Ja..ein Gutachten korrekt. Aber kein Festigkeitsgutachten für die Adapter und die bearbeiteten Sattelträger und Bremsscheiben. Und das ist erforderlich. Zumindest hat mir "mein" TÜVler das so erklärt. Und wenn man bei der Eintragung der 284er die Hosen runterlassen würde und erzählen würde, was da wirklich alles gemacht wurde, dann gibt Dir keiner den Stempel dafür. Wie Gert schon schrieb:"Kritische Bearbeitung der Sattelträger". Es bestehen auch seitens des TÜV keinerlei Bedenken, daß das nicht hält. Aber ohne ein echtes Festigkeitsgutachten der Teile ist eine reguläre Eintragung nicht möglich. Wenn es jemand einträgt, dann ist diese Eintragung "anfechtbar", da keine offizielle Prüfung auf Festigkeit vorgenommen wurde ! Gibts hier denn keinen im Forum, der beim TÜV ist ?