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KFZ Versicherung wechsel, wer weiß es genau?


E30Pedda
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Hi,

 

ich habe für unsere Fahrzeuge die bestehenden KFZ versicherungen zum 1.1 14 gekündigt und von dem zum 31.11 (mwn) Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht!

 

Heute kam Post, das die Kündigungen bestätigt sind, jedoch beim Erstwagen zum 1.1.14 und beim zweitwagen zum 9.8.14!

 

Selbstverständlich habe ich beide versicherungen zum 1.1 gekündigt!

 

Der zweitwagen ist tatsächlich erst seit dem 9.8 zugelassen! Ich bin mir im klaren das eine Vertragsdauer immer 12 monate beträgt, jedoch dachte ich mir das diese regelung zum stichtag des sonderkündigungsrechtes weg fällt.

 

Meine frage, dürfen die das so machen oder versuchen die mich nun nur auf diesem wege als kunde zu halten?

 

Bin schon ziemlich verärgert darüber , da ich mich ja auch schon um neue Versicherungen gekümmert habe :-(

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Warum solltest Du ein Sonderkündigungsrecht haben?

 

Zum 30.11. kannst Du nur Kündigen, wenn Dein Vertrag ne Hauptfälligkeit zum 1.1. hat und das würde bei dem 2.-wagen wahrscheinlich erst nächstes Jahr umgestellt werden da er nach dem 30.6. zugelassen wurde.

 

Und selbst wenn der Beitrag erhöht worden wäre würde das bei Dir erst zur nächsten Hauptfälligkeit greifen da Du eine Police mit dem Beitrag XYZ für ein Jahr hast.

 

Das mit der Umstellung der Hauptfälligkeit auf den 1.1. kann gemacht werden wenn die Versicherung vor dem 30.6. begonnen hat, was dann den Vorteil hat, dass man bereits zum 1.1. und nicht erst zum Zulassungstag in die nächste Rabattstufe kommen würde.

 

Und das Kündigungsrecht das immer wieder in den Medien beworben wird greift auch NUR dann, wenn die Hauptfälligkeit auf dem 1.1. liegt.

Wenn ein Auto z.B. heute am 30.10. zugelassen wird und die Hauptfälligkeit nicht irgendwann umgestellt wird, dann hat man auch ein Kündigungsrecht zu diesem 30.10. (respektive nen Monat davor) und nicht erst zum 31.12.

 

In meinen Augen handelt die Versicherung völlig korrekt - irgendwo muss das ganze ja auch vernünftig geregelt werden, sonst gäbs da noch mehr Tohuwabohu.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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ok, das war mir nicht klar, danke.

 

wenn ich erzähle was ich mittlerweile dort zahle...:-o das ist richtiger wucher, ich habe vorher oft gleiche fahrzeuge mit gleicher typklasse gefahren bei dieser versicherung, es ist kein unfall passiert, nichts, irgendwann plötzlich gab es eine total unpassende erhöhung des beitrags von fast 200% ! Zahlweise vierteljährlich! Auf mehrere Anfragen zur begründung habe ich nie eine antwort erhalten... deshalb möchte ich besser gestern als heute dort weg... :-( Bei vielen anderen Versicherungen würde ich wieder den Beitrag zahlen den ich vorher hatte, das waren rund 30€ monatl...

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Dann wechsel doch erst mal mit dem Erstwagen.

Da haste ja die Bestätigung.

 

Nötigenfalls kannste den Zweitwagen ja auch erst mal stillegen oder z.B. nach einiger Zeit auf Saison anmelden etc.

Ich kenn ja die Lage nicht genau was 1. 2. oder 5 1/2. Wagen bei Dir ist.

 

Wenn der Zweitwagen immens teuer ist kann man den ja ggf. auch als Zweitwagen der Eltern anmelden - da fängt er bei verschiedenen Versicherungen mit 85% an.

 

Um Dir da helfen zu können müsstest Du mit Details rausrücken, sprich die Rabattklassen der beiden Autos, was die beiden sind etc.

 

Und nur als Tipp:

Ich hab schon einiges Geld bei meinen Autos gespart indem ich die Schadenfreiheitsrabatte unter den verschiedenen Autos durchgetauscht habe.

Z.B. als ein weiteres Auto dazu kam lief das natürlich nicht auf 30% wie meine anderen (aber auch nicht auf 85 wie ein normaler Zweitwagen :D) - und da hab ich den Z1 mit seiner Typklasse 10 dann auf den Vertrag geschubst und der teurere wurde mit 30% Vertrag versehen.

 

Und mittlerweile läuft das Cab als Youngtimer und der 5er hat den SFR übernommen während der SFR für den Vertrag den der 5er vorher hatte im Hintergrund ja bei dem YT Vertrag weiterläuft.

 

Man kann da einiges machen wenn man entweder nen guten Versicherungsfuzzi hat (wie ich) der auch mal selber ankommt mit so was oder/und sich kümmert.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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das mit der Erhöhung um 200% hab ich jetzt nicht verstanden; aber auch wenn du im Quartal zahlst, ist jede Erhöhung ein Kündigungsrecht!

Der Vertrag ist auf 12 Monate berechnet und als Quartalzahler werden sowieso 5% auf das Viertel aufgeschlagen. Du zahlst also eh schon mehr als bei einem reinen Jahresbeitrag.

Ob du also was versäumt hast, kann ich aus dem Text nicht erkennen.

Gruß Jochen

edit: den Zweitwagen würde ich auch gleich zum nächstmöglichen Termin kündigen!

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Was für ne Versicherung ist denn das?? Also ich bin bei der huk24, ist halt ohne persönlichen Service, aber es funktioniert und sie sind günstig. Ich zahl mit einem 318i Cab. als Fahranfänger

Ich habe keine Rabatte von Eltern oder so übernommen!

Jeweils Haftpflicht+Teilkasko 150€ SB

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@ Georg: ich gehe morgen mal dazu mal näher ins detail, soviel dazu es ist die HDI!

 

Nach neuzulassung eines Fahrzeugs (gleicher Typ gleiche Typklasse) war der beitrag plötzlich angehoben un ca 200% wenn man das monatlich nimmt, waren es erst immer ca 30 euro pro monat und dann ca 80 euro...

 

weiteres morgen...gute n8

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Ich weiß es genau, ich bin selbstständiger Versicherungsmakler ;)

 

Ein Tipp: Ruf mal beim HDI an und verlange eine Neuordnung deines Vertrages. Ändere ein Merkmal wie z.B. andere SB in der Teilkasko oder sag, dass dein nächtlicher Abstellplatz sich geändert hat und dein Vertrag deshalb geändert werden muss. Und im gleichen Atemzug verlangst du die Umstellung auf die Hauptfälligkeit 1.1. Dann kündigst du regulär zum 1.1. und fertig. Habe ich schon ab und zu mal gemacht.

 

Gruß Bastian

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