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Personenbeförderungsschein???


Marlon
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Vielleicht betrifft es ja auch den ein oder anderen, der wie ich zur Ausübung des Hobbys sich einen sogenanten Leicht-Last-Kraftwagen (LLKW) (besser bekannt als: Sprinter- Klasse) mit 2 Sitzreihen im

"Laderaum" gekauft hat, und nun über mindestens 8 Sitzplätze verfügt.

Tolle Sache! Da kann man doch neben der eigenen Familie, gleich noch die befreundete mitnehmen um gemeinsam ins Schwimbad zu fahren!:sonne:

2 Elternpaare, 4 Kinder und 2 Hunde, macht also 8 Personen plus Gepäck und die Hunde. Dann noch einen Autotransportanhänger mit Rennwagen drauf falls es Langweilig wird:-D

 

Muss ich mir Gedanken machen evt. mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen????:frage:

 

Die Sitzreihen sind original und haben alle Gurte! Ich bin doch Privat unterwegs und kein Gewerbetreibender der mit diesem "Transport" Geld verdienen möchte!:watch:

 

Wenn aber der Gesetzgeber wie im Fall eines Anhängers argumentiert: "Es spielt keine Rolle wieviel Gewicht tatsächlich transportiert wird, sonder was man laut Eintragung transportieren dürfte"

Dann fange ich an mir Sorgen zu machen8-/

Ich habe erst so eine Erfahrung machen dürfen: Mein erster Transit (Kastenwagen geschlossen) mit LKW-Zulassung und angehängtem leeren Autotransportanhänger am Sonntag unterliegt laut Richter dem Sonntagsfahrverbot!

Seine Begründung: "Hätte mein Transit eine Rundumverglasung gehabt, hätte ich plausilbler eine Private Nutzung darstellen können"- und weiter:" ein zB. Landrover mit LKW- Zulassung mit V8 und Autotransportanhänger ist ausgenommen von dem Sonntagsfahrverbot"!!! Schließlich sei der eine klar als PKW erkennbar- beim Tranny ohne scheiben nicht:wall:

So, wenn man nun mal ergründet warum es ein Sonntagsfahrverbot überhaupt gibt und wie es zustande kam, dann stellt es mir die Nackenhaare:eek:

Das gibt es nämlich vornehmlich aus Umweltschutzgründen:daumen: Na super! Ziel erreicht!!

Ich kauf mir nun also nen uralten fetten V8 Hubraumschlitten, wenn möglich noch ohne Kat und bin völlig legal am Sonntag auf Deutschlands Straßen unterwegs-:freak:

 

Meine Erfahrungen und mein Vertrauen in unser Rechtssytem sollte ich also ausreichend klar gestellt haben:kotz:

 

Nun Kinder, wie siehts aus mit meinem neuen vollverglastem Tranny? Kann ich wegen einer angeblichen Personenbeförderung belangt werden oder nicht Immerhin- Sonntags darf ich nun ja fahren;-)

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Solange du privat fährst und nicht gewerblich, darfst du als Fahrer noch bis zu 8 Personen mit dir im Fahrzeug befördern. Ohne PBS.

2002-2004: '88 318i / NFL 4t / zinnoberrot || 2003-2005: '87 318i / VFL 2t / alpinweis
2004-2006: '87 318i / NFL 4t / burgundrot || 2005-2009: '93 318i / Touring / lagunengrün
Aug. 2014: '90 318i / Touring / lagunengrün ("Mietwagenersatz")

T.E.Photography // @Website // @Facebook

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Solange du privat fährst und nicht gewerblich, darfst du als Fahrer noch bis zu 8 Personen mit dir im Fahrzeug befördern. Ohne PBS.

 

Da wäre ich mir in unserem Rechtsstaat, der nach dem Pipi-Langstrumpf-Prinzip funktioniert aber garnicht mal so sicher.

 

Wenn der Transit eine LKW-Zulassung hat, dann darfst Du Ihn mE nicht an einem Sonn- oder Feiertag mit Hänger fahren.

 

Hat er keine LKW-Zulassaung, dann darfst Du mE auch am Sonn- und Feiertag mit Hänger fahren.

 

Scheiben hin oder her spielen hier keine Rolle.

 

Zwei mal drei macht vier widewidewitt....:-D

 

Gruß

 

G.W.

 

Edith: PBS brauchst Du nicht bei acht Sitzplätzen, wenn Du die Personen nicht gewerblich befördest. Mit oder ohne Hänger, Sonn- oder Werktags.

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

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9 Personen inkl. Fahrer sind doch Standard!

Oder was meinst du, wie manche Sportvereine ihre Jugendmannschaften zu den Wettkämpfen befördern?

 

Ich habe das jahrelang gemacht; sowohl mit dem eigenen Fahrzeug als auch mit einem ausgeliehenen Fahrzeug. Und ein Hänger ist ganz praktisch, wenn man auch noch Sportausrüstung oder sonstiges Gepäck dabei hat, wenn es z.B. in ein Trainingslager geht.

 

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Wenn der Transit eine LKW-Zulassung hat, dann darfst Du Ihn mE nicht an einem Sonn- oder Feiertag mit Hänger fahren. Hat er keine LKW-Zulassaung, dann darfst Du mE auch am Sonn- und Feiertag mit Hänger fahren.

 

Dachte ich auch, aber seit meiner "Verurteilung", bei der ich den Herrn Richter zusammen mit meinem Anwalt ausführlich befragen durfte (immerhin) meine ich mehr zu wissen:

Aussagen des Richters vom Amtsgericht Karlsruhe:

 

-Das Sonntagsfahrverbot hätte bei mir nicht gegriffen wenn der Bus verglast gewesen wäre und somit eindeutiger als Privatfahrzeug zu erkennen gewesen wäre!

-Es ist erst mal völlig "wurscht" ob dieses Fahrzeug als LKW zugelassen ist oder als PKW.

Solange man 1.tens den kontrollierenden Beamten, und 2.tens dem Richter eine private Nutzung glaubhaft machen kann. (Fahrerpass fürs Rennauto auf´m Hänger zB., oder das Fahrzeug auf dem Hänger ist auf mich zugelassen) ((mein Hänger war im übrigen leer!))

-Recht oder Unrecht immer noch der Richter entscheidet

 

Als Ami hätt ich da dann wohl gern gesungen: "Gott sei Dank Mann, gibts ne Pumpgun!"

 

Es bleibt also auch in Zukunft spannend.....

Tja, das mit dem Personenbeförderungsschein....

Fakt iss: Wo kein Kläger, da kein Richter- Ich werde weiterhin meine Autos am Sonntag holen.

Das mach ich schon 25 Jahre so weil eben nur an dem Tag die Leute Zeit haben!

300,- Euro auf 25 Jahre? Ja mei...Die Punkte sind da schon eher "AUA"!!!

Obwohl ich die Jungs am liebsten gar nicht sehe, werde ich mein schönstes Lächeln aufsetzen und die letzten Tipps des Richters präsentieren.....

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9 Personen inkl. Fahrer sind doch Standard!

Oder was meinst du, wie manche Sportvereine ihre Jugendmannschaften zu den Wettkämpfen befördern?

 

Ich habe das jahrelang gemacht; sowohl mit dem eigenen Fahrzeug als auch mit einem ausgeliehenen Fahrzeug. Und ein Hänger ist ganz praktisch, wenn man auch noch Sportausrüstung oder sonstiges Gepäck dabei hat, wenn es z.B. in ein Trainingslager geht.

 

Gruß Jochen

 

Tja, nur weil etwas Logisch erscheint, und nur weil man etwas schon immer so gemacht hat, muss das nicht legal sein!!!Es liegt eben tatsächlich erst einmal im Ermessen der kontrollierenden Beamten ob hier ein Verstoß vorliegt oder nicht.Achte doch am nächsten Sonntag mal drauf wie viele Kleintransporter mit Autotransportanhänger Dir auf der Autobahn aufffallen. Ich habe nach 150Km bei 15 Stück aufgehört zu zählen.Klar macht das jeder! Man darf sich halt nicht anquatschen lassen.

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na ja, es liegt schon ein Unterschied dazwischen, ob man im Hänger = Trailer ein Auto oder nur Reisegepäck transportiert.

Mit der Personenbeförderung hat das erst mal gar nix zu tun!

Und ob so ein Transport von Peronen und/oder Fahrzeug privat oder gewerblich ist, können auch nur die Beamten vor Ort ermitteln.

Und ja, deine Zählung kann ich nachvollziehen; wenn auch 80% dieser Züge aus Osteuropa sind. Ärgerlich sind die allemal, da ca. 50% von denen gewerblich unterwegs sind unter dem Deckmantel privater Käufe oder Familienbeförderung.

Gruß Jochen

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Mit der Personenbeförderung hat das erst mal gar nix zu tun!

 

Ich habe das mal gegoogelt und das hier gefunden:

 

§ 1 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) - Sachlicher Geltungsbereich

(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmässige Beförderung von Personen mit Strassenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

  1. mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
  2. mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.

§ 21 Abs. 1 StVO (Strassenverkehrsordnung) - Personenbeförderung

In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

  1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
  2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
  3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.

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Mit der Personenbeförderung hat das erst mal gar nix zu tun!

 

Und das hier:

 

Die Frage nach dem P-Schein ( Führerschein zur Fahrgastbeförderung ) hat mit der Anzahl der Personen überhaupt nichts zutun. Zum einen ist der Beförderungszweck wchtig und zum anderen die Zulassungsart des Kfz. Wenn mehr als 8 Sitz- oder Fahrgastplätze dann handelt es sich in der Regel um einen KOM. Dann ist schon ab dem 1. Fahrgast die Fahrerlaubnis Klasse D1 oder D erforderlich. Bei einem Pkw, der zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung eingesetzt wird ist das Personenbeförderungsgesetz zu beachten und je nach Beförderungszweck ist der "P-Schein" notwendig. Eventuell auch noch eine Ortskundeprüfung. Das wäre dann der Taxi- Mietwagenverkehr, Gelegenheitsverkehr mit Pkw, Krankenwagen. Zu beachten wären jetzt noch die Ausnahmen und Freistellungsmöglichkeiten vom PBefG.

 

Somit bin ich genau so schlau wie vorher....:-D

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Dachte ich auch, aber seit meiner "Verurteilung", bei der ich den Herrn Richter zusammen mit meinem Anwalt ausführlich befragen durfte (immerhin) meine ich mehr zu wissen:

Aussagen des Richters vom Amtsgericht Karlsruhe:

 

-Das Sonntagsfahrverbot hätte bei mir nicht gegriffen wenn der Bus verglast gewesen wäre und somit eindeutiger als Privatfahrzeug zu erkennen gewesen wäre!

-Es ist erst mal völlig "wurscht" ob dieses Fahrzeug als LKW zugelassen ist oder als PKW.

Solange man 1.tens den kontrollierenden Beamten, und 2.tens dem Richter eine private Nutzung glaubhaft machen kann. (Fahrerpass fürs Rennauto auf´m Hänger zB., oder das Fahrzeug auf dem Hänger ist auf mich zugelassen) ((mein Hänger war im übrigen leer!))

-Recht oder Unrecht immer noch der Richter entscheidet

 

Als Ami hätt ich da dann wohl gern gesungen: "Gott sei Dank Mann, gibts ne Pumpgun!"

 

Es bleibt also auch in Zukunft spannend.....

Tja, das mit dem Personenbeförderungsschein....

Fakt iss: Wo kein Kläger, da kein Richter- Ich werde weiterhin meine Autos am Sonntag holen.

Das mach ich schon 25 Jahre so weil eben nur an dem Tag die Leute Zeit haben!

300,- Euro auf 25 Jahre? Ja mei...Die Punkte sind da schon eher "AUA"!!!

Obwohl ich die Jungs am liebsten gar nicht sehe, werde ich mein schönstes Lächeln aufsetzen und die letzten Tipps des Richters präsentieren.....

 

Als ich vor ein paar Jahren überlegt hatte mir einen Vito Mixto? mit LKW-Zulassung als Firmenwagen zuzulegen (Stichwort1%-Regelung) hieß es, das man Sonntags nicht mit LKW und Anhänger fahren darf. Evtl. spielte hier auch das zgG eine entscheidende Rolle.

Von Fenstern habe ich nie etwas gelesen. Ich vermute eher, das die Rennleitung einen Bus mit Anhänger seltener kontrolliert, als einen Trapo mit Anhänger.

 

Das der Richter dich verknackt hat ist doch logisch! Der Staat wollte Geld von dir. Der Richter ist ein Diener des Staates. Er wird also einen Teufel tun, und seinem Herrn und Gebieter ans Bein zu pinkeln (Stichwort hier: Beise nie die Hand, die Dich füttert).

Und ein Polizist erklärte mir einmal: "Sie als Autofahrer haben in diesem Land gar keine Rechte!"

 

G.W.

Gruß G.W.

 

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wenn du nicht gegen Entgelt oder gewerblich Personen beförderst, gilt das alles nicht, wenn du auch nicht mehr Personen mitnimmst, wie Sitze mit Sicherheitsgurten vorhanden sind.

Auch ein reiner Beckengurt gilt als Sicherheitsgurt!

 

Ausnahmen gibt es allerdings auch, wenn das Fahrzeug ein Oldtimer mit H-Kennzeichen ist und gar keine Sicherheitsgurte hat.

 

In unserem Betrieb werden auch Mitarbeiter mit Bussen (T2 und T3) zu ihren Arbeitseinsätzen transportiert. Der Fahrer braucht deswegen aber keinen P-Schein, da er das weder gewerblich noch gegen Entgelt macht! Lohn/Gehalt bezieht sich ja nicht auf die reinen Fahrtätigkeiten und von den transportierten Personen bekommt er auch nix.

 

Und wer sich einen Kleintransporter samt Hänger für den Umzug gemietet hat, tut das ja nicht gewerblich, sondern privat und ist damit auch vom Sonntagsfahrverbot befreit.

 

Gleiches gilt dann, wenn ich mir privat ein Auto gekauft habe und das auf dem Trailer nach Hause transportieren will.

Sind der Trailer oder sogar die Zugmaschine gemietet oder ausgeliehen, wird es auch bei einer Kontrolle keine Beanstandung geben. Ist das Gespann aber Eigentum des Fahrers oder eines Transportunternehmens, wird der kleine Ärger des gewerblichen Transportes schon beginnen.

Es sind halt in beiden Fällen die kleinen Unterschiede, was erlaubt ist und was nicht!

Gruß Jochen

 

PS: ich werde Ende August/Anfang September umziehen! Unser Unternehmen macht auch Umzüge gegen Entgelt; also gewerblich. Wenn ich diesen Dienst in Anspruch nehmen will, geht das nur unter der Woche, evtl. auch am Samstag. Am Sonntag geht aber gar nix und auch am Samstag werden die Kollegen sagen; niet, nicht mit uns. Wir haben Arbeitsverträge Mo-Fr und nicht mehr!

 

Sage ich aber meinem Chef, dass ich den Transporter am WE für meinen Umzug bräuchte, drückt er mir die Schlüssel in die Hand mit dem Hinweis, dass ich für Schäden am Fahrzeug, welche außerhalb der Dienstzeit entstanden sind, persönlich haften muss!

Vollkasko hin oder her, es wird mein ganz privates Risiko und damit ist alles was gewerblich ist, bereits ausgeschlossen. Das gleiche gilt für die sonst gewerblichen Helfer; in ihrer Freizeit tun sie das privat und sind damit nicht versichert, sollte etwas passieren.

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

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§ 30*Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

 

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

(2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

 

Mal ein kurzer Auszug aus der StVO

 

Gruß

 

G.W.

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

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männers ihr schmeisst hier aber anhängerbetrieb und den in der firma entliehenen transporter über nen haufen. ist das ding als lkw zugelassen und da hängt nen anhänger dahinter ist ebbes mit sonntags rumgondeln. völlig wurscht ob das ding scheiben hat oder nicht.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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hajo, da hat der Mathes recht!

An die Zulassung der Zugmaschine als Lkw hatte ich gar nicht mehr gedacht :klatsch:

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männers ihr schmeisst hier aber anhängerbetrieb und den in der firma entliehenen transporter über nen haufen. ist das ding als lkw zugelassen und da hängt nen anhänger dahinter ist ebbes mit sonntags rumgondeln. völlig wurscht ob das ding scheiben hat oder nicht.

 

Genau das habe ich versucht auszudrücken. Bei LKW-Zulassung ist sonntags nichts mit Anhänger. Sollte der 8-Sitzer Sprinter eine PKW-Zulassung haben, dann sollte das am Sonntag auch mit Anhänger gehen.

Der PBS spielt hier keine Rolle.

 

Gruß

 

G.W.

Gruß G.W.

 

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