ripeete Geschrieben: 29. Mai 2014 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2014 (bearbeitet) Ich bitte euch um Rat...Heute Nachmittag hat jemand meine Autoscheibe am Fahrertür mit einem Pflasterstein eingeschlagen und 10 Euro aus dem Auto mitgenommen. Ein Nachbar hat es gesehen, den Typ aufgehalten und die Polizei gerufen. Ich habe leider nicht alles genau verstanden, was die Polizei sagte (bin ungar), ich meine die "juristischen" Fachbegriffe.Sie meinten, dass ich, da der Täter bekannt ist, in einem Zivilverfahren (?) einen Schadenersatz fordern kann. Der Depp hat nicht bloß die Scheibe eingeschlagen, mit seinem esten Wurf hat er die Tür selbst ruiniert...Das "beste" an der Sache ist, dass ich morgen schon eine Hotelreservierung habe (wollte mit dem Auto wegfahren) und die ganze nächste Woche über weg bin.Die Polizei meinte dass ich Belege, Quittungen zeigen soll und der Betrag wird dann erstattet(eingetrieben, gefordert?).Nun, wie soll ich am besten vorgehen? Soll ich einen Kostenvoranschlag in einenm beliebigen Werkstatt machen lassen und den bei der Polizei einreichen? Ich möchte allerdings nicht so einfach das Auto reparieren lassen (teuer, und das Auto nicht wertvoll (Mondeo'98, 300tkm)und bin sehr skeptisch und glaube nicht dass ich überhaupt einen Cent vom Typ sehe, da die Polizei nicht mal das herausfinden konnte, wo der Kerl angemeldet ist... Lange Rede kurzer Sinn, habt ihr einen guten Rat für mich? ich werde morgen früh mal nach einer Scheibe auf Schrottplätzen suchen, als erste Hilfe. Danke im Voraus! Edit:Hab von der Polizei keine Unterlagen bekommen! Bearbeitet: 29. Mai 2014 von ripeete Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Querlenkerlager Geschrieben: 29. Mai 2014 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2014 Hast du eine Teilkaskoversicherung? Falls ja, melde den Scahden deiner Versicherung als Glasschaden, zusammen mit dem Protokoll der Polizei. Deine Vericherung begleicht dann den Schaden bei dir und holt sich das Geld vom Verursacher wieder!Gruß Zitieren :smbmw:Teile die ich momentan suche:- elektrische Leuchtweitenregulierung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ripeete Geschrieben: 29. Mai 2014 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2014 Wenn ich Kasko hätte...Habe ich aber nicht. Ich dachte immer Schaden an diesem Auto können nicht so teuer sein wie die Kaskoversicherung.Und ich denke es immer noch...Nur kann ich deine Anweisung leider nicht folgen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
HeikoTouring1993 Geschrieben: 29. Mai 2014 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2014 Wenn die Polizei sagt du sollst Belege und Quittungen einreichen, mußt du wohl den Schaden leider selbst tragen. Sie versuchen dann irendwann das Geld vom Verursacher zurückzubekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ripeete Geschrieben: 29. Mai 2014 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2014 Wenn die Polizei sagt du sollst Belege und Quittungen einreichen, mußt du wohl den Schaden leider selbst tragen. Sie versuchen dann irendwann das Geld vom Verursacher zurückzubekommen. Ist mir klar. Nur, geht es nicht mit Kostenvoranschlag? Muss es wirklich Quittung sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
sise122 Geschrieben: 29. Mai 2014 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2014 hallo, lass dich bitte von jemanden beraten der sich da auskennt!die polizei wird dir dein geld nicht eintreiben.die täter werden angezeigt und kommen vor den strafrichter, dein geld wirst vermutlich nur über einen anwalt, unter umständen über einen zivielprozess bekommen.kann natürlich auch sein das die täter es begleichen um mit weniger strafe davon zu kommen.ich bin kein anwalt, würde aber in dem fall auf alle fälle mit einem reden! vg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Tannenzapfen Geschrieben: 30. Mai 2014 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Mai 2014 Wende dich an den Marburger von e30.de! In einer Unfallgeschichte hat er mir trotz vieler Querstellungsversuche der Versicherung des Verursachers gut geholfen. Er hat bestimmt einen guten Tipp!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ripeete Geschrieben: 30. Mai 2014 Autor #8 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Mai 2014 Schon geschehen.... Aber danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Scheineiliger Geschrieben: 8. Juni 2014 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Juni 2014 Zuerst muss mann sagen dass die Polizei alles mögliche erzählen kann.Falls keine TK besteht muss alles selbst bezahlt werden.Also eine komplette Tür vom Schrott einbauen fertig, Sache vergessen. Dazu muss man sagen das wegen offen herumliegender Wertgegenstände (10 € )den Einbruch mit verursacht zu haben gibt der Versicherung (so wenn denn eine da wäre)einen Grund die Zahlung zu verweigern.. Beim Täter einfordern wird mehr kosten (Zeit) als es bringt, da wird nichts zu holen sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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