Möcht noch ein Kommentar zum Thema 1. Besitzer, wie ausgeschrieben, erwähnen. Entweder hat er eine Kopie des CH-Fahrzeugausweises und in der 2t untersten Ziffer auf der rechten, steht das gleiche Datum wie bei der Erstzulassung oder er hat jegliche Dokumente und Rechnungen zu dem Fahrzeug die immer auf die selbe Person lauten, das belegt das er in der Schweiz wirklich nur ein Besitzer hatte. Den ansonsten ist das mit 1 Besitzer in der Schweiz sehr weit hergeholt. Ich schaue sehr gerne ins Servicebuch. Wenn ein FZ in verschiedenen Garagen zum Service war, dazu noch in Kantonen die nicht aneinandergrenzen, geh ich meist von Besitzerwechsel aus. Ausser der Besitzer hat wirklich sein Wohnort gewechselt. Also 1. Hand ist per Schweizer Fahrzeugausweis eigentlich nur ersichtlich wenn Erstzulassung und Ausstellung des Dokuments identisch sind. Und dieses Ausstellungsdatum des Dokuments ändert sich bei jeglicher Änderung im Fahrzeugausweiss, wohnortwechsel, technische Änderung etc. Also; In der Schweiz ist im Fahrzeugausweis nicht ersichtlich wieviele Vorbesitzer. Die Chance das bei ein Fahrzeug 30 Jahre der Ausweis nicht erneuert wurde, dürft gegen 0 gehen. Gruss Roger