du sagst dem netten Menschen, der dir den Wagen mit 105000 km verkauft hat, dass der Wagen laut BMW weit mehr gelaufen hat als im Kaufvertrag drin steht. (belegen kannst du dass ja) Genau gesehen ist somit der Kaufvertrag ungültig da hier ein Betrug nach StgB vorliegt. Beim e30 ist dass ja so ne sache wegen Tachotausch und so aber mit dem sprechen würd ich auf jeden Fall mal. Kommt ja auch drauf an was du gezahlt hast. Aber bei einem E30 der 140000 auf der Uhr hat oder 105000 ist im monetären Sinne nicht viel zu machen, die Dinger haben dafür schlichtweg einen zu geringen Wert. Aber wie gesagt grob liegt ein Betrug nach StgB vor damit Kaufvertrag ungültig und der Verkäufer müsste die Kaufsache zurücknehmen wenn du dass möchtest. Geh aber mal nicht davon aus ne:-D. Quatsch mal mit ihm vielleicht kommt ihr euch ja bei 50 oder 100 Talers oder sonst was entgegen:freak: