Moin, also erstmal für die Zukunft niemals (!!!) Gutachter der Versicherung-Du hast das Recht einen unabhängigen selbst zu beauftragen wo auch die Kosten des Gutachtens die andere Versicherung tragen muss. (ich habe sehr gute Erfahrungen mit DEKRA) Dir steht Nutzungsausfall zu (Höhe richtet sich nach Art des Fzgs, in Deinem Fall Mittelklasse ca. 50€/Tag, Dauer wird durch Gutachten festgelegt: Dauer für Wiederbeschaffung oder Reparaturdauer. Aber wohl nicht mehr als 10 Tage. Das andere klingt für mich etwas merkwüdig: klar, das Du die 6.000 bekommst (oder Reparaturkosten nach Gutachten-oder wurden die gar nicht bestimmt?), aber die 1.000 denke ich nicht. Bei Kauf eines Ersatzfahrzeuges würdest Du die 1.000 ja für den Verkauf Deines Unfallers bekommen, bei Reparatur hast Du den Wert ja noch... Wie gesagt: da bin ich auch unsicher, wenn ich repariert hab, dann immer nach Gutachten und Höhe der Erstattung waren dann die Reparaturkosten. Noch ein Tip: wenn Du zu 99% keine Schuld hast, immer zum Anwalt, zahlt auch die gegnerische Versicherung, und der kann auch noch Zinsen, Schmerzengeld etc. herausholen-ich habe schon mal 7 Monate auf mein Geld warten müssen... Dir viel Glück auf jeden Fall das alles gut geregelt zu bekommen!