el-utz Geschrieben: 30. Juni 2014 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Juni 2014 (bearbeitet) Murphys Gesetzt: Wenn etwas schief läuft, läuft immer alles schief! Darum hatte ich es "etwas" eilig... Und selbst das lief schief... Eine vierspurige Bundesstraße, außerhalb geschlossener Ortschaft, Geschwindigkeit herunterbegrenzt von 100 km/h auf 70 km/h. Ich befuhr besagte Bundesstraße mit Tempo etwa 120/130 auf der rechten Spur und wurde am Ende der 100er Begrenzung von einem schnellerem PKW überholt, der vor mir einscherte. Ich verringerte meine Geschwindigkeit, indem ich das Gas zurücknahm (ich fühlte mich keineswegs "ausgebremst!". Es kam eine leichte Rechtskurve mit einer etwa 70/80 Grad-Biegung. Ich wich auf die linke Spur aus, um bei einer Vollbremsung meines Vordermannes etwas mehr Platz zu haben. Als ich noch etwa 30 m von einer Ampel entfernt war, die auch noch von Grün auf Gelb umsprang, gab ich Gas - mein Vordermann auch! Wie schnell wir gefahren sind, weiß ich nicht - auf jeden Fall war es erheblich zu schnell. Im letzten Moment sah ich neben der Ampel eine Kamera stehen und ein Kabel, das die Böschung nach oben lief. Auf der Böschung befand sich ein Wirtschaftsweg, auf dem ein Bulli des grünen Trachtenvereins stand -. modisch in neuem Blau/silbernen Kleid. Mit blauem Pickel auf dem Dach... Und das gelbe Blitzlicht flammte auf! Shit - das war zu schnell! Das war wohl irgendwie nicht so mein Tag! Bisher habe ich noch keine "Auffordeung zu einer gebührenpflichtigen Spende" bekommen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder es handelte sich um eine Rotlicht-Kontrolle oder es handelte sich um eine Geschwindigkeits-Kontrolle... Beides fände ich nicht so ganz witzig... , da ich kein großes Verlangen verspüre, meinen Führerschein "in den Urlaub nach Flensburg zu schicken." Ich habe nun noch eine kleine Hoffnung, daß auf dem Bild zwei Fahrzeuge abgelichtet sind. Die noch kleinere Hoffnung liegt bei der Verjährung. Das Ganze ereignete sich irgendwann zwischen dem 01. und dem 20.März. Nun meine Frage: Wann ist diese Tat verjährt? Bevor hier einige wieder den Finger heben und meinen, so etwas mache man nicht und es sei böse, zu schnell zu fahren: Das weiß ich! Bearbeitet: 30. Juni 2014 von el-utz Zitieren Die Einen kennen mich und die Anderen können mich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30Rick Geschrieben: 30. Juni 2014 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Juni 2014 3 Monate beträgt die Verjährungsfrist, zumindest bei Geschwindigkeitsdelikten. Gegebenenfalls lässt sich da auch was tricksen, wenn das Fahrzeug nicht auf einen selber zugelassen ist. Ich hatte auch mal so einen Aha-Effekt und danach jeden morgen den Briefkasten mit verschwitzten Händen geöffnet. Unter Umständen bzw. in vielen Fällen kann einen ein guter Anwalt da trotzdem noch rausholen. Auch wenn mein offizieller und politisch korrekter Rat wohl eher so lauten sollte: "Akzeptier jede Strafe sofort und nimm bloß Alles ohne jegliche Gegenwehr hin..." :O Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
el-utz Geschrieben: 30. Juni 2014 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Juni 2014 Okay, danke! Ich wollte eigentlich nicht mit einem Anwalt "rumhampeln:" Ich habe den Bockmist gebaut und der Wagen ist (war) auf mich zugelassen (inzwischen ist der Wagen wegen Ablauf der Tüv-Frist abgemeldet). Ich habe lediglich die Hoffnung, daß die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist. Zitieren Die Einen kennen mich und die Anderen können mich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 1. Juli 2014 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juli 2014 (bearbeitet) Das mit dem "nicht auf dich zugelassen" was er meinte, hat weniger mit "tricksen" als mit längeren Ermittlungen zu tun die helfen können. Du mußt innerhalb der 3 Monate (egal ob Tempo ooder Rotlicht, Ausnahme du warst besoffen ) einen Anhörungsbogen "ihnen wird zur Last gelegt" bekommen. Bekommst du einen Zeugenanhörungsbogen (weil ebend z.B. Besitzer/Fahrer offensichtlich nicht gleich da meinentwegen meine Frau mit meinem Auto unterwegs war), dann zählt das nicht als Fristunterbrechung. Die 3 Monate laufen weiter. Bei Antworten darauf also immer schön selber die Fristen bis zum letzten Tag ausschöpfen. So wie du es beschreibst (nur ein Blitz), werden sie wohl deinen Vordermann kassiert haben. Anders bekommen sie es ohne Messung einzelner Spuren auch gar nicht hin, wenn ihr so nahe beieinander seit. Hatte vor bald 20 Jahren mein Vater und mein Bruder (mit meinem iX ) auf der BAB auch. Vattern wollte zeigen das sein 260er schnell ist, mein Bruder war schon fast "am ansetzen" und es hat Suum gemacht. Mein Vater einem Monat Straßenbahn, mein Bruder (b.z.w. ich) keinen Brief bekommen. Bearbeitet: 1. Juli 2014 von bastelbert Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 1. Juli 2014 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juli 2014 Nach drei Monaten und zwei Wochen ist der Apfel geschält. Sollte also erledigt sein.Wenn da zwei Fahrzeuge in der Meßstelle sind, ist das Ganze sowieso hinfällig.Wenn der Überholende in dem Moment vor dir war, hat es wohl den erwischt.Hier noch was zur Unterbrechung der Verjährungsfrist: http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__33.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 1. Juli 2014 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juli 2014 Na ja, es ist so, das die Behörden nach 3 Monaten den Brief geschrieben haben müssen, nicht, das man den bis dahin in der Hand gehalten haben muss. Es gibt durchaus Versuche der Behörden, da etwas mit dem Datum zu spielen. Kommt aber selten vor. So, wie Du die Situation beschreibst, ist es sehr wahrscheinlich, dass entweder das Bild gar nicht ausgewertet wurde, oder nur für eine Spur. Meistens sortieren sie aber Bilder, die relativ eindeutig anfechtbar sind, aus. Wäre an deiner stelle also schon relaxt, weil es extrem unwahrscheinlich ist, das Du jetzt noch etwas zugestellt bekommst, wenn Du schon länger an der jetzige Adresse wohnst. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
el-utz Geschrieben: 1. Juli 2014 Autor #7 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juli 2014 Prima, danke! Dann bin ich wohl noch einmal mit dem Schrecken davon gekommen. Ich habe weder einen Bettelbrief bekommen, noch etwas ähnliches. Nur das ungute Gefühl, daß mich da noch etwas erwarten könnte, was nicht gerade sehr angenehm ist. Immerhin wäre es eine letzte Erinnerung an den treuen blauen Touring gewesen... Zitieren Die Einen kennen mich und die Anderen können mich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
OllyK Geschrieben: 2. Juli 2014 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juli 2014 Also ich an deiner Stelle, wenn ich mir der Schuld schon mehr als bewußt bin, würde als treuer rechtschaffener Bürger den Führerschein mit entsprechendem Vermerk an die Behörden übergeben, 722 Ave-Maria beten und mich bis an Ende meiner Tage schämen..... Sei froh und frag nicht weiter nach, 3 Monate zittern sind Strafe genung Zitieren Suche aktuell folgende Teile: - komplette Lederaussattung in perlbeige- Sportsitze in Stoff perlbeige, nur Wangen sollten top sein, Rest egalin entsprechnd gutem Zustand, freue mich über jedes vernünftige Angebot Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 2. Juli 2014 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juli 2014 ich weiss nich wie die leute immer auf diesen blödsinn mit den "drei monaten und zwei wochen" kommen? folgendes ist mir passiert: ich mitm leasing-lkw auf der bahn unterwegs. abstandskontrolle. blitz. die zuständige polizeibehörde schickt das ticket (immerhin 170€ und drei punkte nach alter punkteregelung) zur leasingfirma. die schreibt zurück das das zwar ihr auto ist aber das der lkw für nen kunden unterwegs ist. und schickt das schreiben zurück an die behörde. daraufhin schreibt die behörde meinen chef an. der bestätigt das der wagen für ihn läuft aber er nich der fahrer war. schreiben zurück an die behörde. die schreibt mich dann an und ich erhalte den brief per einschreiben drei monate und einen tag nach der tat. mein anwalt hat nen dreizeiler geschrieben und dann wurde das verfahren eingestellt. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 2. Juli 2014 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juli 2014 Verjährungsfrist unterbrochen, Mathes.Da hat die Leasingfirma innerhalb der Frist Post gehabt. Wann das dann bei dir aufm Tisch liegt ist unerheblich. PS: Ein Tag sind nicht zwei Wochen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 2. Juli 2014 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juli 2014 Prinzipiell ist es zwar so, das die Verjährung läuft, solange es keinen Anhörungsbogen direkt an den Beschuldigten gibt. Das heißt, der an die Leihfirma hat keine Auswirkung, der an deinen Chef vielleicht. Der an Dich müsste dann eben genau nach 3 Monaten (-1 Tag, imho) ergangen sein und da hattest Du dann sehr viel Glück. Bei einer Privatperson reicht es, wenn ein Anhörungsbogen mit direktem Beschuldigtem verschickt wird (in dem Fall Autobesitzer), um die Verjährung zu unterbrechen und die 3 Monatsfrist neu zu starten.Wäre der 2. Anhörungsbogen zu deinem Chef auf ihn gelaufen, wäre es auch da der Fall und die 3 Monatsfrist hätte neu gestartet. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 2. Juli 2014 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juli 2014 Prinzipiell ist es zwar so, das die Verjährung läuft, solange es keinen Anhörungsbogen direkt an den Beschuldigten gibt. ...an Einen Beschuldigten. Hätte der Brief an den Chef bereits einen Tatvorwurf an selbigen enthalten (den der natürlich hätte verneinen können), wär die Frist neu angelaufen. (das Spiel bis maximal 1/2 Jahr, dann ist auch bei der "Methode" entgültig Feierabend). Da sie ihm aber warscheinlich einen Zeugenanhörungsbogen (was wegen der dann vorliegenden Aussagepflicht in solchen "nicht sicher" Fällen eher gemacht wird) geschickt haben, wurde die Frist nicht unterbrochen und Mathes hatte Glück. ...und ja, es sind 3 Monate -1 Tag. (also ein Vergehen das am 23.3. begangen wurde, muß dem Beschuldigten bis zum 22.6. vorgeworfen worden sein). Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 2. Juli 2014 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juli 2014 wenn die verjährungsfrist unterbrochen gewesen wäre dann frag ich mich warum ich bis heute keine zahlungsaufforderung bekommen hab. nach der zustellung des tickets und dem brief meines anwaltes bekam ich nen schreiben das das verfahren eingestellt wurde. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 2. Juli 2014 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juli 2014 wenn die verjährungsfrist unterbrochen gewesen wäre dann frag ich mich warum ich bis heute keine zahlungsaufforderung bekommen hab. Das ann Dir keiner sagen weil wir weder den Text des Anhörungsbogens noch den des Anwalts kennen. Bei LKWs ist ja wie bei Bussen die Strafe sofort recht hoch - auch wenn der Verstoß nicht so gravierend war - und wenn dann auch noch was vom Anwalt retour kommt können die sich auch ausrechnen dass der Beschuldigte sich bis aufs Messer wehrt und das ist dann eine Frage der Relation - da kann auch mal was eingestellt werden. Siehe auch Mopped Frontfoto - da is meist kein Gesicht drauf zu erkennen und wer dann bei der Aufforderung, sich mal bei der Polizei zu melden mit genau dem (am besten noch auffälligem) Helm vom Bild dort aufschlägt ist selber schuld. Jeder andere verweist auf den anderen Helm und die Probefahrt von nem Kaufinteressenten dessen BPA man zwar während der Probefahrt behalten hatte, aber die Daten natürlich nicht mehr weiss. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Rahe Geschrieben: 2. Juli 2014 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juli 2014 Mir hat ein Anwalt gesagt das wenn der Anhörungsbogen mit der normalen Post kommt, also kein Einschreiben kann man den Anhörungsbogen getrost entsorgen und die Verjährungsfrist abwarten. Denn das Amt muss nachweisen, dass der Anhörungsbogen fristgerecht zugestellt wurde was mit der normalen Post ja dann "ganz zufällig" nicht passiert ist. Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 2. Juli 2014 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juli 2014 Lutz das Ding ist durch,die interne Ermittlung im Internet hat dich geortet,jetzt bist du fällig:ironie: 3monate plus 2wochen zusätzliche Ermittlung,ist nach sowas das Schreiben nach 4Wochen nicht aufgetaucht ist das Ding oft durch.gruß matthias Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
el-utz Geschrieben: 2. Juli 2014 Autor #17 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juli 2014 ...die interne Ermittlung im Internet hat dich geortet,jetzt bist du fällig Shit! Zitieren Die Einen kennen mich und die Anderen können mich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 3. Juli 2014 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juli 2014 Mir hat ein Anwalt gesagt das wenn der Anhörungsbogen mit der normalen Post kommt, also kein Einschreiben kann man den Anhörungsbogen getrost entsorgen und die Verjährungsfrist abwarten. Denn das Amt muss nachweisen, dass der Anhörungsbogen fristgerecht zugestellt wurde was mit der normalen Post ja dann "ganz zufällig" nicht passiert ist. Ralf Ich empfehle dir dringend den Anwalt zu wechseln! Es zählt in so einem Fall zur Fristeinhaltung immer das was sie raus geschickt haben und der Zeitpunkt wann es raus gegangen ist.Was meinst du wie lange sonst Leute "im Urlaub" wären und Briefe solcher Art deshalb gar nicht gelesen haben können?Du glaubst doch nicht das es dir ein Amt so einfach macht (und das es ansonsten nicht schon jeder Jahrzehnte so handhaben würde) ? Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 3. Juli 2014 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juli 2014 Zumal bei null Reaktion auf den Anhörungsbogen automatisch der Bußgeldbescheid rausgeschickt wird.Und zweimal verlorengegangen aufm Postweg? Wobei der Bußgeldbescheid mit PZU zugestellt wird, glaub ich. Hier noch mal ausführlich und verständlich was zur Verjährung:http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung_02.php Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stephan325i Geschrieben: 3. Juli 2014 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juli 2014 Zumal bei null Reaktion auf den Anhörungsbogen automatisch der Bußgeldbescheid rausgeschickt wird.Und zweimal verlorengegangen aufm Postweg? Wobei der Bußgeldbescheid mit PZU zugestellt wird, glaub ich. Hier noch mal ausführlich und verständlich was zur Verjährung:http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung_02.php Also ich habe bei einem Bußgeldvergehen die Post immer per Einschreiben bekommen, da war nie was ohne. Nur bei Verwarnungssachen ist es mit "normaler" Post gekommen. Könnte mir aber vorstellen das es je nach Behörde unterschiedlich ist. Zitieren GrußStephanWer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-335 Geschrieben: 9. Juli 2014 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Juli 2014 Ich habe so eine Anhörungsbogengeschichte vor ein paar Monaten auch sechs Wochen verschleppt und immer wieder neue Sachen angefordert weil ständig Fehler im Bogen waren. Hat geklappt, nach den drei Monaten wurde die Sache eingestellt. Zitieren Suche Kotflügel und Tür rechts und Heckklappe Touring in Lazurblau. Gerne auch Schlachter in der Farbe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.