Also, das hier habe ich in meiner Fahrschule 2010 gelernt: Pkw-Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht Es reicht der Führerschein der Klasse B aus. Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers darf die zulässige Zugmasse (ungebremst) des Zugfahrzeuges aber nicht überschreiten. Dies ist bei einachsigen ungebremsten Anhängern laut § 42 Abs. 2 StVZO „höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg“. Diese Anhänger verfügen meist nicht über eine eigene Bremse. Pkw-Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht Diese Anhänger müssen eine eigene Bremse haben. Der Führerschein der Klasse B reicht nur aus, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespannes 3500 kg nicht überschreitet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet. Wenn das Gespann über 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht hat, wird der Führerschein der Klasse BE benötigt. Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs max. 3,5 Tonnen betragen. Die Anhängelast (also das Gesamtgewicht des Anhängers abzüglich Stützlast) des auflaufgebremsten Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeuges überschreiten, jedoch nicht das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, nicht die im Fahrzeugschein angegebene maximale Anhängelast. Ausnahmen sind Geländewagen, hier darf die tatsächliche Anhängelast des Anhängers das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs, jedoch auch nur maximal 3,5 t und maximal die im Fahrzeugschein angegebene maximale Anhängelast betragen. Des Weiteren gibt es kleine Sattelauflieger, wie zum Beispiel einen Sprinter mit Sattelplatte, die 3,5 t zulässige GG haben und diese dürfen mit Druckluftbremse und einem Auflieger auch mit Führerscheinklasse BE gefahren werden. Das zulässige GG der Kombination kann bis zu 11,99 Tonnen betragen.