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Tannenzapfen

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  1. HI! Mir hat damals der Marburger von e30.de gut geholfen. Er ist Anwalt und hat noch den einen oder anderen Tipp zur Abwicklung auf Lager gehabt, schließlich die Abwicklung selbst übernommen und mir den Betrag ausgezahlt. Gekostet hat es mich nichts. Am besten schreibst du ihm einfach mal eine e-mail unter MarburgerE30@t-online.de Viel Erfolg!
  2. Wende dich an den Marburger von e30.de! In einer Unfallgeschichte hat er mir trotz vieler Querstellungsversuche der Versicherung des Verursachers gut geholfen. Er hat bestimmt einen guten Tipp!!
  3. Diese Feststellung hatte ich auch, weniger Verbrauch mit E10. Verrückt, wenn man daran denkt, wie schlecht das Zeug gemacht wurde. Ich tanke es mittlerweile nur noch, in verschiedene Fahrzeuge. Keine Probleme.
  4. Hallo, mein M42 nimmt zwischen 8 und 9 Litern, das gute E10. Ich habe den Eindruck, dass er damit sogar besser läuft als mit E5. Habe ebenfalls Connys Chip drin. Tachostand: 235tkm. MfG Peter
  5. TÜV + AU? Na klaaar. Der KLR regelt eh nur bei kaltem Motor. Wenn du nicht gerade vor der Prüfhalle übernachtet hast, ist die Kiste bei der Messung ohnehin warm. Steuerhinterziehung ist es dagegen schon. Durch das Abklemmen erfüllt man die Voraussetzungen nicht mehr, die Grundlage der günstigeren Besteuerung sind. Zwischen Euro 1 und Euro 2 ja schon nen netter Unterschied. Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein
  6. Ab zum Anwalt. Nicht nur im "worst case" sondern in "every case"!!
  7. Hey, noch ein guter Tipp: Wende dich an den "Marburger" von e30.de. Der ist Anwalt und holt in solchen Fällen immer noch was nettes raus. Neben dem Betrag aus dem Gutachten stehen dir noch weitere Ansprüche zu. Zumindest wird man nicht über den Tisch gezogen. Ich selbst bin nun leider schon zum zweiten Mal bei ihm, ohne seine Hilfe wäre mein Cabrio in der Presse gelandet. MarburgerE30@t-online.de Viel Erfolg! TZ
  8. Selbst mit Rechtsschutzversicherung lohnt sich in dieser Sache der Weg zum Anwalt kaum. Die Selbstbeteiligung von regelmäßig 150 Euro liegt doch über den Kosten, die dort entstehen. Erst wenn dein Diff mehr als 2000 Euro wert ist, lohnt sich die Inanspruchnahme der Versicherung überhaupt... Geh trotzdem zum Anwalt
  9. Meines Wissens leuchtet das Ding auch, wenn die Signalgeber in den Bremsbelägen ausschlagen. Oder gab es dafür eine gesonderte Lampe?
  10. Dass die Versicherer die Regulierung verzögern, ist leider an der Tagesordnung. Bei meinem Unfall hat es auch eine ganze Weile gedauert, bis etwas gezahlt wurde - zunächst tröpfchenweise, dann aber mit einigem Nachhaken die gesamte Summe. Wohl dem, der gut vertreten ist! Viel Erfolg!
  11. Und "gar nix" gibt es in welchem Fall? Wenn an der Forderung was faul ist, sie z.B. verjährt ist, der TE sie also nicht zahlen müsste. Verjährte Forderungen zu überwachen ist natürlich sinnlos. M.E. vergleichen sich Banken nicht. Sie erlassen keine Schulden, verkaufen auch nichts unter Wert. Die Kosten der Forderungsüberwachung sind zudem vermutlich über Zinsen gedeckt.
  12. Es soll Banken geben, die ab einem bestimmten Status der Forderungsbeitreibung diese dann nicht mehr selbst weiterverfolgen, sondern aus geschäftspolitischen Gründen an Inkassounternehmen abtreten. Dies hat jedoch in keiner Weise etwas mit einer "faulen Forderung" und dergleichen zu tun Und mit unseriösen Inkassounternehmen dürften wohl keine Banken zusammenarbeiten, die sich ihren Ruf damit enorm schädigen würden... Ich bin gespannt, was dieser Fred hier wieder für Stilblüten treibt, wenn sich wieder die nun schon hinlänglich bekannten Hobby-Juristen mit ihren Mutmassungen, Verdächtigungen und zusammengegoogeltem "Fachwissen" zu Wort melden... Aus meiner Sicht haftet ALLEN Inkassofirmen etwas unseriöses an. Das was du "Abtreten" nennst, nennt sich in der Branche "Factoring". Eine Forderung, die aus Sicht der Bank nicht mehr werthaltig ist, wird verkauft. Hierbei wird jedoch nicht der volle Forderungsbetrag als Kaufpreis erzielt, sondern vielleicht die Hälfte. Nun fragt man sich, wieso nimmt die Bank soviel Verlust in Kauf, wenn die Forderung tatsächlich besteht? Wieso treibt sie nicht selbst den vollen Betrag ein? Weil etwas faul ist. Faule Forderungen sind das Handlungsgebiet der Inkassofirmen, so faul, dass kein Rechtsanwalt damit etwas zu tun haben will. Als Forenneuling kann ich zur aufgeworfenen Frage der "Hobby-Juristen" nichts sagen, ich selbst stamme aus dem kaufmännischen Bereich, habe aber durchaus Erfahrung mit derartigen Fällen. Aktuell habe ich selbst einen Rechtsanwalt in einer ähnlichen Sache beauftragt.
  13. Es gibt hier doch im Grunde 2 Möglichkeiten: 1. Die Forderung besteht. Warum sollte eine Bank dann eine per se schon unseriöse Inkasso beauftragen? Vermutlich weil mit der Forderung etwas faul ist, sich ein Rechtsanwalt "nicht lohnt". 2. Es handelt sich um Betrug. Ich würde selbst einen Rechtsanwalt beauftragen, dieser hat die Möglichkeit, den Vorgang so umfassend aufzuarbeiten, dass du genau weißt, woran du bist. Alles andere ist nur Rätselraten.
  14. Weil es hier um ein STRAFverfahren geht?
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