aerocoolblubb Geschrieben: 25. Februar 2014 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Februar 2014 Moin Jungs,also ich wollte heute mal wieder versuchen ,meine Borbet A einzutragen , dabei waren folgende 2 Punkte ein Problem, das wäre als erstes , ich solle die Kotflügel etwas ziehen , okay kein Thema .Nun will er von mir einen Nachweis , dass mein Tacho im Toleranzbereich liegt, ich war schließlich heute bei einem VDO Dienst und die wollten mir den Tacho direkt angleichen und mir dafür 200 Scheine abknüpfen , das habe ich natürlich erstmal nicht gemacht.Hat jemand eine Idee /Adresse oder ähnliches wo ich etwas solche Prüfen lassen kann , ob der Tacho noch genau genug läuft ?Ich komme aus Essen , mir wäre auch alles um ca 100km in der Nähe recht, nur ich brauche einen Laden , der ein passendes Messgerät hat und der mir sagen kann ob angeglichen werden muss oder nicht.Achja ,gleiches Problem , andere Felgen , bei meinen Oz Turbo 7x15 , wollte er dasselbe sehen , ebenfalls ein Gutachten über den Tacho, so ein DRECK ! Erstmal danke im vorraus !!! LG Kai Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Andy_Garcia_Lopez Geschrieben: 26. Februar 2014 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2014 Die Tachogenauigkeit prüfen kann der ADAC Dortmund. Gruß Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bmw02schrauber Geschrieben: 26. Februar 2014 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2014 wie wäre es mal mit woanders hinfahren zum Eintragen?? Oder meinste die wollen alle son Kram. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
aerocoolblubb Geschrieben: 26. Februar 2014 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2014 also bis jetzt war es der 4te oder 5te der so einen Wisch sehen wollte Danke für den Tipp , dann werde ich da mal hin fahren :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
derschwen Geschrieben: 26. Februar 2014 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2014 Hab's bei ADAC in Oberhausen gemacht. Meiner wollte den Wisch sogar für die 215/40 auf 7x16 haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-335 Geschrieben: 26. Februar 2014 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2014 Über 4% Abweichung musst du den Tacho angleichen lassen. Die 215/40er haben 4,6% Abweichung. Das heißt du müsstest den Tacho angleichen lassen wenn du keinen anderen TÜV findest der sie dir ohne einträgt. 215/45er wären wiederum ok.Bei den OZs, wenn du 205/50 fährst ist das nicht nötig da die Abweichung nur 3,8% beträgt. An so einen Willy bin ich auch beim TÜV geraten und durchgefallen (nicht nur deshalb). Beim nächsten Mal fragte er hämisch grinsend nach meiner Tachoangleichung. Wohl in der Hoffnung ich hätte schön Geld dafür gelatzt. Ich habe ihn dann mit einem Auszug der StVZO §57 Absatz 3 konfrontiert. Da war Ruhe.Nach erhaltener Plakette habe ich ihm zu seiner Prüfung auch noch ein paar Takte gesagt denn das war nicht der einzige Bockmist den er verbrochen hatte. Übrigens StVZO §57 Absatz 3 besagtDas Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen. Zitieren Suche Kotflügel und Tür rechts und Heckklappe Touring in Lazurblau. Gerne auch Schlachter in der Farbe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SpecTec Geschrieben: 26. Februar 2014 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2014 Naja er kann ja auch 225/40 fahren, dann stimmt die Toleranz doch wieder Zitieren http://abload.de/img/335_5kasce.jpg "Miss Januar 2016" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Eney Geschrieben: 26. Februar 2014 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2014 Das mit der 4% regel gilt erst für fahrzeuge ab erstzulassung 94Alle fahrzeuge davor hatten 7% zulässige abweichung.Kurzer ausdruck aus der stvzo und das mit dem tacho sollte kein problem mehr sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-335 Geschrieben: 26. Februar 2014 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2014 Wo steht das mit den 7% vor 94? Gib mal bitte den § an. Zitieren Suche Kotflügel und Tür rechts und Heckklappe Touring in Lazurblau. Gerne auch Schlachter in der Farbe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
325i VFL Geschrieben: 26. Februar 2014 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2014 Die Tachogenauigkeit prüfen kann der ADAC Dortmund. Gruß Andreas Sicherlich vertrauenerweckend dieser Verein http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-02/adac-manipulationen-pruefbericht Wenn das da genau so gemacht wird wie bei der Wahl vom Lieblingsauto der Deutschen, dann sehe ich keine Probleme beim Tüv. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
aerocoolblubb Geschrieben: 26. Februar 2014 Autor #11 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2014 Also auf den Oz sind rundum 195 50 15 drauf , wie errechnet man den Wert ?Wie auch immer , dürfte ich diese ohne Angleichung fahren ? Lg Kai Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
aerocoolblubb Geschrieben: 26. Februar 2014 Autor #12 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2014 Mit dem Paragraphen würde ich auch was anfangen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bimaxx Geschrieben: 26. Februar 2014 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2014 Also im Vergleich zu 205/55 15 sind das 5% Abweichung Bimaxx Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
aerocoolblubb Geschrieben: 26. Februar 2014 Autor #14 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2014 Jow habe ich gerade laut REifenrechner ebenfalls herausgefunden DANKE :) Lg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-335 Geschrieben: 26. Februar 2014 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2014 195/50 sehen auf dem E30 aber auch viel zu klein aus. Zitieren Suche Kotflügel und Tür rechts und Heckklappe Touring in Lazurblau. Gerne auch Schlachter in der Farbe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 26. Februar 2014 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2014 Was hat denn die zulässige Toleranz des Wegstreckenzählers mit der Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts (ugs. Tacho) zu tun? Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 27. Februar 2014 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2014 Richtig, sind zwei getrennte Dinge. Beides beschreiben in §57 StVZO. Der Wegstreckenzähler darf +/-4% falsch gehen. Für den Tacho zulässig ist eine Voreilung von bis zu 10 % zuzüglich 4 km/h. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
aerocoolblubb Geschrieben: 27. Februar 2014 Autor #18 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2014 Dann werd ich mir den Paragraphen mal ausdrucken und zum netten Herrn hinfahren , danke Jungs ! :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
aerocoolblubb Geschrieben: 27. Februar 2014 Autor #19 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2014 §57 Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowiemit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt. http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (2) Bei Geschwindigkeitsmessgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmessgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen. Leider lese ich da nix von den 10km/h.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 27. Februar 2014 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2014 vielleicht stehen die im Anhang zu dieser Vorschrift?Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
aerocoolblubb Geschrieben: 27. Februar 2014 Autor #21 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2014 leider nicht8-/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 27. Februar 2014 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2014 hm, also mir ist nur bekannt, dass der Tacho (=Geschwindigkeitsanzeige) nicht weniger anzeigen darf, als die tatsächliche Geschwindigkeit. Ein geeichter Tacho ist also zulässig.Damit aber gar nicht weniger angezeigt wird, laufen die Tachos ja weit voraus. 110kmh, wenn man gerade mal mit 100kmh tatsächlich unterwegs ist. Und eine Vmax. von z.B. 220kmh lt. Tacho ist dann wahrscheinlich immer noch unter 200kmh anzusiedeln.Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 27. Februar 2014 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2014 Ich habe doch schon kurz vorher hingeschrieben, was die gesetzlichen Vorgaben sind.Völlig ohne "soweit mir bekannt", "wahrscheinlich", "denke", "wird wohl so sein" Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Projekt X 1/4 Geschrieben: 27. Februar 2014 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2014 Richtig, sind zwei getrennte Dinge. Beides beschreiben in §57 StVZO.Der Wegstreckenzähler darf +/-4% falsch gehen.Für den Tacho zulässig ist eine Voreilung von bis zu 10 % zuzüglich 4 km/h.Moin, kann es sein, daß Du das mit den Toleranzen bei der Radarkontrolle verwechselst? Dort gibt´s (außerorts) nämlich so ´ne Regelung. Gruß, Erik. Zitieren Der Unterschied zwischen einem Einachs-Antrieb und einem Allrad besteht darin, daß beim Allrad alle vier Räder durchdrehen (Otto Frhr. Marschall, bei einer Rallye im Harz, Ende der 60er). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 27. Februar 2014 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2014 Das Du 10% + 4km/h zu schnell fahren darfst?Wage ich zu bezweifeln. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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