Der Kaufvertrag kam schon zustande als er den zuschlag bei ebay bekommen hatte ,undzwar nur zwischen den beiden ebaymitgliedern. Deswegen versteh ich den sinn eines kaufvertrages mit dem adac-wisch im nachhinein nicht. Denke nicht daß es gültig ist, denn man kann eine sache schließlich nur einmal kaufen. Einen anspruch auf nachbesserung hat er nur dann falls du was arglistig verschwiegen hast. Er müsste dann beweisen daß du von dem ölverlust etc. wusstest.. Es gibt wie bereits gesagt einige die autos kaufen nur mit dem hintergedanken hinterher einen saftigen preisnachlass zu erwirken.. Wenn die mängel (ruckeln, massiver ölverlust) tatsächlich dawaren und der wagen als in sehr gutem zustand beschrieben wurde, würd ich dem käufer entgegenkommen, da hilft auch nicht die ausrede daß du es für jemand anders eingestellt hast.. Falls du Rechtschutz hast würd ich mich mal beraten lassen ..