Guzzifahrer Geschrieben: 9. Oktober 2013 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Oktober 2013 Ich weis aus unserem Autohaus, das wir Gebraucht- & Neuwagen schon in einem anderen Zulassungsstelle auf ein anderes Kennzeichen zulassen können, sprich: Wir hier Zulassungsstelle für Kennzeichen DH, können ein Auto auf M/BOR/HB zulassen Wie das für Privatpersonen aussieht, weis ich leider net Ja, weil Autohäuser unter anderem mit überregional arbeitenden Zulassungsdiensten wie z.B. Fa. Kroschke zusammenarbeiten. Der Zulassungsdienst aus DH gibt den Zulassungsauftrag an die Filiale in M/BOR/HB weiter. Zitieren 89er 320i Cabriolet85er Mercedes 190E77er Moto Guzzi 850 T389er Vespa PX80 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 9. Oktober 2013 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Oktober 2013 Seit sich das Zulassungsrecht in einigen Punkten geändert hat können Fahrzeuge nur noch am Hauptwohnsitz der Person zugelassen werden.Selbst an einem 2.-Wohnsitz geht es nicht mehr weil das früher oft missbraucht wurde um geringere Versicherung zu zahlen. Bei uns werden nicht mal Kurzkennzeichen an Ortsfremde ausgegeben.Da werden die sich aber umstellen müssen, weil das ja mittlerweile die Crux ist, dass man vorab ohne eine VIN zu kennen oft kein KZK mehr kriegt und daher erst dann ein KZK beantragen kann wenn man das Auto bereits gekauft hat. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 9. Oktober 2013 Autor #28 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Oktober 2013 scheisse. naja meinen KZK-bonus bei der versicherung hab ich schon verballert. ausserdem würd ich mir gern den zweiten weg "an den arsch der welt" ersparen nur um die kiste dann hier am wohnort zuzulassen. scheiss-bürokratie. neuerdings darfste kennzeichen in nen anderen landkreis mitschleppen aber die hütten in den land des verkäufers geloich zulassen ist nich möglich. zefix! Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 9. Oktober 2013 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Oktober 2013 (bearbeitet) empfehlenswert sind illegale Auslands-Kennzeichen:cool sind Norwegen, Schweden, Finnland, Grönland = und Dänemark.Seriös sind Großbritannien, Irland, Holland und Belgien.Flippig sind Frankreich und Italien.Langweilig sind Österreich, Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein und Monaco.Grenzwertig sind Spanien, Griechenland, Portugal, Polen, Estland, Lettland, Tschechien und Slowenien.Schrottwertig sind Rumänien, Bulgarien und Kroatien.Auffällig sind Russland, Weißrussland, Ukraine, Mazedonien, Usbekistan usw.ein Hingucker sind China, Japan, Südkorea, Vietnam, Kambodscha, Bangladesch, Katar, Saudi-Arabienein NO-GO sind Ägypten, Syrien, Libanon etc.interessant sind Süd-Afrika, Neu-Seeland, Kanada, Israel und Australienexotisch Kuba, Trinidad, Tobago, Papua-Neuginuea, Indienausgefallen Brasilien, Argentinien, Chile und Peruausfällig Mexico, Kolumbien, Venezuela, Bolivien, Uruguai und Paraguai total unmöglich sind die USApassend für ca. alles: Deutschlandje nach Fahrzeug kann man nun raussuchen, was am besten ankommt Bearbeitet: 9. Oktober 2013 von Jochen318iC Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 10. Oktober 2013 #30 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Oktober 2013 Bei uns werden nicht mal Kurzkennzeichen an Ortsfremde ausgegeben.Da werden die sich aber umstellen müssen, weil das ja mittlerweile die Crux ist, dass man vorab ohne eine VIN zu kennen oft kein KZK mehr kriegt und daher erst dann ein KZK beantragen kann wenn man das Auto bereits gekauft hat. Georg So steht's aber in der FZV §16 (2) Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster der Anlage 9 auszugeben. Der Antragsteller hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug unverzüglich vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen. Der Antragsteller darf das Kurzzeitkennzeichen 1. nur für die Durchführung von Fahrten im Sinne des Absatzes 1 mit dem eingetragenen Fahrzeug verwenden und2. keiner anderen Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen.Der Fahrzeugschein ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Das Kurzzeitkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Absatz 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „03“ oder „04“. Das Kurzzeitkennzeichen enthält außerdem ein Ablaufdatum, das längstens auf fünf Tage ab der Zuteilung zu bemessen ist. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden. Der Halter darf im Falle des Satzes 7 die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen. Argumentation:1. Örtlich zuständig ist die Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz des Antragstellers.2. Bedarf wird nachgewiesen durch Bekanntgabe der FIN. So die Handhabung hier in Köln. Egal ob das Sinn macht oder nicht. Es ist so! Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stephan325i Geschrieben: 10. Oktober 2013 #31 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Oktober 2013 scheisse. naja meinen KZK-bonus bei der versicherung hab ich schon verballert. ausserdem würd ich mir gern den zweiten weg "an den arsch der welt" ersparen nur um die kiste dann hier am wohnort zuzulassen. scheiss-bürokratie. neuerdings darfste kennzeichen in nen anderen landkreis mitschleppen aber die hütten in den land des verkäufers geloich zulassen ist nich möglich. zefix! Servus, ich hole meine KZK Versicherung immer hier --> http://www.kennzeichen24.de/index.php kostet 35.-€ vielleicht eine Alternative für dich. Zitieren GrußStephanWer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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