Hallo, es ist ja so - wenn der Wagen noch zu Zeiten der 20 Jahre Regelung bei dem Halter war, bleibt die Nummer auch mit der 30 Jahre Regelung erhalten, auch wenn der Wagen noch keine 30 ist. Nun habe ich gehört, wenn der selbe Wagen veräußert wird und der neue Halter noch nie 07er Nummern hatte, gilt die 20 Jahre Regelung dennoch weiter, also eine fahrzeugbezogene Art von Bestandsschutz. Ist letzteres wirklich korrekt? Gruß Gert