alinho Geschrieben: 31. Januar 2015 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 31. Januar 2015 Mein Baby wurde umgesetzt, weil ein Halteverbot aufgrund eines Umzuges eingerichtet wurde. Schön und gut, nur habe ich Samstag früh dort geparkt und der Umzug war am Dienstag. Das war vor knapp 2 Monaten, bisher ist nur ein Brief wegen Parkens im absoluten Halteverbot angekommen (25€), gegen den ich einen Einspruch eingelegt habe mit der Begründung, dass ich gerne wissen möchte, wann die Schilder dort angebracht wurden und ob die Nummernschilder der dort parkenden Fahrzeuge notiert wurden. Das war vor einem Monat und ich habe bis heute keine Antwort bekommen. Bisher läuft auch alles ohne Anwalt. Wie lange dauert es denn, bis die Gebühr für das abschleppen ankommt? Hab ich überhaupt eine Chance, ohne Anwalt Einsicht in irgendwas zu kriegen? Und von welcher Gebühr ist hier die Rede? Verkehrsrechtsschutz vorhanden. Danke im Voraus, schönes Wochenende Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 31. Januar 2015 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 31. Januar 2015 von wann bis wann das absolute Halteverbot gilt, steht eigentlich auf den Schildern drauf! Deshalb werden die auch mindestens eine Woche vorher aufgestellt, um den Parkern die Möglichkeit zum Entfernen ihrer Fahrzeuge zu geben. Zumindest in Bayern ist das so und die Einrichtung eines "absoluten Halteverbotes" nicht gerade billig für den Umzieher bzw. den Antragsteller dazu! Da es sich um städtischen Grund handelt, geht die Gebühr an den Eigentümer (in N zB. 99.-€ netto).Vor dem Umparken muss aber der Abschlepper erst mal die Polizei informieren und daher kommt auch der Bescheid über die 25.-€.Für die Behörde ist es relativ uninteressant, was du wissen willst. Zum Zeitpunkt des absoluten Halteverbotes stand dein Baby da nun mal geparkt! Bezüglich deiner Fragen wirst du dich an den Einrichter des Halteverbotes richten müssen und wenn bislang keine Rechnung gekommen ist, kann es schon sein, dass die Firma etwas vergeigt hat und deswegen gar nix mehr kommen wird.Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
cooper Geschrieben: 31. Januar 2015 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 31. Januar 2015 Hi, es ist durchaus relevant, wann die Schilder aufgestellt wurden. Laut Rechtsprechung muss ein Halter damit rechnen, dass es zu kurzfristigen Einschränkungen kommt, etwa durch Baustellen. Die Urteile gehen üblicherweise davon aus, dass man alle drei Tage kontrollieren muss, ob man noch da parken darf. Gilt das Halteverbot ab Dienstag 6 Uhr, müssen die Schilder folglich am Samstag spätestens um 6 Uhr aufgestellt sein. Sollte das nicht so gewesen (und beweisbar) sein, sehe ich gute Chancen, ohne Knöllchen und ohne Abschleppkosten davon zu kommen. Aber ich denke dafür wirst du einen Anwalt brauchen, der auch die einschlägigen Urteile gegenüber der Behörde zitieren kann. Viele Grüße, Mirko Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
greeneyed Geschrieben: 31. Januar 2015 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 31. Januar 2015 Ist einer Arbeitskollegin von mir auch passiert. Sie hat erst nach einem halben Jahr die Rechnung über die Abschleppkosten bekommen. Zitieren Tu, was die Vernunft nicht erlaubt! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
calypsorotmetallic Geschrieben: 1. Februar 2015 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2015 Bei dir wäre vlt auch nachzufragen, ob für das Haltverbot die Gebühr bezahlt wurde. Bei mir im Viertel ist es gerade in Mode dass die Mietverwaltungen bzw. Handwerksunternehmen einfach eigenmächtig solche Schilder aufstellen, ohne Genehmigung. Stand daher eines morgens auch auf einmal in Haltevebot, das allerdings auch erst am gleichen morgen aufgestellt wurde.. Zitieren FREUDE HÖRT NIE AUF Instagram: calypsorotmetallic Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
alinho Geschrieben: 2. Februar 2015 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Februar 2015 Hmmm ich hasse es (trotz Rechtschutz) für jede Kleinigkeit einen Anwalt konsultieren zu müssen aber ohne werde ich wohl nichts erreichen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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