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Ärger mit der Arbeitsagentur


IS-Volker
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könnt ihr mir irgendeinen tip geben? der Sachverhalt ist im text beschrieben.

 

 

 

Widerspruch gegen Ablehungsbescheid Antrag auf Förderung „Reisekosten zum Vorstellungsgespräch“

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau ...,

 

 

hiermit widerspreche ich entschieden der Ablehnung.

 

 

Begründung:

Seit dem 2.5.2013 halte ich mich wieder in Deutschland auf. Ab diesem Zeitpunkt war ich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet. Unmittelbar danach begannen die Maßnahmen zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Zeitgleich wurde mein Anspruch auf ALG geprüft. Während der Zeit der Prüfung nahm ich mehrere mir vorgegebene Vorstellungsgespräche von Stellenangeboten der Agentur für Arbeit wahr. Sämtliche Anträge wurden ordnungsgemäß und zeitnah eingereicht. Gegen Mitte August wurde das ALG jedoch abgelehnt, sodass ich gezwungen war ALG2 zu beantragen. Die Bewilligung des ALG2 erfolgte Ende August rückwirkend auf den 01.05.2013. Sämtliche Anträge auf Förderungen wurden in der Zeit gestellt, als die Agentur für Arbeit für mich zuständig war. Ich bezog nicht „seit“ dem 01.05.2013 ALG2, sondern „rückwirkend zum“ 01.05.2013 ALG2.

Aufgrund dieser Tatsache halte ich die Ablehnung für nicht gerechtfertigt, zumal ich Stellenangebote der Agentur für Arbeit mit dem Druckmittel der Leistungskürzung oder -verwehrung wahrnehmen musste!

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könnt ihr mir irgendeinen tip geben? der Sachverhalt ist im text beschrieben.

 

 

 

Widerspruch gegen Ablehungsbescheid Antrag auf Förderung „Reisekosten zum Vorstellungsgespräch“

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau ...,

 

 

hiermit widerspreche ich entschieden der Ablehnung.

 

 

Begründung:

Seit dem 2.5.2013 halte ich mich wieder in Deutschland auf. Ab diesem Zeitpunkt war ich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet. Unmittelbar danach begannen die Maßnahmen zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Zeitgleich wurde mein Anspruch auf ALG geprüft. Während der Zeit der Prüfung nahm ich mehrere mir vorgegebene Vorstellungsgespräche von Stellenangeboten der Agentur für Arbeit wahr. Sämtliche Anträge wurden ordnungsgemäß und zeitnah eingereicht. Gegen Mitte August wurde das ALG jedoch abgelehnt, sodass ich gezwungen war ALG2 zu beantragen. Die Bewilligung des ALG2 erfolgte Ende August rückwirkend auf den 01.05.2013. Sämtliche Anträge auf Förderungen wurden in der Zeit gestellt, als die Agentur für Arbeit für mich zuständig war. Ich bezog nicht „seit“ dem 01.05.2013 ALG2, sondern „rückwirkend zum“ 01.05.2013 ALG2.

Aufgrund dieser Tatsache halte ich die Ablehnung für nicht gerechtfertigt, zumal ich Stellenangebote der Agentur für Arbeit mit dem Druckmittel der Leistungskürzung oder -verwehrung wahrnehmen musste!

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Spar dir das, da kämpft du gegen WINDMÜHLEN. Ich würde mir eine gute Zeitarbeitsfirma(ja ja Sklaventreiber) suchen, statt mich so runterzumachen nach Arbeit zu betteln. Viele Firmen wollen heute weniger Risiko mit ihren Mitarbeitern und arbeiten deshalb mit seriösen Zeitarbeitsfirmen zusammen. Meine Freundin macht das auch und verdient in einem grossen Unternehmen gutes Geld statt arbeitslos zu sein. Ich sehe heutzutage kaum gute Chancen durch die Agentur Arbeit zufinden. Ich war über 1996 6monate ohne Job weil ich mich drauf verlassen habe das die mir eine brauchbare Arbeit besorgen,was ich da erlebt habe lies mich einfach Bewerbungen in diversen Firmen abgeben,und nun arbeite ich schon seit 1997 in einer IM&Export Firma für LKWersatzteile.gruß matthias

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Spar dir das, da kämpft du gegen WINDMÜHLEN. Ich würde mir eine gute Zeitarbeitsfirma(ja ja Sklaventreiber) suchen, statt mich so runterzumachen nach Arbeit zu betteln. Viele Firmen wollen heute weniger Risiko mit ihren Mitarbeitern und arbeiten deshalb mit seriösen Zeitarbeitsfirmen zusammen. Meine Freundin macht das auch und verdient in einem grossen Unternehmen gutes Geld statt arbeitslos zu sein. Ich sehe heutzutage kaum gute Chancen durch die Agentur Arbeit zufinden. Ich war über 1996 6monate ohne Job weil ich mich drauf verlassen habe das die mir eine brauchbare Arbeit besorgen,was ich da erlebt habe lies mich einfach Bewerbungen in diversen Firmen abgeben,und nun arbeite ich schon seit 1997 in einer IM&Export Firma für LKWersatzteile.gruß matthias

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Moment mal, du warst vor dem 1.5.2013 nicht in Deutschland ? Wenn ja wie lange ? Wenn du vorher nen halbes Jahr oder laenger nicht in Deutschland warst, hast du kein anspruch auf ALG1. Auser du hast für nen Deutschen Arbeitgeber im Ausland gearbeitet.

 

Gegen das Amt hat man immer chancen, das problem an der sache ist nur das man um irgendwas auszurichten, das SGB2 und SGB10 ziemlich gut kennen muss bzw man muss es zur hand haben.

 

Ich hab auch schon aerger mit dennen gehabt, allerdings haben die bei mir immer den kürzeren gezogen ( allerdings auch erst nachdem ich SGB2 und SGB10 und teile vom SGB11 mir angeeignet hab )

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Moment mal, du warst vor dem 1.5.2013 nicht in Deutschland ? Wenn ja wie lange ? Wenn du vorher nen halbes Jahr oder laenger nicht in Deutschland warst, hast du kein anspruch auf ALG1. Auser du hast für nen Deutschen Arbeitgeber im Ausland gearbeitet.

 

Gegen das Amt hat man immer chancen, das problem an der sache ist nur das man um irgendwas auszurichten, das SGB2 und SGB10 ziemlich gut kennen muss bzw man muss es zur hand haben.

 

Ich hab auch schon aerger mit dennen gehabt, allerdings haben die bei mir immer den kürzeren gezogen ( allerdings auch erst nachdem ich SGB2 und SGB10 und teile vom SGB11 mir angeeignet hab )

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richtig, ich habe deshalb keinen Anspruch auf alg1. nur hat man mich in der zeit, als das noch nicht endgültig geklärt war, quer durch Deutschland zu Vorstellungsgesprächen geschickt, die jetzt plötzlich nicht bezahlt werden sollen, weil ich wegen der Ablehnung alg2 beantragen musste.

er haken ist evtl, dass die mir die Fahrtkosten solange nicht erstattet haben, weil ich keine Leistungen von denen bekommen habe. da ich dann im nachhinein alg2 beantragen musste, haben die mir deshalb auch die Fahrtkosten nicht erstattet, weil die Agentur dann nicht mehr für mich zuständig war. aber alg2 wurde ja im nachhinein beantragt und rückwirkend gewährt, nur wie soll man das im vorhinein wissen, dass die mich bei alg1 ablehnen. ich kenne doch die Gesetze nicht auswendig.

der hammer war ja, dass ich mich nach 11 Monaten in Deutschland befand und die fragte, ob jetzt weitere massnahmen notwendig seien, weil ich den Einsatz verlängere bis mai 2013. mir wurde dann gesagt, dass ich mich erst melden brauche wenn ich endgültig zurück in Deutschland bin. kein wort davon, dass dann die anwartschaftszeit für alg1 nicht mehr erfüllt wird...

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richtig, ich habe deshalb keinen Anspruch auf alg1. nur hat man mich in der zeit, als das noch nicht endgültig geklärt war, quer durch Deutschland zu Vorstellungsgesprächen geschickt, die jetzt plötzlich nicht bezahlt werden sollen, weil ich wegen der Ablehnung alg2 beantragen musste.

er haken ist evtl, dass die mir die Fahrtkosten solange nicht erstattet haben, weil ich keine Leistungen von denen bekommen habe. da ich dann im nachhinein alg2 beantragen musste, haben die mir deshalb auch die Fahrtkosten nicht erstattet, weil die Agentur dann nicht mehr für mich zuständig war. aber alg2 wurde ja im nachhinein beantragt und rückwirkend gewährt, nur wie soll man das im vorhinein wissen, dass die mich bei alg1 ablehnen. ich kenne doch die Gesetze nicht auswendig.

der hammer war ja, dass ich mich nach 11 Monaten in Deutschland befand und die fragte, ob jetzt weitere massnahmen notwendig seien, weil ich den Einsatz verlängere bis mai 2013. mir wurde dann gesagt, dass ich mich erst melden brauche wenn ich endgültig zurück in Deutschland bin. kein wort davon, dass dann die anwartschaftszeit für alg1 nicht mehr erfüllt wird...

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ganz allgemein:

die Übernahme der Kosten müssen vorher bei der BA/Jobcenter beantragt werden und wenn der Aufwand über 6.-€ liegt, werden die auch bewilligt!

Im Nachhinein ist da wenig zu erreichen.

Wenn die dich quer durch D zu Vorstellungsgesprächen geschickt haben, hättest du vorher die Übernahme der Fahrtkosten klären müssen.

Traurig, aber wahr!

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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die Übernahme der Kosten müssen vorher bei der BA/Jobcenter beantragt werden und wenn der Aufwand über 6.-€ liegt, werden die auch bewilligt!

Im Nachhinein ist da wenig zu erreichen.

Wenn die dich quer durch D zu Vorstellungsgesprächen geschickt haben, hättest du vorher die Übernahme der Fahrtkosten klären müssen.

Traurig, aber wahr!

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

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die Übernahme der Kosten müssen vorher bei der BA/Jobcenter beantragt werden und wenn der Aufwand über 6.-€ liegt, werden die auch bewilligt!

Im Nachhinein ist da wenig zu erreichen.

Wenn die dich quer durch D zu Vorstellungsgesprächen geschickt haben, hättest du vorher die Übernahme der Fahrtkosten klären müssen.

Traurig, aber wahr!

Gruß Jochen

 

klar wurde die fahrtkostenübernahme im vorhinein beantragt. die anträge wurden zeitnah eingereicht und somit habe ich von meiner seite diesbezüglich alles richtig gemacht. aber darum geht's in dem fall ja nicht, sondern dass die mir gar nihts bezahlen wollen, weil ich jetzt gewzungenermaßen alg2 beantragt und bekommen habe. und damit ist der jobcnter für mich verantwortlich, auch für die Fahrtkosten...

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Traurig, aber wahr!

Gruß Jochen

 

klar wurde die fahrtkostenübernahme im vorhinein beantragt. die anträge wurden zeitnah eingereicht und somit habe ich von meiner seite diesbezüglich alles richtig gemacht. aber darum geht's in dem fall ja nicht, sondern dass die mir gar nihts bezahlen wollen, weil ich jetzt gewzungenermaßen alg2 beantragt und bekommen habe. und damit ist der jobcnter für mich verantwortlich, auch für die Fahrtkosten...

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