffe, wenn man damit gegen Deppen zu Felde ziehen will!Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt! http://fs5.directupload.net/images/161129/5ynx8bte.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
StefM3 Geschrieben: 15. Februar 2016 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Februar 2016 Ich denke, dass Altes und Vorhandenes unter Bestandschutz fällt. Wie soll das sonst anders gehen ? Obwohl, wenn ich mir TÜV Verfahren und einige Politiker mit Ihren Vorstellungen heute so anschaue wundere ich mich über nichts mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BadBoy88 Geschrieben: 15. Februar 2016 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Februar 2016 Bestandschutz , ja OK aber Umbau auf V8 , M50 S50 usw. *** Zonk*** denn sind wir ehrlich keine E30 außer ein 316i schafft die 79db Zitieren Ironie ist eine stumpfe Waffe, wenn man damit gegen Deppen zu Felde ziehen will!Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt! http://fs5.directupload.net/images/161129/5ynx8bte.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sebastian_H Geschrieben: 15. Februar 2016 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Februar 2016 (bearbeitet) Bei Umbauten wird das genommen was in der Zulassungsbescheinigung drin steht, entweder vom Fahrzeug das umgebaut wird oder, wie bei mir, vom Spenderfahrzeug. Is ja keine Neuzulassung sonst müsst ma beim Umbau auch aktuelle Abgasnormen einhalten auch da wird ja die vom Spender übernommen. EDIT: mit der Klappe hat das ganze aber überhaupt nichts zu tun da mit der ja genau das Messverfahren umgangen wird, bei geöffneter Klappe sind wohl die meisten lauter als zulässig zumindest bei Geschwindigkeiten und Drehzahlen bei denen nicht gemessen wird. Wer da genaueres wissen will kann ja mal Googeln wie das Messverfahren zur Standgeräusch- und Fahrgeräuschmessung aussieht. Gruß Sebb Bearbeitet: 15. Februar 2016 von Sebastian_H Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MikE_GRH Geschrieben: 15. Februar 2016 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Februar 2016 EDIT: mit der Klappe hat das ganze aber überhaupt nichts zu tun da mit der ja genau das Messverfahren umgangen wird, bei geöffneter Klappe sind wohl die meisten lauter als zulässig zumindest bei Geschwindigkeiten und Drehzahlen bei denen nicht gemessen wird. Wer da genaueres wissen will kann ja mal Googeln wie das Messverfahren zur Standgeräusch- und Fahrgeräuschmessung aussieht. Genau so ist es Kein Fahrzeug mit Klappenauspuff würde mit dauerhaft geöffneter Klappe durch irgendwelche Prüfungen kommen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
sachsmann Geschrieben: 15. Februar 2016 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Februar 2016 ist ja schrecklich Zitieren toschu: wer Saxes verfälscht oder nachmacht oder nachgemachte oder verfälschte Saxes in Umlauf bringt, wird mit Gulasch nicht unter 4 Pötten bestraft!toschu: <- wünscht allen sachsmännern die richtige sachsfrauM3_M30_Steff: saxe du bist ne geile sau Freak e30: ich kenne deine koch künste zwar nicht,aber ob du am saxens salat rannkommst [Heute 05:50] Keeg: ja, deine mission hat einen hauch von kolumbus und missionarsarbeit Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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