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Tach angleichen/justieren/prüfen


aerocoolblubb
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Moin Jungs,

also ich wollte heute mal wieder versuchen ,meine Borbet A einzutragen , dabei waren folgende 2 Punkte ein Problem, das wäre als erstes , ich solle die Kotflügel etwas ziehen , okay kein Thema .

Nun will er von mir einen Nachweis , dass mein Tacho im Toleranzbereich liegt, ich war schließlich heute bei einem VDO Dienst und die wollten mir den Tacho direkt angleichen und mir dafür 200 Scheine abknüpfen , das habe ich natürlich erstmal nicht gemacht.

Hat jemand eine Idee /Adresse oder ähnliches wo ich etwas solche Prüfen lassen kann , ob der Tacho noch genau genug läuft ?

Ich komme aus Essen , mir wäre auch alles um ca 100km in der Nähe recht, nur ich brauche einen Laden , der ein passendes Messgerät hat und der mir sagen kann ob angeglichen werden muss oder nicht.

Achja ,gleiches Problem , andere Felgen , bei meinen Oz Turbo 7x15 , wollte er dasselbe sehen , ebenfalls ein Gutachten über den Tacho, so ein DRECK ! :wall::kotz:

Erstmal danke im vorraus !!!

 

LG

 

Kai

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Über 4% Abweichung musst du den Tacho angleichen lassen. Die 215/40er haben 4,6% Abweichung. Das heißt du müsstest den Tacho angleichen lassen wenn du keinen anderen TÜV findest der sie dir ohne einträgt. 215/45er wären wiederum ok.

Bei den OZs, wenn du 205/50 fährst ist das nicht nötig da die Abweichung nur 3,8% beträgt. An so einen Willy bin ich auch beim TÜV geraten und durchgefallen (nicht nur deshalb). Beim nächsten Mal fragte er hämisch grinsend nach meiner Tachoangleichung. Wohl in der Hoffnung ich hätte schön Geld dafür gelatzt. Ich habe ihn dann mit einem Auszug der StVZO §57 Absatz 3 konfrontiert. Da war Ruhe.

Nach erhaltener Plakette habe ich ihm zu seiner Prüfung auch noch ein paar Takte gesagt denn das war nicht der einzige Bockmist den er verbrochen hatte.

 

Übrigens StVZO §57 Absatz 3 besagt

Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.

Suche Kotflügel und Tür rechts und Heckklappe Touring in Lazurblau. Gerne auch Schlachter in der Farbe.

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Das mit der 4% regel gilt erst für fahrzeuge ab erstzulassung 94

Alle fahrzeuge davor hatten 7% zulässige abweichung.

Kurzer ausdruck aus der stvzo und das mit dem tacho sollte kein problem mehr sein

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Die Tachogenauigkeit prüfen kann der ADAC Dortmund.

 

Gruß

 

Andreas

 

 

Sicherlich vertrauenerweckend dieser Verein

 

http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-02/adac-manipulationen-pruefbericht

 

Wenn das da genau so gemacht wird wie bei der Wahl vom Lieblingsauto der Deutschen, dann sehe ich keine Probleme beim Tüv. :D

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Was hat denn die zulässige Toleranz des Wegstreckenzählers mit der Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts (ugs. Tacho) zu tun?

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Richtig, sind zwei getrennte Dinge. Beides beschreiben in §57 StVZO.

 

Der Wegstreckenzähler darf +/-4% falsch gehen.

 

Für den Tacho zulässig ist eine Voreilung von bis zu 10 % zuzüglich 4 km/h.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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§57 Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler

http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

 

  1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
  2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (2) Bei Geschwindigkeitsmessgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmessgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen.

 

 

 

 

Leider lese ich da nix von den 10km/h....

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vielleicht stehen die im Anhang zu dieser Vorschrift?

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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hm, also mir ist nur bekannt, dass der Tacho (=Geschwindigkeitsanzeige) nicht weniger anzeigen darf, als die tatsächliche Geschwindigkeit. Ein geeichter Tacho ist also zulässig.

Damit aber gar nicht weniger angezeigt wird, laufen die Tachos ja weit voraus. 110kmh, wenn man gerade mal mit 100kmh tatsächlich unterwegs ist. Und eine Vmax. von z.B. 220kmh lt. Tacho ist dann wahrscheinlich immer noch unter 200kmh anzusiedeln.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

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Ich habe doch schon kurz vorher hingeschrieben, was die gesetzlichen Vorgaben sind.

Völlig ohne "soweit mir bekannt", "wahrscheinlich", "denke", "wird wohl so sein"

Gruß

Oliver



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Richtig, sind zwei getrennte Dinge. Beides beschreiben in §57 StVZO.

Der Wegstreckenzähler darf +/-4% falsch gehen.

Für den Tacho zulässig ist eine Voreilung von bis zu 10 % zuzüglich 4 km/h.

Moin,

 

kann es sein, daß Du das mit den Toleranzen bei der Radarkontrolle verwechselst? Dort gibt´s (außerorts) nämlich so ´ne Regelung.

 

Gruß, Erik.

Der Unterschied zwischen einem Einachs-Antrieb und einem Allrad besteht darin, daß beim Allrad alle vier Räder durchdrehen (Otto Frhr. Marschall, bei einer Rallye im Harz, Ende der 60er):drive:.

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Das Du 10% + 4km/h zu schnell fahren darfst?

Wage ich zu bezweifeln.

Gruß

Oliver



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