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Versicherung nach Abmeldung


Xaan
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Hallo,

 

melde ich ein Auto ab, und es z. Bsp. nach 10 Monaten wieder an, muss ich ja zu der selben Versicherung wie vorher. Wie sieht es aus wenn ein Fahrzeug am 28.02 13 abgemeldet wurde, ich es am 28.02.14 wieder anmelden will, muss ich dann zu der alten Versicherung? Geht eine neue erst wenn ich am 01.03 anmelden würde?

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Du kannst das Auto auch 10 Minuten später mit ´ner anderen Versichrung wieder anmelden.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Musst halt direkt kündigen aufgrund der Abmeldung, sonst greift die Ruheversicherung.

Dann ists wurscht, kannst dir nach Lust und Laune ne neue Versicherung suchen.

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Da musst du mal mit der Versicherung schwätzen.

 

Ich hatte das Thema mit der Ruheversicherung beim Abmelden vom Saisonfahrzeug letztens erst bei meiner:

Ich sollte extra bescheid geben, um überhaupt eine Ruheversicherung zu haben...

Ansonsten wäre das nur bei Saisonkennzeichen üblich.

Nach dem Abmelden hätte ich sonst sofort keinen Versicherungsschutz mehr.

 

Vllt. bin ich aber einfach an eine nicht so kompetente Mitarbeiterin geraten...

 

 

Grüße

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Ich habe es zumindest schon selber so gemacht. Bei unserer tollen Zulassungstelle kann man als Normalbürger sein eigenes Kennzeichen nicht sofort auf´s nächte Auto übernehmen. Also habe ich erstmal irgend ein Kennzeichen genommen und später per Ab-/Anmelden auf mein Wunschennzeichen gewechselt. Bei der Gelegenheit habe ich dann auch die Versicherung gewechselt.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Oder so, Versicherung anrufen wäre natürlich das beste.

 

Also als ich meinen mal über den Winter abgemeldet hatte griff die Ruheversicherung auch so, ohne dass ich sie angefordert hatte. (R+V)

Ich hatte da noch kein Saisonkennzeichen.

 

Bei meinem damaligen Motorrad konnte ich die Versicherung kündigen nachdem ich das Motorrad abgemeldet hatte, unabhängig vom 30.11. (HUK 24)

Auch da griff bei kurzzeitigem Abmelden die Ruheversicherung.

 

Sind halt meine Erfahrungswerte, vielleicht ist das von Versicherung zu Versicherung anders

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Nein, ruf diese nicht an, die werden das Gegenteil behaupten!

 

MAch es einfach, ich praktiziere auch so meine nicht fristgerechten kündigungen :devil:

If I'm not back again this time tomorrow
Carry on, carry on, as if nothing really matters

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Wenn du dein Auto vorübergehend stillegst bleibt dein kennzeichen für ein Jahr deins, richtig. Versicherungstechnisch musst du schauen was du hast weil das mit der hier beschriebenen Ruheversicherung ist eine Old/Joungtimerversicherung welche dann auch in abgemeldetem Zustand eventuelle Schäden durch Vollkasko übernimmt. Die Versicherung zahlst du dann aber weiter obwohl abgemeldet und das wirste ja wohl wissen. Haste eine stinknormale Haftpflicht so isses egal weil dann kannste wechseln beim abmelden aufm Amt(ab- und anmelden in eins).

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Ganz normal Haftpflicht. Mir wurde gesagt dass dann ein Versicherungswechsel nach Abmeldung geht nur mit Halterwechsel.

 

Das ist auch korrekt so. Normalerweise geht das nicht das man durch Ab- und Anmelden aus dem bestehenden Vertrag kommt.

 

Wie man hier liest funktioniert das aber trotzdem bei vielen Versicherungen, was aber -ganz wichtig- nicht bedeutet das es auch rechtlich Bestand hat. Es kann durchaus passieren das bei der Abfrage der neuen Versicherung bei der "alten" bezüglich SF Klasse ein Problem entstehen kann.

 

Ein Blick in die AGBs deines Vertrages klärt die Sache aber recht schnell.

 

[EDIT] hier mal Auszüge vom OLG Karlsruhe aus dem Jahr 2012, in dem Fall ging es darum das eine Versicherung Zahlungen verweigerte, weil in der abgemeldeten Phase ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist. Punkte H sind Vertragsregeln der Versicherung. Aufgrund der Vertragsregeln wurde der Geschädigten Schadensersatz zugesprochen, da diese Regeln vertragskonform sind und dadurch das Fahrzeug versichert war:

 

H. 1 Was ist bei Außerbetriebssetzung zu beachten?

 

H.1.1. Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.

 

Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, läuft der Vertrag unverändert weiter. Dauert die Außerbetriebsetzung länger als 14 Tage, können Sie eine beitragsfreie Ruheversicherung beantragen. Für die Dauer der Außerbetriebsetzung besteht Versicherungsschutz innerhalb des umfriedeten Abstellplatzes (z. B. Garage, Grundstück). ...

 

daher gehe ich davon aus das es auch umgekehrt Gültigkeit hat. Sprich wenn in einem Vertag das gleiche steht hat man keine rechtliche Grundlage um den Vertrag durch einfaches Ab- und Anmelden zu umgehen. [/EDIT]

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG

 

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Servus,

 

wird klappen. Wollte nur darauf hinweisen das es rechtlich aber anders aussehen kann, je nachdem was im Vertrag steht und wie genau es dann eine Versicherung nimmt.

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

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