Mittlerweile haben die Zulassungstellen auch erkannt, dass dieses sogenannte Internet Vorteile bringen kann. Das hat zur Folge, dass in jenem Moment (bzw am selbigen Tag), wo das Auto abgemeldet wird, das Kennzeichen in Flensburg wieder frei gegeben wird. In deinem Falle würde ich so vorgehen: Im Kaufvertrag vereinbahren, wann das FZG um- bzw abgemeldet wird. Am diesem Tag rufst dann bei der Zulassung an, erzählst den Beamten dort, dass du dein Auto angemeldet verkauft hast und fragst, ob der Verkäufer es bereits abgemeldet hat. Wenn sie dies dann positiv bestätigen, fragst du, ob der Beamte die Güte besitzt es für dich zu reservieren So sollte der Hase eigentlich laufen Grüße Sascha Tante Edith meint: der Bastelbert war wieder schneller^^