@iceman Jenad ging es doch nur darum, das hier unbedarften E30-Schraubern nicht der Eindruck vermittelt wird, gelackte Rückleuchten (egal welcher Färbung) seien unter welchen auch immer gearteten Umständen legal im Strassenverkehr zu betreiben. Wer etwas anderes behauptet,andeutet oder meint hat Unrecht. Der Betrieb im Geltungsbereich der STVO ist immer ´illegal. Frank ...den es jetzt jukt das Thema zu schliessen.