Standardspruch "hiermit widerufe ich die Einzugserächtigung für die KFZ Steuer >> Kennzeichen, Steuernummer Kurz vor der nächsten Fälligkeit bekommst Du dann eine schriftliche Erinnerung mit Hinweis auf das späteste Datum des Zahlungseinganges. Sollte man auch nicht verstreichen lassen, sonst muß man mit Mahngebühren ab 1,00 € rechnen. Diese Gebühren können, sofern nicht schriftlich angemahnt, auch als sonstige offene Forderungen bei der Lohnsteuerjahreserklärung von dem erstatteten Betrag noch vom FA einbehalten werden. Gruß, Klaus