Ich habe das so verstanden, dass das generell möglich Mischkombinationen sind, aber lt. Bild 1 bzw. der Seite 2 des Gutachtens diese nicht auf dem E30 gefahren werden dürfen (205/50R16). Für mich alles unlogisch, aber der TÜVer hat dem Themenersteller ja auch eine andere Reifenkombination eingetragen, dabei handelt es sich mEn um die gleiche Kombination wie bei der Alpina Mischbereifung.