B35 mit Kat und H. Viele Veränderungen sind im Ermessensspielraum des Prüfers. Das Auto ansich muß erhaltenswert und weitestgehend Original sein. Sind hauptbaugruppen verändert müssen sie in den ersten 10 Jahren nach EZ ÜBLICH gewesen sein. Son B35 war halt üblich. (Alpina, Kelleners, Hartge..) Lensos sind sicher ne Grauzone. Daher den Prüfer fragen. Tieferlegungen z.B. waren damals auch üblich, deswegen muß das Fahrwerk nicht auch mindestens 20Jahre alt sein. Da gehen auch Neue. das ganze ist schon recht locker zu sehen.